Beiträge von Yeti

    Anstatt ein neues Verkehrszeichen zu erfinden, könnte man auch einfach die Regel des einzeln stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] auf die rechte Straßenseite ausweiten.

    Es wäre allerdings wünschenswert, dass dafür klare Grenzen aufgezeigt werden, wann eine solche Regelung in Betracht kommt (und eigentlich nicht nur dafür). In Abhängigkeit des Fußgängeraufkommens, der verfügbaren Breite, der Einsehbarkeit von Knotenpunkten:

    - Unter welchen Voraussetzungen ist das Radfahren auf Gehwegen auf jeden Fall zu verbieten?

    - Unter welchen Voraussetzungen kann man das Radfahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit erlauben?

    - Unter welchen Voraussetzungen kann man das Radfahren auf Gehwegen auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit erlauben?

    Benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege sollten dann innerorts generell abgeschafft werden. Dort, wo man meint, eine außerordentliche Gefahrenlage nachweisen zu können, muss dann diese Gefahr durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, wenn kein Platz für einen Radfahrstreifen oder baulich getrennten Radweg geschaffen wird.

    Radweg = für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche. Da steht nicht, dass diese Fläche nicht auch gleichzeitig für Fußgänger vorgesehen sein darf und ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen sein muss. Wäre das so, dann hätte man schreiben müssen:

    "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237 oder 241."

    Einen Radweg ohne VZ 237 oder VZ 241 erkenne ich daran, dass es daneben noch einen Gehweg gibt: Entweder einen optisch erkennbar getrennten Bereich auf dem selben Weg oder einen separaten Weg. Aber man hat explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt und diesen Fall gibt es eben nur, wenn es nicht zwei getrennte Wege gibt sondern nur einen, der keine erkennbare Trennung zwischen zwei Bereichen aufweist. Würde es generell keine Verkehrsflächen geben, die gleichzeitig für den Radverkehr als auch für Fußgänger vorgesehen sind, dürfte es auch das Z240 gar nicht geben (was ich übrigens innerorts sehr begrüßen würde).

    Bislang hängen doch viele [Zeichen 240] in der Gegend herum, bei denen nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht erfüllt sind. Die Begründung lautet dann, dass Radfahrer ohne das Z240 auf der Fahrbahn fahren müssten und man das denen, die sich dort unsicher fühlen, nicht zumuten will. Dafür mutet man uns dann zu, diesen Weg benutzen zu müssen (in Wahrheit möchte man dem Autoverkehr nicht zumuten, mal hinter einem Radfahrer herfahren zu müssen, bis eine Überholmöglichkeit besteht).

    Ich will keinesfalls auf allen Gehwegen, die derzeit mit Z240 benutzungspflichtig sind, das Radfahren erlauben und kenne hier aus Stade viele Wege, auf denen das Radfahren für alle besser explizit verboten werden sollte, anstatt es sogar vorzuschreiben. Aber es gibt eben auch Fälle, wo man meines Erachtens auf vorhandenen Wegen auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren kann, wo aber die Voraussetzung für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Warum sollte man das Radfahren verbieten, wo nur wenige Fußgänger unterwegs sind und der Weg ansonsten die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg erfüllt?

    Woran erkennt man eurer Meinung nach eine für den Radverkehr vorgesehene Fläche ohne Zeichen 240? Wenn es das gar nicht gibt: Warum steht das dann explizit in der VwV-StVO?

    "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241."

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm zu §2, Rn 30

    In der Erläuterung zu VZ 239 steht:

    "Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html Rn 18

    Warum sollte eine Klarstellung notwendig sein, wenn ein Hochbordweg ohne erkennbare Trennung des Fußgänger- und Radverkehrs automatisch immer ein Gehweg ist und sonst nichts? Das VZ 239 wäre dann ja komplett überflüssig und damit gemäß §39 sogar generell unzulässig.

    Damit möchte ich keinesfalls sagen, dass ein Gehweg ohne Z239 immer ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht ist, aber offenbar ist diese Konstellation grundsätzlich vorgesehen, zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

    Es fehlt in der StVO und/oder VwV-StVO eine Klarstellung, woran man eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ohne die Verkehrszeichen, die eine Benutzungspflicht anordnen, zweifelsfrei erkennt. Für die Freigabe eines linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges gibt es diese Möglichkeit, warum dann nicht für die richtige Straßenseite?

    Woran erkennt man zweifelsfrei, welcher Teil eines getrennten Geh- und Radweges ohne VZ 241 für Fußgänger und welcher Teil für den Radverkehr vorgesehen ist? Gewöhnlich ist zwar der fahrbahnseitige Teil der Radweg, aber warum?

    Was wäre, wenn hier die Benutzungspflicht aufgehoben würde? Wo fahren dann die Radfahrer und wo gehen die Fußgänger? Welcher Zeil des getrennten Weges ist eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche und woran würdet ihr das erkennen? Sollte ich hier Fußgänger, die den rechten Teil des Weges nutzen, auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen?

