Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei
vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei. ![]()
Beiträge von Yeti
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Ich vermute allerdings tatsächlich ein
bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein
.Also ist das Radfahren auf einem mit
beschilderten Weg verboten, aber bei
noch verbotener? Und auf Gehwegen, die nicht explizit beschildert sind, ist es nicht ganz so verboten wie mit
und viel weniger verboten als mit
?Ist das nicht gerade das Problem, dass viele im Straßenverkehr der Meinung sind, dass sie sich selbst aussuchen können, welche Verkehrsregeln für sie gelten und welche nicht? Also zum Beispiel in einer 30er Zone 50 fahren, auf Gehwegen parken (nur mal kurz, natürlich), Sperrflächen überfahren, Überholabstände nicht einhalten, bei gelb noch Gas geben, anstatt anzuhalten, mit LKW nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und/oder ohne die Rückspiegel zu beachten, unter Alkoholeinfluss fahren ....
Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?
Wo würden Sie denn im gezeigten Fall das
aufstellen, wenn deutlich werden soll, dass die gesamte Straße für den Radverkehr gesperrt ist?Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?
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Guter Vorschlag, aber für mein Foto hatte ich das Motiv sehr stark herangezoomt.
Die Straße durch den Tunnel hat sogar einen eigenen Namen: Karoline-Luise-Tunnel. Sie verläuft unterhalb der Ludwig-Erhard-Allee und der Kriegsstraße. Demnach sperrt das
den Radverkehr in dieser Straße und gilt nicht für die anderen beiden Straßen. -
Eindeutig erkennbar: Fahrradfahren...
...verboten!
Was haben Sie eigentlich gegen diesen Vorschlag einzuwenden?
Die Frage meine ich ernst und ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen, warum Sie es besser finden, einen Gehweg durch ein
zum Radfahren zu sperren (mal abgesehen davon, dass diese Sperrung eben nicht nur für den Gehweg gilt, wie Sie immer wieder behaupten), anstatt durch ein
?Wollen Sie dort nicht auf der Fahrbahn reiten, oder worum geht es Ihnen?
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Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:
...und weil das
ohnehin für die gesamte Straße gilt. Aber das sagten wir Ihnen ja bereits.Ich finde es erstaunlich, wie Sie immer versuchen, jegliches Argument ins Leere laufen zu lassen, indem Sie Ihren Standpunkt einfach immer nur wiederholen, ohne auf andere Argumente nur im Geringsten einzugehen.
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Wo ist denn dieser Tunnel? Man könnte den nämlich auch als eigenständige Straße betrachten. Dann kann man das
natürlich an den Rand stellen, weil es die gesamte neue Straße, die dort beginnt und dann sogleich im Tunnel verschwindet, für den Radverkehr sperrt.Merke: Nicht alles , was hinkt, ist auch ein Vergleich!
Dieser Tunnel ist es nicht in Ihrem Beispiel, aber da kann man das Stück links schon als eigenständige Straße betrachten.
Karlsruhe Tunnelmaps.app.goo.gl -
Und es wäre völlig übertrieben, da einen Ausleger an den Mast anzubringen, um noch deutlicher zu machen, dass es die Fahrspur in den Tunnel ist, die nicht vom Fahrradverkehr benutzt werden darf:
Das erzählt mir die Stader Verwaltung auch immer, dass sie die Einhaltung der VwV-StVO für völlig übertrieben hält.

Vorschlag nach Karlsruhe:
Ich hätte allerdings noch Fragen:
1. Wie kommt ein Radfahrer, der den Radfahrstreifen benutzen muss, überhaupt auf die linke Fahrspur, wo es in den Tunnel geht?
2. Warum ist Radfahrern die Einfahrt in den Tunnel eigentlich verboten?
3. In welchen Tunnel verbietet das
im Hintergrund die Einfahrt mit dem Fahrrad? -
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Darunter fallen also auch: Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
,oder Zeichen 259, Verbot für Fußgänger
.Wie Peter Viehrig wenige Minuten vorher erklärt hat, allenfalls dann, wenn diese Zeichen an Auslegermasten oder Schilderbrücken darüber angeordnet sind *edit: und man Geh- und Radwege sehr großzügig als "Fahrstreifen" auslegt. Da man aber in der VwV-StVO Fahrstreifen mit Auslegermasten und Schilderbrücken explizit genannt hat, ist eigentlich auch klar, dass man Geh- und Radwege nicht gemeint hat. Sonst hätte man das nämlich mit in die VwV-StVO geschrieben und auch klargestellt, wie diese Zeichen anzubringen sind, damit klar wird, dass sie nur für bestimmte Straßenteile gelten sollen. Hat man aber nicht.
Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Wenn es erforderlich ist, klarzustellen, dass ein Hochbordweg ein Gehweg ist, auf dem man nicht fahren darf, nimmt man
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
Wenn man die Fahrbahn für den Radverkehr sperrt, nimmt man
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
Linke Radwege sind ohnehin "gesperrt", solange sie nicht explizit freigegeben oder benutzungspflichtig sind.
Wenn man de gesamte Straße für den Radverkehr sperrt, nimmt man
![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
Mir fallen keine anderen Straßenteile ein, die man für den Radverkehr sperren können wollte.
Warum sollte man denn überhaupt ein
verwenden, wenn die beabsichtigte Regelung durch ein anderes Verkehrszeichen eindeutig angeordnet werden kann? Auf solche Ideen können doch nur Leute kommen, die der Meinung sind, dass Verkehrszeichen nicht so ernst zu nehmen sind. Ich weiß, dass davon viele draußen herumfahren, aber in einer Verkehrsbehörde sollte man das doch wenigstens anders sehen. -
Hier?
Street View-Ansicht von „Baierbrunn“ · Google Mapsmaps.app.goo.glStreet View-Ansicht von „Baierbrunn“ · Google Mapsmaps.app.goo.gl -
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Noch ein letztes Beispiel, wie es um die Kompetenz hinsichtlich der Fußgänger- und Radfahrverbote, insbesondere an Baustellen bestellt ist.
Hier hat man zwar beim rechten Gehweg auf eine Absperrschranke verzichtet, aber sich vermutlich gedacht, dass man den Bauzaun im Dunkeln bestimmt auch sieht, wenn man dahinter noch
![Zeichen 259 [Zeichen 259]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-259.png)
aufstellt.Die Absperrschranke auf dem "Radweg" ist hinter dem nochmals vorhandenen (doppelt hält besser)
![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
kaum noch als solche zu erkennen und man hat sich auch die Mühe gespart, das
abzudecken. An der Absperrschranke findet sich dafür aber der freundliche Hinweis, man möge mit dem Fahrrad bitte unerlaubterweise auf dem linken Gehweg weiterfahren, wo dank 254 sowieso niemand mehr gehen darf. Radfahren auf dem linken Gehweg ist in diesem Beispiel gleich dreifach verboten: 1. weil es ein Gehweg ist, 2. selbst wenn es ein "Radweg" wäre, ist es auf der falschen Straßenseite und 3. ist dort bei der Beschilderung ohnehin alles verboten außer Reiten und Fahren mit Kraftfahrzeugen. -
Aber die Krönung ist ohnehin das hier
Wer vorher mit dem Fahrrad über oder durch die Absperrschranke gefahren ist, soll absteigen und darf dann zwischen dem gelagerten Baumaterial nicht mehr zu Fuß weitergehen, oder was wollte uns der Künstler damit sagen?. Blöder geht es wirklich nicht mehr, oder wie Bernd Sluka zu dieser Kombination schreibt:
ZitatDiese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar. Wer hier absteigt, ist Fußgänger (der ein Fahrrad mitführt), darf also nicht mehr weitergehen. Schieben verboten! Da das Zusatzzeichen aber das darüberliegenden Verkehrszeichen in seiner Wirkung einschränkt, könnte man es auch so lesen, dass nur abgestiegene Radfahrer dort nicht zu Fuß gehen sollten. Alle anderen dürfen durchgehen und fahren.
Ich hätte nicht gedacht, dass solch eine Kombination je möglich ist. Doch sie ist tatsächlich verwendet worden (siehe Foto rechts).
Ignorieren Sie diese Verkehrszeichen. Fahren Sie weiter, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Gehen Sie weiter, wenn Sie zu Fuß an diese Stelle kommen. Erhöhte Vorsicht kann aus der Situation heraus geboten sein.
In meinem Beispiel darf man natürlich wegen des davor befindlichen VZ 600 auf der abgesperrten Fläche nicht weiterfahren oder gehen.
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Was bedeutet denn Ihrer Meinung nach dieses Kunstwerk?
Das ist hier, wo der kleine Verbindungsweg zwischen dem Gehweg an der Harburger Straße zur Boelckestraße erkennbar ist. https://maps.app.goo.gl/Rm89bcZA9Fr25wkn8
Ich mutmaße mal, was die zuständige Verkehrsbehörde gemeint hat: Wer dem Verlauf der Harburger Straße folgen möchte, soll hier die Straßenseite wechseln (hier gibt es auch eine Fußgängerampel). Wer nach links zur Boelckestraße gehen möchte, soll an der ersten Absperrschranke im Vordergrund vorbei gehen und dann links an den Absperrschranken im Hintergrund weitergehen.
