Außerdem ist es kein Grund, andere zum Gehwegradeln zu zwingen, nur weil es einige sowieso tun.
Beiträge von Yeti
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Da es nicht zu den Aufgaben der Politiker gehört, vor Ort Verkehrsregeln anzuordnen, müssen die sich natürlich auch nicht im Detail mit den Bestimmungen auskennen. Aber wenn sich die Politik dazu äußert, ist es für unwillige Behörden natürlich ein willkommenes Fressen, sich darauf zu berufen.
Wenn man die Regeln lange genug ignoriert hat, dann halten das ja auch alle für ganz normal, wie es ist. Jedenfalls höre ich von Ur-Stadern häufig, dass es doch gar nicht so schlimm sei, wie ich immer behaupte. Man muss es halt erst einmal anders kennengelernt haben, um zu merken, was hier alles schief läuft. Ein Dorf-Politiker, der an Himmelfahrt eine Radtour macht und ansonsten mal besoffen vom Schützenfest mit dem Fahrrad nach Hause fährt, wird sich dafür nicht weiter interessieren.
Trotz der Zustände in Steinkirchen, die hier keinesfalls ein Einzelfall sind, bin ich trotzdem ganz guter Dinge, dass sich was ändert. Der Leiter des Straßenverkehrsamtes (*edit: des Landkreises Stade) weiß ganz genau, dass er ein Problem mit den vielen unzulässigen Anordnungen hat, die von seiner Behörde seit nunmehr 23 Jahren nicht überprüft und korrigiert wurden.
Er hat aber auch angefangen, was zu ändern. In einigen Ortschaften sind im letzten Jahr die blauen Schilder verschwunden, das hat mich selbst überrascht. Vielleicht kann ich das ein wenig beschleunigen, aber ich darf auch keine Wunder erwarten. Im Prinzip könnte man beim Landkreis jemanden einstellen, der ein Jahr lang nichts anderes macht, als blaue Schilder einzusammeln. An seiner Stelle würde ich ganz konsequent vorgehen: Es gibt doch sicherlich Verkehrszählungen und auf nur ganz wenigen Straßen kommt eine Benutzungspflicht aufgrund des Verkehrsaufkommens überhaupt in Frage (vermutlich im gesamten Landkreis nur die B73 und B74). In allen anderen Straßen könnte man also innerorts jedes
sofort und ohne weitere Prüfung einkassieren und dann müsste man sich nur noch um die wenigen Straßen im Detail kümmern, auf denen wirklich mehr Verkehr ist.Auch die
könnte man komplett einsammeln lassen, weil dann ein Angebotsradweg übrig bleibt, auf dem jeder fahren dürfte, der es will.Also brauchen wir hier eine General-Anordnung an die Straßenmeistereien, sämtliche
und
abzuschrauben, die sie finden und in eine Liste einzutragen, wo sie das getan haben. Sollte es dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung gegeben haben, wird die anschließend aufgehoben. Ich gehe allerdings davon aus, dass es eine solche Anordnung ohnehin in den meisten Fällen nicht gibt und die ganzen Schilder ohne Rechtsgrundlage in der Landschaft hängen. Leider gibt es in Niedersachsen kein Transparenzgesetz, sonst hätte ich mir schon eine Anordnung nach der anderen angefordert. -
Bitte setzt diesem Treiben ein Ende!

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Lernen Sie lesen, bevor Sie sich das nächste Mal ungefragt in diesen Thread einmischen.
Ihre Ergüsse zu Gehwegen können Sie hier absondern: Radfahren auf Gehwegen - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum
*edit: Könnte einer der Moderatoren bitte so nett sein, den erneuten Versuch, diese Diskussion zu kapern, in den entsprechenden Gehweg-Thread zu verschieben? Danke!
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Ich habe meine Mail an das Wochenblatt in Kopie auch an den Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde geschickt.
Es ist ja eigentlich völlig egal, was die SPD in Steinkirchen glaubt oder was die Bürgermeisterin gerne auf Workshops plant. Die zuständige Verkehrsbehörde ist der Landkreis Stade. Immerhin scheinen ja auch die Lokalpolitiker zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass der bestehende "Radweg" keiner ist. Wenn ein solches Thema öffentlich diskutiert wird, kann es doch nicht schaden, solange am Ende eine rechtskonforme Lösung umgesetzt wird.
Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.
Die Redakteurin vom Wochenblatt hat sich vorhin für die Infos bedankt und geantwortet, dass sie das gerne aufgreifen wird. Da bin ich mal gespannt, wie das Thema weitergeht.

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Ich habe gehört, dass in Niedersachsen demnächst die Erstimpfungen deutlich heruntergefahren werden, weil man die vorhandenen Kapazitäten erst einmal für die ausstehenden Zweitimpfungen benötigt.
Dass die Priorisierung für die Impfungen durch die Hausärzte aufgehoben wird, ist nachvollziehbar. Die sollten eigentlich am besten wissen, wo es am dringendsten und sinnvollsten ist. Da ich allerdings in den letzten 10 Jahren nur dreimal bei meinem Hausarzt war, einmal davon für eine Routineuntersuchung, wird der sich sicherlich nicht von alleine bei mir melden.
Mein Arbeitgeber bemüht sich darum, die Impfung durch die Betriebsärzte durchführen zu lassen. Aber das hängt natürlich auch davon ab, ob es die Priorisierung zulässt, bzw. ob die bis dahin aufgehoben ist und ob ein entsprechendes Kontingent an Impfstoff bereit steht.
Zur möglichst effizienten Eindämmung der Pandemie und zum bestmöglichen Schutz gefährdeter Personen sehe ich mich als gesunder Home-Office Mensch allerdings auch noch nicht an der Reihe. Ein Angebot, geimpft zu werden, würde ich deswegen aber sicherlich nicht ausschlagen, aber ich bemühe mich derzeit auch nicht aktiv um einen Termin, weil ich glaube, dass es andere gerade noch dringender brauchen.
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Impressionen von dem Abschnitt, um den es geht.
An einigen Einmündungen fehlen die
, so dass dort für Radfahrer, die sich regelkonform verhalten, munteres Hin- und Herspringen zwischen Fahrbahn und "Radweg" erforderlich wäre.Breunigs hat das bei Mapillary auch in Gegenrichtung festgehalten: Mapillary - Street-level imagery, powered by collaboration and computer vision
Der "Radweg" befindet sich in dieser Fahrtrichtung links.
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HIer ging es bereits um Steinkirchen im Landkreis Stade. Darüber berichtete kürzlich auch das Wochenblatt: Die Bürger sollen mitreden: Radfreundliche Planung für Steinkirchens Ortszentrum - Stade (kreiszeitung-wochenblatt.de)
Ich bin zwar kein Bürger von Steinkirchen, habe aber gegenüber der Zeitung trotzdem mal mitgeredet:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau L.
ein paar Anmerkungen zum Artikel vom 05.05. zur geplanten Änderung der Radverkehrsführung in Steinkirchen.
Die bestehende Regelung ist seit 23 Jahren rechtswidrig. Es besteht ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", der auf der westlichen / südwestlichen Straßenseite in beiden Fahrtrichtungen für Radfahrer benutzungspflichtig ist (blaues Verkehrszeichen 240 "gemeinsamer Geh- und Radweg").
Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angelegt werden:
- wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist bei einer Spitzenbelastung von 333 Kfz/h nicht der Fall. Man geht erst bei einer Verkehrsbelastung von ca. 1200 Kfz/h davon aus, dass eine Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist (bei einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h).
- wo ausreichende Flächen für Fußgänger vorhanden sind: Der Weg ist aber selbst als reiner Gehweg teilweise zu schmal.
- wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Auch dies ist dort nicht der Fall. Der Weg befindet sich in einem maroden Zustand, es fehlen teilweise die vorgeschriebene Markierungen, ist in Kurven nicht einsehbar und er ist insbesondere für eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängern viel zu schmal (Mindestbreite wäre 2,50m). Eine sichere Begegnung von Radfahrern und Fußgängern ist dort nicht möglich.
Dies alles gilt seit dem Jahr 1998! Offenbar hat der Landkreis Stade als zuständige untere Verkehrsbehörde die bestehende Anordnung bis heute nicht überprüft und an die seit 23 Jahren geltende Rechtslage angepasst.
Bei einer max. Verkehrsbelastung von 333 Kfz/h ist die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn der Regelfall und die sicherste Lösung. Wenn man Radwege anlegen könnte (wofür dort aber der Platz fehlt), dürften diese nicht benutzungspflichtig sein, weil keine außergewöhnliche Gefahrenlage besteht. Radfahrer müssen dort mindestens die Wahl haben, auch auf der Fahrbahn zu fahren, was bei einer bestehenden Benutzungspflicht des "Radweges" verboten ist. Ein solches Fahrbahnverbot ist rechtswidrig, weil die Anordnung der Benutzungspflicht eine Beschränkung des fließenden Radverkehrs darstellt. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010.
Auf der linken Straßenseite sollen Radwege innerorts grundsätzlich nicht benutzungspflichtig sein, weil das Radfahren auf der linken (falschen) Straßenseite an Kreuzungen und Einmündungen mit besonderen Gefahren verbunden ist.
Bei einer Freigabe des Gehweges durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" gilt für Radfahrer immer Schrittgeschwindigkeit und nicht nur erforderlichenfalls. Aber wie schon oben geschrieben, sind die bestehenden Wege für eine gemeinsame Nutzung viel zu schmal, zumal auch davon auszugehen ist, dass sich Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren, nicht an das ständige Gebot der Schrittgeschwindigkeit halten.
Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen auch ohne gesonderte Freigabe auf dem Gehweg fahren und dabei von einer erwachsene Person auf dem Fahrrad begleitet werden. An Kreuzungen müssen sie dann aber absteigen.
Was dort zu tun ist: Die Verkehrszeichen 240 "gemeinsamer Geh- und Radweg" entfernen und ggf. mit Verkehrszeichen 239 klarstellen, dass es sich um einen Gehweg handelt. Dann kann man auch die zahlreichen Warnungen vor Radwegschäden entfernen. Warum man dafür Fördermittel benötigt, erschließt sich mir nicht. Im Interesse der Fußgänger wäre es aber wünschenswert, den Gehweg in einen brauchbaren Zustand zu versetzen und dann auch darauf zu achten, dass er nicht als Parkplatz missbraucht wird.
Viele Grüße
XXX
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Irgendwie erschließt sich mir nicht, wie der Unfall passiert sein soll.
Steht doch ganz klar da: Der Radfahrer trug keinen Helm!!!!!11elf
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Und wieder stellt sich die Frage, warum dieses Schreiben nicht von der Verkehrsbehörde, sondern vom Bauamtsleiter kam.

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In den RASt-06 und ERA 2010 stehen recht eindeutige Kriterien, wann eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs überhaupt in Frage kommt, bzw. wann das ausgeschlossen ist. Würde man das als verbindlich betrachten und die technischen Regelwerke konsequent umsetzen, wäre es vermutlich kein großes Problem. Denn machen wir uns nichts vor: Dort, wo so etwas in Frage kommt, fahren viele Leute auch unerlaubt auf dem Gehweg.
Ich sehe es allerdings nicht so, dass es Aufgabe der Verkehrsbehörden ist, gefährliches Verhalten zu legalisieren (Gehweg- und Geisterradeln), nur weil das viele ohnehin machen. Trotzdem glaube ich, dass die Möglichkeit, auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten, nicht verkehrt ist und es sinnvolle Anwendungen dafür gibt. Das sorgt immerhin mal für Klarheit, auf welchen Wegen gefahren werden darf und auf welchen nicht.
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u Neuer Zusatz III. zu "Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4"
Das finde ich wirklich sehr gut, denn dann lassen sich nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege endlich eindeutig kennzeichnen!
Allerdings fehlen die Voraussetzungen, unter denen eine solche gemeinsame Nutzung in Frage kommt. Es ist zu befürchten, dass nun einige Behörden die
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
gegen die Markierung auf dem Pflaster ersetzen und dann auf untermaßigen und zur gemeinsamen Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr völlig ungeeigneten Wegen die Piktogramme aufgepinselt werden.Aber es fehlt ja schon in §2 StVO der deutliche Hinweis, dass Radfahrer auf gemeinsam mit Fußgängern genutzten Wegen besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen.
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Wer ein lauschiges Plätzchen mit Aufenthaltsqualität haben möchte, kann eine Fußgängerzone bauen, aber keine Straße.
Wo wurde denn eine Fußgängerzone neu gebaut, die vorher keine Straße für den allgemeinen Verkehr war? Man kann Dinge verändern. Niemand redet hier (noch) davon, dass die Fußgängerzone eine PKW-Verbotszone ist.
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Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt".
Wie schon geschrieben: Auf dem Wasser gibt es keine Vorfahrt, sondern nur die Pflicht, sich freizuhalten und ggf. auszuweichen. Auch Segelfahrzeuge müssen sich in bestimmten Situation freihalten oder Motorschiffen ausweichen, z.B. wenn das Motorschiff manövrierbehindert ist, was in einem engen Fahrwasser für große Schiffe immer zutrifft (*edit: Regel 9 (b) KVR). Auch Schiffe, die ein Fahrwasser kreuzen, müssen sich unabhängig vom Antrieb von Fahrzeugen freihalten, die entlang des Fahrwassers fahren. Außerdem gibt es auch für Längsfahrer im Fahrwasser ein Rechtsfahrgebot. Das sind gleich drei Gründe, warum wir mit unserem kleinen Segelboot auf der Elbe keine "Vorfahrt" vor einem großen Containerschiff haben.
Das ist aber alles in der Form auf den Straßenverkehr nicht direkt übertragbar, weil der Verkehr auf der Straße viel stärker in Fahrspuren kanalisiert ist als auf dem Wasser oder in der Luft. Auf dem Wasser gibt es mehr "shared space".
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Nehmen wir dieses Beispiel: Die dreistesten Unfallursachenausreden
Es geht eigentich um Pressemitteilungen der Polizei oder Presseberichte über Unfälle und die oftmals verzerrte Darstellung zu Lasten der Radfahrer. Im Verlauf der Diskussion geht es um Rechte im Straßenverkehr, auf die man als Radfahrer verzichten soll und darum, ob es überhaupt solche Rechte gibt. Ich hatte den Fehler gemacht und darauf verwiesen, dass es in der Luftfahrt und Schifffahrt nur Pflichten gibt: Ausweichpflicht oder Kurshaltepflicht, letztere damit sich derjenige, der nicht ausweichen muss, eindeutig verhält. Ein Vorfahrtverzicht im Straßenverkehr ist aber das Gegenteil eindeutigen Verhaltens.
Nun schnappt Ullie die Begriffe "Schiff" und "Flugzeug" auf und behauptet, es gäbe für Schiffe und Flugzeuge eine Pflicht, mit Radar ausgerüstet zu sein, was so pauschal falsch ist. Flugzeuge müssen z.B. überhaupt nicht mit Radar ausgerüstet sein, sondern allenfalls mit einem Transponder (Radarantwortgerät), der auf Radarsignale vom Boden Informationen über das Flugzeug (mindestens einen Zahlencode) auf einer Funkfrequenz zurücksendet. Die Transponderpflicht gilt auch nur für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, oder für Flugzeuge, die Lufträume nutzen, in denen Transponderpflicht besteht.
Vorher schreibt er von einer Ausrüstungspflicht mit AIS für bestimmte Schiffe, was aber auch kein Radar ist.
Aber User Ullie behauptet einfach weiter:
"Und für viele andere Schiffe und auch für Flugzeuge gilt, dass sie mit Radarsystemen ausgestattet sein müssen."
und fragt:
"Du fliegst doch selber mit dem Segelflugzeug, was gibt es denn da für Vorschriften betreff der technischen Ausstattung, um Kollisionen zu vermeiden. Oder fliegt man mit einem Segelflugzeug ausnahmslos nur auf Sicht und es gibt keinerlei Vorschriften bezüglich einer Mindestausstattung mit Instrumenten?"
Erst wird eine Behauptung aufgestellt und dann in diesem Fall immerhin nachgefragt, ob die überhaupt stimmt. Meine Antwort an dieser Stelle: Segelflugzeuge müssen mit einem Fahrtmesser und einem Höhenmesser ausgerüstet sein, sonst nichts. Segelflugzeuge sind auch ausschließlich für den Betrieb nach Sichtflugregeln zugelassen. Was an Ausrüstung über einen Fahrt- und Höhenmesser hinausgeht, ist freiwillig oder vom Hersteller spezifisch für das entsprechende Muster vorgegeben. Radar in Segelflugzeugen gibt es überhaupt nicht, allenfalls Segelflugzeuge, die (freiwillig) mit einem Transponder ausgerüstet sind, um leichter Freigaben für bestimmte Lufträume zu erhalten.
Seit einiger Zeit gibt es für Segelflugzeuge das FLARM-System zur Kollisionsvermeidung. FLARM gibt aber nur Informationen, ob sich andere Flugzeuge, die ebenfalls mit dem System ausgerüstet sind, in der Nähe befinden und wenn ja: in welcher Richtung. Das System soll den Piloten also nur unterstützen, in welcher Richtung man nach anderen Segelflugzeugen schauen sollte. Die Entscheidung, wer ausweichpflichtig ist, müssen die Piloten aber selbst anhand der AUsweichregeln treffen. FLARM ist auch nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis inzwischen weit verbreitet.
Kurz danach wird das Thema wieder auf Fahrassistenzsysteme gelenkt, über die an mindestens 5 anderen Stellen bereits "diskutiert" wird. So wird das nächste Thema gekapert, um wieder die selben Behauptungen zu verbreiten, die an anderer Stelle längst widerlegt sind.
Mit Pressemeldungen der Polizei über Fahrradunfälle hat das nicht mehr das Geringste zu tun, aber Ullie hat das Thema wieder auf Assistenzsysteme gelenkt. Es gibt ein Stichwort und das ist, als hätte man einen Plattenspieler gestartet, der immer die selbe Platte abspielt, egal welche Musik gerade passt. Es fällt mir schwer, darin keine Absicht zu erkennen, gezielt Diskussionen zu stören.
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Ich unterstelle auch nicht, dass der User Ullie das tut, um bewusst Diskussionen zu stören, aber es ist sehr auffällig, wie fast jeder seiner Beiträge die Diskussion in eine andere Richtung lenkt. Und es ist auffällig, wie starrsinnig er bei den immer selben Behauptungen bleibt und keine Bereitschaft zeigt, auf Argumente einzugehen. Stattdessen werden immer die selben Standpunkte und Aussagen wiederholt, egal, ob sie zum Thema passen oder nicht und egal, ob sie belegbar sind oder nicht.
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Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass Schiffe und Flugzeuge mit Radaranlagen ausgerüstet sein müssen.
Das stimmt aber nicht.
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Es gibt im Straßenverkehr keine Rechte, auf die man verzichten könnte. Es gibt nur Regel.
Da du ja immer wieder darauf herumreitest: Auf dem Wasser und in der Luft gibt es den Begriff "Vorfahrt" nicht. Da gibt es bei Begegnung von zwei Wasserfahrzeugen oder Flugzeugen eins, das ist ausweichpflichtig und das andere ist kurshaltepflichtig. Wer nicht ausweichen muss, darf sich also nicht uneindeutig verhalten, damit der andere weiß, wie er ausweichen kann.
Im Straßenverkehr wird aber Radfahrern geraten, sich maximal unvorhersehbar zu verhalten, weil sie im Falle eines Unfalls den größeren Schaden hätten. Dann kommt es zu solchen Situationen voller Missverständnisse, die zum Unfal führen. Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.
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Ich für meinen Teil habe daraus gelernt und verzichte geradezu aggressiv auf meine Rechte im Straßenverkehr, wenn ich das Gefühl habe, mir könnte jemand dumm kommen. Sicherer bin ich damit allerdings nicht unterwegs und mit diesem unberechenbaren Fahrstil, bei dem ich aus heiterem Himmel an einer Kreuzung auf meiner Vorfahrt verzichte, weil neben mir jemand mit Handy in der Hand abbiegen möchte, tue ich anderen Verkehrsteilnehmern auch keinen Gefallen.
Meine bislang gefährlichsten Situationen auf dem Fahrrad habe ich erlebt, nachdem (weil?) ich besonders vorsichtig war. In beiden Fällen habe ich die potenzielle Gefahr erkannt, war bremsbereit und habe gerade nicht auf mein Recht gepocht. Und in beiden Fällen frage ich mich im Nachhinein, ob nicht gerade das zögerliche und damit auch etwas unberechenbare Verhalten mitursächlich war.
Im ersten Fall konnte ich vor einem abbiegenden LKW gerade noch stoppen. Das Hinterrad war schon in der Luft und wäre ich über den Lenker abgestiegen, wäre ich unter die Räder gekommen. Vorher hatte ich Blickkontakt mit dem Fahrer über seinen Außenspiegel und ich habe gesehen, dass er in den Spiegel geguckt hat. Als er vor dem Abbiegen fast angehalten hat, habe ich das als Zeichen gedeutet, dass er mich geradeaus durchfahren lässt.
Im zweiten Fall kam es zum Unfall mit einem entgegenkommenden Linksabbieger, den ich lange vorher gesehen habe und der auf eine Lücke im Gegenverkehr gewartet hat, um abzubiegen. Leider habe ich mir in dem Moment zu viele Sorgen um die schlecht einsehbare Ausfahrt von rechts gemacht und zu spät gesehen, dass der Linksabbieger losgefahren ist, als ihm nur noch ein Radfahrer (ich), aber kein Auto mehr entgegen kam. Wäre ich nicht wegen der schlecht einsehbaren Ausfahrt schon langsamer gefahren, wäre ich vor dem durchgekommen.
Aus beiden Situationen habe ich vor allem gelernt, dort nicht auf dem "Radweg" zu fahren.
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Grundrecht auf Vorfahrt
Ständige Wiederholung macht das nicht wahrer. NIemand schreibt hier, dass Vorfahrt ein Grundrecht ist und auch wenn ich vorhin von Rechten und Pflichten geschrieben habe, meine ich damit was anderes. Vorfahrt ist eine Pflicht desjenigen, der sie zu beachten hat, aber es gehört für mich zu einem reibungslosen Miteinander im Straßenverkehr, dass man zumindest grundsätzlich davon ausgehen kann, dass andere sich an die Regeln halten. Dass man sich nicht blind darauf verlassen sollte, steht auf einem anderen Blatt und auch das zweifelt hier niemand an.
Es würde aber wohl niemand auf die Idee kommen, mit einem Kleinwagen besser vor einem LKW anzuhalten, der aus der Gegenrichtung links abbiegen will, weil man der Schwächere ist. Ich habe sowas auch noch nie in einer Polizeimeldung gelesen und offensichtlich geht auch kein LKW-Fahrer davon aus, dass Kleinwagenfahrer besser mal auf ihren Vorrang gemäß §9 verzichten sollten. Es wird auch kein Autofahrer sich bei grün vorsichtig in eine Kreuzung hineintasten, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass andere bei rot fahren.
Bei Radfahrern sieht das aber anders aus, obwohl es im Prinzip nichts anderes ist. Vielleicht liegt das auch weniger an der Verletzbarkeit der Radfahrer, als vielmehr an der Folgenlosigkeit für den Kraftfahrer. Immerhin würde eine frontale Kollision mit einem Kleinwagen auch am LKW einen erheblichen Sachschaden nach sich ziehen.