Daher habe ich das ja weiter gefasst und von einer ungeeigneten Radverkehrsinfrastruktur gesprochen. Neben der Unterschreitung von Mindestbreiten findet man jedenfalls hier in meinem Wohnort auf sogenannten "Radwegen" alle paar Meter eine Gefahrenstelle in Form von schlecht einsehbaren Kreuzungen und Ausfahrten, Hindernissen, unklaren Führungen, fehlenden Markierungen und Stolperfallen, Schlaglöchern, Aufwerfungen und Überwucherungen.
Die außergewöhnliche Gefahrenlage, die Voraussetzung für die Anordnung benutzungspflichtiger "Radwege" ist, findet man hier allenfalls auf den Radwegen selbst und das hat nicht nur mit der zu geringen Breite zu tun. Die Unterschreitung von Mindestbreiten sorgt nur noch für zusätzliche Unfallgefahren, weil man nirgends ausreichend Abstand zu Fußgängern und parkenden Autos einhalten kann.