Beiträge von Yeti

    Im Rahmen der Einwohnerbeteiligung zum geplanten Stadtumbau der Harschenflether Vorstadt haben wir unseren Senf dazu gegeben. Der Kommentar hat es immerhin -wenn auch in gekürzter Form- in den Rahmenplan geschafft.

    Rahmenplan: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi...534&type=do&;

    Auf S. 25

    Zitat
    Die Fahrrad-Initiative Stade weist darauf hin, dass das Klimaschutzkonzept der Hansestadt Stade aus dem Jahr 2013 einen „Masterplan fahrradfreundliches Stade“ enthält, der besagt, dass die Führung des Radverkehrs stärker berücksichtigt werden soll. Eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und Fahrrad wird für sicherer als Radwege im Seitenraum befunden und damit empfohlen. Die genannten Aspekte werden, soweit dies hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrsaufkommens faktisch und rechtlich möglich ist, insbesondere beim Neubau der Wischhafener Straße berücksichtigt.

    Diese Formulierung stößt mir schon wieder auf, denn sie erweckt den Eindruck, als müsse man erst prüfen, ob es rechtlich möglich sei, Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Es muss begründet werden, ob ein Benutzungsverbot der Fahrbahn (Radwegbenutzungspflicht) angeordnet werden darf, während die Fahrbahnnutzung durch Radfahrer den Regelfall darstellt. Hier zeigt sich wieder einmal, dass das Rechtsverständnis der Stadtverwaltung diametral zur gängigen Rechtsprechung ist.

    Am Ende wird es vermutlich wieder auf 2,00m breite, gemeinsame Geh- und Radwege hinauslaufen, die an jeder Einmündung so von der Fahrbahn abgerückt sind, dass die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und PKW-Fahrern irgendwo zwischen "schwierig" und "unmöglich" angesiedelt sind. Man wird es damit begründen, dass man das schon immer so gemacht hat und dass bislang keine Unfallschwerpunkte (>3 Unfälle an der selben Stelle/Jahr) bekannt sind. Das bisherige Vorgehen hat sich also bewährt.

    Ist das Kind unter 8 Jahren, dann dürfte es nicht auf dem Hochbordradweg fahren, sondern müsste den Bürgersteig benutzen.

    Wenn ein von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden ist, dürfen auch Kinder unter 8 Jahren diesen benutzen.


    StVO §2(5)

    Zitat

    Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

    Du meinst sicherlich die Fahrbahn.

    Wenn ein Kind noch nicht sicher geradeaus fahren kann, sollte es nicht dort fahren, wo es auf diese Fähigkeit ankommt. Ansonsten sollte man es eher im Einzelfall entscheiden können, ob ein Kind weit genug ist, die Verkehrssituation zu erfassen und sich darin sicher zu bewegen. Geh- und Radwege sehe ich dabei keinesfalls als geschütztes Biotop.

    Ich kann mich übrigens noch daran erinnern, alleine mit dem Fahrrad 5km zur Grundschule im Nachbardorf gefahren zu sein. Da kann ich ja nicht älter als 10 Jahre gewesen sein. Radwege gab es nur im Nachbarort an der Bundesstraße. Im Wohnort gab es damals nicht einmal Gehwege, also ist man selbst auf dem Weg zum und vom Schulbus jeden Morgen und Mittag am Fahrbahnrand gelaufen.

    Natürlich war die damalige Situation auf dem Dorf nicht dem heutigen Großstadtverkehr vergleichbar, aber die StVO unterscheidet dazwischen nicht.

    Nbgradler : Mir geht es weniger um 7-jährige Kinder als um 14-Jährige, die immer noch auf Gehwegen Fahrrad fahren und/oder auf der falschen Straßenseite, weil man ihnen beigebracht hat, dass es auf der Fahrbahn (immer) zu gefährlich ist.

    Ich hätte gar kein Problem damit, wenn die Regel in der StVO lauten würde, dass Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf Gehwegen fahren dürfen. Dass sie es bis zum 8. Lebensjahr müssen, auch wenn die Fahrbahn (z.B. in Nebenstraßen) von Kindern sicher benutzt werden kann, halte ich für Unfug. Vor allem halte ich es für Unfug, zu argumentieren, dass das Radfahren auf Gehwegen ungefährlich sei.

