Beiträge von Yeti

    Gefährlicher Leichtsinn: Fahrrad-Fahrer rast Berg herunter - Unbekannter hat Draht auf Hals-Höhe gespannt

    https://www.hna.de/lokales/kreis-…r-13804024.html

    Leichtsinn? =O Was jetzt? Einen Berg hinunter zu rasen, wo doch Drähte auf Halshöhe gespannt sein könnten? Oder hält die HNA es für leichtsinnig, Drähte auf Halshöhe über Mountainbikestrecken zu spannen?

    Und was sagt der Radfahrer dazu?

    Zitat

    Er sei auf dem steilen Stück nicht so schnell mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen, betont er. So habe er der Gefahr noch ausweichen können.

    Vielleicht liegt das aber auch daran, dass es hier ja genügend Parkplätze gibt und man grundsätzlich weder im Stau noch vor Ampeln herumstehen muss.

    Und Radfahrer sind einem dort auch nicht im Weg :)

    Ich glaube, dass die Auto-Fixiertheit auf dem Land noch viel größer ist als in den Städten. Dafür gibt es auch nachvollziehbare Gründe, weil das Auto tatsächlich in mehr Fällen alternativlos ist als in der Stadt. Aber es ist deswegen noch lange nicht komplett alternativlos.

    Und wie du auch sagst, ist das Autofahren auf dem Land noch viel bequemer als in der Stadt: Einen Parkplatz findet man immer und meistens auch direkt vor der Tür. Es gibt keinen Stau und wenig Verkehrsstress. Das ÖPNV-Angebot erfordert umfangreiche Planung. Wer vielleicht noch zwischendurch mal von einem Bus in einen anderen umsteigen muss, ist direkt aufgeschmissen, wenn es zu Verspätungen kommt.

    Wenn ich mit dem Bus von der Schule nach hause gefahren bin, dann habe ich während der letzten Unterrichtsminuten meine Sachen gepackt und habe mit dem Schulgong den Klassenraum verlassen. Schulschluss war um 13:00 Uhr und um 13:13 Uhr fuhr der Bus von einer knapp 1km entfernten Haltestelle. Der nächste Bus fuhr um 15:30 Uhr. Da haben die Lehrer mal doof geguckt, wenn sie "nur ganz kurz" noch was loswerden wollten, aber das ging einfach nicht anders.

    Das Verhalten der Leute wird sich danach richten, was für sie am bequemsten ist. Und solange es bequem ist, ins Auto zu steigen und die 1,5 km zum Bäcker zu fahren, wird das halt auch die häufigste Fortbewegungsart sein.

    Dieses Verhalten wird ja auch noch dadurch verstärkt, indem die Bequemlichkeit des Autoverkehrs gefördert wird, indem man Zufußgehen und Radfahren unbequemer macht. Gerade auf dem Land gibt es "Radwege" in den Ortschaften, die kann sich in Hamburg niemand vorstellen. Die schlimmsten "Radwege", die ihr aus Hamburg kennt, sind dort der Normalfall und in der Regel ist das auch alles benutzungspflichtig, weil die Aufgaben der Verkehrsbehörde hinsichtlich des Radverkehrs dort komplett ignoriert werden.

    Und es wird immer so getan, als würden auf dem Land alle Leute grundsätzlich nur weite Strecken fahren. Aber auch dort werden kurze Wege völlig unnötig mit dem Auto zurückgelegt. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass Autofahren auf dem Land noch normaler und auch weniger stressig ist als in der Großstadt, weil das Auto sowieso zum Einkaufen und den Weg zur Arbeit in Ermangelung eines nutzbaren ÖPNV immer benutzt wird.

    Ich habe meine Kindheit und Jugend in den 1970er und 1980er Jahren in einem 800-Einwohner Dorf in Südniedersachsen verbracht. Bis zu meinem 16. Lebensjahr war ich im Alltag nur mit dem Schulbus und mit dem Fahrrad unterwegs. Freizeit nach der Schule war Fahrradfahren oder mit dem Fahrrad zu Freunden zu fahren. Aber dann begann auch bei mir die Motorisierung und ich habe überhaupt nicht mehr darüber nachgedacht, dass vorher auch alles mit dem Bus und mit dem Fahrrad ging. Mit 16 war es das Moped und mit 18 das Auto, das war damals überhaupt nicht infrage gestellt und das Umdenken hat noch lange nicht bei allen begonnen, sondern das ist auch heute für viele immer noch genauso normal wie es für mich vor 35 Jahren war.

