Beiträge von Yeti

    Darunter fallen also auch: Zeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] ,

    oder Zeichen 259, Verbot für Fußgänger [Zeichen 259] .

    Wie Peter Viehrig wenige Minuten vorher erklärt hat, allenfalls dann, wenn diese Zeichen an Auslegermasten oder Schilderbrücken darüber angeordnet sind *edit: und man Geh- und Radwege sehr großzügig als "Fahrstreifen" auslegt. Da man aber in der VwV-StVO Fahrstreifen mit Auslegermasten und Schilderbrücken explizit genannt hat, ist eigentlich auch klar, dass man Geh- und Radwege nicht gemeint hat. Sonst hätte man das nämlich mit in die VwV-StVO geschrieben und auch klargestellt, wie diese Zeichen anzubringen sind, damit klar wird, dass sie nur für bestimmte Straßenteile gelten sollen. Hat man aber nicht.

    Es ist doch eigentlich ganz einfach:

    Wenn es erforderlich ist, klarzustellen, dass ein Hochbordweg ein Gehweg ist, auf dem man nicht fahren darf, nimmt man [Zeichen 239]

    Wenn man die Fahrbahn für den Radverkehr sperrt, nimmt man [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

    Linke Radwege sind ohnehin "gesperrt", solange sie nicht explizit freigegeben oder benutzungspflichtig sind.

    Wenn man de gesamte Straße für den Radverkehr sperrt, nimmt man [Zeichen 254]

    Mir fallen keine anderen Straßenteile ein, die man für den Radverkehr sperren können wollte.

    Warum sollte man denn überhaupt ein [Zeichen 254] verwenden, wenn die beabsichtigte Regelung durch ein anderes Verkehrszeichen eindeutig angeordnet werden kann? Auf solche Ideen können doch nur Leute kommen, die der Meinung sind, dass Verkehrszeichen nicht so ernst zu nehmen sind. Ich weiß, dass davon viele draußen herumfahren, aber in einer Verkehrsbehörde sollte man das doch wenigstens anders sehen.

    Noch ein letztes Beispiel, wie es um die Kompetenz hinsichtlich der Fußgänger- und Radfahrverbote, insbesondere an Baustellen bestellt ist.

    Hier hat man zwar beim rechten Gehweg auf eine Absperrschranke verzichtet, aber sich vermutlich gedacht, dass man den Bauzaun im Dunkeln bestimmt auch sieht, wenn man dahinter noch [Zeichen 259][Zeichen 254] aufstellt.

    Die Absperrschranke auf dem "Radweg" ist hinter dem nochmals vorhandenen (doppelt hält besser) [Zeichen 254][Zeichen 259] kaum noch als solche zu erkennen und man hat sich auch die Mühe gespart, das [Zeichen 241-30] abzudecken. An der Absperrschranke findet sich dafür aber der freundliche Hinweis, man möge mit dem Fahrrad bitte unerlaubterweise auf dem linken Gehweg weiterfahren, wo dank 254 sowieso niemand mehr gehen darf. Radfahren auf dem linken Gehweg ist in diesem Beispiel gleich dreifach verboten: 1. weil es ein Gehweg ist, 2. selbst wenn es ein "Radweg" wäre, ist es auf der falschen Straßenseite und 3. ist dort bei der Beschilderung ohnehin alles verboten außer Reiten und Fahren mit Kraftfahrzeugen.

    Aber die Krönung ist ohnehin das hier

    Wer vorher mit dem Fahrrad über oder durch die Absperrschranke gefahren ist, soll absteigen und darf dann zwischen dem gelagerten Baumaterial nicht mehr zu Fuß weitergehen, oder was wollte uns der Künstler damit sagen?. Blöder geht es wirklich nicht mehr, oder wie Bernd Sluka zu dieser Kombination schreibt:

    Zitat

    Diese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar. Wer hier absteigt, ist Fußgänger (der ein Fahrrad mitführt), darf also nicht mehr weitergehen. Schieben verboten! Da das Zusatzzeichen aber das darüberliegenden Verkehrszeichen in seiner Wirkung einschränkt, könnte man es auch so lesen, dass nur abgestiegene Radfahrer dort nicht zu Fuß gehen sollten. Alle anderen dürfen durchgehen und fahren.

    Ich hätte nicht gedacht, dass solch eine Kombination je möglich ist. Doch sie ist tatsächlich verwendet worden (siehe Foto rechts).