    Ich halte auch die Verkehrsregeln, die auf Radwegen gelten, nicht für einfacher verständlich als die Regeln, die auf der Fahrbahn gelten. Sobald ein Kind das Fahrrad sicher beherrscht und auch in der Lage ist, geradeaus weiter zu fahren, wenn es den Kopf dreht oder Handzeichen gibt und in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen einzuschätzen, kann es meiner Meinung nach auf die Fahrbahn. Und wenn das Kind das mit 10 Jahren nicht beherrscht, dann nutzt die bisherige Regelung auch nichts.

    Über komplexe Kreuzungen, deren Regeln nicht einmal ich auf den ersten Blick verstehe, würde ich ein Kind auch nicht fahren lassen wollen. Das gilt dann aber genauso für den Gehweg oder Radweg.

    Du bringst ihnen 5-6 Jahre bei, nur auf dem Gehweg zu fahren, und dann soll das von heute auf morgen anders gemacht werden? Das Ergebnis ist doch klar

    Bereits der Generation der Eltern wurde als Kind beigebracht, auf dem Gehweg zu fahren. Und überhaupt können es sich besorgte Eltern überhaupt nicht vorstellen, dass Radfahren auf Geh- und Radwegen Gefahren birgt, die es auf der Fahrbahn gar nicht gibt.

    Und da ist nach meinen Erfahrungen, die Empfehlung einen Helm zu tragen, durchaus eine Möglichkeit, in diesem Zusammenhang auf das für Gruppenfahrten-Ungeübte erhöhte Gefahrenpotenzial hinzuweisen.

    Damit wäre erst mal die Kuh vom Eis.

    Wenn man einen Helm aufhat, ist die Kuh vom Eis? Mitnichten! Genau das ist das Problem von Helmdiskussionen: Helmdiskussionen führen im Gegenteil dazu, sich über die Risiken keine Gedanken mehr zu machen. Helm auf = alles paletti!

    Die Polizei führt Helmkampagnen, damit sie sich nicht darum kümmern muss, mit den Verkehrsbehörden und Tiefbauämtern über Gefahrenstellen zu reden. Radfahrer tot, kein Helm = selbst schuld. Da spielt es auch gar keine Rolle, ob ein Helm überhaupt etwas genutzt hätte: Gegen Verletzungen im Gesicht, am Rücken, an den Rippen, an inneren Organen, an Händen und Armen und den Beinen nutzt ein Helm: nichts. Unsere Infrastruktur ist nicht sicher? Dann sollen die Radfahrer halt einen Helm tragen, fertig (und außerdem besser aufpassen und auch mal auf ihre Vorfahrt verzichten).

    Ich hätte nicht einmal ein Problem damit, wenn man für Helme werben würde, weil die vielleicht doch X% von schweren Kopfverletzungen verhindern könnten. Aber es wird ja immer so getan, als würde die Sicherheit von Radfahrern einzig und allein davon abhängen, ob sie so einen Plastikdeckel aufhaben oder nicht.

    Am vergangenen Sonntag fand die Stichwahl um das Bürgermeisteramt statt. Die Wahlbeteiligung lag bei gerade einmal 38,9%. Die bisherige Bürgermeisterin Nieber (SPD) wurde abgewählt und der bisher (ehrenamtliche) stellvertretende Bürgermeister Hartlef (CDU) zum neuen Bürgermeister gewählt.

    Nieber hat im Wahlkampf mit dem Slogan "Zukunft braucht Kompetenz" alleinig auf ihre bisherige Erfahrung als amtierende Bürgermeisterin gesetzt. Auf den Wahlplakaten wurde jedenfalls nichts thematisiert, wofür die bisherige Amtsinhaberin inhaltlich steht, außer einem fast Merkel-mäßigen "ich muss Bürgermeisterin bleiben, weil ich es schon bin" (weiter so).

    Ihr Herausforderer hat 3 Themen plakatiert: Stärkung des Ehrenamtes, bessere Verkehrsplanung (inklusive Verbesserungen für den Radverkehr), sowie mehr Bürgernähe. Die bisherige Bürgermeisterin hatte den Spitznamen Sivia Nie-da und Hartlef ist in seinem Wohnort Bützfleth, wo er bereits als Ortsbürgermeister tätig ist, sehr beliebt (der nette Herr von nebenan).

