Beiträge von Yeti

    Also so weit weg wie die Schilder stehen, da kann man eigentlich nur froh sein, dass viele Autofahrer denken, dass Radfahrer an einem Zebrastreifen auch dann Vorrang haben, wenn sie nicht vom Fahrrad absteigen.

    Am Kreisverkehr gibt es Radwegfurten. Da muss man mit dem Fahrrad nicht über Zebrastreifen fahren.

    Die Furten werden aber hoffentlich entfernt, wenn in dem gesamten Bereich die RWB aufgeboben wird. Bisher versteht das doch ohnehin schon keiner, dass die rot gepflasterten Wege manchmal benutzungspflichtige Geh- und Radwege sind, manchmal aber Gehwege. Am Kreisel gibt es überall rote Furten mit Fahrradpiktogrammen. Wer soll begreifen, dass diese Fahrradpiktogramme die Verbindung zwischen zwei Gehwegen kennzeichnen, auf denen man aus einer Richtung nicht fahren darf, aber aus einer anderen Richtung kommend fahren muss?

    Leider gibt es auch Autofahrer, die meinen so was einem Fahrradfahrer nicht durchgehen lassen zu dürfen, und die sich berechtigt oder gar berufen fühlen, ihn deshalb umzufahren. Das sind aber keine "wissenden" Autofahrer. Und zum Glück gibt es nicht so viele Autofahrer mit einem so miesen Charakter.

    Natürlich darf man keinen Radfahrer auf dem Zebrastreifen überfahren, nur weil man weiß, dass er dort keinen Vorrang hat. "Wissend" war hier eher ironisch gemeint im Sinne von "kennt die Regel und verlässt sich darauf, dass der Radfahrer sich daran hält".

    Gerade vor dem Bahnhof ist oft zu beobachten, dass Autofahrer anhalten und Radfahrer rüberfahren lassen. Es ist mir sogar schon passiert, als ich an dieser Stelle von der Fahrbahn nach links auf den unabhängigen Weg abbiegen wollte, dass der Gegenverkehr angehalten hat.

    Davon lernen die Radfahrer allerdings auch nicht, dass der Fahrbahnverkehr sie nicht durchfahren lassen muss. Problematisch wird es auch, wenn aus beiden Richtungen Autos kommen. Einer hält an und lässt den Radfahrer losfahren, aber der andere hält nicht an. Solche Situationen sollte man erst gar nicht entstehen lassen, indem Radwege nicht vor FGÜ enden. Unabhängig von Gehwegradlern gibt es an dieser Stelle allerdings für viele Radfahrer einen Grund, die Straße zu überqueren, wenn sie vom unabhängig geführten Weg entlang des Burggrabens kommen und zum Bahnhof wollen. https://goo.gl/maps/6LiEFxYyK3LFkwUh7

    Kommando zurück: Die Schilder stehen weiter vor dem Kreisverkehr und waren auf meinen Bildern gerade nicht mehr drauf. Gibt es eine Regelung, wie weit vor dem Kreisverkehr die Schilder stehen sollen / müssen / dürfen?

    Ich hatte ja vor einiger Zeit mal eine Diskussion mit einem Außendienst-Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der meinte, mich anhalten zu dürfen und auf die Pflicht zur Benutzung blau beschilderter Radwege hinweisen zu müssen. Dem habe ich erzählt, dass sich erstmal seine Behörde an die Vorschriften halten solle und dass es die Anordnung, gegen die ich verstoßen habe, gar nicht geben dürfte.

    Bevor ich noch zur Sprache bringen konnte, mit welcher Befugnis er mich eigentlich gerade gestoppt hätte und seit wann das Ordnungsamt in den fließenden Verkehr eingreifen darf, musste er zum Glück weiter. Mit der Polizei hätte ich mir solche Späße wohl eher verkniffen. Da hat man dann die Arschkarte, dass das Missachten eines Blauschildes auch dann eine OWi ist, wenn die angeordnete Benutzungspflicht unzulässig ist.

    Hätte der OA-Mann noch weiter diskutieren wollen, hätte ich darauf bestanden, die Polizei hinzu zu ziehen. Die 20,- EUR für Nichtbenutzung eines blaubeschilderten "Radweges" wäre es mir wert gewesen, wenn wir danach mit der Polizei über das Thema Nötigung und Verkehrsgefährdung geredet hätten. Ich wollte da schließlich gar nicht anhalten, habe es dann aber vorgezogen, an den Rand zu fahren, nachdem mir der OA-Mann mit seinem Auto von der Seite immer näher kam und mich an den Rand gedrängt hat. In Ermangelung einer Videoaufzeichnung und von Zeugen wäre es mal interessant gewesen, ob sich der Herr in Gegenwart der Polizei selbst um Kopf und Kragen geredet hätte, wenn er geschildert hätte, wie unsere kleine Diskussion ihren Anfang genommen hat. :saint:


    Ich habe mir die Bilder sehr genau angesehen, weil ich zuerst dachte, das wäre nicht die selbe Stelle, denn auf einem Bild war ja nun ein Kreisverkehr und auf den anderen nicht...

