Beiträge von Yeti

    "wenn wir den Leuten so viel Angst machen, dass sie mit dem Auto fahren, sinkt die Zahl der verunfallten Radfahrer auch."

    Meiner Beobachtung nach passiert das nicht, auch wenn es immer behauptet wird. Die Leute fahren trotzdem Fahrrad, zur Not illegal auf dem Gehweg. Insgesamt werden es aber mehr Radfahrer, wenn Radverkehr sichtbarer und gleichberechtigter wird.

    – ortsaufwärts dann übrigens nicht nur ohne Rad- sondern sogar ohne Gehweg.

    Und planmäßig wäre die Rübker Straße bereits seit über einem Jahr die Zubringerstraße zur neuen Autobahnauffahrt Buxtehude. Allerdings haben die Anwohner der Rübker Straße erfolgreich dagegen geklagt und die Autobahnauffahrt bleibt bis auf Weiteres gesperrt. :)

    Das war der Andy-Scheuer-Moment des ehemaligen Landrates, der diese Variante gegen alle rechtlichen Bedenken durchdrücken wollte.

    Rübker Straße, das ist auch eine geile Stelle: Radfahrer sollen noch auf der linken Seite über die Kreuzung fahren und 5m hinter dem nächsten [Zeichen 241-30] endet der "Radweg" (nur original mit MoFa-Freigabe), aber da ist dann die "sichere Querungshilfe".

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    Danach geht es komischerweise auch ganz ohne "Radweg", bis dann am Ortsende wieder 120m Radweg auf der falschen Seite beginnen.

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    Dort sind 1,7 Meter + Linie für sowohl Schutzstreifen wie auch Radfahrstreifen fix und die Autos bekommen "was übrig ist". Das darf im Extremfall bis 2,2 Meter für beide Richtungen _zusammen_ runter.

    Man muss dann also zum regelkonformen Überholen auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen fahren, denn wenn man mit einem 2m breiten PKW auf der 2,2m breiten Restfahrbahn fährt, hält man ja auch keine 1,5m zu einem Radfahrer auf dem rechten Schutzstreifen ein.

    Frage: Kann man das dann nicht einfach alles weglassen und den Radfahrern lieber beibringen, dass sie mittig im rechten Fahrstreifen fahren sollen? Überholen geht dann nur ohne Gegenverkehr komplett auf der Gegenfahrspur.

    Wenn sich Pepschmiers leere Beifahrersitze überholen, klappt das doch auch. :)

    Es ist eine ständige Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, laufend die Regulierung im Blick zu behalten, um Verkehrszeichen nach aktuellen Gesetzen, Rechtsprechung oder sonstigen neuen Erkenntnissen an- oder abzuordnen.

    Was die Verkehrsbehörde aber nicht tut, weil der damalige Stadtdirektor beschlossen hat, dass es in Ordnung ist, wenn alles so bleibt wie es ist. Das hat außer mir "lautem Laien" seitdem niemand infrage gestellt, weil es nur um die doofen Fahrrad-Asis geht und nicht um den richtigen Verkehr.

    Das hat auch mit "Konzepten" überhaupt nichts zu tun. Ein solches Konzept hat man "aufgrund der geänderten Rechtslage" ein Jahr später, im Jahr 1999 erstellen lassen und ebenfalls nichts davon umgesetzt. Aber man konnte sich damit brüsten, ein Konzept erstellt zu haben.

    Ich wüsste nicht, was daran gefährlich sein soll, wenn solche "plötzlich" enden.

    Doch, doch: Wenn etwas endet, ist es gefährlich. :) Nachdem hier die Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr, vor deren Befolgung man sogar noch warnen musste, auf meinen "Vorschlag" hin aufgehoben wurde, hat man extra ein Gefahrenzeichen aufgestellt, das davor warnt, dass Radfahrer, die zuvor bereits auf der Fahrbahn gefahren sind, dies ab hier auch weiterhin tun werden und nicht auf den "Radweg" wechseln.

    Und nicht nur ein normales Gefahrzeichen, sondern gleich auf einer Trägertafel, auf der die Bedeutung des VZ erklärt wird :D. Vorher hätte ich es ja noch verstanden, weil dort nämlich in Gegenrichtung der "Radweg" endete und Radfahrer, die hinter der Hausecke hervorkamen, auf die richtige Straßenseite wechseln sollten.

    Zitat

    Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Und nun werdet ihr mal sehen, wie wir das machen. Wir brauchen den Rat von lauten Laien nicht.

    Ich übersetze: Und nun werdet ihr mal sehen, dass wir das alles gar nicht umsetzen, auch wenn wir seit über 25 Jahren wissen, dass wir es müssten.

    Ob du es glaubst oder nicht: Ich würde mich freuen, wenn es die Stadt ganz alleine hinbekäme.

    Es kommen bei sowas halt 1000 Einzelmeinungen zusammen, da ist das Gewicht der eigenen halt eher klein.

    Ich meine nicht einmal meine eigenen Vorschläge, sondern die allgemeine Stimmung, die aus einer Umfrage oder Bürgerbeteiligung abzulesen ist.