    Nun dürfen wir uns also künftig mit einem CDU-Bürgermeister herumschlagen und ich habe noch meine Zweifel, dass wir bezüglich "Besserer Radverkehr" auf einer Linie sind. Aber wer im Wahlkampf Versprechungen macht, muss sich hinterher auch daran messen lassen. In unseren Fragen an die Bürgermeisterkandidaten hat er jedenfalls ein paar bemerkenswerte Aussagen getroffen, an die ich ihn künftig gerne erinnern werde.

    Zitat

    Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.

    Für mich heißt das, dass hier demnächst in der ganzen Stadt die Benutzungspflicht aufgehoben wird, oder? :)

    Ich sehe hier aber auch noch einen großen Bremser an der Spitze der Verwaltung in Gestalt des Ersten Stadtrates. Es gibt auch die Befürchtung, dass sich der neue Bürgermeister schwer tun wird, sich gegen den Ersten Stadtrat durchzusetzen. Der Erste Stadtrat bildet zusammen mit dem Bürgermeister / Bürgermeisterin und dem Stadtbaurat den Verwaltungsvorstand im Rathaus.

    Derweil wurde bekannt, dass das neue Parkhaus an der Wallstraße nochmal ein paar Millionen teurer geworden ist als geplant. Was hätte man mit dem ganzen Geld alles erreichen können, anstatt ein leer stehendes Parkhaus zu bauen...

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…r,stade856.html

    Die Bilder sind an einem Freitag Nachmittag gegen 15:30 Uhr aufgenommen worden. In der Innenstadt war ordentlich Betrieb und im gesamten neuen Parkhaus habe ich 53 Autos gezählt. Es ist zum Heulen...

    Niemand hat das Recht, bloß weil 50 "gilt", ohne Rücksicht auf Verluste mit diesem Tempo vorsätzlich draufzuhalten, sobald man klar erkannt hat, dass das langsamere Fahrzeug kein KFZ ist.

    Als ich kürzlich vom Ordnungsamt angehalten wurde, weil ich einen blau beschilderten "Radweg" nicht benutzt habe, wurde mir sogar Verkehrsbehinderung vorgeworfen. In dem Abschnitt, in dem der hupende Ordnungsamt-Angestellte hinter mir hergefahren ist, fuhr ich übrigens 45km/h auf einer Gefällestrecke. Anschließend ging es mit 32 km/h durch eine 30er-Zone. Auch da wurde noch gehupt. Die Stader Verkehrsbehörde ist organisatorisch übrigens auch der Abteilung "Sicherheit und Ordnung" (aka "Ordnungsamt") zugeordnet. Da weiß man doch gleich, welcher Wind dort durch den Rathausflur weht...

    Anekdote nebenbei wegen Stade: Als ich einmal - lang ist es her - via ADFC zu eines Fraktionssitzung der SPD Stade eingeladen war, habe ich deutlich erklärt, dass und warum die Fahrbahn sicherer und in vielen anderen Belangen besser ist. Zum Schluss kam eine Äußerung einer Abgeordneten: Mag ja so sein, meine Kinder lasse ich dennoch auf dem Fussweg fahren

    Das kann ich so bestätigen. An erster Stelle steht das ungehinderte Vorankommen des Autoverkehrs. Eine "besondere Gefahrenlage" wird anschließend begründet mit dem aggressiven Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern. Diese sollen dann geschützt werden, indem man sie auf "Radwegen" einsperrt.

    Das ist alles in sich höchst widersprüchlich und zeigt, wie tief das Auto-Denken in den Köpfen verwurzelt ist.

    Mich hat vor einiger Zeit eine SPD-Abgeordnete des Kreistages gefragt, wie man sich als Radfahrer an einer bestimmten Straße, wo es auf einem kurzen Abschnitt keinen Radweg gibt, verhalten solle. Ich bin mit ihr das Stück auf der Fahrbahn gefahren. Was für mich (mittlerweile) völlig normal war, hat ihr Angst bereitet. Und wie sich im Nachhinein herausstellte war das keine Angst, von der Fahrbahn gerammt zu werden, sondern Angst, "den Verkehr" zu behindern.