Das mag so verstanden werden und auch so gewollt sein, aber das ganze Konstrukt gibt das nicht her.
1. Die Absperrschranke im Vordergrund steht auf dem Gehweg. Die Absperrschranke, also das VZ 600 bedeutet:
Zitat(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
Hier ist also der Gehweg gesperrt, die klein gepflasterte Fläche daneben ist der "Radweg", auf der man auch nicht gehen darf.
2. Über die Absperrschranken im Hintergrund darf man sowieso nicht klettern und somit ist das Kombi-Verbot für Fuß- und Radverkehr Nonsens. Spätestens ab dem Schild dürfte man aber auch nicht mehr neben der Absperrung weitergehen, weil man das auch noch so schlau aufgestellt hat, dass man daran vorbeigehen muss, um nach links auf den kleinen Verbindungsweg zu kommen. Außerdem sperrt man damit auch den Fußgängerverkehr auf der anderen Straßenseite gleich mit.
Wie wäre es richtig? Die vordere Absperrschranke auf dem Gehweg muss weg, das Zusatzzeichen 1000-22 "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend" kommt an die erste Absperrschranke, mit der tatsächlich die Baustelle abgesperrt wird (links neben dem Baum). Das Kombi-Verbot muss komplett weg.
Man muss dort auch nicht auf diesem schmalen Weg das Radfahren gesondert verbieten, weil man dort in der Richtung sowieso nicht fahren darf. Je mehr man unnötige Verbotsschilder aufstellt, desto mehr glauben die Leute, dass sie sonst tun und lassen können, was sie wollen, wenn es nicht doppelt und dreifach verboten ist.
Und dann lernen Fußgänger in der gezeigten Situation, dass eine Absperrschranke wohl doch gar nicht bedeutet, dass damit die entsprechende Verkehrsfläche zum Betreten gesperrt ist, sondern dass man daran wohl vorbeigehen soll. Und weil offenbar selbst die Verkehrsbehörde der Meinung ist, dass man ruhig am VZ 600 vorbeigehen soll, ist es natürlich auch klar, warum sie dann nochmal das Kombi-Verbot aufstellt. Es könnte ja schließlich sein, dass eine Lücke zwischen den Absperrungen entsteht und dass dann die Verkehrsteilnehmer, die vorher gelernt haben, dass man am VZ 600 vorbeigehen soll, das dann ebenfalls tun und sich plötzlich mitten auf der Baustelle wiederfinden.
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Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, bedeutet, dass damit ein Fahrverbot für den Fahrradverkehr auf der ganzen Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand verbunden ist.Ja, das bedeutet dieses Verkehrszeichen. Radfahren ist in der gesamten Straße, also auf allen Straßenteilen verboten, wenn da ein
steht.Warum sollte es sonst zwei verschiedene Verkehrszeichen geben, wenn sie die selbe Bedeutung haben?
Oder ist nach Ihrem Verständnis bei einem
das Radfahren nur ein bisschen verboten und erst bei
dann wirklich? -
Aber dafür wird keiner in Haftung genommen.
Warum eigentlich nicht? Es wird doch an solchen Stellen auch mal was passieren. Warum wehrt sich dann niemand dagegen? Mindestens die Krankenkasse sollte doch ein Interesse haben, sich die Behandlungskosten zurückzuholen.
Und dann gab es auch diesen Fall: Kölner Teller: Heidelberger Verkehrsplaner verurteilt - Heidelberg - Nachrichten und Aktuelles - Rhein-Neckar-Zeitung
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Ich habe bei Google Maps blind auf irgendwelche Stellen in Ratingen geklickt und frage mich, wie ernst es der Stadt tatsächlich mit der Verkehrssicherungspflicht ist.
Street View-Ansicht von „Ratingen“ · Google Mapsmaps.app.goo.glStreet View-Ansicht von „Ratingen“ · Google Mapsmaps.app.goo.glStreet View-Ansicht von „Ratingen“ · Google Mapsmaps.app.goo.glStreet View-Ansicht von „Ratingen“ · Google Mapsmaps.app.goo.glStreet View-Ansicht von „Ratingen“ · Google Mapsmaps.app.goo.glEs ist völlig egal, wo ihr in diesem Kaff nachschaut: Im Umkreis von 100m werdet ihr irgendwas finden, das nicht in Ordnung ist.
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Danke für die Zusammenfassung, DMHH

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so ein Statement dann auch ausgerechnet bei einem Treffen mit dem norwegischen Präsidenten
Ob der sich inzwischen wieder eingekriegt hat, oder ob der sich immer noch den Bauch hält vor Lachen?