In der Tat: Die Mindestbreite für einen kombinierten Geh- / "Radweg" außerorts beträgt 2,0m und Zweirichtungsradverkehr ist darauf die Regel. 2,0m ist auch die Mindestbreite für einen Zweirichtungs-"Radweg" innerorts (ohne Fußgänger). Bei 70cm Lenkerbreite haben beide noch an jeder Seite 15cm Platz zur Verfügung, denn die Mindestmaße beziehen sich auf die lichte Breite inkl. freier Luftraum über dem Weg und nicht auf die Breite des Asphalts. Das wird immer dann interessant, wenn es über / neben dem Weg harte Anschläge gibt (Mauer rechts, Schilderpfosten links).
Die Mindestbreite für
beträgt innerorts 2,50m. Sind Fußgänger, die außerhalb geschlossener Ortschaften gehen und Radfahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaften fahren, schmaler als innerorts? Sobald es nicht nur einzelne Fußgänger sind, sondern zwei, die es wagen, nicht im Gänsemarsch hintereinander ganz am Rand zu gehen, passt es sowieso nicht mehr. Von Menschen mit Hund an der Leine reden wir erst gar nicht.