    Dieser Teufelskreis wird befeuert von der Polizei, die Reflektorkragen an Radfahrer verteilt, die Wichtigkeit von Fahrradhelmen betont und mit abgeklebten LKW-Spiegeln vor dem Toten Winkel warnt, von Verkehrsbehörden, die auch 22 Jahre nach der StVO-Novelle das Radfahren mit [Zeichen 240] auf völlig unzulänglichen Gehwegen vorschreiben, die an jeder Baustelle ein [Zusatzzeichen 1012-32] aufhängen, von Tiefbauämtern, die auf Kritik an gefährlich schlecht einsehbaren Kreuzungen nur mit den Schultern zucken und antworten, dass Radfahrer da eben besser aufpassen müssten bis hin zu Richtern, die das Radfahren auf einer Landstraße als bewusste Provokation und Verkehrsbehinderung einstufen.

    Alles Puzzlestücke motorisierter Gewalt: https://fahrradzukunft.de/25/motorisierte-gewalt/

    Da muss ich dir in allen Punkten zustimmen. Die Gewöhnung im Kindesalter geht allerdings genau in die falsche Richtung, weil Kinder bis 8 Jahren auf Gehwegen fahren müssen. Wie soll man es ihnen hinterher wieder abgewöhnen?

    Wenn man den Leuten die realen Unfallzahlen nennt, glauben sie dennoch fest daran, dass es viel mehr Unfälle auf der Fahrbahn geben würde, wenn es keine Radwege gäbe.

    1) Dass Radverkehrsförderung durch Radweg funktioniert, ist bisher nur behauptet und nicht belegt (Korrelation, Kausalität und anderer logischer Unfug).

    Für mich heißt "Fahrradinfrastruktur" nicht gleich "Radweg". Auch wenn man dem Autoverkehr Platz wegnimmt, kostet das Geld. Und sei es für Grünstreifen und breitere Gehwege, damit du nicht gleich wieder in die Kerbe haust, dass ich dem Autoverkehr nur Platz wegnehmen möchte, um goldene Ghettos für Radfahrer zu schaffen.

    Ich glaube allerdings auch, dass man den Autoverkehr nicht alleine durch den Rückbau der Infrastruktur eindämmen kann, sondern dass es politische Entscheidungen braucht, den Autoverkehr bis auf wenige begründete Ausnahmen komplett aus den Städten herauszuhalten. Dann wäre in der Tat mehr als genug #PlatzfuersRad und auch für Fußgänger und E-Tretroller und für was weiß ich noch alles.

    Ich teile insofern auch überhaupt nicht die aktuelle Linie des ADFC oder der Radentscheide, dass "Protected Bikelanes" die Zukunft seien. Zum Einen halte ich diese abgepollerten Streifen an den entscheidenden Stellen (Kreuzungen) ganz und gar nicht für "protected" und zum Anderen festigen sie das Revierdenken. Am besten trennt man den Fahrradstreifen künftig noch mit einem Stacheldrahtzaun von der Fahrbahn ab, damit das noch klarer wird.

    Einfach nur zu fordern, dass alle Radfahrer bitte einfach überall auf der Fahrbahn fahren mögen, greift aber meiner Meinung nach auch zu kurz. Damit holt man niemanden vom Auto auf das Fahrrad. Immer wenn ich erzähle, dass ich hier auch an den "Hauptstraßen" (was man in einer Kleinstadt so nennt) auf der Fahrbahn fahre, schaue ich in völlig entsetzte Gesichter, als wäre ich ein Alien. Das wäre ihnen viel zu gefährlich, sagen alle, obwohl es noch niemand von denen mal ausprobiert hat. Und nur weil wir paar Hansel das machen, ändert sich im Großen und Ganzen gar nichts.

    Dann bleibt als weiterer Baustein der Fahrradinfrastruktur ein Netz aus Nebenstraßen. Auch dort kann man Geld gebrauchen, um diese Straßen für den Radverkehr zu ertüchtigen, indem man z.B. altes Kopfsteinpflaster gegen einen glatten Fahrbahnbelag ersetzt, Kreuzungen so umbaut, dass sie im Sichtbereich nicht mehr zugeparkt werden können, Parkplätze zurückbaut, Bäume pflanzt.

