Staatsanwaltschaft: Das Hupen war nur die freundliche Ankündigung des Überholens.
Was innerorts nicht zulässig ist, allerdings auch nur eine OWi und somit nichts für den Staatsanwalt.
Vielleicht wollte der Fahrer des Transporters auch nur grüßen? ![]()
Staatsanwaltschaft: Das Hupen war nur die freundliche Ankündigung des Überholens.
Was innerorts nicht zulässig ist, allerdings auch nur eine OWi und somit nichts für den Staatsanwalt.
Vielleicht wollte der Fahrer des Transporters auch nur grüßen? ![]()
Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist.
...oder nicht mehr Tempo 50 erlauben.
Auf wenig befahrenen Straßen ist das auch egal. In den meisten Fällen, die ich gerade mit dem Landkreis ausdiskutiere, geht es um Straßen mit einer DTV < 2000 Kfz / Tag, also überschlägig weniger als 200 Kfz in der Spitzenstunde. Das ist auch bei 50km/h ganz klar im Belastungsbereich I der ERA 2010.
Die andere Frage ist, ob es die Polizei einfach toleriert, dass manche Leute dort auf den Gehwegen fahren. Dafür muss man es aber nicht explizit erlauben.
Das letzte Mal, dass ich Anzeige erstattet habe, hat eine Autofahrerin die Kurve geschnitten, während sie mich gerade überholt hat. Sie war bereits mit den rechten Rädern auf einer Sperrfläche am Fahrbahnrand und ich halt noch rechts daneben, also kurz vor dem Einschlag ins Straßenbegleitgrün. Dabei hatte ich eigentlich vor, links neben der Sperrfläche zu bleiben und hätte mich bei dem Manöver fast auf die Klappe gelegt (regennasse Gleise und Kopfsteinpflaster in einer Kurve).
Der Staatsanwalt hat mit der Begründung eingestellt, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei. Die Autofahrerin hatte nämlich im Anhörungsbogen angegeben, mich ganz normal und mit ausreichendem Abstand überholt zu haben (in einer nicht einsehbaren Rechtskurve auf einem Bahnübergang!). Da hätte sich der Staatsanwalt schon nochmal genauer erklären lassen können, was die Autofahrerin jetzt genau unter "ganz normal" versteht und wie sie an dieser Stelle sicher und mit ausreichendem Abstand überholt haben will. Aber vermutlich hätte sie dann einfach behauptet, den Überholvorgang an der Stelle bereits vollständig abgeschlossen zu haben.
Ohne Videobeweis oder unabhängige Zeugen hat man da keine Chance.
Jeder Angebotsradweg (und so mancher Gehweg) hat leider eine ungeschriebene Benutzungspflicht eingebaut, sobald er durch eine Windschutzscheibe gerade so als solcher erkennbar ist.
Und das wird eben umso schlimmer, je mehr Hochbordwege, die zum Radfahren eigentlich völlig ungeeignet sind, zum Radfahren tatsächlich freigegeben oder sogar benutzungspflichtig sind.
So wirklich toll ist es ja nirgends, aber man merkt schon einen gewissen Unterschied auch im Verkehrsklima zwischen unterschiedlichen Kommunen, wenn dort die Regeln konsequenter umgesetzt werden. Je normaler es ist, dass jeder Kackweg zum Radfahren da sein soll, desto weniger Akzeptanz findet man auf der Fahrbahn und desto weniger Wege gibt es, auf denen man tatsächlich passabel Radfahren kann.
Das gilt letztlich für alle Fälle, in denen es keine Beweise und keine weiteren Zeugen gibt. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".
Die Leute auf die Straße (sic.) zu zwingen, nur damit der StVO genüge getan ist, sehe ich nicht als mein Ziel. Tatsächlich gehts mir in erster Linie darum, diese Schilder wegzubekommen. Die freiwilligen Radwege könnten dabei helfen. Vielleicht. Weiß nicht. Besser als Blauschilder sind sie für mich allemal. Oder nicht?
Natürlich müssen unzulässige Schilder weg. Was ich nur sagen wollte: Die Leute werden danach trotzdem nicht alle auf der Fahrbahn fahren. Und wenn man das Gehwegradeln noch weiterhin offiziell erlaubt, dann noch weniger.
Der von CKO zitierte Bericht kommt meiner Erinnerung nach zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht alleine nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, solange man nicht dafür sorgt, dass die Leute anschließend tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, bzw. dass das Fahrbahnradeln durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Das Gehwegradeln weiterhin offiziell zu erlauben, trägt aber sicherlich nicht dazu bei.
Für mich persönlich ändert sich dadurch schon etwas, weil ich dann nämlich endlich legal auf der Fahrbahn fahren würde
Und was wäre dann tatsächlich anders, außer nach einem Unfall?
Ich habe noch kein Bußgeld gezahlt, weil ich einen benutzungspflichtigen Radweg rechts (und sehr oft vor allem links) habe liegen lassen und ich wurde auf der Fahrbahn angehupt und geschnitten, unabhängig davon, welche blauen Verkehrszeichen da aufgestellt waren oder auch nicht.
Ca. 50% der Radfahrer fahren in Stade auf der falschen Straßenseite, trotz blauer Schilder, die die Benutzung des rechten "Radweges" vorschreiben. Die einzige Devise lautet "Egal wo, Hauptsache nicht auf der Straße (sic.)". Hier gibt es auch einige Hauptstraßen, wo man vermutlich nur vergessen hat,
aufzustellen. Glaubt du, dass deswegen irgendwer auf der Fahrbahn fährt oder noch besser: Wenn man es tut, dort tatsächlich akzeptiert wird?
Natürlich sind das keine Gründe, alles so zu lassen, wie es ist. Es sind aber unterm Strich eine Handvoll Leute, die davon etwas haben und bei allen anderen erntet man nur Kopfschütteln, dass man sich dafür mit großem Aufwand einsetzt. Ich habe aber dennoch die Hoffnung nicht aufgegeben, dass man auf lange Sicht damit etwas bewirken kann. Und sei es nur dadurch, dass durch ein paar böse Leserbriefe die Leute mit dem Thema konfrontiert werden.
Ich verstehe nicht, warum die Behörden in solchen Fällen nicht den "freiwilligen Radweg" anbieten.
Bei den oben gezeigten Beispielen sollte man es meiner Meinung nach nicht einmal erlauben, auf den Gehwegen Fahrrad zu fahren. Weder als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, noch als ![]()
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Egal, was man dort für Schilder aufstellt oder abbaut, werden natürlich trotzdem Leute dort mit dem Fahrrad fahren. Das sollte man aber nicht versuchen, zu legalisieren oder zu normalisieren. Auch derzeit fährt ja ein erheblicher Teil der Radfahrer dort nicht regelkonform unter Beachtung der Verkehrszeichen (zum Glück). Einige fahren auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg und einige fahren auf der Fahrbahn. Im Prinzip macht dort also ohnehin jeder das, was er für das Beste hält.
Dann sollte doch aber die sicherste Variante diejenige sein, die vorgeschrieben ist, denn vielleicht fahren dort ja auch einige Leute auf diesem Gehweg wirklich nur deshalb, weil es vorgeschrieben ist (zum Beispiel ich gestern, um die Fotos zu machen). Wenn man wirklich die Verkehrssicherheit erhöhen will und auch mehr Akzeptanz dafür schaffen möchte, muss man möglichst viele Radfahrer dort auf die Fahrbahn bringen. Solange es erlaubt bleibt, auf den Gehwegen zu fahren, wird sich nicht viel ändern.
Mich hat kürzlich eine Bekannte (Beamtin) angesprochen, dass ihr aufgefallen sei, dass in der XY-Straße ein Radfahrer vor ihr auf der Straße (sic.) gefahren ist, obwohl doch dort ein Radweg vorhanden ist und hat gefragt, was es damit auf sich hat. Ich kenne die XY-Straße nicht, weiß aber, dass in der Stadt (Bremerhaven) recht konsequent blaue Schilder entfernt wurden. Ob dort der ehemalige "Radweg" jetzt ein Gehweg ist und man nun auf der Fahrbahn fahren muss, oder ob dort ein Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder ein freigegebener Gehweg vorhanden ist, machte für sie einen großen Unterschied. Sobald eine legale Möglichkeit vorhanden war, dort nicht auf der Fahrbahn zu fahren, war es für sie selbstverständlich, den Radweg oder freigegebenen Gehweg zu benutzen. Genauso selbstverständlich war es aber für sie auch, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es nicht anders erlaubt ist, auch wenn ihr die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung vermutlich weiterhin nicht klar ist und ihr Bauchgefühl ihr sagte, dass ein "Radweg" doch immer die sicherere Variante ist.
Das Geld gibt es ja irgendwann zurück. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Gericht zum Beispiel in diesem Fall die Rechtmäßigkeit der RWBP bestätigen würde, falls der Landkreis STD es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen würde.
Ich setelle mir gerade vor, da würde sich tatsächlich jemand daran halten und dann kommt einem hinter der Hausecke ein Mofa eingegen.
Das ist in der Tat das Erschreckende, dass es ohne einen engagierten Mitarbeiter in der Verwaltung sehr zäh ist. Und dann muss ein engagierter Mitarbeiter noch freie Hand haben und darf nicht von unter-engagierten Vorgesetzten ausgebremst werden.
Nein, nicht wieder alles von vorne. Entweder kommt da nun freiwillig deutliche Bewegung in die Sache oder es geht auf dem Rechtsweg weiter. Aber wie auch immer: von heute auf morgen wird sich nicht alles auf einmal ändern. Da muss man Geduld haben und hartnäckig bleiben, auch wenn's oft schwer fällt.
Selbst wenn ich auf dem Klageweg drei unsinnige Anordnungen im kommenden Jahr beseitigen könnte, blieben hunderte weitere übrig. Wenn es nicht gelingt, eine grundlegende Änderung zu erzielen, dienen die Klagen letztendlich allenfalls der eigenen Genugtuung. Das Ziel ist aber ein Anderes: Dass den Verantwortlichen deutlich wird, dass sie sich nicht nach Belieben über geltendes Recht hinweg setzen können.
Ja, ich weiß: Total naiv. Aber wenn es dazu nicht führt, hat es sie wenigstens ein wenig geärgert. Dann ist es wenigstens etwas Sand im Getriebe, oder wie das Känguru sagte: Wenn wir es nicht schaffen, das System zu zerschlagen, dann müssen wir es langsam zernagen. ![]()
Die Mail scheint bereits eine kleine Welle geschlagen zu haben, denn die Antwort kam gestern Nachmittag nicht vom Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes oder seiner Stellvertreterin, sondern von der vorgesetzten Dezernatsleiterin. Sie bittet um einen Termin für ein persönliches Gespräch und teilt mit, dass der Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes "eine andere Aufgabe im Hause" wahrnimmt und seine bisherige Stellvertreterin kommissarisch die Leitung übernommen hat, aber derzeit vorrangig damit zu tun hat, das Chaos in der Führerscheinstelle in den Griff zu bekommen.
Für mich klingt das alles nach einem strukturellen Problem, dessen Ursache nicht nur in mangelndem Personal besteht, sondern auch darin, dass dort alles unnötig kompliziert gemacht wird. Zum Teil als Folge von Corona-Maßnahmen: Man benötigt seit letzten Jahr einen Termin z.B. auch bei der Zulassungsstelle. Das führt momentan dazu, dass man bei An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges 3-4 Wochen auf einen Termin wartet oder einen der externen Dienstleister mit der Zulassung beauftragt, der sich die ganzen freien Termine vorab geblockt hat.
Aber auch die Prüfung meiner Hinweise kann keine 3 Monate in Anspruch nehmen. Abgesehen von der B73 bestehen an keiner genannten Stelle auch nur annähernd die Voraussetzungen des §45 (9) und die "Radwege" erfüllen völlig offensichtlich nicht einmal ansatzweise die baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO. Die Aufhebung einer angeordneten Radwegebenutzungspflicht darf unter solchen Bedingungen nur eine reine Formsache sein. Dass man vorher nochmal den Außendienst dahin schickt, um nachzuschauen, ob da tatsächlich die von mir beanstandeten Verkehrszeichen stehen oder ob ich vielleicht bei meinem Hinweisen noch welche vergessen habe, mag ich ja noch akzeptieren. Aber eine Prüfung, ob man hier und da nicht doch an der RWBP festhält, ist absolut überflüssig und Überlegungen zur Freigabe von Gehwegen erübrigen sich bei 1,70m breiten Wegen auf der linken Straßenseite mit Warnhinweisen vor gefährlichen Ausfahrten ebenfalls.
Am 01. November hat der neu gewählte Landrat sein Amt angetreten. Ein Neuanfang in der Behördenleitung hilft hoffentlich, dass auch Altlasten in Angriff genommen werden. Da ist jetzt ein guter Zeitpunkt, darauf hinzuwirken, dass das Thema auf der Agenda landet und dass nicht wieder alles andere wichtiger ist als der Radverkehr.
3 Monate später hat der Landkreis STD folgende Mail von mir erhalten.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr T., sehr geehrte Frau S.,
heute genau vor drei Monaten haben wir uns bei Ihnen getroffen und über verkehrsrechtliche Anordnungen in Ihrer Zuständigkeit gesprochen, die Radfahrer auf unzulässige Art und Weise einschränken und gefährden. Es bestand bei diesem Gespräch Konsens, dass es im Landkreis Stade in der Vergangenheit zahlreiche Versäumnisse gab und insbesondere viele angeordnete Radwegebenutzungspflichten schon lange nicht mehr mit geltendem Recht vereinbar sind (seit Oktober 1998, um genau zu sein, also seit nunmehr 23 Jahren!). Sie haben ebenfalls eingeräumt, dass es für viele Verkehrszeichen im Landkreis Stade gar keine verkehrsrechtliche Anordnung gibt, da die Unterlagen durch einen Wasserschaden vernichtet wurden. In diesen Fällen handelt es sich um Scheinverwaltungsakte und die entsprechenden Verkehrszeichen sind umgehend zu entfernen oder eine rechtskräftige verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Ich habe Ihnen angeboten, Sie mit meinen Beobachtungen und Erfahrungen zu unterstützen und habe Ihnen in den Tagen nach unserem Gespräch ganz konkrete Hinweise geliefert. Sie haben mir versprochen, sich zeitnah damit zu befassen. Die meisten meiner Hinweise betrafen Verkehrszeichen, die so offensichtlich fehlerhaft waren, dass es dafür keiner umfangreichen Prüfung bedarf, weil keine einzige der notwendigen Voraussetzungen zur Anordnung eines Fahrbahnverbotes vorliegt.
Abgesehen von der Ankündigung, eine linksseitige (!) Radwegebenutzungspflicht in einer Tempo 30 Zone in Himmelpforten aufzuheben und dem Hinweis, dass eine Anordnung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Grünendeich innerhalb einer Tempo 30 Zone bereits vor einem Jahr von Ihnen angeordnet, aber von der zuständigen Kommune nicht umgesetzt wurde, habe ich seitdem keine Antwort auf meine Hinweise erhalten, geschweige denn, dass die Verkehrszeichen inzwischen beseitigt wurden.
Bitte informieren Sie mich bis spätestens Freitag, d. 12.11.2021 über den aktuellen Sachstand und teilen Sie mir mit, wie Sie mit meinen Hinweisen vom August weiter verfahren werden. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich nicht gewillt bin, mich weiterhin als Radfahrer durch rechtswidrige Verkehrsregelungen gefährden zu lassen und erforderlichenfalls mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Yeti
Sollte es darauf keine zufriedenstellende Antwort geben, werde ich zu jeder Kommune, in der ich Hinweise geliefert habe, zunächst jeweils einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen und den erforderlichenfalls auf dem Klageweg durchsetzen. Das betrifft dann zunächst die Samtgemeinden Lühe, Oldendorf-Himmelpforten, sowie die Gemeinde Drochtersen. Vielleicht stelle ich auch für jede Gemeinde zwei Anträge und entscheide dann nach Ablauf der Frist, wogegen ich Klage erhebe. Drei Klagen kann ich mir im kommenden Jahr leisten und es dürfte bei dem ganzen Unfug hier (eigentlich) keinen Zweifel daran geben, dass die Klagen erfolgreich sein werden.
Ich bekomme ja auch den Spieleinsatz für die Klage gegen den Landkreis CUX zurück. Sobald das Geld da ist, könnte ich auch im Landkreis Stade mal neue Touren unternehmen, wo ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von rechtwidrigen Anordnungen erstmalig betroffen wäre.
Nur über den Lenkeinschlag wird das nicht gehen. Es könnte ja sogar in einer langgezogenen Linkskurve eine Rechtsabbiegespur anfangen, auf die man wechseln könnte, ohne dass überhaupt das Lenkrad über die Mittellage nach rechts ausgeschlagen wird.
Aber es gibt doch Spurhalteassistenten und folglich ein System, das erkennt, wenn man die bisherige Spur verlässt. Wenn dann ein Radfahrer neben dem LKW ist, könnte es genauso eine Warnung geben.
Und von allen Assistenzsystemen abgesehen bleibt immer noch der Blick in die Spiegel. Wenn ich es richtig verstanden habe, bietet das Mirror-Cam System des Actros sogar die Möglichkeit, dass Personen auf dem Bild hervorgehoben werden. Wenn man nicht auf den Monitor schaut, nutzt es aber trotzdem nichts.
Die Weichen lösen leider auch das Rechtsabbiegeproblem nicht, sondern sie verlagern es nur einige Meter vor die Kreuzung. Es bleibt dabei, dass ein Rechtsabbieger den Fahrweg des Geradeausverkehrs kreuzt. Das mag gut funktionieren, wenn sich der LKW von hinten einem Radfahrer nähert, der dann davor im direkten Blickfeld fährt. Aber es wird genauso problematisch, wenn im stockenden Verkehr der Radfahrer gleich schnell neben dem LKW ist oder von hinten neben einen langsameren oder stehenden LKW fährt. Auch dann funktioniert es nur, wenn der LKW-Fahrer den Radfahrer im Spiegel gesehen hat oder er von irgendeinem Sensor erkannt wurde und der Fahrer auf die Warnung korrekt reagiert.
Und es bleibt meine Skepsis gegenüber den ganzen Assistenzsystemen, die leider auch dazu verleiten können, selbst aktiv weniger aufmerksam zu sein, weil man sich auf das System verlässt. Wenn dann aber eine Situation entsteht, für die das System nicht ausgelegt ist oder in der das System nicht funktioniert hat, dann ist es schlimmer als ohne Assistenzsystem. Die Frage ist, ob ein LKW Fahrer noch gründlich in die Spiegel schaut, oder nur noch auf die Warnleuchte.
Hätte ein verpflichtend statt freiwillig eingebauter Abbiegeassistent im Unfall-Actros den Unfall verhindert? ![]()
Hat es jemals eine derart schnelle und massive Reaktion gegeben, wenn Lkws einen auf dem Hochbord mit
fahrenden Radfahrer an einer Einmündung umgebracht haben?
Nein, weil die ja auf einem "sicheren Radweg" getötet wurden und nicht auf einer "Todesweiche". Ist doch klar, oder? ![]()
Edit: es scheint sich um das MirrorCam-System von Daimler-Benz zu handeln, das wohl zusammen mit einem Abbiegeassistenten an Bord war.
Ja, das ist ein neuer Actros, der seit 2019 keine Spiegel mehr hat. Da sind eigentlich alle Assistenzsysteme drin, die es derzeit gibt und einen "Toten Winkel" gibt es da garantiert nicht mehr.
Hier kann man sich das anschauen: OHNE Außenspiegel? NEUER ACTROS Testfahrt & alle Details! - YouTube