Im Rahmen der Einwohnerbeteiligung zum geplanten Stadtumbau der Harschenflether Vorstadt haben wir unseren Senf dazu gegeben. Der Kommentar hat es immerhin -wenn auch in gekürzter Form- in den Rahmenplan geschafft.
Rahmenplan: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi...534&type=do&;
Auf S. 25
ZitatDie Fahrrad-Initiative Stade weist darauf hin, dass das Klimaschutzkonzept der Hansestadt Stade aus dem Jahr 2013 einen „Masterplan fahrradfreundliches Stade“ enthält, der besagt, dass die Führung des Radverkehrs stärker berücksichtigt werden soll. Eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und Fahrrad wird für sicherer als Radwege im Seitenraum befunden und damit empfohlen. Die genannten Aspekte werden, soweit dies hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrsaufkommens faktisch und rechtlich möglich ist, insbesondere beim Neubau der Wischhafener Straße berücksichtigt.
Diese Formulierung stößt mir schon wieder auf, denn sie erweckt den Eindruck, als müsse man erst prüfen, ob es rechtlich möglich sei, Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Es muss begründet werden, ob ein Benutzungsverbot der Fahrbahn (Radwegbenutzungspflicht) angeordnet werden darf, während die Fahrbahnnutzung durch Radfahrer den Regelfall darstellt. Hier zeigt sich wieder einmal, dass das Rechtsverständnis der Stadtverwaltung diametral zur gängigen Rechtsprechung ist.
Am Ende wird es vermutlich wieder auf 2,00m breite, gemeinsame Geh- und Radwege hinauslaufen, die an jeder Einmündung so von der Fahrbahn abgerückt sind, dass die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und PKW-Fahrern irgendwo zwischen "schwierig" und "unmöglich" angesiedelt sind. Man wird es damit begründen, dass man das schon immer so gemacht hat und dass bislang keine Unfallschwerpunkte (>3 Unfälle an der selben Stelle/Jahr) bekannt sind. Das bisherige Vorgehen hat sich also bewährt.