Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft (nicht Pozilei) stellen. Wird eingestellt aber die Sperre verschwindet entweder, oder wird durch eine Retro-reflektierende ersetzt.
Ich kann mir nur zwei Stellen vorstellen, an denen eine Umlaufsperre grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein könnte, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Einmal hier: https://goo.gl/maps/NPWhQGzDHrYs52Sb7
weil dort der abschüssige Weg auf die kreuzende Vorfahrtstraße "Am Hohenwedel" an einem Fußgängerüberweg zuführt.

Und vielleicht noch hier: https://goo.gl/maps/vUAQyUwiUZeuBD2fA
wo der ebenfalls abschüssige Weg "Köhnshöhe" auf die Harburger Straße trifft.

Wenn überhaupt, dann würde ich mich darauf einlassen, dass diese beiden Sperren ERA-konform ausgeführt werden, bzw. so, dass sie eine Wirkung haben, Radfahrer vor dem Kreuzen der Hauptstraße abzubremsen. Noch lieber aber wären mir aufmerksamkeitserhöhende Maßnahmen, die ohne Errichtung eines Hindernisses auskommen.
Alle anderen gezeigten Sperren sind schon alleine deswegen unzulässig, weil sie keinen nachvollziehbaren Zweck erfüllen, außer vielleicht, den Kfz-Verkehr von diesen Wegen abzuhalten. Deswegen möchte ich auch nicht, dass die durch eine "ERA-konforme" Umlaufsperren ersetzt werden. Das haben die Brüder hier nämlich auch noch nicht verstanden: Dass eine Umlaufsperre so rot-weiß gestreift sein kann wie auch immer und trotzdem unzulässig ist, wenn man ihren Zweck auch auf andere Art und Weise erreichen kann (z.B. durch ein Verkehrszeichen, das die Einfahrt mit Kfz verbietet, oder eine Verengung, die auch mit Gespannen und Lastenrädern passierbar ist).