    Die Busanbindung auf dem Dorf war in der Tat grottig, aber man konnte damit zur Schule fahren und auch wieder nach Hause. Wenn man abends noch mal in die nahe Stadt wollte, fuhr aber überhaupt kein Bus mehr. Die letzte Verbindung aus der Stadt nach Hause ging um 18:15 Uhr. Mit dem Fahrrad waren es 9km in die nächste Stadt, wo ich auch zur Schule gegangen bin. Das war machbar, aber im Winter (gab es damals noch) kam das auch nicht in Frage.

    Später hat meine Mutter eine Stelle bei der Stadtverwaltung angenommen und dann hat sie mich morgens immer im Auto mit zur Schule genommen. Immerhin bin ich öfter von ihrem Arbeitsplatz zur Schule gegangen als dass sie mich mit einem Umweg direkt vor der Schule abgesetzt hat. Dass wir auch gemeinsam mit dem Bus fahren konnten, war überhaupt kein Thema.

    Damals gab es in dem Dorf auch noch zwei Bäcker (mit eigener Backstube und keine Fertig-Backmischungs-Erhitzer), eine Poststelle (auf einem Bauernhof: da musste man klingeln, wenn man etwas abgeben oder abholen wollte), je eine Filiale der Volksbank und der Sparkasse, einen kleinen Lebensmittelladen und einen Fleischer. Von alledem ist heute nur noch der Fleischer übrig geblieben, der aber auch gerade überlegt, den Laden ganz zu schließen und nur noch die Wochenmärkte zu bedienen und den Partyservice aufrecht zu erhalten (auch gerade schwierig, wenn es keine großen Partys gibt). Wenn der aus Altersgründen dicht macht, wird es garantiert keinen Nachfolger geben, sondern dann ist auch dieser Familienbetrieb, der über mehrere Generationen geführt wurde, Geschichte.

    In die Garagen, die man in den 1970er Jahren gebaut hat, passen die heutigen Karren nicht mehr rein und daher steht alles an der Straße. Dort, wo wir früher Fußball gespielt haben, und unsere Tricks auf dem Fahrrad oder Skateboard geübt haben, stehen jetzt Autos.

    Für mich sind 0-15 km/h Windgeschwindigkeit (Böen) super zum Radfahren, 15-30 unangenehm, aber noch okay, 30-45 nur in absoluten Ausnahmefällen und über 45/50 lass ich das Rad stehen. Aber evtl. ist man da im Norden mehr gewöhnt?

    Kommt auch ein bisschen auf die Richtung an :)

    Die "Lösung" unserer "Verantwortlichen" besteht aber leider darin, Fahrradfahrer auf Gehwege zu "verdonnern" und das lehne ich ab.

    Und die Behörden fühlen sich durch solche Artikel, wie sie Autogenix oben verlinkt hat, darin bestätigt. Das habe ich hier auch schon oft gehört: Die Leute wollen doch Radwege und dann kommt jemand wie ich und will gegen die vorhandenen "Radwege" vorgehen. Ich will nicht auf Gehwegen fahren müssen und ich möchte selbst entscheiden können, ob ich einen Radweg benutze oder nicht.

