Wie ist denn so die Hochbord-Situation in Stade?
(Fast) alles benutzungspflichtig, zu großen Teilen in einem völlig desolaten Zustand und vermutlich nirgends rechtskonform. Die wenigen Abschnitte ohne Benutzungspflicht sind vermutlich nur ein Versehen der VB und sie haben es bislang nur noch nicht gemerkt, dass sie dort keine blauen Schilder hingestellt haben.
Der Fachbereichsleiter Bauen & Stadtentwicklung hat mir mal gesagt, in Stade gelte das Paradigma, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden sollen. Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass dieses Pradigma einer allgemeinen Radwegebenutzungspflicht bereits im Jahr 1998 in der StVO abgeschafft wurde und dass das auch in Stade gilt. Er war dann aber der Meinung, dass das erst der Stadtrat beschließen müsse, ob das hier tatsächlich umgesetzt wird. Das ist das Niveau, auf dem hier die Diskussion abläuft.
Da sich viele hier wundern, warum ich noch nicht längst geklagt habe: Ich bin total naiv und habe die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben, im Dialog etwas erreichen zu können. Wir haben seit letztem September einen neuen Bürgermeister, der im Wahlkampf versprochen hat, den Radverkehr zu fördern. Kurz zuvor ist Stade auch mit breiter Mehrheit des Stadtrates der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen beigetreten. Mit den Ratsfraktionen stehe ich in einem guten Kontakt und verspüre von Seiten des Stadtrates auch eine große Unzufriedenheit bezüglich des Handelns (Nicht-Handelns) der Verwaltung.
Konkret ist davon allerdings nichts zu spüren, dass diese Stadt fahrradfreundlicher wird, denn die selben Leute hocken weiterhin in der Verwaltung an den selben Stellen. Ich hätte am 23. März einen Termin beim Bürgermeister gehabt, der wegen der verhängten Kontaktbeschränkungen abgesagt werden musste. Ich hoffe, dass dieses Gespräch dennoch bald zustande kommt, zur Not telefonisch. Ich denke, dass der neue Bürgermeister eine Chance bekommen soll, sein Wahlversprechen in die Tat umzusetzen. Einen großen Teil meiner Geduld hat allerdings seine Vorgängerin bereits verbraucht, so dass ich mir das nicht weitere zwei Jahre anschauen werde, wenn nicht bald wenigstens ein deutliches Zeichen des guten Willens erkennbar ist.
Ich hatte bis vor kurzem noch ein paar "Mitstreiter" (jedenfalls glaubte ich das, dass die mitstreiten), von denen ich mich mittlerweile distanziert habe. Denen liegt nämlich sehr viel an einem harmonischen Verhältnis mit der Verwaltung und daher machen sie jeden Scheixx mit, den die Verwaltung ihnen vorsetzt. Da gehe lieber meinen eigenen Weg: Konstruktive Zusammenarbeit gerne, wenn denn die Bereitschaft erkennbar ist, bestehende Mängel auch zu beseitigen und nicht nur alles abzustreiten, zu rechtfertigen oder bis zum St. Nimmerleinstag hinauszuzögern. Davon ist bislang nichts zu spüren und daher habe ich auch nur ein einziges Mal an den sogenannten "Arbeitsgesprächen Radverkehr" mit der Verwaltung beteiligt, die seit einem Jahr exakt gar kein konkretes Ergebnis gebracht haben (die dafür aber zunehmend harmonisch verlaufen sollen
).
Der Murks oben auf dem Bild wurde vermutlich bereits geplant, bevor ich überhaupt das erste Mal mit der Verwaltung in Kontakt getreten bin. Aber das zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert der Radverkehr hier hat: Selbst beim Neubau oder Umbau von Straßen werden irgendwelche Pseudo-Angebote für den Radverkehr geschaffen, damit der Autoverkehr weiterhin freie Bahn hat. Es sollte mich nicht wundern, wenn das nach Abschluss der Bauarbeiten auch noch (wieder) benutzungspflichtig wird.
Könnt ihr mir sagen, wie das rechtlich einzuordnen wäre, wenn sie an die 90cm wieder ein
hinstellen? Der Weg, der da vor dem Umbau war, war ebenfalls mit VZ 241 benutzungspflichtig. Nun haben sie dort an der nächsten Kreuzung einen Kreisverkehr hingebaut und den Geh- und "Radweg" auf 100m neu gepflastert und dabei noch schmaler gemacht als vorher. Wäre das eine neue Anordnung, gegen die man ohne vorherigen Antrag auf Neuverbescheidung klagen könnte, oder können sie sich auf die alte Anordnung berufen, die es bereits vor dem Umbau gab?