Beiträge von Yeti

    Das Bild ist vom Oktober 2017. Seitdem war ich nicht mehr an der Stelle. Bei Mapillary ist es noch das Selbe (Bild vom Mai 2018)

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…8499999999&z=17

    Von der Kraftfahrstraße ist da nichts mehr zu erkennen., auch nicht aus der Fahrbahnperspektive

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…5046122861&z=17

    Kurze Zeit später steht dann aber an der Fahrbahn ein [Zeichen 138-10]

    https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…4927272727&z=17

    Offenbar darf man dort auf der Fahrbahn fahren. Vermutlich hat jemand gemerkt, dass auf dieser Straße (innerorts) ein solcher Zweirichtungs-Geh-/Radweg unzulässig ist.

    Ist aber sowieso hier offtopic, weil im Landkreis Cuxhaven

    Kann man gegen ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] überhaupt klagen? Es wird ja niemand in seinen Rechten eingeschränkt: Radfahrer nicht, weil niemand gezwungen ist, einen solchen Weg zu benutzen und Fußgänger (theoretisch) auch nicht, weil sich Radfahrer so verhalten müssen, dass sie Fußgänger in keinster Weise beeinträchtigen. Wenn überhaupt, wären ja Fußgänger eingeschränkt, weil das erfahrungsgemäß mit der Rücksichtnahme nur so mittel funktioniert. Aber dann sollen Fußgänger vermutlich jeden Radfahrer einzeln anzeigen, der ihnen zu schnell zu nahe gekommen ist. Viel Erfolg dabei...

    Gegen freigegebene Gehwege kann man vermutlich nur auf dem Weg über die Fachaufsichtsbehörden vorgehen. Aber wenn dort Leute sitzen, die genauso denken wie in der unteren VB, hat man wohl keine Handhabe.

    Die Wege waren vorher ja meist [Zeichen 240] . Dann kamen diese ganzen bösen, gegen benutzungsplichtige Gehwege klagenden Kampfradler - und die Behörden mussten eine Lösung finden, um das (bei Auto- und Radfahrern) allseits beliebte Gehwegradeln weiter zu erlauben.

    Auf dem Seminar, wo ich gestern war, hat man dafür klare Worte gefunden: Wenn ein Gehweg nicht die baulichen Voraussetzungen für die Anordnung eines [Zeichen 240] erfüllt, dann ist er auch nicht geeignet für eine Freigabe mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Der einzige Unterschied darf im Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage liegen, um eine Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und Hochbord zu schaffen

    Es wurde auch darüber berichtet, dass die Anordnung eines nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweges mittels aufgebrachter Piktogramme möglich sei, wie es Bernd Sluka hier beschreibt: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html Die Sache wurde bereits im Bund-Länder Fachausschuss StVO beraten und sollte dann auch in der kommenden Fassung der VwV-StVO rechtssicher definiert sein: Hoffentlich auch mit Mindestanforderungen an derart gekennzeichnete Wege.

    Sobald ein Weg tatsächlich nicht dazu geeignet ist, darauf mit dem Fahrrad schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren, ohne Fußgänger oder sich selbst zu gefährden, hat auch eine Gehweg-Freigabe dort nichts zu suchen. Wer glaubt denn ernsthaft, dass außerhalb dieses Forums irgendwer weiß, was diese Kombi bedeutet?

    Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen will, gehe ich zu Fuß. Manchmal stellen sie einem Fallen, wo ein benutzungspflichtiger "Radweg" plötzlich in einen solchen Gehweg übergeht. Ich fahre dann auf die Fahrbahn, egal wie absurd das für andere erscheinen mag und selbst dann, wenn das Einfädeln auf die Fahrbahn länger dauert als in Schleichfahrt auf dem gehweg zu fahren.

    Ich glaube, ich bin nur ein einziges Mal auf einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gefahren und dann auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit: Außerorts neben einer Kraftfahrstraße, wo weit und breit kein Fußgänger zu sehen war und wo es nicht eine einzige Kreuzung gab. Ich mache nicht jeden Blödsinn mit.

    Gestern waren wir zu zweit von der Fahrrad-Initiative auf einem Seminar der Fahrradakademie zum Thema "Sicherer Radverkehr". Der neue Verkehrsplaner der Stadt Stade war auch da. Ich hatte die Vorsitzende des ADFC Stade gebeten, ihm den Hinweis auf das Seminar weiterzuleiten. :saint:

    Nun wissen wir, dass er auf diesem Seminar war und was auf diesem Seminar behandelt wurde. Und er weiß, dass wir das wissen.

    Unter anderem hatten wir zwei Fallbeispiele aus Stade vorgestellt, die mit den Seminarteilnehmern diskutiert wurden und die allgemein für fassungsloses Kopfschütteln gesorgt haben. Wir hoffen, dass er bei dieser Diskussion gut aufgepasst hat. :)

    Ich habe noch keine Radarkontrollen auf Gehwegen gesehen und daher spielt die Frage des Semikolons ohnehin nur dann eine Rolle, wenn etwas passiert ist. Dabei sollte man sich allerdings auch im Klaren sein, dass auch etwas passieren kann, wenn keine Fußgänger in der Nähe sind: Zusammenstoß an unübersichtlicher Grundstücksausfahrt, Solo-Unfall auf unebenem Belag, Kollision mit eingebauten Hindernissen... In solchen Fällen wird sicherlich geprüft werden, ob der Unfall auch bei <7km/h passiert wäre oder ähnlich schwere Folgen gehabt haben könnte. Im Zweifelsfall ist man auf solchen Wegen mit dem Fahrrad immer der Dumme.