    Zuletzt zählen auch Abstellanlagen für mich zur Fahrradinfrastruktur, sowie Ladestationen für Pedelecs, Schließfächer für Taschen, u.s.w.

    Ich stehe insofern voll dahinter, mehr Geld für Fahrradinfrastruktur zu fordern und meine damit nicht mehr Geld für Radwege, schon gar nicht für neue Radwege.

    Über die katastrophalen Beschilderungen an Baustellen habe ich ja an anderer Stelle berichtet Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

    Nun schreibt mir der zuständige MA der Verkehrsbehörde, dass man meine Hinweise aufgenommen und "nachgebessert" habe. Das ist dabei herausgekommen:

    wenig später:

    in Gegenrichtung:

    Auch an der anderen Engstelle ist etwas Großartiges herausgekommen. Dort muss man jetzt auf beiden Seiten gleichzeitig fahren.

    Vor der Baustelle des Kreisverkehrs an der Glückstädter / Freiburger Straße wird noch einmal die Situation klargestellt, dass man auf der rechten Seite fahren muss und dann folglich nicht auf der linken Seite fahren darf.

    Fazit: Sie können es wirklich nicht, selbst wenn sie wollten.

    Beim Auto darfst du gerade jenes eben nicht, Yeti.


    Wenn zwei zusätzliche Scheinwerfer auf dem Dach für Walddurchfahrten montiert sind, diese vom TÜV abgenommen und nicht funktionsfähig sind, dann zählt das als nicht funktionsfähige Beleuchtung.

    Da sehe ich aber einen Unterschied. Zusätzliche Scheinwerfer auf dem Autodach erfüllen nunmal nicht die Funktion des vorgeschriebenen Abblendlichts und können dieses daher auch nicht ersetzen.

    Das abnehmbare Akkulicht am Fahrrad ist aber keine Zusatzbeleuchtung sondern erfüllt alle Forderungen der vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtung.

    Wie wäre es denn, wenn ich zwei unabhängige Dynamo-betriebene Lichtanlagen am Fahrrad hätte und davon jeweils nur eine in Betrieb wäre? Ist das erlaubt? Und was wäre, wenn nur eine der beiden Lichtanlagen funktionieren würde? Wo wäre der Unterschied, wenn die funktionierende Lichtanlage mit Akkus betrieben würde? Warum dürfte man das Akkulicht nur dann abnehmen, wenn sonst gar kein Licht am Fahrrad vorhanden ist?

    Na ja egal, sinnvoll ist diese Auslegung nicht, dass die Beleuchtung an Fahrrädern auch am hellichten Tage funktionieren muss.

    Aber ich darf doch auch bei einer defekten Dynamo-Beleuchtung mit einem abnehmbaren Akkulicht fahren, oder etwa nicht? Wenn ich also am hellichten Tag mit einer defekten Dynamobeleuchtung angetroffen werde, ist das abnehmbare Akkulicht gerade abgenommen.

    Wenn das nicht gilt, dann wäre es auch unzulässig, bei Dunkelheit mit einer funktionierenden Akkubeleuchtung zu fahren, wenn gleichzeitig ein defektes Dynamolicht vorhanden ist.

    Beamtenlogik: Wenn das Licht nicht funktioniert, muss man es abbauen. Dann ist es wieder legal. Oder muss man dann einen Besitznachweis für ein abnehmbares Akkulicht vorlegen? Die Formulierung des §67 StVZO sagt ja nur, dass das Akkulicht abnehmbar sein darf, aber nicht, dass man auch Fahrrad fahren darf, wenn man gar kein Akkulicht besitzt. Das kommt bestimmt bei der nächsten Kontrolle, denn mit Verkehrssicherheit darf man nicht spaßen :/

    Man könnte alles so einfach machen: Bei Dunkelheit und schlechter Sicht muss man mit eingeschalteter Beleuchtung fahren. Vorne weiß, hinten rot, fertig! Ob im Hellen und bei guter Sicht das Licht nicht funktioniert, abgenommen wurde oder ob überhaupt keines vorhanden ist, spielt dann keine Rolle.

    Ich halte bei Dunkelheit auch Reflektoren für sinnvoll.