Einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg kann man derzeit in Deutschland nicht korrekt mit Verkehrzeichen beschildern.
Ich war im Dezember auf einem Seminar der Fahrradakademie. Dabei wurden auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht kurz angesprochen. Die Aussage war ganz eindeutig, dass es so etwas geben kann, aber dass eben Unklarheiten darüber bestehen, wie ein solcher Weg zu kennzeichnen sei. Es wurde gesagt, dass die oberste Verkehrsbehörde des Landes dafür eine Regelung treffen kann. In Bayern und NRW hat man sich auf die markierten Piktogramme geeinigt, wie sie bei Bernd Sluka beschrieben sind:
Passau / Bayern http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
Oder in Schloss Holte-Stukenbrock / NRW: http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/
Dass dafür im Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde die Kennzeichnung mittels rechts allein stehendem
beschrieben ist, war mir noch gar nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis, Schaumburger
In der VwV-StVO steht zu Radwegen ohne Benutzungspflicht:
Zitat
Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.
Da hier explizit auch Wege ohne Zeichen 240 aufgeführt sind, muss es also auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht geben können. Das Problem ist nur, dass erkennbar sein muss, dass es sich eben auch um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt. Aus meiner Sicht kann das sowohl mit den Piktogrammen als auch mit dem
erfüllt werden.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Die gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr sollte nur in absoluten Ausnahmenfällen überhaupt in Betracht gezogen werden, wenn es mit den Belangen des Fußgängerverkehrs vereinbar ist und wenn der Weg zum Fahrradfahren geeignet ist. Das kommt also nur auf Wegen infrage, die ausreichend breit sind und auf denen nur wenige Fußgänger unterwegs sind und die auch sonst die allgemeinen Anforderungen an einen "Radweg" erfüllen, insbesondere an Kreuzungen. Dort, wo kein Grund für einen benutzungspflichtigen Weg besteht, aber auch dauerhafte Schrittgeschwindigkeit nicht angemessen ist (z.B. für Außerorts-Wege), kann das aus meiner Sicht eine Lösung sein.
Mir ist auch klar, dass mit diesem Mittel Missbrauch getrieben werden kann, indem ungeeignete Wege damit gekennzeichnet werden. Mir ist das aber immer noch lieber als der selbe Weg mit
, weil ich dann wenigstens keine OWi begehen muss, um sicher Fahrrad zu fahren.