    Das kann sich ein Kopenhagener vielleicht gar nicht vorstellen, auf welchen Murks man hier mit dem Fahrrad gezwungen werden soll. Vielleicht kann er sich auch nicht vorstellen, dass es Straßen gibt, wo es keinen Platz für einen Radweg gibt und wo man trotzdem mit dem Fahrrad fahren will. Oder er hat noch nie in Deutschland versucht, an einer Ampelkreuzung über eine Radverkehrsanlage links abzubiegen und dabei fünf Minuten lang an roten Ampeln gewartet, während direktes Linksabbiegen auf der Fahrbahn in einem Zug möglich ist. Oder in Kopenhagen biegen LKW tatsächlich immer nur rechts ab, nachdem die Fahrer sich vergewissert haben, dass rechts neben ihnen kein Radfahrer fährt und vielleicht sind auch alle Kreuzungen in Kopenhagen gut einsehbar und die Autofahrer so aufmerksam, dass dort nie etwas passiert. Dann könnte man das tatsächlich für eine komische Idee halten, auf der Fahrbahn fahren zu wollen.

    Sind die Radwege in Stevenage gut ?

    Genau an diesen Artikel hatte ich auch gedacht. Die Verkehrswende erfordert Beschränkungen des Autoverkehrs und nicht nur die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs. Aber das traut sich hier in Deutschland (noch) niemand.

    Und so gilt dann eine Radweg-Stadt wie Münster, in der zwar überdurchschnittliche viel Fahrrad gefahren wird, aber in der selbst auf das Radverkehrsaufkommen gesehen auch überdurchschnittlich viele Unfälle passieren, in Deutschland als "Fahrradstadt".

    Wenn es um die Verkehrswende geht, geht es darum, möglichst viele Menschen auf's Rad zu bekommen.

    Für eine Verkehrswende muss man vor allem möglichst viele Menschen aus dem Auto holen. Da reichen positive Anreize zur ÖPNV-Nutzung und zum Radfahren alleine nicht aus, sondern man muss sich auch trauen, das Autofahren unbequemer zu machen. Radfahren wird erst dann sicherer (und auch als sicherer empfunden), wenn weniger Autos fahren und nicht, wenn die Busse und Bahnen nur halb voll sind.

    Dazu zähle ich auch, dass Autofahrer lernen müssen, dass es kein Grundrecht gibt, immer und überall so schnell zu fahren, wie man will oder kostenlos oder zum Schnäppchenpreis sein Auto im öffentlichen Raum abzustellen. Kopenhagen hat in den letzten 40 Jahren nicht nur die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut, sondern systematisch Parkplätze reduziert und das Parken teurer gemacht.

    Außerdem sollte man nicht immer nur an Hauptstraßen denken. In jeder Stadt wird man Nebenstraßen finden, aus denen man ein Netz von Fahrradstraßen aufbauen kann, auf denen wirklich alle auf der Fahrbahn fahren können.

    Im Übrigen will ich niemanden dazu zwingen, an Hauptstraßen auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es genügend Platz für einen "Radweg" gibt. Ich möchte aber nicht dazu gezwungen werden, gefährlichen Murks benutzen zu müssen und ich möchte, dass Gehwege alleine den Fußgängern vorbehalten sind. Für ängstliche Radfahrer bedeutet das dann halt auch mal, dass sie sich einen anderen Weg suchen müssen, wenn der verfügbare Platz nicht für separate Wege ausreicht. Was nutzt es, wenn doppelt so viele Leute Fahrrad fahren und wir dann drei Mal so viele Unfälle haben?

    Die Verkehrswende wird sich nach meiner momentanen Meinung nicht darüber entscheiden, ob auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg gefahren wird. Da hängen noch eine ganze Menge anderer Faktoren dran.

    Natürlich hängen da noch viel mehr Faktoren dran. Aber selbstverständlich ist das eine Kernfrage, ob man Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet oder als Verkehrshindernisse, die man dem richtigen Verkehr lieber aus dem Weg schaffen will. Da schließt sich doch der Kreis zu dieser Kampagne, welches Bild vom Radverkehr gezeichnet wird: Radfahrer sollen sich devot dem Autoverkehr unterordnen, nicht aufbegehren, nicht auf ihr Recht pochen, nicht im "Toten Winkel" fahren und vor allem nicht im Weg sein. Eine echte Verkehrswende würde für mich damit beginnen, dass sich dieses Bild ändert.

    Ich finde der Kötnerholzweg ist ein Beispiel, dass es doch geht.