    Ignorieren Sie diese Verkehrszeichen. Fahren Sie weiter, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind. Gehen Sie weiter, wenn Sie zu Fuß an diese Stelle kommen. Erhöhte Vorsicht kann aus der Situation heraus geboten sein.

    In meinem Beispiel darf man natürlich wegen des davor befindlichen VZ 600 auf der abgesperrten Fläche nicht weiterfahren oder gehen.

    Was bedeutet denn Ihrer Meinung nach dieses Kunstwerk?

    Das ist hier, wo der kleine Verbindungsweg zwischen dem Gehweg an der Harburger Straße zur Boelckestraße erkennbar ist. https://maps.app.goo.gl/Rm89bcZA9Fr25wkn8

    Ich mutmaße mal, was die zuständige Verkehrsbehörde gemeint hat: Wer dem Verlauf der Harburger Straße folgen möchte, soll hier die Straßenseite wechseln (hier gibt es auch eine Fußgängerampel). Wer nach links zur Boelckestraße gehen möchte, soll an der ersten Absperrschranke im Vordergrund vorbei gehen und dann links an den Absperrschranken im Hintergrund weitergehen.

    Das mag so verstanden werden und auch so gewollt sein, aber das ganze Konstrukt gibt das nicht her.

    1. Die Absperrschranke im Vordergrund steht auf dem Gehweg. Die Absperrschranke, also das VZ 600 bedeutet:

    Zitat

    (4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

    Hier ist also der Gehweg gesperrt, die klein gepflasterte Fläche daneben ist der "Radweg", auf der man auch nicht gehen darf.

    2. Über die Absperrschranken im Hintergrund darf man sowieso nicht klettern und somit ist das Kombi-Verbot für Fuß- und Radverkehr Nonsens. Spätestens ab dem Schild dürfte man aber auch nicht mehr neben der Absperrung weitergehen, weil man das auch noch so schlau aufgestellt hat, dass man daran vorbeigehen muss, um nach links auf den kleinen Verbindungsweg zu kommen. Außerdem sperrt man damit auch den Fußgängerverkehr auf der anderen Straßenseite gleich mit.

    Wie wäre es richtig? Die vordere Absperrschranke auf dem Gehweg muss weg, das Zusatzzeichen 1000-22 "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend" kommt an die erste Absperrschranke, mit der tatsächlich die Baustelle abgesperrt wird (links neben dem Baum). Das Kombi-Verbot muss komplett weg.

    Man muss dort auch nicht auf diesem schmalen Weg das Radfahren gesondert verbieten, weil man dort in der Richtung sowieso nicht fahren darf. Je mehr man unnötige Verbotsschilder aufstellt, desto mehr glauben die Leute, dass sie sonst tun und lassen können, was sie wollen, wenn es nicht doppelt und dreifach verboten ist.

    Und dann lernen Fußgänger in der gezeigten Situation, dass eine Absperrschranke wohl doch gar nicht bedeutet, dass damit die entsprechende Verkehrsfläche zum Betreten gesperrt ist, sondern dass man daran wohl vorbeigehen soll. Und weil offenbar selbst die Verkehrsbehörde der Meinung ist, dass man ruhig am VZ 600 vorbeigehen soll, ist es natürlich auch klar, warum sie dann nochmal das Kombi-Verbot aufstellt. Es könnte ja schließlich sein, dass eine Lücke zwischen den Absperrungen entsteht und dass dann die Verkehrsteilnehmer, die vorher gelernt haben, dass man am VZ 600 vorbeigehen soll, das dann ebenfalls tun und sich plötzlich mitten auf der Baustelle wiederfinden.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] , bedeutet, dass damit ein Fahrverbot für den Fahrradverkehr auf der ganzen Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand verbunden ist.

    Ja, das bedeutet dieses Verkehrszeichen. Radfahren ist in der gesamten Straße, also auf allen Straßenteilen verboten, wenn da ein [Zeichen 254] steht.

    Warum sollte es sonst zwei verschiedene Verkehrszeichen geben, wenn sie die selbe Bedeutung haben?

    Oder ist nach Ihrem Verständnis bei einem [Zeichen 239] das Radfahren nur ein bisschen verboten und erst bei [Zeichen 254] dann wirklich?

    Aber dafür wird keiner in Haftung genommen.

