Beiträge von Yeti

    Die Straße würde mehr und mehr von Fahrradfahrenden gemieden, oder der gegenüberliegende Einrichtungs-Fahrradweg würde ordnungswidrig in beide Richtungen vom Radverkehr befahren werden.

    Können Sie diese Mutmaßung belegen? Höre ich hier auch immer wieder: "Wenn man es nicht erlaubt, dass die Leute auf dem Gehweg fahren dürfen, fahren sie gar nicht mehr Fahrrad".

    Gibt es irgendwo eine Studie, die das tatsächlich belegt?

    Meiner Beobachtung nach passieren zwei Dinge: Zum Einen fahren diejenigen, die es nicht begreifen wollen, trotzdem auf dem Gehweg, auch wenn es nicht erlaubt ist. Radfahrer auf der Fahrbahn werden hingegen immer mehr und irgendwann ist es selbstverständlich und interessiert niemanden mehr.

    Neues aus Emmering: Schutzstreifen auf der Fahrbahn und links ein benutzungspflichtiger "Radweg". Beim Merkur wundert man sich allerdings nicht über diesen rechtlichen Widerspruch, sondern über die Tatsache an sich, dass Radfahrer auf der "Straße" fahren, obwohl links der "Radweg" frei ist.

    Wer erklärt es Lisa Häfner — Redakteurin — Merkur.de?

    Plötzlich doppelter Radweg: Fahrradfahrer haben Qual der Wahl – für Autos wird‘s jetzt eng

    Der Hochbordrafahrer muss zwischen den Säulen hervortretende Fußgänger befürchten. Und der Hochbordradwegnutzer muss unachtsam aussteigende Beifahrer*innen befürchten.

    Die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

    Die duale Radverkehrslösung ist an dieser und vielen anderen Stellen keine so tolle Lösung für den Radverkehr.

    Dass wir (Sie, die NLStBV und ich) uns mal einig sind! 8|

    Radverkehr "weitestgehend" aus Grünanlagen rauszuhalten, bedeutet für mich, dass man regelt, wo man Radfahren darf und wo nicht und dass man das nur dort zulässt, wo es auch möglich ist. Bei der Planung sollte man natürlich berücksichtigen welche Wegeverbindungen relevant sind. Wenn ein Weg durch einen Park eine wichtige Verbindung darstellt, ist es klar, dass da auch Leute fahren werden. Dann sollte man eine solche Verbindung für den Radverkehr ertüchtigen oder eine attraktive Alternative schaffen. Alles Andere wäre an der Realität vorbei geplant.

    Wie will man denn lediglich "rücksichtsloses Radfahren" beschränken? Rücksichtslosigkeit ist doch ohnehin immer und überall durch §1 StVO beschränkt. Soll "rücksichtsvolles Radfahren" erlaubt bleiben? Wie muss man eine Umlaufsperre auslegen, damit sie rücksichtsvolle Radfahrer durchlässt, aber rücksichtslose fernhält?

    Oder kurz gefragt: Ist dort Radfahren erlaubt oder nicht? Wenn nicht, dann muss man das mal kontrollieren und ahnden. Ist es allen klar, dass man dort nicht fahren darf? Falls nicht, sollte man es verdeutlichen. [Zeichen 239]

    Es geht auch gar nicht um die Pläne des Verkehrssicherers, sondern um das bestehende Verkehrsverbot, das die Behörde durch Genehmigung dieses Verkehrszeichenplans erlassen hat, oder das sie duldet, indem sie den Plan nicht geprüft hat, oder indem sie nicht kontrolliert hat, ob die Verkehrszeichen vor Ort tatsächlich einem genehmigten Plan entsprechen.

    Wie es dazu gekommen ist, kann dir egal sein. Letztlich ist die Verkehrsbehörde dafür verantwortlich, dass dort eine rechtskonforme Verkehrsregelung besteht.

    An der Stelle einfach mal interessehalber gefragt, wie der Ablauf wäre, wo man zuerst Widerspruch einlegen muss. Das ist ja hier in Nds nicht mehr der Fall.

    Widerspruch erheben: Kostet das gleich etwas, oder nur, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Für den Widerspruch gelten vermutlich ähnliche Anforderungen wie für eine Klage? (persönliche Betroffenheit, Verletzung eigener Rechte)

    Klagt man dann gegen die Ablehnung des Widerspruchs? Kann man im Erfolgsfall auch die Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens geltend machen?