    Ich glaube, ich muss mir nach deinem Hinweis ein paar Kreisverkehre nochmal genauer anschauen ^^

    Was man wohl auf dem zur Hecke hingedrehten Schild sieht?

    So sieht übrigens die Zufahrt des Kreisverkehrs Am Güterbahnhof von Norden (Gegenrichtung zu Bild 1) aus. Da war noch jeweils ein [Zeichen 205][Zeihen 215] übrig.

    Hier ist das rote Pflaster, das gleich hinter dem Gebüsch verschwindet, übrigens benutzungspflichtig. Es sei denn, man kommt über die Holzbrücke über den Burggraben auf diesen Weg und man ist nicht ortskundig und weiß daher nicht, dass das [Zeichen 240] schon 300m vorher stand. Da ich immer nur über die Holzbrücke an diese Stelle komme und noch nie die andere Strecke gefahren bin, weiß ich natürlich davon nichts. :saint:

    Ich bin ja kein Stader, aber ich habe jetzt verstanden:

    Bild 1: rotes Pflaster = muss ich als Radfahrer benutzen

    Bild 2: rotes Pflaster = darf ich als Radfahrer benutzen

    Bild 3: rotes Pflaster = ist für Radfahrer verboten

    Ist doch einfach, oder? Wenn ich mal nach Stade komme, probiere ich das mal aus!

    So ungefähr. Hier gibt es eine Stelle zum Üben

    rotes Pflaster links darf man benutzen

    aber ab hier nicht mehr

    Im Hintergrund führt dieser Suggestiv-Radweg übrigens rot aufgepflastert über eine Rechts-vor-links-Kreuzung.

    Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.

    Zu den Fußgängerüberwegen: In der Tat habe ich auch schon oft beobachtet, dass Autofahrer warten, wenn ein Radfahrer über den FGÜ fährt. Trotzdem gibt es natürlich auch häufig Diskussionen, die sich entweder darum drehen, dass Radfahrer am FGÜ immer absteigen müssen und niemals darüber fahren dürfen oder dass Radfahrer annehmen, dass sie auch auf dem Fahrrad Vorrang haben. Die Wahrheit kennen die Wenigsten und manchmal denke ich auch, dass das ganz gut ist. Gefährlich wird es natürlich, wenn ein unwissender Radfahrer auf einen wissenden Autofahrer trifft.

    Gerade an Kreuzungen wird der Zebrastreifen in der Regel entlang der Vorfahrtstraße markiert, damit Fussgänger wie Fahrzeugführer Vorrang bekommen. Die dann in der Regel bestehen Vorfahrt für Radfahrer bleibt erhalten.

    Sorry, Missverständnis. Ein FGÜ ändert natürlich nichts an der Vorfahrt an einer Kreuzung. Man kann aber nicht dem Radverkehr quer über eine Fahrbahn Vorrang geben, indem man da eine Radwegfurt neben einen Zebrastreifen malt. Das Beispiel weiter oben ist ja nicht an einer Kreuzung, sondern mitten auf einem Straßenabschnitt. Wenn man dort als Radfahrer die Straßenseite wechseln will, dann gilt beim Einfahren auf die Fahrbahn §10 oder man steigt ab und verwandelt sich in einen Fußgänger und nimmt den Vorrang am FGÜ in Anspruch.

    Eine Radwegfurt darf man nur dort anlegen, wo Radfahrer vorfahrtberechtigt eine Straße kreuzen. Das ist auf oder neben einem Fußgängerüberweg nicht der Fall und daher darf da auch keine Furt sein.

    Der FGÜ vor dem Bahnhof soll natürlich bleiben, aber Radfahrer gehören dort konsequent auf die Fahrbahn und dann gibt es auch keinen Grund mehr, dort die Straßenseite zu wechseln.

    Leider trifft genau an der Stelle auch ein unabhängig geführter Weg, der entlang des Burggrabens zum Bahnhof führt, auf die Straße. https://goo.gl/maps/8gZLkhbwg2oJbBnF9

    *edit: Das "Kunstwerk" auf der Kreisinsel ist ein Prellbock

    Hier ein Bild aus Richtung der Straße Am Güterbahnhof, wo man an der Kreiszufahrt ein [Zeichen 240] hingehängt hat. Aus den anderen Richtungen darf oder muss man auf der Fahrbahn fahren.

