Beiträge von Yeti

    Ich bin über diese Polizeimeldung gestolpert, die zwar nichts direkt mit dem Radverkehr zu tun hat, aber mit der Frage, wie die Polizei Regelverstöße von Autofahrern bewertet.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4397409

    Zitat

    Der Spitzenreiter war dann ein VW-Fahrer aus dem Landkreis Stade der gegen 05:45 h mit 190 km/h gemessen wurde, er war damit fast doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs. Ihn erwarten nun 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und mindestens 600 Euro Bußgeld.

    Auf Platz 2 landete ein BMW-Fahrer kurz vor 08:30 h. Er wurde mit 150 km/h geblitzt und wird nun einen Monat auf sein Auto verzichten müssen genauso wie ein Opel- und eine Audifahrerin, die mit 130 km/h durch die Kontrolle rasten.

    Erschreckend auch wieder, wie gering die Bußgelder sind. In der Schweiz wäre das eine Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Das Auto kann dort als Tatwaffe beschlagnahmt werden. Aber in Deutschland wird man von der Polizei als "Spitzenreiter" gefeiert und es gibt auch einen zweiten Platz. Davon werden die Betroffenen sicherlich noch in Jahren stolz berichten. Vielleicht bekommt der Schnellste am Jahresende von der Polizei auch eine Siegerurkunde? <X

    Mit dem gehypten Mindest-Überholabstand (den man ebenfalls in den seltensten Fällen gerichtsfest messen können wird) wird ein weiterer hinzukommen.

    Gleichzeitig wird diese neue Vorschrift dazu führen, dass Verkehrsbehörden weitere Benutzungspflichten rechtfertigen, wenn ihrer Meinung nach diese Überholabstände auf der Fahrbahn nicht eingehalten werden können.

    Der Mindest-Überholabstand geht so nach hinten los.

    Weiterhin keine markierte Furt. Typisches Problem bei Radwegen, die im Verlauf einer Vorfahrtstraße einen freien Rechtsabbieger queren und daher vorher von der Fahrbahn abgesetzt sind: Fahren Radfahrer, die dem Verlauf der Vorfahrtstraße fahren, geradeaus und haben gegenüber den Rechtsabbiegern Vorrang gemäß §9 oder queren sie die Rechtsabbiegespur und sind wartepflichtig?

    Falls Ersteres gilt: Warum hat man den Vorrang nicht durch eine Furt verdeutlicht?

    Falls Letzteres gilt: Welcher Radfahrer soll begreifen, dass die Fußgänger links und rechts neben ihm Vorrang haben, er aber nicht, wenn er auf der Lücke zwischen den beiden Zebrastreifen fährt?

    Neulich dachte ich ja schon, die Stadt hätte einen Unsinn beseitigt, auf den ich bereits vor zwei Jahren hingewiesen habe, als ich mich zum ersten Mal mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde getroffen habe.

    Ich wurde kürzlich von einem Radfahrer gefragt, warum man an diesem Kreisverkehr die Radwegfurten entfernt und durch Zebrastreifen ersetzt hätte. Meine erste Idee war natürlich, dass die Radwegfurten entfernt wurden, weil da kein "Radweg" mehr ist. Aber zu früh gefreut. Offenbar hat man den zweiten Schritt vor dem ersten getan: die Furt entfernt, aber das [Zeichen 240] noch hängen lassen.

    Auf der linken Straßenseite, wo sich zahlreiche, schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben befinden.

    An einer Behinderteneinrichtung, an der es besonders schützenswerten Fußgängerverkehr gibt.

    In einer schnurgeraden Straße mit einer zHg von 30km/h (extra keine 30er Zone).

    Man beachte das [Zeichen 138-10]auf der Innenseite des Tores der Grundstücksausfahrt, sicher ist sicher.

    vorher:

    *edit: An dieser Stelle gab es im Jahr 2018 auch einen Unfall, sowie einen weiteren Unfall 200m weiter. Beide Unfalltyp 3 Einbiegen/Kreuzen Unfall und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf der Fahrbahn.

    Ein Blick in die VwV-StVO:

    Zu §8, Rn 3

    Zitat

    Die Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen soll so sein, daß es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Es dient der Sicherheit, wenn die Regelung dem natürlichen Verhalten des Verkehrsteilnehmers entspricht.

    Oder zu §26, Rn 10

    Zitat

    Bei Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und Einmündungen ist zu prüfen, ob es nicht ausreicht, über die Straße mit Vorfahrt nur einen Fußgängerüberweg anzulegen. Bei Einbahnstraßen sollte dieser vor der Kreuzung oder Einmündung liegen. An Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden.

    Auch in Stade war in der vergangenen Woche die "Climate Action Week". Los ging es am Freitag d. 20.09. mit der großen Demo, an der ca. 1000 Leute teilgenommen haben. Ich weiß nicht, ob es in Stade jemals eine solche Teilnehmerzahl an einer Demonstration gegeben hat.

    Da die Demo erst um 16:00 Uhr begann, habe ich die Hamburger Demo etwas früher verlassen und war rechtzeitig mit dem Fahrrad wieder in Stade.

    Der Demonstrationszug ging einmal um die Innenstadt und zwischendurch gab es zwei Stopps mit Reden der Jugendlichen. Bezeichnend: Die einzigen Flächen, die in Stade offenbar groß genug sind, um eine solche Menschenmenge zu fassen, sind Parkplätze. Nervig fand ich schon in Hamburg die Ordner, die penibel darauf geachtet haben, dass niemand die Mittellinie übertritt. Ist klar: Der Autoverkehr auf der Gegenfahrbahn darf natürlich durch eine Klima-Demo nicht beeinträchtigt werden.

