Beiträge von Yeti
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Ich hätte nach heutigem Recht gar nicht mit 5 Jahren Fahrradfahren lernen dürfen, weil es in dem Dorf bei meinen Eltern gar keinen Gehweg gab.
Warum streicht man den ersten Teil von §2(5) nicht einfach, dass Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen, sondern lässt nur den zweiten Teil, dass es Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen?
Erst erzieht man Kinder zum Gehwegradeln und muss es ihnen hinterher wieder abgewöhnen? Dabei gibt es genug Straßen, in denen auch Kinder auf der Fahrbahn fahren können.
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Ich habe im letzten Jahr mit ihm telefoniert und er hatte mir auch ein paar Tipps bezüglich des weiteren Vorgehens gegen die Stadt Stade gegeben. Einen Tag, nachdem ich ihm 4 Monate später bereits auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte, um ihn wegen der Vertretung einer Klage zu beauftragen, hatte ich den Bescheid im Briefkasten, dass meinem Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht stattgegeben wird. Zwischen dem Anruf und dem Bescheid bestand natürlich kein Zusammenhang, sondern es war nur ein Zufall (der Bescheid war bereits 3 Tage vorher abgeschickt worden).Da sich diese Angelegenheit zunächst erledigt hatte, kam es danach zu keinem persönlichen Kontakt. Sein Buch "Recht für Radfahrer" und seine Webseite http://www.recht-f%c3%bcr-radfahrer.de/ waren (sind) mir eine wertvolle Hilfe. Er wird uns fehlen.

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Die Fahrbahn ist dort ca. 7m breit, also 3,50m pro Fahrspur. Es gibt im Bereich der Eisenbahnbrücke keine Geschwindigkeitsbegrenzung und kein Überholverbot. Im Bereich der Oste-Brücke kurz vor dem Ortseingang Hechthausen hingegen gilt max. 50km/h und Überholverbot. Die Fahrbahn ist dort genauso breit wie unter der Eisenbahnbrücke.
Nein, sie reicht eben nicht!
Warum sollten 2,75m bei 60km/h oder 70km/h nicht ausreichen? Es gibt dort nunmal den "Radweg" und alle benutzen ihn. Ich glaube auch nicht, dass du dort stressfrei auf der Fahrbahn fahren würdest. Die 7m reichen nämlich nicht aus, um trotz Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand Radfahrer zu überholen. Zu glauben, dass deswegen alle Autofahrer auf der Bundesstraße auf die Geschwindigkeit des Radfahrers runterbremsen und mit dem Überholen warten, bis der Gegenverkehr frei ist, halte ich für naiv.
In Fahrtrichtung Cuxhaven ist der Streifen nur noch 80cm breit. Mit einer Reduzierung der Fahrspurbreite auf 2,75m im Bereich der Brücke könnte man den "Radweg" beidseits auf 1,50m bringen. Insgesamt stehen unter der Eisenbahnbrücke nur 9m zur Verfügung. Wären das 2 Fahrspuren von jeweils 4,50m würde ich auch sagen, dass man dort auf der Fahrbahn fahren kann. Aber wegen der Brücke wird man ja nicht die gesamte B73 verbreitern.
Es gibt Planungen für eine neue Ostebrücke. Im Zuge des Neubaus soll dann nur noch ein einseitiger Radweg angelegt werden. Die Eisenbahnunterführung bleibt wo sie ist und es ist auch künftig nicht vorgesehen, die Fahrbahn auf dem Abschnitt zu verengen. Einen mit 2m "Breite" durchgehenden Radweg plus 50cm Trennstreifen zur Fahrbahn soll es dort also auch künftig nicht geben.
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Beidseitig: Radfahrer absteigen. Und in entgegengesetzter Richtung auch.
Und der gemeine Geisterradler denkt sich: Wo ich absteigen soll, durfte ich vorher auch fahren. *facepalm*
Habe ich hier neulich auch an der B73 gesehen, allerdings in der noch sinnloseren Kombination
![Zeichen 101 [Zeichen 101]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-101.png)
. Es wird also vor abgestiegenen Radfahrern gewarnt., daher fährt man besser weiter. Das ist nämlich auch zum Schieben nicht breit genug.Es gibt dort auf dem Abschnitt der B73 zwischen Hechthausen und Burweg auf beiden Seiten Radwege. https://goo.gl/maps/H4MweTQm3qV722eJA
Auf der Oste-Brücke und unter der Bahnunterführung wollte man aber keinesfalls die Fahrbahnbreite reduzieren (dann hätte man vielleicht sogar ein Überholverbot und 70km/h anordnen müssen), sondern hat die Radwege unter der Eisenbahnbrücke einfach auf ein Maß zusammengeschrumpft, dass man darauf tatsächlich nicht mehr fahren kann.