    Warum eigentlich nicht? Es wird doch an solchen Stellen auch mal was passieren. Warum wehrt sich dann niemand dagegen? Mindestens die Krankenkasse sollte doch ein Interesse haben, sich die Behandlungskosten zurückzuholen.

    Und dann gab es auch diesen Fall: Kölner Teller: Heidelberger Verkehrsplaner verurteilt - Heidelberg - Nachrichten und Aktuelles - Rhein-Neckar-Zeitung

    Ich habe bei Google Maps blind auf irgendwelche Stellen in Ratingen geklickt und frage mich, wie ernst es der Stadt tatsächlich mit der Verkehrssicherungspflicht ist.

    Es ist völlig egal, wo ihr in diesem Kaff nachschaut: Im Umkreis von 100m werdet ihr irgendwas finden, das nicht in Ordnung ist.

    Wie AfD und Freie Wähler in Pirna eine Regel für Radfahrer kippen wollen

    Ein Bürgermeister stimmt für einen Antrag, von dem er weiß, dass ein Beschluss rechtswidrig ist und gegen den er anschließend selbst Widerspruch einlegen muss. Steilvorlage für andere Angelegenheiten unter dem Vorwand, damit der Verkehrssicherheit zu dienen. Geltendes Recht wird einfach als "Idiotie" bezeichnet und dann fühlt man sich nicht mehr daran gebunden.

    Das ist gruselig, vor allem auch deshalb, weil das sicherlich eine breite Zustimmung findet.

    Zitat

    Ihm sei bewusst, so Herath, dass die Rechtsaufsicht im Landratsamt den Beschluss prüfe und ihn möglicherweise kassiere. Sollte die Öffnung der Einbahnstraßen dann Bestand haben, wisse man zumindest amtlich, wo die Verantwortlichen für die Unfallopfer zu finden seien. Im Übrigen müsse man nicht jede Idiotie hinnehmen, nur weil sie in einer Verwaltungsvorschrift stehe.

    Schade, dass niemand fragt, wo die Verantwortlichen für die Unfallopfer von Abbiege- und Einbiegen-/Kreuzen Unfällen zu finden sind, die sich auf rechtswidrig angeordneten "Radwegen" ereignen.

    Nein, im Ernst: Das Urheberrecht ist hier meiner Ansicht nach in keinster Weise anwendbar, da es wie im §1 UrhG steht, für Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst gilt. Es ist für den Schutz auch eine gewisse "Schaffenshöhe" erforderlich, also eine schöpferische Leistung. Kreativität soll nun aber bei der Absicherung einer Baustelle gerade nicht erkennbar sein, sondern da soll man Regeln umsetzen.

    Ich gehe daher davon aus, dass die Antwort nur die faule Ausrede dafür ist, dass niemand in der Behörde einen Verkehrszeichenplan geprüft und genehmigt hat.

    Irgendwann fuhr ein Zug (verspätet) ein, von dem ich erst dachte, das sei ein Metronom. Aber heißt nun "start".

    Die Züge stellt das Land Niedersachsen, betrieben werden sie von unterschiedlichen Unternehmen. Metronom fährt derzeit noch auf den Strecken Hamburg - Bremen, sowie Göttingen - Uelzen und Hannover - Hamburg, bzw. Uelzen - Hamburg. Die Strecke Hamburg - Cuxhaven ging vor einigen Jahren an Start, eine 100%ige Tochter der DB. Außer dem anderen Logo auf den Zügen, anderen Uniformen des Zugpersonals und der anderen Stimme von der Bandansage, hat sich nichts geändert.

    Künftig wird die Südstrecke Göttingen - Hannover - Uelzen von DB Regio betrieben. Ich bin gespannt, ob die dann auch das blau-gelbe Material nutzen.

    https://www.der-metronom.de/aktuell/wir-bleiben-...

    Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben.

    Das zweifele ich grundsätzlich an. Hier gibt es auch einen solchen Weg, auf den man Umlaufsperren hingestellt hat mit der Begründung, dass der Weg sonst von Kraftfahrzeugen missbräuchlich genutzt würde. Auf meinen Hinweis, dass das eine ganz normale Straße ist, die von allen Fahrzeugen legal befahren werden darf, hat man dann später ein [Zeichen 240] mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufgestellt. Die sinnlosen Umlaufsperren hat man trotzdem noch drei Jahre stehen lassen, bevor sie endlich entfernt wurden.