    So sieht es aus Richtung der Straße Am Staatsarchiv aus: Tempo 30 Zone mit Angebotsradweg, der natürlich auch von Geisterradlern gerne genutzt wird ("Wo soll ich denn sonst fahren? Auf der anderen Seite gibt es doch gar keinen Radweg")

    Und so aus der Straße Am Bahnhof, wo man nicht nur auf der Fahrbahn fahren darf, sondern muss

    Wenn ich richtig informiert bin, sollen die roten Radwegfurten im Zuge der Aufhebung der Benutzungspflicht in dem gesamten Bereich auch entfernt werden und eine Piktogrammkette aufgebracht werden. Mal sehen, ob die Stader das verstehen.

    Und dann versuch mal, den ganzen Gehweg-Geisterradlern zu erklären, dass sie auch auf einem Gehweg ohne [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] und sogar auf einem Gehweg ohne [Zeichen 239] nicht fahren dürfen. Auch dann nicht, wenn es keinen "Radweg" gibt (oder etwas, das man vor 40 Jahren dafür gehalten hat).

    Besonders schwierig gestaltet sich der Aufbau der Argumentation, wenn an der nächsten Kreuzung der Gehweg mit einer Radwegfurt versehen wurde oder die Furt noch übrig geblieben ist, nachdem die Benutzungspflicht aufgehoben wurde und der Weg damit zum Gehweg wurde.

    Hier wurde zwar das [Zeichen 240] im Januar entfernt, aber die Furten sind noch da. Ohne 3 Semester Radverkehrsforum versteht das keiner. Und schon gar nicht, dass ein Radfahrer, der nunmehr illegal auf dem vormals auch auf der linken Straßenseite benutzungspflichtigen Weg keine Vorfahrt hat, wenn er auf dem Bild von rechts kommt, sondern nur in Gegenrichtung (abknickende Vorfahrt!).

    Zumal es auch andere Beispiele gibt, wo man das [Zeichen 240] nach einer Kreuzung eher aus Versehen nicht wiederholt hat und sicherlich nicht, weil man möchte, dass Radfahrer für die nächsten 100m doch lieber auf der Fahrbahn fahren, bevor sie zurück auf den benutzungspflichtigen Gehweg wechseln.

    Es ist hier einfach alles völlig verkorkst.

    Ich fürchte, dass man Fußgängerüberwege hier für eine "sichere Querungsmöglichkeit" für Radfahrer hält.

    Wie wäre es sonst zu erklären, dass ein "Radweg" direkt auf den FGÜ führt?

    Seit fast einem Jahr diskutieren wir inzwischen über den Unsinn im Umfeld des Bahnhofes. Nachdem mir bereits im Frühjahr angekündigt wurde, dass die Aufhebung der RWB auf dem gesamten folgenden Abschnitt bereits im März 2019 umgesetzt werden sollte, wurde daraus dann September und gerade gestern habe ich gehört, dass man nun erst noch eine Videoanalyse machen möchte.

    Die folgenden Bilder zeigen, wie man sich als Radfahrer vorschriftsmäßig verhält, wenn man dem angeordneten Irrsinn tatsächlich Folge leistet. Es geht um diesen Abschnitt von gerade einmal 800m Länge: https://goo.gl/maps/6Vt2thqv6fYTvuJKA

    Grün: Da darf man fahren

    Blau: Da muss man fahren

    Rot: Da darf man nicht fahren

    Wer sich am Anfang der Bilderstrecke für den "Radweg" entscheidet, darf auf den 800m vier mal die Straßenseite wechseln, startet man auf der Fahrbahn, immerhin nur drei mal. Die Strecke hat alles zu bieten, angefangen von Radwegen, die vor FGÜ enden, angeordnetem Geisterradeln auf 1,30m und einem Kreisverkehr, bei dem es bei der Frage, ob man auf der Fahrbahn oder dem "Radweg" fahren darf oder muss, davon abhängt, aus welcher Richtung man kommt.

    Viel Spaß! (wo ist der facepalm-Smiley?)

    „kein Verkehrsmittel darf bevorzugt werden“

    Das heißt doch sowieso nichts anderes als "man darf den Autoverkehr nicht einschränken".

    Radfahrer auf die Fahrbahn = Benachteiligung des Autoverkehrs

    Tempolimit = Benachteiligung des Autoverkehrs

    Busspuren, Radfahrstreifen = Benachteiligung des Autoverkehrs

    Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer = Benachteiligung des Autoverkehrs

    Von der Bevorzugung des Autoverkehrs, um den sich seit Jahrzehnten überall alles dreht, redet man lieber nicht.

    Es gab vorgestern auch einen Artikel im Stader Tageblatt, wo er damit zitiert wurde, dass er in Harburg die Funktion des Radverkehrsbeauftragten nur nebenbei ausüben konnte. Hoffen wir mal, dass er in Stade die Funktion des Verkehrsplaners nicht nur nebenbei ausüben kann, weil man ihn ständig für andere Aufgaben einsetzt.