    In einem solch eindeutigen Fall ist es doch am Ende nur die Frage, was sich die Behörde ihre Holzköpfigkeit kosten lassen will, bzw. wie lange sie auf Zeit spielt und hofft, dass man Ruhe gibt oder sich die Sache bei temporären Anordnungen ohnehin erledigt hat.

    Du meinst, dass sie ihren Verkehrszeichenplan in eine Karte eingezeichnet haben, die urheberrechtlich geschützt ist? Dann hätte die Behörde oder der Verkehrssicherer allenfalls das Recht eines Dritten verletzt, aber sie können keine eigenen Ansprüche geltend machen. Oder haben sie selbst eine Karte gezeichnet (so wie wir damals als Kind eine Schatzkarte)? Selbst dann wäre es fraglich, ob es unter den Schutz das UrhG fallen würde, weil die Erstellung eines erforderlichen Verkehrszeichenplans ganz sicher keine Kunst, Wissenschaft oder Literatur ist. Es wäre aus meiner Sicht nicht einmal Kunst, wenn die zugrunde liegende verkehrsbehördliche Anordnung als Gedicht und Kalligrafie verfasst wäre. Und wenn, dann hättest du einen Anspruch darauf, die Information von der Behörde in anderer Form zu bekommen.

    Ich sehe es wie mgka : Erhebe dagegen Klage und lass es das Gericht klären. Die Voraussetzungen für ein Verkehrsverbot für den Fuß- und Radverkehr auf dem Behelfsdamm liegen doch nicht ansatzweise vor. Die wollen dich veralbern und mit hanebüchenem Unfug abspeisen, damit du Ruhe gibst. Sie wissen, dass sie damit in 99,9% der Fälle durchkommen, weil es den Leuten zu blöde ist, den Aufwand zu treiben, gegen sowas vorzugehen.

    *edit: Gerade nachgeschaut: In Thüringen gibt es wohl noch das Widerspruchsverfahren, so dass du zunächst Widerspruch gegen die Anordnung einlegen musst und nicht direkt Klage erheben kannst.

    Alternativ: Ignoriere den Blödsinn einfach und fahre und gehe über den Damm, wie du willst.

    ... weil der Verkehrssicherer diese Ansprüche anmeldet :whistling:

    Dann soll er eine Kunstausstellung suchen, die seine "Werke" ausstellt und die Behörde soll sich einen Verkehrssicherer suchen, der seine Arbeit macht.

    Hier noch einmal der Link zum § 1 UrhG - Einzelnorm

    Zitat

    Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

    Wer tatsächlich Urheber eines solchen Werkes ist, muss den Schutz auch nicht anmelden, sondern das Urheberrecht gilt automatisch, sobald man ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst geschaffen hat.

    Für mich klingt das alles nach einer faulen Ausrede, weil es entweder gar keinen solchen Plan gibt, oder weil der so dermaßen dilettantisch erstellt wurde, dass man ihn allenfalls als abstrakte Kunst betrachten kann (dann aber bitte ins Museum damit und nicht in die Akte der Verkehrsbehörde).

    Auch die Berufung auf ein Betriebsgeheimnis ist Unfug, denn der Verkehrszeichenplan soll doch gerade dokumentieren, welche Verkehrszeichen wie und wo öffentlich aufgestellt werden.

    "Hey, Du!"

    "Wer, ich?"

    "Pssssssttttt....!!!! Wollen Sie diesen unsichtbaren Verkehrszeichenplan kaufen?" 8)

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Aktuell steht soweit ich weiß dort nur noch eine Blitzer-Attrappe und der Radweg ist durchgängig.

    Geht es um diese Blitzer, die alle seit Jahren nicht mehr funktionieren?

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Der Artikel spricht meines Erachtens ein anderes Problem an: Dass der Verkehrsraum so aufgeteilt ist, dass es überhaupt immer wieder zu diesen Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt.

    Ich sehe es weiterhin nicht als Egoismus an, wenn man versucht, auf einer Fahrbahn fahren zu können und sich gegenüber Fußgängern bemerkbar macht, die dort nicht gehen dürfen. Dass der Platz für Fußgänger auf den schmalen Gehwegen nicht ausreicht, ist eine andere Sache (s.o.).

    Egoismus wäre es, wenn man auf einer vollen Fahrbahn schneller vorankommen möchte als die Anderen, die dort das selbe Recht haben.