    Es soll zwar nicht so sein, aber in der Realität wird das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] doch regelmäßig dazu missbraucht, zum Radfahren völlig ungeeignete Wege weiterhin dem Radverkehr aufzudrängen, verbunden mit der Erwartung, dass dieses "Angebot" auch von möglichst vielen Radfahrern angenommen wird.

    Es steht auch explizit daneben, dass das Diagramm keine harten Grenzen darstellt. Auf den folgenden Seiten der ERA geht es dann auch darum, was man tun kann, wenn auch bei höheren Belastungsklassen die Vorgaben der VwV-StVO zur Beschaffenheit der "Radwege" nicht umsetzbar sind. Da steht nirgends, dass man dann einfach trotzdem eine Benutzungspflicht anordnen kann oder gar muss.

    Aber Bild 7 der ERA 2010 ist für sie Gesetz: Sobald die Kfz-Verkehrsstärke im Belastungsbereich III liegt (oder in dessen Nähe kommt), dann argumentieren sie, dass sie eine Benutzungspflicht anordnen MÜSSEN, egal, ob die Voraussetzungen der VwV-StVO gegeben sind oder nicht.

    Das ist leider kein Witz.

    Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft (nicht Pozilei) stellen. Wird eingestellt aber die Sperre verschwindet entweder, oder wird durch eine Retro-reflektierende ersetzt.

    Ich kann mir nur zwei Stellen vorstellen, an denen eine Umlaufsperre grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein könnte, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Einmal hier: https://goo.gl/maps/NPWhQGzDHrYs52Sb7

    weil dort der abschüssige Weg auf die kreuzende Vorfahrtstraße "Am Hohenwedel" an einem Fußgängerüberweg zuführt.

    Und vielleicht noch hier: https://goo.gl/maps/vUAQyUwiUZeuBD2fA

    wo der ebenfalls abschüssige Weg "Köhnshöhe" auf die Harburger Straße trifft.

    Wenn überhaupt, dann würde ich mich darauf einlassen, dass diese beiden Sperren ERA-konform ausgeführt werden, bzw. so, dass sie eine Wirkung haben, Radfahrer vor dem Kreuzen der Hauptstraße abzubremsen. Noch lieber aber wären mir aufmerksamkeitserhöhende Maßnahmen, die ohne Errichtung eines Hindernisses auskommen.

    Alle anderen gezeigten Sperren sind schon alleine deswegen unzulässig, weil sie keinen nachvollziehbaren Zweck erfüllen, außer vielleicht, den Kfz-Verkehr von diesen Wegen abzuhalten. Deswegen möchte ich auch nicht, dass die durch eine "ERA-konforme" Umlaufsperren ersetzt werden. Das haben die Brüder hier nämlich auch noch nicht verstanden: Dass eine Umlaufsperre so rot-weiß gestreift sein kann wie auch immer und trotzdem unzulässig ist, wenn man ihren Zweck auch auf andere Art und Weise erreichen kann (z.B. durch ein Verkehrszeichen, das die Einfahrt mit Kfz verbietet, oder eine Verengung, die auch mit Gespannen und Lastenrädern passierbar ist).

    Da freut man sich erst über einen neu asphaltierten Weg, der durch grüne Landschaft die Ortsteile Klein Thun und Wiepenkathen verbindet und dann bauen sie einem wieder sinnlose Hindernisse in den Weg, weil sonst ja auch Autos da reinfahren könnten. Das [Zeichen 240] sehen Autofahrer wohl nur, wenn man auf "ihrer Fahrbahn" fährt. Bei der Sperre auf dem linken Bild, haben sie nicht einmal die Mindestabstände eingehalten.

    Als ich die Bilder gemacht habe, live erlebt, wie eine Frau mit Fahrradanhänger absteigen musste, um ihr Gespann da hindurch zu manövrieren. Es ist einfach zum verzweifeln. :rolleyes: Oder soll man sich jetzt etwa darüber freuen, weil es vorher noch schlimmer war?

    Hier: https://goo.gl/maps/FtjqqfBMZBF45zTh8

    Das Kinderkarussell auf dem Weihnachtsmarkt macht mir Hoffnung: Die Fahrräder fahren hinter dem schwarzen Truck und vor der Feuerwehr und nicht rechts daneben auf dem "Radweg".

    So weit oben?

    Leider wurde ja nicht gefragt, welche Maßnahmen man für komplett ungeeignet hält.

    Man konnte aber bei dieser Frage eine individuelle Antwort formulieren:

    Welche der folgenden Begebenheiten führen, für Sie als Radfahrer, zu gefährlichen Situationen?

    sonstige: Fahren auf "Radwegen"

    Und bei dieser Frage:

    Aus welchem Grund entstand Ihrer Meinung nach die gefährliche Situation?

    kann man als Grund das Vorhandensein eines "Radweges" nennen.

    Umfrage zur Einführung von Abbiegeassistenzsystemen

    https://www.umfrageonline.com/s/5d0dacf

    Diese Frage hat mir am besten gefallen:

    Was vermeidet Ihrer Meinung nach Unfälle zwischen Radfahrern und rechtsabbiegenden LKWs?

    Bitte vergeben Sie den folgenden Punkten einen Rang. Platz 1 bis Platz 5

    Die Antwort "Eigene Radwege" hat es bei mir nicht unter die Top 4 geschafft.