    Wenn da so wenig Verkehr ist, dass sich nur selten Kfz entgegenkommen, braucht man keinen Schutzstreifen und schon gar nicht in der Dooring-Zone. Und wenn da so viel Verkehr ist, dass sich ständig Autos entgegenkommen, dann wird dort das Befahren des Schutzstreifens der Regelfall sein.

    Im Prinzip ist das ein gutes Beispiel dafür, dass das Unfug ist :)

    Radfahrer im Mischverkehr auf die Fahrbahn, bei höheren Verkehrsstärken in Kombination mit Tempo 30, und gut ist's. Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn können verdeutlichen, dass das so gewollt ist.

    *edit: So viel Platz würde benötigt für eine echte Separation, bei der Radfahrer einerseits einen Abstand von 1,0m vom rechten Lenkerende zu den parkenden Autos halten könnten und gleichzeitig überholende Autos einen Mindestabstand von 1,50m zum linken Lenkerende halten. Die Breite des Fahrrades ist dabei mit 0,7m angenommen, was bei breiten Lenkern nicht einmal Platz für minimale Pendelbewegungen beinhaltet.

    In Summe komme ich auf 5,20m vom rechten Fahrbahnrand und das ist bei einer 9,0m breiten Fahrbahn mehr als die Hälfte. Überholen von Radfahrern ist also nur möglich ohne Gegenverkehr oder wenn der Gegenverkehr in den Schutzstreifen ausweicht und das wäre eindeutiger, wenn da gar keine Streifen wären. Dann käme auch niemand auf die Idee, dass es ausreichend ist, wenn sich zwei Autos in "ihrem" 5m breiten Bereich zwischen den Schutzstreifen begegnen.

    Da spielen aber noch andere Aspekte eine Rolle, Ullie

    Radfahrstreifen sind z.B. benutzungspflichtig, Schutzstreifen nicht. Schutzstreifen dürfen bei Bedarf von Kfz. befahren werden, Radfahrstreifen nicht.

    Die Anlage eines Radfahrstreifens setzt also zum Einen eine besondere Gefahrenlage voraus, zum Anderen muss die Fahrbahn auch breit genug sein, dass sich Kraftfahrzeuge (auch LKW und Busse) begegnen können, ohne den Radfahrstreifen dafür befahren zu müssen.

    Wenn der Platz für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht, dann geht es nicht. Und wenn keine Benutzungspflicht erforderlich ist, weil keine besondere Gefahrenlage besteht, dann braucht man auch keinen Radfahrstreifen. Wenn genügend Platz für einen Radfahrstreifen ist, dann ist auch ausreichend Platz, dass man im Mischverkehr fahren und ausreichende Überholabstände einhalten kann.

    Eine Kombination von Mindestmaßen ist ohnehin immer problematisch: 6,50m Fahrbahn + 2 x 1,50m Mindestmaß-Radfahrstreifen wird nicht wirklich funktionieren, sondern Radfahrstreifen funktionieren erst auf breiteren Fahrbahnen. Dann lieber ganz ohne Streifen und ohne das damit einhergehende Revierdenken. Ich mag anstelle der Streifen auch Piktogrammketten, die den Autofahrern verdeutlichen, dass ich auf der Fahrbahn fahren darf und soll, lieber als Streifen, auf denen in alle Richtungen zur Seite zu wenig Platz bleibt.

    Ich habe meine Mitgliedschaft im ADFC bislang nur deshalb noch nicht gekündigt, weil es mir manchmal nützlich erscheint, sagen zu können, dass ich Mitglied im ADFC bin. Sozusagen als kleines Gegengewicht zu den ganzen Wahnwesten-Gehweg-Geisterradlern.

    Hier vor Ort sehe ich den ADFC auch mehr als Teil des Problems, denn als Lösung. Damit möchte ich aber nicht alle ADFC-Mitglieder über einen Kamm scheren.

    Die Sache ist natürlich, dass die Behörde bei der Neuverbescheidung den Verkehr komplett anders Regeln kann, weil sie noch einmal ihr Ermessen richtig ausüben muss. Bei der Anfechtungsklage reichen schon kleinere Ermessensfehler (zB Behörde denkt, es liegt Belastungsbereich III statt II vor) aus, um die Benutzungspflicht rechtswidrig zu machen.