Ob dieser Blumenstrauß für einen Radfahrer aufgestellt wurde, oder ob dort "aus ungeklärter Ursache" jemand mit dem Auto gegen die Brücke gefahren ist, ist mir nicht bekannt.
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Die VB wollte mit der doppelten Beschilderung zum Ausdruck bringen, dass dort zwar einerseits die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind, dass man aber trotzdem nicht möchte, dass sie auf der Fahrbahn fahren. Sie sollen sich daher bitte in Fußgänger transformieren und ihr Fahrrad auf dem Gehweg schieben. Beim nächsten Mal bitte das Rad gleich zuhause lassen und zu Fuß gehen (für wichtige Wegstrecken: Auto benutzen).
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Das würde vielleicht sogar wirklich der Sicherheit dienen, weil es Radfahrer auf die Absurdität der Verkehrssituation aufmerksam macht.
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Das ist doch ein Flaschenhals direkt nach dem Ausgang. Ich verstehe nicht, wie so etwas genehmigt werden kann (falls es überhaupt genehmigt wurde).
Vermutlich sind diese "Fahrradständer" sowieso nur Alibi und niemand hat damit gerechnet, dass die auch benutzt werden.
In welchem Bereich gilt denn das
?
*edit: das Zeichen 283-50 "Absolutes Halteverbot"
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Naja, eine Fahrradstraße kann sich ja IN einer T30-Zone befinden.
Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Alle von der Fahrradstraße abzweigenden Straßen müssten sonst einzeln wieder als 30er Zone gekennzeichnet werden.
Der nächste Schritt ist der von der Fahrradstraße zur Fahrradzone: https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/fileadmin/bfb_…radquartier.pdf
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Habe ich die Stader Rathausverkehrspolitik so richtig verstanden?
Ich möchte ergänzen: Radfahrer, fahrt doch wo ihr wollt, solange ihr euch von der Fahrbahn (aka "Autofahrbahn") fernhaltet.
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Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch
dazuzuhängen.Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.
Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.
In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.
Blick in die VwV-StVO:
ZitatZu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
I. Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
...
Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
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Ich meinte mein Beispiel aus Stade, wo der Vorwegweiser Radfahrer an der Bedarfsampel auf die linke Straßenseite schickt, obwohl es auf der rechten Seite einen benutzungspflichtigen "Radweg" gibt.
rechts und ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
links passt nicht zusammen. -
Das habe ich auf dem Bild nicht erkannt, dass man dort auch geradeaus fahren kann. Aber von links kommt eindeutig eine Einbahnstraße. Ein
wäre hilfreich, um das zu verdeutlichen. Das ist jedenfalls auf diesem Ausschnitt auch nicht zu sehen.Ist denn das Schild, das man links neben dem schwarzen Auto von hinten sieht, wenigstens ein
![Zeichen 267 [Zeichen 267]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-267.png)
? Oder dürfte der schwarze Wagen dort nach rechts in deine Richtung abbiegen? -
Wie geht es denn da weiter, wenn man mit dem Rad links abbiegt? Fährt man da auf den Richtungspfeilen gegen die Einbahnstraße?
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Legalisierung von Rennrädern und Mountainbikes: Die hpts. noch aus der Nazi-Zeit stammenden Lametta-Vorschriften müssen ersatzlos in den Orkus. Wer sein Rad mit haufenweise Reflektoren verschandelnönern
will, soll es tun. Ein aktives Front- und Rücklicht bei Dunkelheit(!) sind meines Erachtens ausreichendLicht brauchst du seit ein paar Jahren am hellichten Tage nicht einmal mitführen. Diese Regelung könnte man auch explizit auf die ganzen Reflektoren ausweiten. Wer bei Dunkelheit fährt, braucht Licht und Reflektoren, aber am hellen Tag ist das unnötig.
