Cool, eine Kraftfahrstraße mit Geh- und Radweg, sowie mit Parkplätzen. *kopfpatsch*
Beiträge von Yeti
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Das sieht zum Beispiel die FR in einem Artikel vom 1.7.2024 anders:
Und die Fakten sehen das nochmal anders. Jedenfalls, wenn man unter der Dichte des Autobahnnetzes die Länge der Autobahnen bezogen auf die Landesfläche versteht.
Deutschland:
357.588 km²
13.200 km Autobahnen
0,037 km/km²
Niederlande:
41.543 km²
2360 km Autobahnen
0,057 km/km²
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Es heißt "Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h".
Wenn man das "Kraft" weglässt und die 60 km/h auf alle Fahrzeuge anwendet, dürfte jedes Fahrrad dort fahren und nicht nur fitte Velomobilisten. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit meiner Fahrräder bauartbedingt auf unter 60 km/h begrenzt ist.
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Öffentlichkeitsarbeit ist halt nicht das Kerngeschäft der Polizei.
Kommt drauf an, aus welcher Perspektive man das betrachtet. Für das typische Stammtisch-Gequatsche werden doch alle Klischees bedient.
Zitat von Polizei KAAlles anzeigen*Hinweis: Beitrag wurde angepasst*
Ja, wir wissen: Radfahren ist gesund. Und nachhaltig. Und bei schönem Wetter sogar ganz nett. Aber: Die Kraftfahrstraße ist keine Fahrradstraße. Auch wenn du Helm trägst und ganz fest an dich glaubst.
Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1) bedeutet: Nur für Fahrzeuge über 60 km/h.
Fahrräder haben dort nichts verloren – egal ob Rennrad-Profi, E-Bike-Fan oder Tour-de-France-Träumer.
Wer’s trotzdem versucht, bringt sich und andere in Gefahr. Und riskiert ein Bußgeld.
Auf der Kraftfahrstraße habt ihr so viel verloren wie ein Goldfisch in der Wüste.
Also bitte: Bleibt auf den Radwegen – da seid ihr sicherer, entspannter und vor allem lebendiger.
Danke.
Es fehlt noch "strampeln", "Drahtesel" und "Pedal-Ritter".
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Zuallererst hat man es wohl nur aufgehoben wegen Kfz, die keine 60 fahren können, die müssen ja irgendwie über den Rhein kommen ... An Radler hat sicher niemand gedacht, an andere langsame Fahrzeuge abseits Trecker erst recht nicht, das hat sich für mich im Zuge der Planfeststellung zur 2. Autobrücke gezeigt ...
Wer erzählt es der Polizei Karlsruhe? Das ist doch die Brücke im Bild, oder?
Ja, wir wissen: Radfahren ist gesund. Und... - Polizei Karlsruhe | Facebook
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Nein, man darf niemals die Verursacher einer Gefahr beschränken. Jedenfalls nicht dann, wenn es sich bei der Gefahr um den Autoverkehr handelt und nur doofe Radfahrer gefährdet werden.
Es ist so, als würde man einen Spielplatz für Kinder sperren, damit sie nicht durch die Drogendealer gefährdet werden und gleichzeitig Drogenverkaufsstände aufbauen.
Meine Lieblings-Stadtverwaltung beruft sich hierbei auf die sogenannte "Einschätzungsprärogative", was im hiesigen Rathaus so missverstanden wird, dass man als untere Verkehrsbehörde tun und lassen kann, was man will.
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Autos, die an der Stelle rückwärts ausparken möchten, bräuchten entweder einen Einweiser oder aber eine gehörige Portion Glück, um hier keine Radler unsanft aus dem Sattel zu holen
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt:
![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
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Hier geht es um die Missachtung von Verkehrsregeln und nicht um Zufälle, die statistisch verteilt sind.
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Das sehe ich anders. Ein Beispiel: Heute Morgen hat mir ein Kleintransporter an einer rechts-vor-links Kreuzung die Vorfahrt genommen. Ich kam von rechts und er ist davon ausgegangen, dass niemand kommt. Er hat sich also darauf verlassen, dass es gutgehen wird und niemand von rechts kommt, dem er Vorfahrt gewähren muss. Ist es Pech, wenn man an einer Kreuzung auf ein anderes Fahrzeug trifft, dem man Vorfahrt gewähren muss? Oder ist es Glück, wenn man einfach über die Kreuzung brettert und gerade niemand da ist, dem man damit die Vorfahrt nimmt?
