Den Gedanken das auf Fahrräder zu übertragen, finde ich mehr als gewagt.
Menschen, die über einen längeren Zeitraum 250 W treten können, dürften nach den Vorstellungen von U. sicherlich nicht einmal ohne Weiteres ein Hollandrad kaufen ![]()
Den Gedanken das auf Fahrräder zu übertragen, finde ich mehr als gewagt.
Menschen, die über einen längeren Zeitraum 250 W treten können, dürften nach den Vorstellungen von U. sicherlich nicht einmal ohne Weiteres ein Hollandrad kaufen ![]()
Du kannst auch einen (demilitarisierten) Panzer kaufen.
Hier zum Beispiel: Panzer-Handel | Aüsrüstung, Bekleidung, Ersatzteile, Fahrzeuge
Rennwagen gibt es zum Beispiel hier zu kaufen: Formel-Rennwagen kaufen und verkaufen! | MotorsportMarkt.de
Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen?
Selbstverständlich dürfen Sie das. Wenn Sie jemanden finden, der einen anbietet, können Sie den kaufen. Sie dürfen damit aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.
Aber nur Autos, die schneller als 100 km/h fahren können. Für Menschen, die ihr Auto vorwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, gilt eine Grenze von 50 km/h. Darüber nur mit gültiger Rennfahrer-Lizenz. ![]()
Welche Form der Ausschilderung würde denn unter der Voraussetzung dann ermöglichen, dass der Fahrradverkehr weiterhin auf der Fahrbahn verboten ist, aber auf dem Gehweg gestattet ist, und zwar in Form der Kombi
+
, also Fußweg mit Radverkehrsfreigabe?
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Falls bei der Anordnung auch das Gebot der Schrittgeschwindigkeit auf dem gemeinsam genutzten Hochbordweg wichtig ist, dann zusammen mit VZ 274-5 ggf. mit ZZ 1010-52
An Stelle des Wirtes würde ich mir ja lieber mal überlegen, mit welchem Angebot ich die vielen Rennradfahrer in den Biergarten locken kann. Das scheint ja nach dem Artikel inzwischen die Hauptzielgruppe zu sein, aus der er neue Gäste akquirieren kann.
Sehr schön ist auch der Erdwall gegen Starkregen auf Seite 3. Als Küstenbewohner und Beitragszahler an den hiesigen Deichverband kann ich aber auf den ersten Blick erkennen, dass dieses Gebilde in der Form unnütz ist. ![]()
Natürlich geht es beim Vorwurf der irreführenden Werbung um die Werbung ![]()
Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.
Nur ich sehe da kein Verbot für den Radverkehr auf der Fahrbahn.
Dann schauen Sie nochmal genau hin: Das
sperrt nämlich den Radverkehr auf der gesamten Straße, also auch auf der Fahrbahn. Hatte das hier nicht schon jemand geschrieben und auch begründet? ![]()
Aber nein, Sie ignorieren ja lieber alles, was Andere schreiben und spulen immer das Selbe ab. Diskussionen mit Ihnen sind absolut sinnlose Zeitverschwendung.
Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten
Die Absperrung ist doch selbst ein Verkehrszeichen (VZ 600), das bedeutet, dass die damit abgesperrte Fläche nicht betreten werden darf. Dann muss man doch nicht noch zusätzlich Verbotsschilder dranhängen, die auch nichts anderes besagen, als dass man die Absperrung nicht durchbrechen oder über sie hinüberklettern darf. Daher findet man die Verbotszeichen auch nirgends in den Regelplänen der RSA.
Kann man hier runterladen: https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf
sondern es geht darum, Beispiele für den Einsatz von Verkehrszeichens Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
vorzustellen und zu diskutieren.
Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.
Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei
vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei. ![]()
Ich vermute allerdings tatsächlich ein
bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein
.
Also ist das Radfahren auf einem mit
beschilderten Weg verboten, aber bei
noch verbotener? Und auf Gehwegen, die nicht explizit beschildert sind, ist es nicht ganz so verboten wie mit
und viel weniger verboten als mit
?
Ist das nicht gerade das Problem, dass viele im Straßenverkehr der Meinung sind, dass sie sich selbst aussuchen können, welche Verkehrsregeln für sie gelten und welche nicht? Also zum Beispiel in einer 30er Zone 50 fahren, auf Gehwegen parken (nur mal kurz, natürlich), Sperrflächen überfahren, Überholabstände nicht einhalten, bei gelb noch Gas geben, anstatt anzuhalten, mit LKW nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und/oder ohne die Rückspiegel zu beachten, unter Alkoholeinfluss fahren ....
Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?
Wo würden Sie denn im gezeigten Fall das
aufstellen, wenn deutlich werden soll, dass die gesamte Straße für den Radverkehr gesperrt ist?
Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?
Guter Vorschlag, aber für mein Foto hatte ich das Motiv sehr stark herangezoomt.
Die Straße durch den Tunnel hat sogar einen eigenen Namen: Karoline-Luise-Tunnel. Sie verläuft unterhalb der Ludwig-Erhard-Allee und der Kriegsstraße. Demnach sperrt das
den Radverkehr in dieser Straße und gilt nicht für die anderen beiden Straßen.
Eindeutig erkennbar: Fahrradfahren...
...verboten!
Was haben Sie eigentlich gegen diesen Vorschlag einzuwenden?
Die Frage meine ich ernst und ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen, warum Sie es besser finden, einen Gehweg durch ein
zum Radfahren zu sperren (mal abgesehen davon, dass diese Sperrung eben nicht nur für den Gehweg gilt, wie Sie immer wieder behaupten), anstatt durch ein
?
Wollen Sie dort nicht auf der Fahrbahn reiten, oder worum geht es Ihnen?
Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:
...und weil das
ohnehin für die gesamte Straße gilt. Aber das sagten wir Ihnen ja bereits.
Ich finde es erstaunlich, wie Sie immer versuchen, jegliches Argument ins Leere laufen zu lassen, indem Sie Ihren Standpunkt einfach immer nur wiederholen, ohne auf andere Argumente nur im Geringsten einzugehen.
Wo ist denn dieser Tunnel? Man könnte den nämlich auch als eigenständige Straße betrachten. Dann kann man das
natürlich an den Rand stellen, weil es die gesamte neue Straße, die dort beginnt und dann sogleich im Tunnel verschwindet, für den Radverkehr sperrt.
Merke: Nicht alles , was hinkt, ist auch ein Vergleich!
Dieser Tunnel ist es nicht in Ihrem Beispiel, aber da kann man das Stück links schon als eigenständige Straße betrachten.
Und es wäre völlig übertrieben, da einen Ausleger an den Mast anzubringen, um noch deutlicher zu machen, dass es die Fahrspur in den Tunnel ist, die nicht vom Fahrradverkehr benutzt werden darf:
Das erzählt mir die Stader Verwaltung auch immer, dass sie die Einhaltung der VwV-StVO für völlig übertrieben hält. ![]()
Vorschlag nach Karlsruhe:
Ich hätte allerdings noch Fragen:
1. Wie kommt ein Radfahrer, der den Radfahrstreifen benutzen muss, überhaupt auf die linke Fahrspur, wo es in den Tunnel geht?
2. Warum ist Radfahrern die Einfahrt in den Tunnel eigentlich verboten?
3. In welchen Tunnel verbietet das
im Hintergrund die Einfahrt mit dem Fahrrad?