Für Yetis Beispiel am Salztorscontrescarpe kommt m. E. allenfalls ein
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in Betracht. Das bietet dem jetzigen
gegenüber den Vorteil, dass Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen können.
Ob man grundsätzlich nur das Fahrbahn-Fahrradfahren dort anordnet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der KFZ-Verkehr das Fahrradfahren dort beeinträchtigt und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden, den KFZ-Verkehr dort einzuschränken, z. B. Tempolimit 30 km/h.
Aber erst mal besteht doch das Problem, dass die Stader Verkehrsbehörde an der Radwegbenutzungspflicht am Salztorscontrescarpe festhält
, jedoch gleichzeitig Markierungen aufbringt, die den Radverkehr auf die Fahrbahn leiten soll.
Der Weg ist zu schmal, um die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu erlauben.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ist im gesamten Bereich geplant und wird hoffentlich zusammen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht zeitnah umgesetzt. Das ist alles längst seit über einem Jahr beschlossen, und wurde jetzt in der falschen Reihenfolge umgesetzt: Man hätte erst den Bordstein absenken müssen und dann mit der Fertigstellung einer sinnvollen Markierung zeitgleich die Benutzungspflicht aufheben und Tempo 30 anordnen sollen. Meine Vorschläge zur Gestaltung der Überleitung und Verweise auf die ERA 2010 wurden nicht beachtet. Das Tempolimit hätte man auch schon vorher anordnen können, damit sich die Leute schon mal dran gewöhnen.
Aber hier hat man erst die Markierung aufgemalt, ohne dass der Bordstein abgesenkt ist und ohne dass man dort bereits auf der Fahrbahn fahren darf. das Tempolimit kommt dann vermutlich 3 Monate später, so dass der Eindruck hängen bleibt, dass das total gefährlich ist, dort auf der Fahrbahn zu fahren und nachträglich noch gerettet werden musste.