    2015 wurde hier ein "Bürgerdialog Mobilität" durchgeführt. Ergebnis: Drei der fünf Punkte mit der höchsten Zustimmung betrafen Verbesserungen für den Radverkehr: 1. Ausbau und Optimierung des Radwegenetzes und -zustandes, 3. Bessere Radverkehrsführung an Kreuzungen, 4. Mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf Platz 2 landete "Verbesserte Parkmöglichkeiten in der Innenstadt" und auf 5 "Verbesserung des Verkehrsflusses (Ampelschaltungen)".

    Seitdem hat man für 15 Mio Euro ein neues Parkhaus mit 600 PKW-Stellplätzen gebaut und sieben neue Kreisverkehre (gar keine Ampeln).

    "Radwege" befinden sich aber weiterhin in einem erbärmlichen Zustand und man wehrt sich bis zum Verwaltungsgericht gegen eine Aufhebung der Benutzungspflicht. Jeder 7. Radunfall ereignet sich in Stade an einem Kreisverkehr mit umlaufenden "Radwegen", kein einziger an einem Kreisverkehr ohne Radweg (Korrektur: Ein Unfall an einem Kreisverkehr ohne Radweg, wo der Unfallort allerdings auf dem Gehweg liegt). Der Unfalltyp "Einbiegen-/Kreuzen Unfall" macht 2/3 aller Fahrradunfälle aus. In der Innenstadt wurden 35 neue Radbügel errichtet, vor allem dort, wo sie niemanden stören (aber auch niemandem nutzen). Die vom Bürgermeister für das 2. Quartal 2024 versprochenen Verbesserungen der Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer lassen weiterhin auf sich warten.

    Aber hey: Da hat die Stadt doch tatsächlich 2 der 5 wichtigsten Maßnahmen des Bürgerdialoges in den letzten neun Jahren bereits umgesetzt!

    Mit dem Umbau der Harsefelder Straße werden in den nächsten Jahren auch die Situationen für den Radverkehr an den Kreuzungen verbessert (weitgehend ERA-konform). Aber das betrifft auch nur eine einzige Straße. Die wirkungsvollste Verbesserung an Kreuzungen wird es auf absehbare Zeit auch weiterhin nicht geben, sondern die muss ich vor dem VG einklagen.

    Was haltet Ihr von solchen Angeboten der Kommunen , die zur Mitarbeit einladen?

    Das dient in erster Linie dazu, dass die Verantwortlichen behaupten können, dass die Öffentlichkeit beteiligt wurde. Ich kann mich nicht an eine einzige Veranstaltung, Umfrage, Bürgerbeteiligung erinnern, deren Ergebnisse tatsächlich Einfluss gehabt hätten.

    Trotzdem denke ich, dass man dort das Feld nicht den Parkplatz-Bewahrern alleine überlassen sollte, weil es am Ende auch darum geht, die Stimmung auszuloten.

    Fazit: Geh hin, aber erwarte nichts :)

    Aber es wurde nicht das Halteverbot gekippt, sondern die Fahrradstraße. Wenn es darum ginge, ob in der Fahrradstraße das Halteverbot zwingend erforderlich ist, könnte ich es (fast) nachvollziehen.

    Auf der anderen Seite steht in der PM:

    Zitat

    Soweit dem Grunde nach die Anordnung einer Fahrradstraße zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden könnte, um gemeindliche Verkehrskonzepte zu fördern, hat die Stadt Bonn ihre Entscheidung hierauf nicht gestützt.

    Warum hat die Stadt Bonn dann nicht einfach eine neue Anordnung geschrieben, in der man sich darauf gestützt hat, bzw. die Voraussetzungen aus der VwV-StVO benannt?

    Aber ruhender Verkehr ist doch gar nicht durch §45 (9) Satz 3 gegen Beschränkungen geschützt, sondern nur fließender Verkehr. Und für Fahrradstraßen gilt Satz 3 nicht.

    *edit: OK, in der Begründung des VG geht es um Satz 1. Aber widerspricht die Anwendung von §45 (9) nicht ohnehin den Anforderungen der VwV-StVO?

    Was ist denn da passiert?

    Verwaltungsgericht Köln: VG Köln: Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig (nrw.de)

    Zitat

    Die zugrundeliegende verkehrsrechtliche Anordnung lässt sich jedenfalls nicht auf die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsgrundlage stützen. Soweit dem Grunde nach die Anordnung einer Fahrradstraße zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden könnte, um gemeindliche Verkehrskonzepte zu fördern, hat die Stadt Bonn ihre Entscheidung hierauf nicht gestützt. Vielmehr beruht die Ausweisung der Fahrradstraße nach ihrem Vortrag im Eilverfahren alleine auf Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Dies setzt aber voraus, dass die Straßenverkehrsbehörde die für das Vorliegen eines besonderen Gefährdungspotenzials sprechenden Gründe darlegt und gegebenenfalls anhand von Tatsachenmaterial dokumentiert.

    Aus StVO §45 (9):

    Zitat

    (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

    ...

    2. Fahrradstraßen (Zeichen 244.1)

    Aus der VwV-StVO zum VZ 244:

    Zitat

    Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

    Auf welcher Rechtsgrundlage konnte der Anwohner überhaupt klagen? Wodurch war er in seinen Rechten eingeschränkt?