    Am Donnerstag fand dann der "Verkehrswendetag" statt, organisiert von der Klimawerkstatt Stade e.V. https://klimawerkstatt-stade.de/verkehrswendet…andkreis-stade/

    Auf dem Platz Am Sande hatten die Autohäuser Elektroautos ausgestellt und so war die ganze Veranstaltung irgendwie sehr autolastig. Aber es gab auch ein Highlight in Form des Vortrages von Prof. Monheim, der leider viel zu schwach besucht war.

    Monheim hat mehrfach betont, dass eine Verkehrswende sich nicht darauf beschränken darf, bei allen Autos die Antriebe auszutauschen, sondern dass man das Thema neu denken muss und Mobilität nicht immer mit Automobilität gleichsetzen darf. Mit deutlichen Worten hat er auch direkt den Landrat angesprochen, der wohl in seiner Begrüßungsrede vor allem darauf hingewiesen hat, dass das Thema im ländlichen Raum doch sehr kompliziert sei und es ohne Auto nunmal nicht gehen würde. Monheim hat auf Kommunen in NRW verwiesen, in denen man innerhalb weniger Jahre die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV verzehnfacht hätte. Er hat auf die vielen Autofahrten hingewiesen, die auch auf dem Land kürzer als 5km sind und die problemlos mit dem Fahrrad gefahren werden könnten. Es wird ja immer so getan, als gäbe es auf dem Land nur die Pendler, die 50km zu ihrem Arbeitsplatz in die nächste Stadt fahren.

    Schön war auch der Abschluss der Veranstaltung, bei der der Moderator noch einmal alle Vortragenden auf die Bühne geholt hat. Als er davon sprach, dass es trotz zunehmendem Radverkehr und besserem ÖPNV sicherlich auch in Zukunft immer noch den "Individualverkehr" geben würde, hat ihm Monheim das Mikro aus der Hand genommen und heftig entgegnet, dass Autoverkehr kein Individualverkehr sondern Massenverkehr sei. Die individuellste Form des Verkehrs sei der Fußverkehr, dessen Leistungsfähigkeit immer unterschätzt werde. Man müsse endlich aufhören, Individualverkehr mit Autoverkehr gleichzusetzen.

    Vorher gab es den Vortrag von Felix Kruse über die CO2-Bilanz von Elektroautos, die oftmals schlechter dargestellt würde als sie ist. Kruse hat sich selbst mit dem Thema seiner persönlichen Klimabilanz intensiv befasst und einige Maßnahmen ergriffen, durch die die CO2-Emissionen seiner Familie um gut ein Drittel reduziert werden konnten: Er hat in seinem Wohnhaus die alte Heizungsanlage gegen ein Blockheizkraftwerk ersetzt und plant derzeit die Installation einer Solaranlage. Der Familienurlaub wird nur noch mit der Bahn gemacht, 2 Autos wurden abgeschafft und dafür ein Elektroauto gekauft. Der tägliche Weg zur Arbeit erfolgt nur mit Bus und Bahn. Er setzt sich in Stade auch stark für eine Verbesserung der Busverbindungen ein.

    Klingt alles fortschrittlich, wenn vielleicht nicht gerade revolutionär, aber immerhin: Der Mann ist seit Kurzem Vorsitzender der CDU Stade https://www.tageblatt.de/lokales/stade_…id,1467555.html

    Oder

    Oder ganz kurz: Es muss etwas passieren, aber geschehen darf nix.

    Und wo wir gerade beim SPD-Bashen sind: die ärgsten Fehlleistungen beim Klimapaket sind die Erhöhung der Pendlerpauschale und der Max-Wert von 10 € pro Tonne Kohlendioxid.

    Beides wohl auf Betreiben der Sozialdemokraten so ausgestaltet worden.

    Schon älter und zu einem anderen Thema, aber passt auch hier: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…-a-1256527.html

    "Bashen" wäre für mich, die SPD grundlos zu kritisieren oder trotz guter Leistungen schlecht zu machen. Davon kann hier gar keine Rede sein, denn am Ende tut die SPD oft genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich erreichen will oder mal versprochen hat.

    Zitat

    Die SPD-Verordnete Hannah Lupper sagt zwar, perspektivisch sei „völlig klar, dass es weniger Parkplätze für Pkw“ geben müsse, allerdings müsse man das bedarfsorientiert mit der Bevölkerung entscheiden, und nicht „mit der Keule“ von oben, wie in der Begegnungszone geschehen.

    Ich übersetze mal von SPD-Sprache in Klartext:

    Wir wissen zwar, dass eine Stadt mit weniger Autos sauberer, leiser, sicherer, kurzum: lebenswerter ist. Wir wissen auch, dass wir die Leute nur dann dazu bringen, auf das Auto zu verzichten, wenn es unbequemer und teurer wird, ein Auto in der Stadt zu behalten.

    Wir wollen aber dennoch lieber abwarten, bis die Troll-Armee in den sozialen Netzwerken so freundlich ist und ganz von alleine aufgehört hat zu pöbeln, bevor wir tatsächlich umsetzen, was dafür nötig ist.

    Immerhin weiß man, dass das Unterlassen der Hilfe aus niederen Beweggründen erfolgte, um das Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis zu vertuschen. Wer dann ohne Hilfe zu leisten in seinem Auto wartet, bis der Kumpel ein Abschleppseil organisiert hat, während daneben ein Mensch stirbt, nimmt den Tod mindestens billigend in Kauf. Der Fall wird noch interessant werden.

    *edit:

    Zitat

    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

    Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluss sind Straftaten.

    Am Ende dürfte sich im Prozess Vieles um die Frage drehen, ob der Tod durch den Unfall oder durch die unterlassene Hilfe verursacht wurde.