    Man könnte natürlich auch fragen, warum dort derzeit auf einem Abschnitt von 150m die Radfahrer und Fußgänger die Seiten wechseln sollen oder ob dort einfach nur jemand das falsche Zeichen aufgehängt hat. Man könnte aber auch argumentieren, dass der Radweg immer der Teil mit den Hindernissen darauf ist. ;)

    Im Landkreis Verden hat man jetzt anscheinend angefangen, auch außerorts Benutzungspflichten aufzuheben. Aus [Zeichen 240] wird dabei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], innerorts auf der linken Seite dann nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Es ist doch offensichtlich Quatsch, dass man auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite mit Schrittgeschwindigkeit fahren soll, aber in Gegenrichtung schneller fahren darf. Genau für solche Fälle wird es Zeit, eine Regelung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzuführen.

    Im Landkreis Cuxhaven gab es das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] in Kombination mit einer Kraftfahrstraße. Da hatte man nicht einmal die Wahlmöglichkeit.

    Ich gestehe, dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein. Weit und breit war kein einziger Fußgänger zu sehen und auch bei einem [Zeichen 240] muss man besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfte nicht beliebig schnell und knapp an ihnen vorbeifahren.

    Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzugnspflicht gibt es übrigens bereits, z.B. in Schloss Holte-Stukenbrock:

    http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

    oder in Passau:

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    oder in Hamburg:

    oder in Braunschweig:

    Es stimmt zwar, dass das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] in der StVO nur für die Freigabe linksseitiger Radwege definiert ist, aber aus meiner Sicht ist eine Freigabe rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege für den Radverkehr nicht ausgeschlossen.

    In der VwV-StVo heißt es:

    Zitat von VwV-StVO zu §2

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    ...

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Da explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt sind, muss diese Regelung also auch für gemeinsame Geh- und Radwege anwendbar sein. Es muss lediglich klar gemacht werden, dass es sich auch um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt und nicht ausschließlich um einen Gehweg. Das ist durch das Aufbringen der Piktogramme oder mit dem [Zusatzzeichen 1022-10] erfüllt.

    Müsste in diesem Fall statt der Vollscheiben nicht sowieso ein Geradeaus- und Linkspfeil gezeigt werden? Vollscheibe grün heißt doch "grün in alle Richtungen" oder nicht? Offenbar kommt es ja auch regelmäßig zu Missverständnissen.

    Die Kombi Vollscheibe für Geradeaus- und linksabbiegendem Verkehr mit einem Grünpfeil für Rechtsabbieger kommt doch nur in Frage, wenn Rechtsabbieger gesondert vom rot in die anderen Richtungen grün signalisiert bekommen sollen und wenn die Rechtsabbieger aber auch zusammen mit den anderen Richtugnen fahren dürfen, wenn diese grün haben?

    Weil Radfahrer und Fußgänger für die hiesige Verkehrsbehörde irgendwie das Selbe zu sein scheinen (irgendetwas, das den Autoverkehr stört und daher aus dem Weg geschafft werden muss), hat man sich auch ein eigenes Zusatzzeichen ausgedacht, welches auf die "Vorfahrt" von Fußgängern an der Radwegfurt hinweist :)

    Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25

    Stimmt, danke für den Hinweis auf §25! Steht daher auch in der VwV-StVO zu §25:

    II. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    Das ist auch noch ein schönes Beispiel: Fahrradfurt (Radweg gibt es dort gar nicht), die ohne Vorfahrt des Radverkehrs quer über die Fahrbahn führt. Kurz, bevor es über die Fahrbahn geht, hat man ein Z205 auf den Asphalt geschmiert, aber keins aufgestellt.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass man gezielt versucht, mit solchen Fallen Radfahrer auszurotten.

    Über diese abknickende Vorfahrtstraße habe ich ja auch schon mal berichtet. Die Benutzungspflicht wurde dort zwar im Januar aufgehoben, die Furt ist aber noch da. Es fahren auch 90% aller Radfahrer weiterhin in beiden Richtungen auf dem roten Pflaster. Wer hier in der Blickrichtung des Fotos fährt, hat gegenüber allen anderen Vorfahrt. Aber die Geisterfahrer aus der Gegenrichtung haben Vorrang wegen §9 gegenüber Linksabbiegern aus der selben Richtung, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen von links (hier im Bild rechts), aber keine Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die aus der Vorfahrtstraße kommen. Die abgerückte Furt trägt ihren Teil dazu bei, dass diese Kreuzung noch schwerer einsehbar ist.

    Wir haben am letzten Donnerstag mit der Verwaltung unter anderem über diese Kreuzung gesprochen. Der Mann vom Tiefbauamt wollte am liebsten dort in beiden Fahrtrichtungen die Benutzungspflicht zurück. Dass an dieser Kreuzung eine für 99% aller Verkehrsteilnehmer völlig unklare Vorfahrtsituation besteht, war auch den anwesenden Verwaltungsangestellten nicht bewusst. Anstatt zu überlegen, wie man weiterhin das Radfahren auf diesem Weg legalisieren kann, haben wir darauf gedrängt, lieber Maßnahmen umzusetzen, die das Fahren auf der Fahrbahn unterstützen, z.B. durch Piktogrammketten. Es soll auch die Vorfahrtregelung überprüft werden.

    Ich habe mal eine Frage zu Radwegfurten. In der VwV-StVO steht zu §9, Absatz 2, II.

    Zitat von VwV-StVO

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht? Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?

    Zitat

    Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", ...

    Ist jede markierte Furt eine Radwegefurt? Oder gibt es auch Fußgängerfurten? Das folgende Bild zeigt eine Kreuzung mit rechts-vor-links Regelung in einer Tempo-30 Zone mit einer Furtmarkierung, die zwei gegenüberliegende Gehwege verbindet, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind.

    Zitat

    ...an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).

    Aus dem Video:

    Zitat

    There is no requirement for platforms to put filters in place. It will be up to the platforms, how they implement the rules.

    Sascha Lobo hat dazu neulich einen passenden Vergleich gezogen. Es ist, als würde man fordern, innerhalb von 8 Stunden von Frankfurt nach New York zu gelangen und dann sagen, dass niemand gezwungen sei, dafür das Flugzeug zu nehmen, sondern dass es jedem selbst überlassen sei, diese Forderung umzusetzen.

    Am Wichtigsten fand ich, dass die Seminarturnhalle bis auf den letzten Platz voll war. Einige Besucher haben nur noch einen Stehplatz abbekommen. Bei den bisherigen Vorträgen aus der Reihe, die der AK Stadtnatur organisiert hat, waren vielleicht 40-50 Besucher da, gestern waren es über 150.

    Im Mai stellt sich die Bürgermeisterin zur Wiederwahl und ihr bisheriger Stellvertreter kandidiert ebenfalls. Es ist nicht zu leugnen, dass die Stader Bürger immer unzufriedener mit der Situation des Radverkehrs werden. Im April werden die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests präsentiert und auch da zeichnet sich ab, dass die Unzufriedenheit steigt.

    Es ist mir klar, dass sich nicht von heute auf morgen alles zum Guten wenden wird, aber das Thema Radverkehr kann man hier nicht mehr ignorieren.

    Wow, ich bin noch ganz geflasht. Die Seminarturnhalle war bis auf den letzten Platz voll, einige Besucher mussten stehen. DIe Bürgermeisterin war da, ihr Stellvertreter (und Herausforderer bei der kommenden Bgm.-Wahl im Mai), der erste Stadtrat, der Stadtbaurat, der Leiter des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung, der zuständige Mitarbeiter der Verkehrsbehörde, die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen im Stadtrat ... Und Prof. Monheim hat Klartext geredet, was den Verantwortlichen wohl gar nicht gut gefallen hat. Lange Gesichter soll es auch schon heute Nachmittag beim Workshop gegeben haben.

    Die Bürgermeisterin hat in der anschließenden Diskussion stolz verkündet, dass die Stadt jährlich 100.000,- EUR in den Radverkehr "investiere". Das sind 2,- EUR pro Einwohner und Jahr und Monheim hat den Nationalen Radverkehrsplan zitiert, wo für eine Stadt wie Stade 15,- EUR pro Einwohner und Jahr genannt sind.

    Was zu tun ist, hat er auch klar benannt und dabei die Karte gezeigt, die ich ihm gestern geschickt habe. Darauf sind Alternativstrecken abseits der Hauptstraßen zu sehen, aus denen man ein Netz von Fahrradstraßen aufbauen könnte. Auf vielen Abschnitten müsste dafür aber ein Fahrrad-tauglicher Fahrbahnbelag geschaffen werden, weil die ganzen Nebenstraßen in den Wohngebieten noch mit Kopfsteinpflaster aus den 1950er Jahren versehen sind.

    Die Radwege hat er als größtenteils unbenutzbar bezeichnet. Auch die Unsitte, Radwege an Kreuzungen stark von der Fahrbahn weg zu verschwenken, hat er deutlich kritisiert. Es war so schön, das mal aus berufenem Munde zu hören. Mein besonderer Freund, der Leiter des Tiefbauamtes war aber leider nicht da, um sich diese Ohrfeige abzuholen.

    Für übermorgen sind wir übrigens (schon länger geplant) zum "Arbeitsgespräch" bei der Verwaltung eingeladen. Mal sehen, ob sich die Damen und Herren dann schon von dem Schock erholt haben.

    Das Interessante an Monheims Vortrag ist meines Erachtens, wie er es schafft seinen Zuhörern klar zu machen, das Verkehrsprobleme nicht dadurch gelöst werden, dass man mehr und breitere Straßen baut und zusätzliche Parkplätze bereit stellt.

    Wer hat ihn wohl als Referenten für die Vortragsreihe vorgeschlagen? :saint: