Beiträge von Yeti

    Ist der Fußweg ein Kombinierter Fuß-/Radweg oder ein Fußweg der für Radverkehr frei gegeben ist oder ein reiner Fußweg? (Der jedoch von dem ein oder anderen Radler benutzt wird?)

    Derzeit ist der Weg in beiden Richtungen mit einem [Zeichen 240]verschmutzt, auch für vorgeschriebenes Geisterradeln. Soll aber seit einem Jahr aufgehoben werden.

    Bin gespannt, was schneller geht: Ob das Schild von alleine die Böschung abrutscht oder ob sie schaffen, es vorher abzuschrauben. Oder ob das Schild wegen fortschreitender Korrosion sowieso nicht mehr zu erkennen ist.

    Insgesamt liefert der Kommentarbereich ein wunderschönes Potpourri an Pseudowissenschaft, kruden Freiheitsdeutungen, Missgunst, identitärem Denken, peinlichen intellektuellen Fehlleistungen oder schlichtweg Nonsens.

    Das Problem ist, dass diesen Quatsch so viele dumme Leute nachplappern. Können wir uns nicht einmal mehr auf physikalische Grundlagen einigen oder auf einfachste Zusammenhänge, die sich mit einem simplen Dreisatz berechnen lassen? Vielleicht sollten die Trottel selbst nochmal zur Schule gehen, anstatt immer nur über Schulschwänzer zu schimpfen.

    Arbeit = Kraft x Weg

    Wenn derselbe Weg zurückgelegt wird, aber die Kraft größer wird (der Luftwiderstand nimmt bei höherer Geschwindigkeit zu), dann nimmt die zu verrichtende Arbeit zu. Die Arbeit hat die physikalische Einheit Nm (Newtonmeter) und dabei handelt es sich nicht um ein Drehmoment sondern um 1 J (Joule), also um Energie (1 Nm = 1 J). Diese benötigte Energie kann einzig und alleine aus dem Kraftstoff kommen. Mehr zu verrichtende Arbeit = mehr Kraftstoffverbrauch.

    Dass es einen optimalen Wirkungsgrad gibt, stimmt. Da der Luftwiderstand etwa mit dem Quadrat der Geschwindigkeit zunimmt, müsste der Wirkungsgrad aber mehr als proportional zum Anstieg des Widerstandes besser werden, wenn das Auto bei höherer Geschwindigkeit weniger verbrauchen sollte, was nicht der Fall ist. Größer als 100% kann ein Wirkungsgrad sowieso nicht werden und ein Auto kommt allenfalls auf etwa 40%.

    Sofern sich alle an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand halten, hat die Geschwindigkeit überhaupt keinen Einfluss auf die Kapazität einer Straße: Bei doppelter Geschwindigkeit muss doppelter Abstand gehalten werden und dann bleibt der zeitliche Abstand zwischen zwei vorbeifahrenden Autos exakt gleich. Es gibt lediglich einen geringen Einfluss der Fahrzeuglänge, der mit zunehmender Geschwindigkeit immer weiter vernachlässigbar ist. Rechnet man mit der Faustformel "halber Tacho", dann beträgt der Sicherheitsabstand bei 30km/h 15m und bei einer angenommenen Fahrzeuglänge von 5m der Abstand zweier Fahrzeuge 20m. Bei 150km/h beträgt der Sicherheitsabstand 75m zwischen den Fahrzeugen, also Abstand von vorderer Stoßstange zu vorderer Stoßstange = 80m.

    Die Zeit, die zwischen zwei Fahrzeugen bei 30km/h (8,3 m/s) liegt, beträgt 2,4 Sekunden, bei 150km/h (41,7 m/s) sind es 1,9 Sekunden. Lässt man die Fahrzeuglänge unberücksichtigt, wären es in beiden Fällen 1,8 Sekunden. Das gilt, wenn alle Fahrzeuge mit konstantem Abstand mit exakt der gleichen Geschwindigkeit fahren. Daran würde sich auch grundsätzlich nichts ändern, wenn man den Sicherheitsabstand verringern würde ("1/4 Tacho"), jedenfalls solange der einzuhaltende Abstand proportional zur Geschwindigkeit steigt.

    Mit abnehmenden Abständen steigt aber auch das Unfallrisiko und damit die Staugefahr. Je größer die Geschwindigkeitsdifferenzen, desto größer die Störungen. Daher gibt es in der Praxis doch ein Optimum bei 80 - 100 km/h. Hier gut erklärt: https://www.zukunft-mobilitaet.net/3344/analyse/w…us-phantomstau/

    Eine Erhöhung der Kapazität durch höhere Geschwindigkeit erreicht man also erst, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen geschwindigkeitsunabhängig konstant bleibt. Das gibt es auch bereits und nennt sich "Eisenbahn".

    Interessant! Im Prinzip schreiben sie in dem Artikel aber bereits, dass die Regelung nicht funktioniert. Wenn man als Radfahrer ohnehin anhalten muss, weil man sich nicht auf seine Vorfahrt verlassen kann, dann kann man auch gleich absteigen. Oder man wartet, bis die Fahrbahn frei ist oder dass der Fahrbahnverkehr freiwillig wartet. Dann braucht man auch nicht abzusteigen

    Natürlich wünschen sich Radfahrer freie Fahrt, aber ich halte diese Kombination für gefährlich.

    Dass das Zeichen 350 nicht gemeinsam mit anderen Verkehrszeichen stehen soll, dient doch auch in erster Linie der Sicherheit der Fußgänger, damit diese die volle Aufmerksamkeit haben. Die VwV-StVO ist selten so eindeutig formuliert wie in diesem Fall: Das Zeichen 350 darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.

    In der Umsetzung in Werne ist dann dazu auch noch das [Zusazzeichen 1000-32] falsch platziert, weil es dann wenigstens über das [Zeichen 205] gehörte und nicht unter das Z350. So wird das Z350 auch noch von den anderen beiden, eigentlich zusammenhängenden Zeichen "eingerahmt". Das ist Murks!

    Echt jetzt? Mitten auf der freien Strecke einfach am FGÜ noch ein[Zeichen 205]hinstellen? Was wäre denn die zugehörige Positivbeschilderung, wenn es gar keine Kreuzung gibt?

    Zugegebenermaßen ein etwas konstruierter Fall, weil man als Radfahrer nach dem Überqueren der Fahrbahn nur auf der anderen Seite wieder dahin zurückfahren darf, wo man hergekommen ist. Aber vielleicht gibt es ja Fälle, in denen es sogar sinnvoll wäre, die Querung z.B. von einer schlecht einsehbaren Stelle weg zu verlegen.

    Leider ist die Kombination von VZ 350 mit VZ 205 auch nicht mit der VwV-StVO vereinbar:

    Zitat

    Zu Zeichen 350 Fußgängerüberweg

    Das Zeichen darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Natürlich besser, da unmissverständlich, aber weiterhin mit Optimierungspotenzial. Unterschiedliche Vorrang-/Vorfahrtregelungen für Verkehrsteilnehmer, die die gleiche Richtung haben, halte ich für suboptimal. Siehe Promenade in Münster.

    Immerhin klar voneinander getrennt. Fußgängerüberwege geben nunmal ausschließlich Fußgängern Vorrang. Eine Regelung, die Radfahrern beim Wechseln der Straßenseite abseits von Knotenpunkten und Ampeln Vorrang gibt, existiert nicht. Ich glaube auch nicht, dass das sicher funktionieren könnte. Ich glaube nicht einmal, dass es sicher funktionieren würde, vor dem FGÜ schnell vom Rad zu springen und sich darauf zu verlassen, seine plötzlich neu gewonnenen Rechte als Fußgänger auch gewährt zu bekommen.

    Aus meiner Sicht liegt das Problem nicht bei Radfahrern, die vorsichtig an einen FGÜ heranfahren und auch den Vorrang des Fahrbahnverkehrs beachten, sondern bei Radfahrern, die einfach ohne zu gucken über den Zebrastreifen brettern, weil sie glauben, sie hätten dort die selben Rechte wie Fußgänger. Das erlebe ich hier quasi täglich und es wird durch die Gestaltung auch noch gefördert, indem "Radwege" direkt vor FGÜ enden.

    Da ist mir eine Gestaltung, die verdeutlicht, dass man als Radfahrer keinen Vorrang hat, viel lieber. Wer dort mit dem Fahrrad lieber am FGÜ die Straßenseite wechselt, kann immer noch absteigen und schieben.

    Ein Brompton kann man doch wirklich überall mit rein nehmen. Ich habe meins bisher vielleicht 2-3 mal überhaupt draußen angeschlossen.

    Da ich das Faltrad hauptsächlich benutze, wenn ich mit der Bahn unterwegs bin, hat mein Brompton bisher vermutlich noch keine Tausend Kilometer auf dem Buckel. Ersetzt oder getauscht habe ich daher auch noch nichts.

    Ich sehe das wie KleverRadfahrer : Wo kein ausreichender Platz ist, ist es ohnehin verboten und wen das nicht stört, der stört sich auch nicht an einem gesondert durch ein Verkehrszeichen angeordneten Verbot. Ohnehin wird das niemand kontrollieren. Ein Papiertiger, genauso wie der festgeschriebene Mindestüberholabstand.

    "Herr Wachtmeister, da war aber nicht genug Platz, um beim Überholen 1,5m Abstand zu halten und irgendwie musste ich doch an diesem Radfahrer vorbei."

    "Ja, OK, ist ja nichts passiert..."

    Danke für nichts...

    Ohne Beweise werde ich keine Anzeige mehr erstatten. Für meine Lieblings-Verkehrsbehörde wäre das gefundenes Fressen, wenn ich selbst mit den Anzeigen Material liefere, wie gefährlich doch das Radfahren hier auf der Fahrbahn ist. Die ganzen Situationen, die ich täglich erlebe, die beim Fahren auf dem "Radweg" brenzlig geworden wären und denen ich auf der Fahrbahn entgangen bin, zählen ja nicht.

    Auch dafür gab es natürlich keinen Zeugen. Beim letzten Überholmanöver, das ich als kritisch eingestuft habe, habe ich Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde erwartungsgemäß eingestellt, weil die beschuldigte Autofahrerin ausgesagt hat, dass sie mich ganz normal mit ausreichendem Abstand überholt hat. Aussage gegen Aussage = geringe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung = Verfahren eingestellt. Außerdem ist ja nichts passiert, weil ich den Unfall verhindern konnte.

    Ich bin ganz sicher nicht zimperlich und es geht mir nicht um Fälle, bei denen ich mit 1,49m statt 1,50m Abstand überholt werde, sondern um Fälle, bei denen ich von der Fahrbahn geschoben worden wäre, wenn ich meine Fahrspur fortgesetzt hätte und einen Unfall nur durch scharfes Bremsen oder deutliches Ausweichen verhindern konnte. Also um Fälle, bei denen Autofahrer ihr Auto als Waffe gegen mich einsetzen.

    Ich hole das alte Thema nochmal aus gegebenem Anlass heraus, nachdem mich heute jemand mit 20cm Seitenabstand in einem Kreisverkehr überholt und hinterher erklärt hat, ich hätte ihn genötigt, weil ich mitten auf der "Straße" [sic] gefahren sei, obwohl daneben ein Fußweg war. Als ich ihm vorgeschlagen habe, die Polizei zu rufen, hat er mich breit angegrinst und gefragt: "Zeugen?"

    Gibt es bei den Kameras inzwischen eine neue Empfehlung?

    lustigerweise kann die AS50 wohl Loop-Aufnahmen, aber keine sequentiellen Fotos (alle n-Sekunden ein Bild), wohingegen das bei der AZ1 genau anders herum ist. Die kann nämlich keine Loop-Aufnahmen, dafür sequentielle Fotos machen.

    Wenn, dann möchte ich eine Cam, die man dezent an der Seite des Helms anbringen kann und die sich auch mit Handschuhen schnell einschalten lässt. Würden Fotos im Zweifelsfall auch als Beweismittel reichen? Dann fände ich die Funktion mit sequentiellen Fotos auch interessant.

    Gut wäre auch, wenn die ältesten Aufnahmen automatisch wieder überschrieben werden. Also im Prinzip eine Cam, die man auf Strecken einschaltet, auf denen es regelmäßig zu Konflikten kommt und um die man sich ansonsten nur kümmert, wenn man die Aufnahmen benötigt.

    Hier steht ja auch unter [Zeichen 274.1] manchmal ein Zusatzzeichen "Rechts vor links". Offenbar ist man der Meinung, man müsse die Bedeutung bestimmter Verkehrszeichen immer noch einmal zusätzlich erklären. Dann wäre sicherlich auch ein Zusatzzeichen hilfreich, das einem erklärt, dass man da max. 30km/h schnell fahren darf und dass das solange gilt, bis die Zone durch ein [Zeichen 274.2] wieder aufgehoben wird.

    Alternativ könnte man natürlich auch verlangen, dass die Leute einen Führerschein machen, bevor sie sich ans Steuer eines Autos setzen. Oder man führt ein, dass bei allgemeinen Verkehrskontrollen 3 Fragen zu grundlegenden Verkehrsregeln gestellt werden und man dabei max. einen (OK, meinetwegen auch zwei) Fehler machen darf, sonst ist der Lappen weg. Damit könnte man die Notwendigkeit unterstreichen, sich über die geltenden Verkehrsregeln auf dem Laufenden zu halten, auch wenn man seinen Führerschein schon 1933 gemacht hat.

    Aber im Ernst: Ich habe mich auch schon gefragt, ob es funktionieren würde, bei einer Fahrradstraße, die von Anliegern mit Kfz nur in einer Richtung befahren werden soll, am einen Ende [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] (oder generell Kraftfahrzeuge frei) und am anderen Ende nur [Zeichen 244] aufzustellen. Der Fall, für den es mich interessiert, ist derzeit eine Einbahnstraße.

    Die Kombination aus [Zeichen 244][Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] sähe irgendwie komisch aus. Aber versteht der durchschnittliche deutsche Kraftfahrer, dass ein [Zeichen 244] ohne Zusatzzeichen für ihn quasi ein [Zeichen 267] beinhaltet?

    Und wie würde man verhindern, dass Autofahrer, die von der erlaubten Seite in die Fahrradstraße fahren, nicht mittendrin wenden und in Gegenrichtung wieder rausfahren? Insbesondere, wenn es an der Fahrradstraße Grundstücke gibt, aus denen man in beide Richtungen ausfahren darf. Solange am Anfang und an allen Kreuzungen kein [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] steht, wäre es ja nur eine unechte Einbahnstraße.

    Ich muss zugeben, dass ich hier noch nie mit dem Bus gefahren bin. Das kann ich dir also gar nicht beantworten.

    In der Nachbargemeinde Horneburg hat man vor knapp zwei Jahren alle "Radwege" komplett aufgehoben. Es gibt auch im gesamten Ort nirgends [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], sondern Radfahrer sollen dort ausschließlich im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren. Man sieht inzwischen auch kaum noch Gehwegradler.

    Von der Überleitung am Ortseingang habe ich dieses Bild wiedergefunden. Auf der Fahrbahn gibt es danach eine Piktogrammkette.

    An allen Ortseingängen steht außerdem solch ein Schild: