Jetzt sei zu erwarten, heißt es in dem ZDF-Bericht, dass umgekehrt Kunden von Lebensmittelgeschäften einklagen,
Man könnte auch im Gericht die 2G-Regelung anwenden und mit der Verhandlung abwarten, bis die Ungeimpften genesen sind.
Jetzt sei zu erwarten, heißt es in dem ZDF-Bericht, dass umgekehrt Kunden von Lebensmittelgeschäften einklagen,
Man könnte auch im Gericht die 2G-Regelung anwenden und mit der Verhandlung abwarten, bis die Ungeimpften genesen sind.
Vielleicht ist die Fahrbahn eine Kraftfahrstraße, auf der Mofas nicht fahren dürfen? Dann wäre das Schild vielleicht nicht so ganz verkehrt.
Doch, dann wäre es überflüssig. Aber eine Kraftfahrstraße mit "Radweg"? ![]()
Meins wurde zuletzt auch wenig gefahren, da ich seit eineinhalb Jahren nicht mehr auf Dienstreise war. Insgesamt hat das Brompton vielleicht 1000km runter, daher also fast alles noch quasi neuwertig ![]()
Mein frisch restauriertes Bianchi hat sich inzwischen eine meiner mißratenen Töchter unter den Nagel gerissen.
Wenn sie sich ein Bianchi unter den Nagel gerissen hat, kann sie so missraten nicht sein. Glückwunsch! ![]()
Also drei ausgesprochene Law and Order - Typen.
...die sich aber meistens für das Recht des Stärkeren einsetzen.
Beim weißen Transporter könnte es sich um das Unfallfahrzeug handeln. Das spräche dafür, dass der Junge auf dieser Straßenseite gefahren ist. Aber es ist unklar, in welcher Richtung.
Von dieser Stelle scheint das Foto mit dem Hubschrauber herzustammen, letztes Jahr noch ohne "Radwegschäden"
*edit: Hier noch ein Bild mit
aus dem Jahr 2018
*nochmal edit: auch im Juni 2021 noch keine "Radwegschäden" (Bild in Gegenrichtung): https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…4922239719&z=17
schließlich sieht man die Warnung vor Radwegschäden ...
Ich war mir nicht sicher, aber es könnte passen.
Selbe Stelle vor 4 Jahren: Initiative Cycleride - Kategorie: 2. Platz - Landkreis Harburg - Bild: Nachtrag Ortseingang-2
Es wäre interessant, wo der Junge tatsächlich gefahren ist: Ob er auf dem schmalen Gehweg ins Wanken und auf die Fahrbahn gestürzt ist, oder ob er bereits auf der Fahrbahn unterwegs war. Die Stelle auf dem Bild, wo der Rettungshubschrauber gelandet ist, muss ja nicht die eigentliche Unfallstelle gewesen sein.
Mehr als die Hälfte mit 30-40 km/h?
Das muss dann aber an einer Gefällestrecke gemessen worden sein, oder?
Keine Ahnung. Auch das derzeitig erhöhte Verkehrsaufkommen würde vermutlich nicht ausreichen, Tempo 30 gerichtsfest zu begründen. Allerdings scheint bislang noch niemand dagegen geklagt zu haben (hoffentlich liest das niemand, den ich hiermit auf die Idee gebracht habe).
Solange man nicht in der StVO innerorts Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit macht, schätze ich die Chancen, dass die Anordnung dauerhaft von Bestand sein wird, als sehr gering ein.
Meine Mutter wohnt in einem kleinen Dorf in Südniedersachsen. Wegen der Sperrung einer nicht weit entfernten Bundesstraße gibt es in dem Dorf seit einigen Monaten deutlich erhöhten Ausweichverkehr, obwohl die offizielle Umleitungsstrecke nicht durch dieses Dorf führt.
Dennoch hat man nicht nur in allen Ortsdurchfahrten, die auf der offiziellen Umleitungsstrecke liegen, sondern auch entlang der möglichen Ausweichstrecken vorübergehend Tempo 30 angeordnet. Und was das Beste ist: Eine Woche nach Einführung wurde sogar geblitzt und seitdem halten sich fast alle viele daran.
In Deutschland ist Tempo 30 nach der Straßenverkehrsordnung aber nur an sensiblen Ort möglich, wie etwa an Krankenhäusern, Schulen oder Kitas.
Dort muss es jedenfalls nicht besonders begründet werden, sondern die Tatsache, dass dort ein Krankenhaus, eine Schule oder Kita ist, reicht als Begründung für die Anordnung von Tempo 30 aus.
Möglich wäre es auch sonst viel häufiger, wenn man es denn wollte. Ganz im Gegenteil: Überall, wo es benutzungspflichtige Radwege gibt, die nicht den baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO entsprechen, dürfte die Situation nicht durch eine Beschränkung des Radverkehrs in Form einer trotzdem angeordneten Benutzungspflicht "gelöst" werden, sondern müsste durch die Anordnung eines Tempolimits die (angeblich) bestehende besondere Gefahrenlage reduziert werden.
Ich würde das nicht alles über einen Kamm scheren.
Separation 1
Separation 2
Es ist sicherlich richtig, dass man die Leute nicht vom Autofahren zum Radfahren bringt, wenn sie sich anschließend im dichten Kfz-Verkehrsgetümmel auf Hauptstraßen behaupten müssen. Aber bestimmt auch nicht, wenn sie anschließend nicht mehr komfortabel auf einer glatt asphaltierten Fahrbahn, sondern auf einer buckligen und viel zu schmalen Restfläche fahren sollen, auf der sie an jeder zweiten Kreuzung über den Haufen gefahren werden.
Und wie das Beispiel Stevenage zeigt, reicht es nicht aus, das Radfahren komfortabler zu machen, wenn man sich nicht traut, gleichzeitig das Autofahren unkomfortabler zu machen. Letztlich geht es auch darum, welchen Stellenwert man als Verkehrsteilnehmer empfindet: So lange Autofahrer gehätschelt und Radfahrer wie der letzte Abschaum behandelt werden, wird niemand vom Auto auf das Fahrrad umsteigen.
Ich halte das für ein Scheinargument. An jeder Kreuzung muss man mit Fußgängern und/oder Radfahrern rechnen. Wenn kein Fußgänger oder Radfahrer da ist, braucht man auch auf keinen zu warten. Der Aufwand, zu schauen, ob ein Fußgänger da ist, der queren will und darf, oder ob die Fußgängerampel rot bleibt, sollte nicht darüber entscheiden, ob 3 Autos mehr abbiegen können.
Ist
für dich auch eine "Servicelösung"? Da ist die Querungshilfe erforderlich. Nur bei ![]()
handelt es sich nicht um einen "Radweg", sondern um einen Gehweg, so dass dann nach dem exakten Wortlaut keine Querungshilfe erforderlich wäre.
Warum es ein "Service" sein sollte, bis zum nächsten Dorf mit Schrittgeschwindigkeit fahren zu müssen, weil man auf eine Querungshilfe verzichtet hat, verstehe ich allerdings nicht. ![]()
Ja, es ist von benutzungspflichtigen oder mit alleinstehendem
freigegebenen "Radwegen" die Rede, nicht von ![]()
. Es gehört meiner Meinung nach aber seitens der Verkehrsbehörde eine gehörige Portion krimineller Energie dazu, einen Außerorts-Radweg mit ![]()
zu beschildern, um sich die Querungshilfen sparen zu können.
Die "sicheren Querungsmöglichkeiten" sind unabhängig von der Benutzungspflicht gefordert.
ZitatII. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
...
3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
VwV-StVO zu §2, Rn 35 und 36