Beiträge von Yeti
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Eine Radwegfurt darf man nur dort anlegen, wo Radfahrer vorfahrtberechtigt eine Straße kreuzen. Das ist auf oder neben einem Fußgängerüberweg nicht der Fall und daher darf da auch keine Furt sein.
Der FGÜ vor dem Bahnhof soll natürlich bleiben, aber Radfahrer gehören dort konsequent auf die Fahrbahn und dann gibt es auch keinen Grund mehr, dort die Straßenseite zu wechseln.
Leider trifft genau an der Stelle auch ein unabhängig geführter Weg, der entlang des Burggrabens zum Bahnhof führt, auf die Straße. https://goo.gl/maps/8gZLkhbwg2oJbBnF9
*edit: Das "Kunstwerk" auf der Kreisinsel ist ein Prellbock
Hier ein Bild aus Richtung der Straße Am Güterbahnhof, wo man an der Kreiszufahrt ein
hingehängt hat. Aus den anderen Richtungen darf oder muss man auf der Fahrbahn fahren.So sieht es aus Richtung der Straße Am Staatsarchiv aus: Tempo 30 Zone mit Angebotsradweg, der natürlich auch von Geisterradlern gerne genutzt wird ("Wo soll ich denn sonst fahren? Auf der anderen Seite gibt es doch gar keinen Radweg")
Und so aus der Straße Am Bahnhof, wo man nicht nur auf der Fahrbahn fahren darf, sondern muss
Wenn ich richtig informiert bin, sollen die roten Radwegfurten im Zuge der Aufhebung der Benutzungspflicht in dem gesamten Bereich auch entfernt werden und eine Piktogrammkette aufgebracht werden. Mal sehen, ob die Stader das verstehen.
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Wie viele Radfahrer, die auf einem "Radweg" auf einen FGÜ zufahren, wissen das?
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Die Daten für 2018 sind jetzt online: https://unfallatlas.statistikportal.de/_opendata2019.html
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Und dann versuch mal, den ganzen Gehweg-Geisterradlern zu erklären, dass sie auch auf einem Gehweg ohne
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
und sogar auf einem Gehweg ohne
nicht fahren dürfen. Auch dann nicht, wenn es keinen "Radweg" gibt (oder etwas, das man vor 40 Jahren dafür gehalten hat).Besonders schwierig gestaltet sich der Aufbau der Argumentation, wenn an der nächsten Kreuzung der Gehweg mit einer Radwegfurt versehen wurde oder die Furt noch übrig geblieben ist, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben wurde und der Weg damit zum Gehweg wurde.
Hier wurde zwar das
im Januar entfernt, aber die Furten sind noch da. Ohne 3 Semester Radverkehrsforum versteht das keiner. Und schon gar nicht, dass ein Radfahrer, der nunmehr illegal auf dem vormals auch auf der linken Straßenseite benutzungspflichtigen Weg keine Vorfahrt hat, wenn er auf dem Bild von rechts kommt, sondern nur in Gegenrichtung (abknickende Vorfahrt!).Zumal es auch andere Beispiele gibt, wo man das
nach einer Kreuzung eher aus Versehen nicht wiederholt hat und sicherlich nicht, weil man möchte, dass Radfahrer für die nächsten 100m doch lieber auf der Fahrbahn fahren, bevor sie zurück auf den benutzungspflichtigen Gehweg wechseln.Es ist hier einfach alles völlig verkorkst.
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Seit fast einem Jahr diskutieren wir inzwischen über den Unsinn im Umfeld des Bahnhofes. Nachdem mir bereits im Frühjahr angekündigt wurde, dass die Aufhebung der RWB auf dem gesamten folgenden Abschnitt bereits im März 2019 umgesetzt werden sollte, wurde daraus dann September und gerade gestern habe ich gehört, dass man nun erst noch eine Videoanalyse machen möchte.
Die folgenden Bilder zeigen, wie man sich als Radfahrer vorschriftsmäßig verhält, wenn man dem angeordneten Irrsinn tatsächlich Folge leistet. Es geht um diesen Abschnitt von gerade einmal 800m Länge: https://goo.gl/maps/6Vt2thqv6fYTvuJKA
Grün: Da darf man fahren
Blau: Da muss man fahren
Rot: Da darf man nicht fahren
Wer sich am Anfang der Bilderstrecke für den "Radweg" entscheidet, darf auf den 800m vier mal die Straßenseite wechseln, startet man auf der Fahrbahn, immerhin nur drei mal. Die Strecke hat alles zu bieten, angefangen von Radwegen, die vor FGÜ enden, angeordnetem Geisterradeln auf 1,30m und einem Kreisverkehr, bei dem es bei der Frage, ob man auf der Fahrbahn oder dem "Radweg" fahren darf oder muss, davon abhängt, aus welcher Richtung man kommt.
Viel Spaß! (wo ist der facepalm-Smiley?)
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Na ja, wir sind uns doch einig, dass es eine Bevorzugung des Autoverkehrs gibt. Nur wird daraus eben sofort eine "Benachteiligung" konstruiert, sobald man anfängt, dem Autoverkehr die Privilegien zu nehmen.
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Mit dem Fahrrad schneller durch Norderstedt
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„kein Verkehrsmittel darf bevorzugt werden“
Das heißt doch sowieso nichts anderes als "man darf den Autoverkehr nicht einschränken".
Radfahrer auf die Fahrbahn = Benachteiligung des Autoverkehrs
Tempolimit = Benachteiligung des Autoverkehrs
Busspuren, Radfahrstreifen = Benachteiligung des Autoverkehrs
Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer = Benachteiligung des Autoverkehrs
Von der Bevorzugung des Autoverkehrs, um den sich seit Jahrzehnten überall alles dreht, redet man lieber nicht.
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Es gab vorgestern auch einen Artikel im Stader Tageblatt, wo er damit zitiert wurde, dass er in Harburg die Funktion des Radverkehrsbeauftragten nur nebenbei ausüben konnte. Hoffen wir mal, dass er in Stade die Funktion des Verkehrsplaners nicht nur nebenbei ausüben kann, weil man ihn ständig für andere Aufgaben einsetzt.
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Nun ist er da, der Verkehrsplaner: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…splaner_a148265
Er war vorher im Bezirksamt Harburg, unter anderem als Radverkehrsbeauftragter tätig. Kennt ihn von den Hamburgern / Harburgern jemand?
Bezeichnend finde ich das Zitat der scheidenden Bürgermeisterin, die die Stadt ins Chaos stürzen sieht, wenn man den Autoverkehr vernachlässigen würde (wobei die Vernachlässigung des Autoverkehrs ja bekanntlich vor allem in deutschen Kleinstädten ein großes Problem ist).
Herrje, was bin ich froh, wenn die Frau endlich weg ist. Schlimmer kann es selbst mit dem künftigen CDU-Bürgermeister nicht mehr werden. Der wiederum hat ja im Wahlkampf große Töne gespuckt und ich befürchte, dass wir in Sachen "besserer Radverkehr" nicht unbedingt einer Meinung sind. Aber wie auch immer: Die Ausrede, dass man erst auf den Verkehrsplaner warten müsse, bevor man hier irgendwas verändert, zieht nun nicht mehr.
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Endlich mal genug Fahrspuren für den Elektroroller, und dann ist es auch wieder nicht recht ...
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft die Begründung "er hatte sich von seinem Navigationsgerät leiten lassen" für jedweden Blödsinn hingenommen wird.
Oder wie die Arbeitsgruppe Zukunft es ausdrückte:
ZitatAlles anzeigenLeg das Smartphone weg
wenn du dein Essen isst.
Leg das Smartphone weg
wenn du im Kino bist.
Leg das Smartphone weg
wenn du mein Penis piercst.
Leg das Smartphone weg
wenn du die USA regierst.
Leg das Smartphone aus der Hand!
Da vorne ist 'ne Wand!
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Inzwischen funktioniert das gut und der überwiegende Teil der Radfahrer fährt in der Kastanienallee auf der Fahrbahn.
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In Braunschweig hat sich in den letzten 10 Jahren in der Tat viel verändert. Es ist nicht alles perfekt, aber es geht in die richtige Richtung.
Bezeichnend finde ich auch dieses Zitat von der offiziellen Webseite der Stadt
ZitatViele ältere Radwege in Braunschweig wurden in den 1960-er und 1970-er Jahren angelegt. Ziel war es damals, die wenigen Radfahrer von der Straße zu holen, damit der Autoverkehr ungehindert und schneller fahren konnte. Die Radwege sind aber zum Teil streckenweise sehr schmal und nicht auf den seither stark angewachsenen Radverkehr ausgelegt.
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4350951Laut Beschreibung und Bildern vermutlich hier: https://goo.gl/maps/jkzCfD7D6jARiyJU8
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Wer also wie du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, der bleibt zumindest von dem Durchgangsverkehr verschont, den andere abbekommen, die nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich wohnen und denen der Routenplaner PKW's durch die Straße schickt.
Ich wohne in der Altstadt und die Straße ist vormittags eine der Haupt-Zufahrten für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone. Ein VBB ist für so etwas auch gar nicht gedacht, aber es gibt auch den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, wahlweise mit 10km/h oder 20km/h Höchstgeschwindigkeit. Für die Gäste der Außengastronomie ist das schon ein Ärgernis, mit welchem Tempo viele Autofahrer hier an den Tischen vorbeifahren. Wenn ich aus der Haustür trete, muss ich auch immer aufpassen. Wir haben zum Glück noch einen kleinen Treppenabsatz vor der Tür, so dass die Lieferwagen nicht direkt vor der Haustür langbrettern. Einmal hätte ich aber beinahe schon einen Außenspiegel eines knapp vor der Tür vorbeifahrenden LKW an den Kopf bekommen, als ich vor die Tür getreten bin.
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Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?
Keines deiner Beispiele findet man dort, wo ich die doppelte Beschilderung fotografiert habe. Wenn man in die Tempo 30-Zone einfährt, steht dort ein
und wenn man rausfährt ein
. Wenn man in die Fahrradstraße fährt, steht ein
und wo die Fahrradstraße endet, ein
.Dort, wo die Fahrradstraße und die Tempo 30 Zone gleichzeitig beginnen, steht
![Zeichen 274.1 [Zeichen 274.1]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-274.1.png)
und wo beides gleichzeitig endet, steht ![Zeichen 274.2 [Zeichen 274.2]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-274.2.png)
.Ich finde es nicht schlimm, auch wenn es nicht der reinen Lehre entspricht

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Ich wohne selbst in einer Straße, die als VBB ausgewiesen ist: Funktioniert nicht. Fußgänger werden bedrängt und angehupt und wirklich niemand fährt hier Schrittgeschwindigkeit. Sieht aber auch nicht aus wie ein VBB aussehen sollte, denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden, je nachdem ob es gerade wichtiger ist, einen Fußgänger auf den Gehweg zu verweisen oder "nur mal kurz" sein Auto abzustellen ( = gekennzeichneter Bereich zum Parken).
Schritttempo gilt im VBB übrigens auch für Radfahrer und daher möchte ich das eigentlich nicht in Straßen haben, die eine wichtige Funktion für den Radverkehr darstellen. Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß.