Beiträge von Yeti

    In meinem Freundes- und Bekanntenkreis kenne ich zwei Lehrerinnen, die gleichzeitig auch noch allein erziehende Mütter von Grundschulkindern sind. Da kommt neben dem Spagat zwischen Präsenz- und Onlineunterricht noch die Betreuung des eigenen Nachwuchses hinzu. Wie soll das gehen?

    Auf den Lehrern und Lehrerinnen herumzuhacken, halte ich für unangebracht. Die müssen jetzt ausbaden und oftmals mit eigener Kreativität kompensieren, was die Politik jahrzehntelang versäumt hat.

    Auf "Radwegen" nutzt reflektierende Kleidung eigentlich nichts. Dass man da nicht beachtet wird, ist baulich bedingt und dadurch, dass die Aufmerksamkeit der Autofahrer an andere Stelle gerichtet ist. Ich bin schon am hellichten Tag auf einem Radweg "übersehen" worden, der direkt neben der Fahrbahn lag: Von einer Autofahrerin, die mich 2 Sekunden vorher überholt hatte und in deren direktem Sichtfeld ich sicherlich die vorangegangenen 20 Sekunden gefahren bin. Da hätte ich mir vermutlich auch ein Blinklicht auf den Kopf schnallen und alle 3 Sekunden eine Seenotrakete abschießen können und wäre trotzdem "übersehen" worden.

    Bei meinem Unfall 2019 bestand zu meinem Unfallgegner vorher mindestens 10 Sekunden lang eine direkte Sichtbeziehung. Es war mitten am Tag, ich trug einen roten Pullover und kam ihm entgegen. Also keine verdeckte Sicht und kein "toter Winkel". Er sagte dann aber auch gegenüber der Polizei bei der Unfallaufnahme ganz ehrlich, dass er beim Abbiegen nur auf den entgegenkommenden Fahrbahnverkehr geachtet hat und nicht auf den daneben liegenden Radweg. Ich habe darauf bestanden, dass die Polizei diesen Satz ins Protokoll aufnimmt: Unfallursache "Radweg".

    Wenn man auf der Fahrbahn fährt, mag helle Kleidung schon eher nutzen. Da schauen die Autofahrer wenigstens hin und wenn man nur mit Funzellicht und dunkel gekleidet unterwegs ist, kann man schon eher zwischen den ganzen anderen Lichtern untergehen.

    Bei Dunkelheit nutzt einem aber eine Warnweste oder sonst ein Gimmick oder Kleidungsstück in Tagesleuchtfarbe allenfalls wegen der Reflektoren. Tagesleuchtfarbe funktioniert ohne Tageslicht nicht besser als jede andere helle Farbe (daher auch der Name "Tagesleuchtfarbe"). Reflektoren hingegen funktionieren nur, wenn sie direkt angestrahlt werden. Beim häufigen Unfalltyp 3 ist das in der Regel erst kurz vor dem Einschlag.

    Gefährlich werden die gut gemeinten Ratschläge der Dekra, Polizei, Autobild und ähnlich intensiv an der Sicherheit von Radfahrern interessierten Gruppierungen deswegen, weil sich unbedarfte Radfahrer mit ihrer Weste möglicherweise in trügerischer Sicherheit wiegen.

    Ich trage eine auffällige Jacke eigentlich nur, um laut lachen zu können, wenn mir jemand erzählt, dass er mich nicht gesehen hat. Ich habe immerhin schonmal erlebt, dass dann jemand auf meine Frage "SIE HABEN MICH NICHT GESEHEN???!!!!" zugegeben hat, einfach nicht geguckt zu haben. Zumindest in diesem einen Fall hat dann die Jacke tatsächlich ein wenig bewirkt.

    Wie beurteilst du die in der Schölischer Straße gestalteten Einmündungen, wo Nebenstraßen auf die Schölischer Straße münden?

    Die Schölischer Straße ist eine Vorfahrtstraße. Radfahrer auf dem Gehweg haben deshalb auch VorFAHRT, Fußgänger haben aber keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus den Seitenstraßen (und auch keine VorFAHRT, weil sie nicht FAHRern sondern gehen). Für Fußgäner gilt an den Kreuzungen §25 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

    Das Foto mit der aufgepflasterten Furt stammte von hier, Albert-Schweitzer-Straße / Horststraße: https://goo.gl/maps/NkeA6ABknBUF2dPu9

    Das ist alles Tempo 30 Zone, wo rechts vor links gilt. Allerdings gab es entlang der Albert-Schweitzer-Straße überall die Furten und Aufpflasterungen, so dass der optische Eindruck entstehen konnte, dass die Albert-Schweitzer-Straße eine durchgehende Vorfahrtstraße ist. Bei Google Maps sind die ganzen Furten auch an anderen Kreuzungen noch zu sehen.

    Wenn man eine Aufpflasterung als durchgehenden Gehweg betrachtet, auf dem Fußgänger auch vor dem Fahrbahnverkehr aus der Nebenstraße Vorrang haben, dann würde auch rechts vor links nicht mehr gelten. Der Fahrbahnverkehr würde aus der Nebenstraße schließlich über den Gehweg auf die Fahrbahn fahren, so dass dann wieder §10 gelten müsste.

    In dem Viertel kam aber noch hinzu, dass die ganzen Furten als Breitstrich markiert waren, was eine Radwegfurt kennzeichnet (Fußgängerfurten in Schmalstrich). Da gibt es aber gar keine "Radwege", auf denen man eine Radwegfurt markieren könnte und die Voraussetzugnen für eine Fußgängerfurt sind doch auch eindeutig in der VwV-StVO geregelt: Nur an ampelgeregelten Überwegen und dort, wo der Verkehr regelmäßig durch Schülerlotsen oder Verkehrshelfer geregelt wird. Das ist dort alles nicht der Fall und daher haben die Furten dort nichts zu suchen, denn an allen anderen Stellen sind Fußgängerfurten explizit unzulässig. Die Aufpflasterungen meiner Meinung nach auch, weil dadurch Missverständnisse vorprogrammiert sind, wie man ja an dieser Diskussion deutlich sehen kann. Die bauliche Gestaltung soll regelkonformes Verhalten unterstützen und nicht neue Missverständnisse hervorrufen.

    In §10 sind Grundstücksausfahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und abgesenkte Bordsteine explizit genannt. Da sollte man nichts bauen, wo man seitenlang darüber diskutieren kann, wie das denn nun gemeint sein könnte.

    Eine andere Situation haben wir zum Beispiel hier: https://goo.gl/maps/n65yZCvnUBN7cfY76

    Der Undeloher Weg ist ein verkehrsberuhigter Bereich, die Gifhorner Straße Tempo-30 Zone. Für Fahrzeuge aus dem Undeloher Weg gilt also §10 (wie Mueck ausführlich erklärt hat, unabhängig davon, ob da eine Furt markiert ist oder eine Aufpflasterung vorhanden ist, sondern einzig und allein weil es ein vbB ist). Die Furt ist aber trotzdem nicht zulässig (keine Ampel, keine Schülerlotsen), auch wenn Fußgänger dort tatsächlich Vorrang haben (wegen §10, aber nicht wegen der Furt). In diesem Fall kann die Aufpflasterung auch den Nachrang beim Ausfahren aus dem vbB verdeutlichen.

    Vorfahrt ist nur an Kreuzungen von Straßen definiert, aber nicht wenn ein Radweg kreuzt. Wenn ein unabhängig geführter Radweg auf eine Fahrbahn trifft, gilt meines Erachtens §10. Oder könnte man rechts vor links auch anwenden, wenn ein unabhängig geführter Radweg ohne über eine Bordsteinabsenkung zu führen eine Straße / Fahrbahn kreuzt? Wenn das so ist, schließt sich gleich die zweite Frage an, ab wann ein Bordstein nicht mehr abgesenkt ist. Ich glaube, dass man solche Situationen in jedem Fall mit [Zeichen 301] und [Zeichen 205] eindeutig regeln sollte.

    ...und warum ist da überhaupt eine Aufpflasterung? Die kann ja auch bei Autofahrern zu der irrigen Annahme führen, dass sie parallel zur Aufpflasterung Vorfahrt hätten, auch wenn von rechts aus der rot gepflasterten Straße jemand kommt.

    Wenn die rot gepflasterte Straße ein VBB wäre, könnte ich das nachvollziehen, weil dann aus dieser Richtung §10 gilt und beim Abbiegen in diese Straße §9. Dann hätten Fußgänger also tatsächlich vor dem Fahrbahnverkehr aus allen Richtungen Vorrang, den man meinetwegen auch verdeutlichen könnte. Aber in der 30er Zone?

    Das Ganze war mindestens verwirrend. Zumindest die weißen Striche hat man inzwischen auch entfernt.

    aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden.

    Ich verstehe seinen Beitrag als Zustimmung, dass man den Weg auch ohne rechtsseitiges [Zeichen 240] in Gegenrichtung freigeben kann.

    Benutzungsrecht linksseitig ginge demnach auch bei nur Benutzungsrecht rechtsseitig.

    Im Gegensatz zur Behörde:

    Zitat

    "ohne Z.240 besteht keine Möglichkeit, den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben"

    ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird.

    Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    Ich kann mir zwar inzwischen jede Absurdität vorstellen, aber dass man einen "Radweg" auf der falschen Straßenseite freigibt, der selbe Weg aber auf der rechten Straßenseite nicht benutzt werden darf, wäre schon äußerst skurril: Hier nur Geisterradler, bitte. 8)

    ...und daher:

    Zitat

    Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    VwV-StVO zu §25, Rn4

    *edit: Nach meinem wiederholten Hinweis auf die an vielen Kreuzungen fehlenden Radwegfurten wollte die Stadt an getrennten Geh- und Radwegen überall kombinierte Rad- und Fußgängerfurten markieren. Da musste man auch erst darauf hinweisen, dass das nicht zulässig ist.

    Etwas absurd ist das natürlich wieder an freigegebenen Gehwegen oder gemeinsamen Geh- und "Radwegen", weil da im Zuge von Vorfahrtstraßen Radwegfurten markiert sein müssen, die natürlich bei Fußgängern ebenso zu Missverständnissen führen können wie Fußgängerfurten.

    In der Zwischenzeit wurden auch einige Fußgängerfurten entfernt, die es hier insbesondere in Tempo 30 Zonen gab.

    Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass das ein gemeinsamer Geh- und Radweg werden sollte. Halt so, wie man das zuletzt überall gemacht hat. Dann kam aber die Fahrrad-Nervensäge und hat interveniert und bereits vor dem Bau darauf hingewiesen, dass da wieder schlecht einsehbare Einmündungen mit sinnlosen und gefährlichen Verschwenkungen gebaut werden sollen, dass der Weg stadtauswärts auf halber Länger nicht die Mindestbreite aufweist und dass bei einer Verkehrsbelastung von 6500 Kfz/Tag doch sicherlich nicht jeweils ein Sechstel davon auf eine Stunde am Morgen und am späten Nachmittag verteilt sein dürfte und nach seiner Meinung dort keine besondere Gefahrenlage besteht.

    Dann hat man alles so gebaut, wie es geplant war (inklusive der Radwegfurten, die ansonsten an vielen Kreuzungen in Stade fehlen), aber keine [Zeichen 240] aufgestellt. Und dann ist einem Anwohner aufgefallen, dass man dort auf dem geplanten "Radweg" gar nicht Fahrrad fahren darf. Weil die Stadt mit den Anwohnern der Schölischer Straße in der Vergangenheit bereits genug Streit hatte wegen der Straßenausbaubeiträge (das ging sogar überregional durch die Presse), hat man wohl lieber klein beigegeben, anstatt noch eine Regelung zu verteidigen, die die Stadt selbst ursprünglich gar nicht beabsichtigt hatte. Aufgrund der massiven Proteste in der Schölischer Straße wurden die Straßenausbaubeiträge in Stade gekippt. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was los gewesen wäre, wenn die Anwohner erfahren hätten, dass sie für einen Radweg gezahlt hätten, der am Ende gar kein Radweg ist.

    Immerhin hat man zusätzlich zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auch wieder die Piktogramme auf der Fahrbahn markiert, damit die Leute lernen, dass Radfahrer dort fahren dürfen. Ich bin mal gespannt, ob es auf den neuen Artikel im Wochenblatt Reaktionen gibt.

    Hätte man dort weiterhin gar kein Schild hingestellt, hätte man meiner Meinung nach keinen Radfahrer dafür belangen können, auf diesem Weg ordnungswidrig zu fahren, solange er Rücksicht auf Fußgänger nimmt. Warum sollten schließlich an einem Gehweg Radwegfurten markiert werden? Und warum sollte der Gehweg am südlichen Ende, wo er deutlich schmaler ist und mit [Zeichen 239] explizit als Gehweg gekennzeichnet ist (und wo auch jetzt kein [Zusatzzeichen 1022-10] hängt), grau gepflastert sein, während der restliche Weg rot gepflastert ist und damit genauso aussieht wie die benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege? Warum sollte man an den schlecht einsehbaren Einmündungen die gefährlichen Verschwenkungen bauen, die man auch sonst von Stader Radwegen kennt, wenn man damit gar keine Radfahrer gefährden wollte?

    Von der baulichen Gestaltung her wäre es jedenfalls erforderlich gewesen, mit einem [Zeichen 239] klarzustellen, dass Radfahrer dort nicht fahren dürfen, weil der durchschnittliche Radfahrer davon ausgehen musste, dass es sich um eine (auch) für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt und damit um einen nicht benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg.

    Wasserstoff lässt sich entweder unter hohem Druck speichern oder tiefgekühlt und flüssig, oder er beansprucht ein großes Volumen. Für das Verdichten oder für die Kühlung wird Energie benötigt. Druckbehälter sind schwer.

    Im Luftschiff ist das Volumen nicht das größte Problem und dort könnte man Wasserstoff in einer separaten Blase im Innern der mit Helium gefüllten Hülle mitführen. Die abnehmende Masse kann bei einer Brennstoffzelle durch das anfallende Wasser ersetzt werden. Oder man hat im Innern der Hülle eine zweite Blase, die mit Luft gefüllt wird, um die entnommene Masse des Wasserstoffs zu ersetzen. Die Masse des Heliums bleibt immer gleich, bis auf Verluste durch Diffusion durch die Hülle.

    Leider können wir unser Radverkehrsforum-Luftschiff jetzt nicht mehr patentieren, weil wir die ganzen Ideen gerade veröffentlicht haben :)