    Meine bisherigen Anträge habe ich auf "ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung" gestellt. Daraufhin wurden die Benutzungspflichten komplett aufgehoben und man hat auch von einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] abgesehen.

    Wenn man sich schon einmal schriftlich gegenüber der Behörde geäußert hat und die Aufhebung einer bestehenden Regelung gefordert hat, dann ist damit auch dokumentiert, dass man Kenntnis von der Regel hat.

    Die "das ist mir neulich zum ersten Mal aufgefallen"-Karte kann man also allenfalls ziehen, wenn man es vorher noch nicht im Guten versucht hat, oder wenn das noch keine 12 Monate her ist. Ich habe im "Dialog" mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde beim Entdecken von neuem Unfug zuletzt gleich dazu geschrieben, dass ich mir vorbehalte, innerhalb von 12 Monaten ohne weitere Ankündigung gerichtlich dagegen vorzugehen. Das hat immerhin in zwei Fällen bereits dazu geführt, dass eine Anordnung gleich wieder zurückgenommen wurde.

    Es wäre schön, wenn man auch auf freundlichem Weg etwas erreichen könnte, aber manche Verkehrsbehörde versteht es leider nicht anders.

    Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.

    Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.

    In Niedersachsen läuft es so, dass man bei Anordnungen, die länger als ein Jahr bestehen und die einem auch schon länger bekannt sind, einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen kann. Anschließend kann man gegen den Bescheid klagen, oder wenn man in einer angemessenen Frist (3 Monate) keinen Bescheid erhält, eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann hat sich der Weg vor das Verwaltungsgericht ohnehin erledigt. Es wäre noch offen, was man tun kann, wenn dem Antrag zwar stattgegeben wird, aber dann nichts passiert.

    Hast du mal geprüft, ob dieser Weg nicht auch in Bayern möglich ist?

    Die Belastungsbereiche der ERA 2010 dienen eigentlich dazu, bei Neu- oder Umbau einer Straße zu entscheiden, welche Art von Radverkehrsführung man planen sollte.

    Das Diagramm trägt daher den Titel "Belastungsbereiche zur Vorauswahl von Radverkehrsführungen bei zweistreifigen Stadtstraßen (die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen sind keine harten Trennlinien)"

    Im Belastungsbereich I braucht man gar keine spezielle Lösung für den Radverkehr, weil da alle im Mischverkehr fahren.

    Im Belastungsbereich II sollte man verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, z.B. in Form von Schutzstreifen und bei vorhandenen Flächenreserven im Seitenraum ggf. eine Alternative für Radfahrer anbieten, die sich nach Separation sehnen (Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]).

    Im Belastungsbereich III kann das Trennen des Kfz- und des Radverkehrs aus Sicherheitsgründen geboten sein und

    im Belastungsbereich IV ist eine separierte Radverkehrsanlage der Regelfall.

    Was aber auch meine Lieblings-Verkehrsbehörde nicht begriffen hat und nicht begreifen will, ist die Tatsache, dass das nichts damit zu tun hat, wann ein Radweg benutzungspflichtig sein darf. Das entscheidet sich einzig und allein nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Zwar haben Gerichte in der Vergangenheit anerkannt, dass eine besondere Gefahrenlage besteht, wenn die Straße in die Belastungsbereiche III oder IV fällt, aber eine Benutzungspflicht ist dann trotzdem nur zulässig, wenn auch die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Meine Stader Verkehrsbehörde hat mal behauptet, die Anordnung einer Benutzungspflicht wäre sogar vorgeschrieben, wenn laut ERA-Diagramm eine Separation vorgeschlagen wird. Und die glauben tatsächlich, dass sie die auch anordnen dürfen, egal wie die Beschaffenheit des "Radweges" ist. Hier hilft tatsächlich nur noch das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde und der Gang vor das Verwaltungsgericht.

    Für die gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern kann ich zudem noch die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt06 empfehlen. Dort findet man sogar Kriterien, bei denen eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ausgeschlossen ist.