Nach deiner Argumentation ist es der statistische Normalfall, dass man an einer Kreuzung alleine ist. Dann kann man sich Vorfahrtregeln natürlich auch gleich sparen.
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Meiner Beobachtung nach hat die Dummheit, Fahrlässigkeit und Rücksichtslosigkeit nur aus purem Glück oftmals keine ernsthaften Folgen.
Die allgemeine Denkweise ist "wird schon gutgehen" und daher ist es nur dem Zufall überlassen, ob was passiert oder nicht. Das Verhalten bleibt trotzdem dumm, fahrlässig und rücksichtslos, auch wenn man Glück hat und dabei nichts passiert.
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Was aber leider nichts Gutes über die Dummheit, Fahrlässigkeit und Rücksichtslosigkeit des Rests der normalen Verkehrsteilnehmer sagt.
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Rechtsverständnis a la CXU: Was wir gut finden, ist rechtens.
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"Aus Sicht des Autofahrerklubs ADAC Südbayern sind die neuen Durchfahrtsperren allerdings keine langfristige Lösung, weil sie die eigentlichen Probleme nicht beseitigten. Stattdessen fordert der ADAC „ganzheitliche“ und grenzüberschreitende Lösungsansätze ...
sowie speziell für die A8 den schon seit langer Zeit geplanten Ausbau mit mehr Fahrspuren."
So close ...
Wenn der Stau nicht mehr länger werden kann, wird er wenigstens breiter. Neue Ansage bei Bayern 3: "Auf der A8 staut es sich auf 20 km Länge und 250 m Breite". Oder um Zeit zu sparen: "...staut es sich auf 5 km²".
ZitatAber halt!! Wenn es ein CSU-Staatssekretär für rechtmäßig erklärt, wer darf dann daran zweifeln?
A propos "grenzüberschreitende Lösungsansätze" und CSU: Helfen Grenzkontrollen eigentlich dabei, Staus zu vermeiden?

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Diese Fragen hatte ich ja auch bereits gestellt, wie die Polizei bei einer Kontrolle überhaupt feststellen, geschweige denn nachweisen will, dass es sich um "Ausweichverkehr" handelt. Der Begriff ist doch nirgends definiert und es ist nicht eindeutig, wer damit genau gemeint sein soll. Das Zusatzzeichen ist auch sicherlich nicht im VZ-Katalog enthalten. Was ist bei einer Vollsperrung? Ist das dann auch Ausweichverkehr oder Umleitungsverkehr?
Was sollen eigentlich Autofahrer machen, die am Ortseingang auf dieses VZ treffen und sich davon angesprochen fühlen? Wenden und zurück auf die Autobahn fahren?
Sobald die ersten Bußgelder verhängt werden, wird es also auch eine Reihe von Widersprüchen geben. Vielleicht ist das Ganze nur eine Show, in der Hoffnung, dass sich einige trotzdem daran halten.
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Ob man das jetzt tatsächlich mit VZ 250 regeln will, wie auf dem Bild in diesem Artikel gezeigt? Also auch kein Radverkehr? Keine Kutschen? Keine Traktoren? Vermutlich soll der KFZ-Verkehr gemeint sein, nun, für den gibt's das VZ 260. Einmal mit Profis...
Mit diesem Zusatzzeichen sind Radfahrer, Kutschen und landwirtschaftlicher Verkehr wohl nicht gemeint.
Bin trotzdem gespannt, ob das rechtlich haltbar ist.
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Das ist dann aber keine Straftat (wie im Artikel behauptet), sondern nur eine Ordnungswidrigkeit?
Die TBNR gilt für "Verantwortliche", also Leute, die eigentlich dafür zuständig sind, wenn sie die erforderliche Anordnung nicht haben, oder diese falsch umgesetzt wurde. Das ist bei dem Guerilla-Zebrastreifen anders, denn -wer immer das war- gilt vermutlich nicht als Verantwortlicher, dort einen Zebrastreifen anzulegen.
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Kann man sich irgendwo eine Schafherde leihen?
Leihen lohnt sich bei den Preisen auf dem Gebrauchtmarkt doch gar nicht: Schafherde zu verkaufen in Niedersachsen - Twist | kleinanzeigen.de
*edit: Aber Obacht!
ZitatKaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße!