Beiträge von Yeti

    Für mich sind 0-15 km/h Windgeschwindigkeit (Böen) super zum Radfahren, 15-30 unangenehm, aber noch okay, 30-45 nur in absoluten Ausnahmefällen und über 45/50 lass ich das Rad stehen. Aber evtl. ist man da im Norden mehr gewöhnt?

    Kommt auch ein bisschen auf die Richtung an :)

    Die "Lösung" unserer "Verantwortlichen" besteht aber leider darin, Fahrradfahrer auf Gehwege zu "verdonnern" und das lehne ich ab.

    Und die Behörden fühlen sich durch solche Artikel, wie sie Autogenix oben verlinkt hat, darin bestätigt. Das habe ich hier auch schon oft gehört: Die Leute wollen doch Radwege und dann kommt jemand wie ich und will gegen die vorhandenen "Radwege" vorgehen. Ich will nicht auf Gehwegen fahren müssen und ich möchte selbst entscheiden können, ob ich einen Radweg benutze oder nicht.

    Das kann sich ein Kopenhagener vielleicht gar nicht vorstellen, auf welchen Murks man hier mit dem Fahrrad gezwungen werden soll. Vielleicht kann er sich auch nicht vorstellen, dass es Straßen gibt, wo es keinen Platz für einen Radweg gibt und wo man trotzdem mit dem Fahrrad fahren will. Oder er hat noch nie in Deutschland versucht, an einer Ampelkreuzung über eine Radverkehrsanlage links abzubiegen und dabei fünf Minuten lang an roten Ampeln gewartet, während direktes Linksabbiegen auf der Fahrbahn in einem Zug möglich ist. Oder in Kopenhagen biegen LKW tatsächlich immer nur rechts ab, nachdem die Fahrer sich vergewissert haben, dass rechts neben ihnen kein Radfahrer fährt und vielleicht sind auch alle Kreuzungen in Kopenhagen gut einsehbar und die Autofahrer so aufmerksam, dass dort nie etwas passiert. Dann könnte man das tatsächlich für eine komische Idee halten, auf der Fahrbahn fahren zu wollen.

    Sind die Radwege in Stevenage gut ?

    Genau an diesen Artikel hatte ich auch gedacht. Die Verkehrswende erfordert Beschränkungen des Autoverkehrs und nicht nur die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs. Aber das traut sich hier in Deutschland (noch) niemand.

    Und so gilt dann eine Radweg-Stadt wie Münster, in der zwar überdurchschnittliche viel Fahrrad gefahren wird, aber in der selbst auf das Radverkehrsaufkommen gesehen auch überdurchschnittlich viele Unfälle passieren, in Deutschland als "Fahrradstadt".

    Wenn es um die Verkehrswende geht, geht es darum, möglichst viele Menschen auf's Rad zu bekommen.

    Für eine Verkehrswende muss man vor allem möglichst viele Menschen aus dem Auto holen. Da reichen positive Anreize zur ÖPNV-Nutzung und zum Radfahren alleine nicht aus, sondern man muss sich auch trauen, das Autofahren unbequemer zu machen. Radfahren wird erst dann sicherer (und auch als sicherer empfunden), wenn weniger Autos fahren und nicht, wenn die Busse und Bahnen nur halb voll sind.

    Dazu zähle ich auch, dass Autofahrer lernen müssen, dass es kein Grundrecht gibt, immer und überall so schnell zu fahren, wie man will oder kostenlos oder zum Schnäppchenpreis sein Auto im öffentlichen Raum abzustellen. Kopenhagen hat in den letzten 40 Jahren nicht nur die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut, sondern systematisch Parkplätze reduziert und das Parken teurer gemacht.

    Außerdem sollte man nicht immer nur an Hauptstraßen denken. In jeder Stadt wird man Nebenstraßen finden, aus denen man ein Netz von Fahrradstraßen aufbauen kann, auf denen wirklich alle auf der Fahrbahn fahren können.

    Im Übrigen will ich niemanden dazu zwingen, an Hauptstraßen auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es genügend Platz für einen "Radweg" gibt. Ich möchte aber nicht dazu gezwungen werden, gefährlichen Murks benutzen zu müssen und ich möchte, dass Gehwege alleine den Fußgängern vorbehalten sind. Für ängstliche Radfahrer bedeutet das dann halt auch mal, dass sie sich einen anderen Weg suchen müssen, wenn der verfügbare Platz nicht für separate Wege ausreicht. Was nutzt es, wenn doppelt so viele Leute Fahrrad fahren und wir dann drei Mal so viele Unfälle haben?

    Die Verkehrswende wird sich nach meiner momentanen Meinung nicht darüber entscheiden, ob auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg gefahren wird. Da hängen noch eine ganze Menge anderer Faktoren dran.

    Natürlich hängen da noch viel mehr Faktoren dran. Aber selbstverständlich ist das eine Kernfrage, ob man Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet oder als Verkehrshindernisse, die man dem richtigen Verkehr lieber aus dem Weg schaffen will. Da schließt sich doch der Kreis zu dieser Kampagne, welches Bild vom Radverkehr gezeichnet wird: Radfahrer sollen sich devot dem Autoverkehr unterordnen, nicht aufbegehren, nicht auf ihr Recht pochen, nicht im "Toten Winkel" fahren und vor allem nicht im Weg sein. Eine echte Verkehrswende würde für mich damit beginnen, dass sich dieses Bild ändert.

    Ich finde der Kötnerholzweg ist ein Beispiel, dass es doch geht.

    Wenn da so wenig Verkehr ist, dass sich nur selten Kfz entgegenkommen, braucht man keinen Schutzstreifen und schon gar nicht in der Dooring-Zone. Und wenn da so viel Verkehr ist, dass sich ständig Autos entgegenkommen, dann wird dort das Befahren des Schutzstreifens der Regelfall sein.

    Im Prinzip ist das ein gutes Beispiel dafür, dass das Unfug ist :)

    Radfahrer im Mischverkehr auf die Fahrbahn, bei höheren Verkehrsstärken in Kombination mit Tempo 30, und gut ist's. Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn können verdeutlichen, dass das so gewollt ist.

    *edit: So viel Platz würde benötigt für eine echte Separation, bei der Radfahrer einerseits einen Abstand von 1,0m vom rechten Lenkerende zu den parkenden Autos halten könnten und gleichzeitig überholende Autos einen Mindestabstand von 1,50m zum linken Lenkerende halten. Die Breite des Fahrrades ist dabei mit 0,7m angenommen, was bei breiten Lenkern nicht einmal Platz für minimale Pendelbewegungen beinhaltet.

    In Summe komme ich auf 5,20m vom rechten Fahrbahnrand und das ist bei einer 9,0m breiten Fahrbahn mehr als die Hälfte. Überholen von Radfahrern ist also nur möglich ohne Gegenverkehr oder wenn der Gegenverkehr in den Schutzstreifen ausweicht und das wäre eindeutiger, wenn da gar keine Streifen wären. Dann käme auch niemand auf die Idee, dass es ausreichend ist, wenn sich zwei Autos in "ihrem" 5m breiten Bereich zwischen den Schutzstreifen begegnen.

    Da spielen aber noch andere Aspekte eine Rolle, Ullie

    Radfahrstreifen sind z.B. benutzungspflichtig, Schutzstreifen nicht. Schutzstreifen dürfen bei Bedarf von Kfz. befahren werden, Radfahrstreifen nicht.

    Die Anlage eines Radfahrstreifens setzt also zum Einen eine besondere Gefahrenlage voraus, zum Anderen muss die Fahrbahn auch breit genug sein, dass sich Kraftfahrzeuge (auch LKW und Busse) begegnen können, ohne den Radfahrstreifen dafür befahren zu müssen.

    Wenn der Platz für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht, dann geht es nicht. Und wenn keine Benutzungspflicht erforderlich ist, weil keine besondere Gefahrenlage besteht, dann braucht man auch keinen Radfahrstreifen. Wenn genügend Platz für einen Radfahrstreifen ist, dann ist auch ausreichend Platz, dass man im Mischverkehr fahren und ausreichende Überholabstände einhalten kann.

    Eine Kombination von Mindestmaßen ist ohnehin immer problematisch: 6,50m Fahrbahn + 2 x 1,50m Mindestmaß-Radfahrstreifen wird nicht wirklich funktionieren, sondern Radfahrstreifen funktionieren erst auf breiteren Fahrbahnen. Dann lieber ganz ohne Streifen und ohne das damit einhergehende Revierdenken. Ich mag anstelle der Streifen auch Piktogrammketten, die den Autofahrern verdeutlichen, dass ich auf der Fahrbahn fahren darf und soll, lieber als Streifen, auf denen in alle Richtungen zur Seite zu wenig Platz bleibt.

    Ich habe meine Mitgliedschaft im ADFC bislang nur deshalb noch nicht gekündigt, weil es mir manchmal nützlich erscheint, sagen zu können, dass ich Mitglied im ADFC bin. Sozusagen als kleines Gegengewicht zu den ganzen Wahnwesten-Gehweg-Geisterradlern.

    Hier vor Ort sehe ich den ADFC auch mehr als Teil des Problems, denn als Lösung. Damit möchte ich aber nicht alle ADFC-Mitglieder über einen Kamm scheren.

    Die Sache ist natürlich, dass die Behörde bei der Neuverbescheidung den Verkehr komplett anders Regeln kann, weil sie noch einmal ihr Ermessen richtig ausüben muss. Bei der Anfechtungsklage reichen schon kleinere Ermessensfehler (zB Behörde denkt, es liegt Belastungsbereich III statt II vor) aus, um die Benutzungspflicht rechtswidrig zu machen.

    Meine bisherigen Anträge habe ich auf "ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung" gestellt. Daraufhin wurden die Benutzungspflichten komplett aufgehoben und man hat auch von einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] abgesehen.

    Wenn man sich schon einmal schriftlich gegenüber der Behörde geäußert hat und die Aufhebung einer bestehenden Regelung gefordert hat, dann ist damit auch dokumentiert, dass man Kenntnis von der Regel hat.

    Die "das ist mir neulich zum ersten Mal aufgefallen"-Karte kann man also allenfalls ziehen, wenn man es vorher noch nicht im Guten versucht hat, oder wenn das noch keine 12 Monate her ist. Ich habe im "Dialog" mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde beim Entdecken von neuem Unfug zuletzt gleich dazu geschrieben, dass ich mir vorbehalte, innerhalb von 12 Monaten ohne weitere Ankündigung gerichtlich dagegen vorzugehen. Das hat immerhin in zwei Fällen bereits dazu geführt, dass eine Anordnung gleich wieder zurückgenommen wurde.

    Es wäre schön, wenn man auch auf freundlichem Weg etwas erreichen könnte, aber manche Verkehrsbehörde versteht es leider nicht anders.

    Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.

    Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.

    In Niedersachsen läuft es so, dass man bei Anordnungen, die länger als ein Jahr bestehen und die einem auch schon länger bekannt sind, einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen kann. Anschließend kann man gegen den Bescheid klagen, oder wenn man in einer angemessenen Frist (3 Monate) keinen Bescheid erhält, eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann hat sich der Weg vor das Verwaltungsgericht ohnehin erledigt. Es wäre noch offen, was man tun kann, wenn dem Antrag zwar stattgegeben wird, aber dann nichts passiert.

    Hast du mal geprüft, ob dieser Weg nicht auch in Bayern möglich ist?

    Die Belastungsbereiche der ERA 2010 dienen eigentlich dazu, bei Neu- oder Umbau einer Straße zu entscheiden, welche Art von Radverkehrsführung man planen sollte.

    Das Diagramm trägt daher den Titel "Belastungsbereiche zur Vorauswahl von Radverkehrsführungen bei zweistreifigen Stadtstraßen (die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen sind keine harten Trennlinien)"

    Im Belastungsbereich I braucht man gar keine spezielle Lösung für den Radverkehr, weil da alle im Mischverkehr fahren.

    Im Belastungsbereich II sollte man verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, z.B. in Form von Schutzstreifen und bei vorhandenen Flächenreserven im Seitenraum ggf. eine Alternative für Radfahrer anbieten, die sich nach Separation sehnen (Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]).

    Im Belastungsbereich III kann das Trennen des Kfz- und des Radverkehrs aus Sicherheitsgründen geboten sein und

    im Belastungsbereich IV ist eine separierte Radverkehrsanlage der Regelfall.

    Was aber auch meine Lieblings-Verkehrsbehörde nicht begriffen hat und nicht begreifen will, ist die Tatsache, dass das nichts damit zu tun hat, wann ein Radweg benutzungspflichtig sein darf. Das entscheidet sich einzig und allein nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Zwar haben Gerichte in der Vergangenheit anerkannt, dass eine besondere Gefahrenlage besteht, wenn die Straße in die Belastungsbereiche III oder IV fällt, aber eine Benutzungspflicht ist dann trotzdem nur zulässig, wenn auch die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Meine Stader Verkehrsbehörde hat mal behauptet, die Anordnung einer Benutzungspflicht wäre sogar vorgeschrieben, wenn laut ERA-Diagramm eine Separation vorgeschlagen wird. Und die glauben tatsächlich, dass sie die auch anordnen dürfen, egal wie die Beschaffenheit des "Radweges" ist. Hier hilft tatsächlich nur noch das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde und der Gang vor das Verwaltungsgericht.

    Für die gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern kann ich zudem noch die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt06 empfehlen. Dort findet man sogar Kriterien, bei denen eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ausgeschlossen ist.

    Du meinst den Ellerholzweg?

    Ja, sorry, ich meinte den Ellerholzweg. Wäre man denn an dieser Stelle https://goo.gl/maps/JYkty7HHpmMKRj7v6 von dem schmalen Weg auf der Westseite des Gleises zum Ellerholzweg gekommen? Ich kann mich gerade nicht mehr daran erinnern, ob da nicht die Schranke geschlossen war.

    Ich bin jedenfalls auf dem Schotterweg westlich der Gleise weitergefahren bis zu dieser Stelle mit den engen Umlaufsperren: https://goo.gl/maps/5WePcrqnfti1RLZUA

    Danach weiter am Neuhöfer Damm und über die Rethe Klappbrücke und Hohe-Schaar-Straße zum Kattwykdamm.

    Und dann ohne die Schienen nochmal zu queren über eine neugebaute Straße (noch nicht fertig) in Richtung Buchheister Straße.

    Die Verbindung zwischen der Buchheisterstraße und dem Roßdamm war am Donnerstag abgesperrt (kein Foto gemacht) und die Wegweisung führte tatsächlich direkt zu dieser Treppe. Ich habe mir dann aber auch nicht die Mühe gemacht, lange nach einem anderen Weg zu suchen, sondern habe mein Fahrrad halt durch die Unterführung geschoben. Als ich zuletzt diese Strecke gefahren bin, konnte ich auch noch irgendwie oben über die Gleise fahren. Es war da aber auch eher so, dass ich mir irgendeinen Weg gesucht habe und ich mich gefragt habe, ob das wohl so gewollt ist.

    Da steht kein Schild. Man sollte sich aber auf Schwerlastverkehr einstellen.

    OK, dann beim nächsten Mal halt oben über die Ellerholzbrücke, solange unten die Zufahrt zur Ellerholzstraße noch durch die Baustelle an der Schleusenbrücke versperrt ist.

    Was ich dann noch im weiteren Verlauf lustig fand, war der nicht bebläute Gehweg auf der Kattwykbrücke, so dass ich dort auf der Fahrbahn fahren MUSSTE.

    Kurz vor der Kattwykbrücke stand am Donnerstag ein [Zeichen 240], das einen erst von der Fahrbahn weggeführt hat, nur damit man dann trotzdem über die Brücke auf der Fahrbahn fährt. Da hätte es vorher eine bessere Stelle gegeben, um auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Alles in allem hatte ich das Gefühl, dass Radfahren dort einfach nicht vorgesehen ist und dass es bei der Einrichtung der Baustelle niemandem klar war, dass die Route für den Radverkehr doch eine gewisse Bedeutung hat.

    Ich bin heute mal wieder mit dem Fahrrad in Hamburg gewesen. Auf der Hinfahrt von Finkenwerder mit der Hafenfähre nach Neumühlen, aber die Rückfahrt wollte ich komplett selbst fahren, ohne Bahn oder Fähre.

    Also durch den alten Elbtunnel und über den Reiherdamm bis zur Buchheisterstraße. Und dann bin ich wieder gemäß der Wegweisung nach Moorburg an dieser Stelle gelandet, https://goo.gl/maps/8aSF4H196uFLu3UY8

    Echt jetzt? Das soll die einzige Verbindung für Radfahrer von der Fahrradstadt Hamburg ins Fahrradland Nr. 1 Niedersachsen sein? Über eine Treppe? :D Beim letzten Mal konnte man ein Stück westlich dieser Unterführung noch über die Gleise fahren, aber das ist auch gerade alles abgesperrt.

    OK, in Richtung Südosten gibt es noch andere Verbindungen nach Niedersachsen, aber das wären riesige Umwege, wenn ich nach Stade fahren will. Alleine diese Route durch den Alten Elbtunnel und über die Kattwykbrücke und Moorburg ist 15km weiter als über die Fähre nach Finkenwerder. Aber wenn mal keine Bahn oder keine Fähre mehr fährt, dann muss es doch auch irgendwie anders gehen. Auf der A7 muss man das Auto ja auch nicht in die Bahn verladen oder eine Treppe runtertragen.

    Kurz danach ist dann der Roßdamm über die Ellerholz-Schleuse wegen Bauarbeiten gesperrt und man soll sein Fahrrad hier daran vorbei schieben. Da kann man aber auch nur hoffen, dass in Gegenrichtung nicht gerade jemand auf die selbe Idee kommt.

    Wegen der Baustelle kommt man gerade auch nicht auf den Ellerholzweg, sondern muss die Schotterpiste westlich des Roßdamms fahren. Vor der Unterführung zum Neuhöfer Damm gibt es an den Gleisen zwei Umlaufsperren, die mit einem Lastenrad unpassierbar wären. Was würde man dann machen? Zurück durch den Alten Elbtunnel und doch mit der Fähre fahren? Hat denn wenigstens der Elbtunnel durchgehend geöffnet oder gibt es nachts gar keine Verbindung mehr für Radfahrer von Hamburg nach NIedersachsen?

    Darf man eigentlich mit dem Fahrrad oben über die Ellerholzbrücke fahren oder steht dort ein [Zeichen 254]? Das ist ja im Hafengebiet keine Seltenheit. Da habe ich leider nicht nachgeschaut.

    Wenn man sich das anschaut, kann man schon verstehen, warum im letzten Jahr einer versucht hat, mit dem Fahrrad auf der A7 durch den Elbtunnel zu fahren, um zu seinem Schiff in Waltershof zu gelangen.