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Insofern ist ein Hinweis, mehr aber auch nicht.
Doof ist es nur, wenn man diesem Hinweis eigentlich gar nicht folgen darf.
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Die Nominierung zum "Pannenflicken" wird es geben, sobald Stade Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen geworden ist. Bürgermeisterin Nieber hält die Mitgliedschaft und Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune für die wesentlichen Merkmale einer fahrradfreundlichen Stadt. Da würde ich den Optimismus dann gerne etwas dämpfen, zumal die Radfahrer sicherlich nichts davon spüren, ob im Rathaus irgendwo eine Urkunde auf dem Flur hängt oder nicht. Die Motivation sehe ich ohnehin eher darin, dass man anschließend behaupten kann, man sei fahrradfreundlich, sobald man Mitglied in der AGFK geworden ist und erst recht, wenn man dafür sogar zertifiziert wurde.
Man kann viel meckern, aber meckern alleine hilft nicht. Und trotz aller Mängel und Unzulänglichkeiten kann man ja hier trotzdem Fahrrad fahren. Einerseits muss man natürlich Missstände ansprechen, aber ich halte auch nichts vom ständigen Lamentieren, dass alles ganz furchtbar ist. Ich möchte halt auch, dass hier künftig mehr Leute Fahrrad fahren als bisher. Dafür muss man dann aber auch mal aus der ständigen Opferrolle herauskommen. Wer will schon gerne zum Opfer werden, wenn er doch auch weiterhin bequem mit dem Auto fahren kann?
Es gib die Facebook-Seite https://www.facebook.com/fahrradfreundlichesStade/ mit 150 Abonnenten und 500 - 1000 Aufrufen pro Woche, manchmal auch mehr. Der Blog dient nur als Ergänzung, z.B. für die Aktion mit den Fragen an die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl.
Die Diskussionen hier mit euch haben mir schon sehr geholfen und neue Ideen und Impulse gegeben. Vielen Dank dafür euch allen!
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Es fällt mir tatsächlich schwer zu ergründen, welche Regelung die Straßenverkehrsbehörde hier eigentlich beabsichtigt hat von wegen „man sieht doch was gemeint ist“.
Variante 1: Man wechselt beim
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
auf die Fahrbahn. Den folgenden Unfug sieht man von dort aus nicht mehr und außerdem gibt es keine Möglichkeit, im Bereich des
oder
zurück auf das Hochbord zu wechseln.Variante 2: Man legt vor dem
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
eine Vollbremsung hin, hüpft dann nur auf dem Hinterrad weiter bis zum
, zieht dort nach rechts direkt vor die Geschäftseingänge und beschleunigt wieder auf normale Fahrradgeschwindigkeit, um dann beim
wieder nach links zu schwenken.Ich hätte gerne ein Video von Variante 2.
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Wieso soll das gelbe Schild bedeuten, dass Du »sofort«, also an der Ampel die Fahrbahn überquerst? Du kannst doch dort gar nicht nach links abbiegen! Der Zaun ist undurchdringlich. Das gelbe Schild besagt doch wohl: »An der nächsten Einmündung/Kreuzung links ab«. Schließlich hat der Pfeil ja ein Teilstück, das geradeaus weist, bevor er nach links abknickt.
Würde die Behörde wollen, dass Du eine links-rechts-Kombi machst, dann hätte sie ein anderes Schild aufstellen müssen.

Ich habe keine Ahnung, was meine Lieblings-VB damit zum Ausdruck bringen will. Vielleicht soll das für Radfahrer gelten, die nach links in die Schölischer Straße einbiegen wollen. Das darf man aber wegen eines
gar nicht. Direkt an der (ehemaligen) Kreuzung hat man alles mit ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
vollgestellt und möchte damit vermutlich sagen, dass man als Radfahrer und Fußgänger dort nicht die Fahrbahn überqueren soll. Kann meinen Freunden bitte mal jemand die Bedeutung von Verkehrszeichen erklären?Ich müsste mich da mal eine Weile hinstellen und andere Radlinge beobachten. Vermutlich werden die meisten Radfahrer, die eigentlich geradeaus weiter fahren wollen, dort die Straßenseite wechseln und dann über den Behelfs-Gehweg geisterradeln.