Beiträge von Yeti

    Ja, in der Tat hatte der Radfahrer von rechts vor der Änderung Wartepflicht und jetzt mit Fahrradstraße natürlich qua Rechts-vor-Links Vorfahrt.

    Ich behaupte mal ganz frech, dass Radfahrer von rechts auch vorher Vorfahrt hatten. :)

    Du leitest bei [Zeichen 240] eine Wartepflicht aufgrund von §10 ab. Aber der eigenständige kombinierte Geh- und Radweg ist kein anderer Straßenteil. Das wäre er nur, wenn er Teil einer Straße wäre, die aus mehreren Straßenteilen besteht. Die Regelung in §10 zielt ja gerade darauf ab, dass man nachrangig ist, wenn man von einem Radweg, Gehweg, gemeinsamen Geh- und Radweg oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn einfährt und somit den Straßenteil wechselt.

    §10 würde daher an der Kreuzung nur eine Wartepflicht bedingen, wenn der Übergang von dem eigenständigen Geh- und Radweg auf die andere Straße über einen abgesenkten Bordstein führen würde. Wenn es einen solchen gibt, dann greift §10 meiner Meinung nach auch bei einer Fahrradstraße.

    An der Vorfahrtsituation hat sich daher durch die [Zeichen 244] meiner Meinung nach nichts geändert.

    Ich hätte geschaut, wo es am schnellsten und gleichzeitig sicher für die anderen und mich weitergeht. Dort hätte ich meine Fahrt forgesetzt.

    Aber du hättest darüber keinen Film gedreht und darin behauptet, dass der "Radweg" einfach endet. Und falls doch, hättest du dir das Video vorher selbst noch einmal angeschaut und geprüft, ob diese Aussage an der gezeigten Stelle wirklich stimmt. Vielleicht hättest du in einem solchen Film gesagt, dass der getrennte Geh- und Radweg endet und in einen gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht, der mitten durch den Wartebereich einer Haltestelle führt und dass sowas Murks ist, oder dass man als Radfahrer an jeder Kreuzung neu danach suchen muss, wie es anschließend weitergeht.

    Das heißt, wenn ich mit dem Rad ordnungsgemäß entgegen der Einbahnstraße fahre, hat der mir entgegenkommende Kraftverkehr das Hindernis auf seiner Seite und müsste mir eigentlich Vorrang gewähren.

    Ersetze "müsste" durch "muss" und streiche "eigentlich". Leider gilt auch in diesem Fall faktisch meistens das Recht des Stärkeren und abends am Stammtisch wird sich erzählt, dass sich Radfahrer NIE an die Verkehrsregeln halten und die einem jetzt schon in Einbahnstraßen entgegenkommen. Viele Führerscheininhaber wissen anscheinend nicht einmal, dass es solche Regeln gibt und wie man sie erkennt. Abgesehen davon sind Maßregelungen bei (vermeintlichen) Verkehrsverstößen ohnehin schon immer verboten gewesen. Dennoch zeigt die Unfallstatistik keine Auffälligkeit, dass es sich tatsächlich um ein besonderes Problem handeln würde.

    Ich sehe keine größere Gefährdung durch geringen Abstand im Begegnungsfall als beim Überholen. Im Gegenteil: Da man das entgegenkommende Fahrzeug sieht, kann man sich darauf einstellen und eine Begegnung ist viel schneller vorbei als ein Überholvorgang.

    Da Einbahnstraßen nur für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden dürfen, wenn die zHg max. 30 km/h beträgt, sehe ich auch kein besonderes Risiko, vom Luftzug eines entgegenkommenden Fahrzeuges vom Fahrrad geblasen zu werden.

    Es ist zwar einerseits richtig, dass die Fahrradfahrerin in dem Film sagt, der Fahrradweg würde enden. Aber warum fährt sie dann dort weiter. Für jemanden, der den Film sieht und nicht so genau mit Kennerblick das Schild gemeinsamer Geh- und Radweg entdeckt, entsteht der Eindruck, der Radweg ende zwar (an der Stelle schon zum zweiten Mal), aber es sei erlaubt, dann auf dem Bürgersteig weiter zu fahren. Das wird natürlich vielfach so gemacht, aber sollte es nicht trotzdem anders angesprochen werden?

    Ja, das meinte ich. §2 kennt eigentlich keine Sau. Obwohl die Radfahrerin in dem Video glaubt, dass der Radweg endet, fährt sie auf dem Gehweg weiter. Offiziell ist der Gehweg zwar per [Zeichen 240] ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", aber er sieht nicht danach aus: Nicht mehr rot und irgendwie fällt es der Dame wohl selbst auf, dass es dort nicht mehr so recht funktioniert, mit dem Fahrrad durch den Wartebereich der Haltestelle zu fahren. Trotzdem kommt sie aber auch nicht auf die Idee, am gefühlten Ende eines Radweges auf der Fahrbahn weiter zu fahren.

    Wir dürfen uns nichts vormachen: Auch wenn diese Regeln ganz weit vorne in der StVO stehen, sind sie großen Teilen der Verkehrsteilnehmer unbekannt. Das gilt für RRAAAADWEEEEG!!!!!11elf brüllende Autofahrer genauso wie für Radfahrer (und vermutlich noch mehr für Radfahrerinnen), die gar nicht auf die Idee kommen, mit dem FAHRrad auf der FAHRbahn zu FAHRen, wenn es sich nicht um eine völlig bedeutungslose Nebenstraße handelt, wo sie weit und breit alleine sind.

    Für die Dame in dem Video endet der Radweg, weil das Pflaster nicht mehr rot ist. Dass dort ein Verkehrszeichen hängt, hat sie (und auch ihre Redaktion) wohl nicht mitbekommen.

    Es ist auch Radfahreralltag, dass man ständig mit Verkehrsregeln konfrontiert ist, die es gar nicht geben dürfte, oder die gar nicht zu befolgen sind. In diesem Forum kennen die meisten die Regeln recht genau und wissen das einzuschätzen. Um auf den Unfall in München zurück zu kommen, behaupte ich aber mal, dass die verunglückte Radfahrerin eben nicht in bösartigem Vorsatz gehandelt hat, sondern weil sie vielleicht einfach nicht verstanden hat, wie sie sich korrekt hätte verhalten müssen, oder weil für sie das regelkonforme Verhalten mit erheblichen Umwegen und Wartezeiten verbunden gewesen wäre. Dies einfach mit "selbst schuld" zu kommentieren und ihr Fehlverhalten als gravierender einzustufen als mit einem LKW aus einer Fußgängerzone abzubiegen, ohne sich wirklich vergewissert zu haben, dabei niemanden zu gefährden, finde ich schon reichlich zynisch.

    In Stade gibt es auf den "Radwegen" eine Geisterradlerquote von ca. 50%. Und zwar nicht, weil es nur auf einer Seite einen "Radweg" gibt, oder wo es einen erheblichen Nachteil bedeuten würde, auf der richtigen Seite zu fahren, sondern quasi völlig zufällig immer und überall. Die meisten von denen wissen gar nicht, dass das nicht korrekt ist und erst recht wissen die nicht, dass das gefährlich ist. Die haben gelernt, dass man mit dem Fahrrad auf dem "Radweg" fahren soll, mehr nicht. Und mehr hat auch die Verkehrsbehörde und die hiesige Polizei niemals interessiert: Hauptsache, die Fahrrad-Asis sind aus dem Weg und stören nicht den richtigen Verkehr. Dass viele Radfahrer sich eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, liegt auch daran, dass man Radfahrer immer noch behandelt wie Fußgänger auf Rädern.

    Sicherlich ist München in dieser Hinsicht schon ein ganzes Stück weiter als z.B. Stade, aber ich sehe Geisterradler nicht vornehmlich als Täter, sondern als Opfer einer über Jahrzehnte verkorksten und einseitig auf den Autoverkehr ausgerichteten Verkehrsplanung.

    Nein, es kennen nicht alle §2 StVO. Ich würde sogar vermuten, dass nur eine kleine Minderheit der Verkehrsteilnehmer*innen den §2 kennt.

    Die Aussage "Alle kennen §2" war ironisch gemeint. Unter anderem auch wegen der gezeigten Situation aus dem Video.

    Und vielleicht weil manche das Schild so interpretieren, dass zwar [Zeichen 241-30] endet, dafür aber [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] beginnt. (Auch wenn diese Schilder dort nicht hängen.)

    Ich habe es nochmal aufbereitet.

    Alle kennen §2 :)

    Zitat

    Ich bin kaum einen Kilometer gefahren und schon endet der Radweg

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    Ich betrachte es als absolut essentiell für die sichere Fortbewegung, dass man weiß, dass Geisterradeln ohne Schild verboten ist.

    Ist es denn mit Schild sicherer? Allenfalls dann, wenn es solche Schilder nur dort geben würde, wo es sie auch geben dürfte. Die Voraussetzungen dürften aber in >99% aller Fälle nicht erfüllt sein. Und >99,9% aller Leute ist das vermutlich egal.

    Die Vorschriften zur "Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge" stehen nicht zufällig sehr weit vorne in der StVO in §2.

    Noch weiter vorne steht auch noch was in §1, das den Unfall verhindert hätte. Das gilt natürlich für beide, keine Frage. Aber die Gefährdung des LKW-Fahrers durch die Radfahrerin dürfte sich in Grenzen gehalten haben.

    Die Nummerierung der Paragrafen der StVO als Rangfolge einer Wertigkeit von Verstößen zu betrachten, finde ich wirklich originell. Nach dieser Logik wäre es das größere Vergehen, wenn ein 10-jähriges Kind auf dem Gehweg fährt (§2), als wenn jemand mit 200 km/h durch die Ortschaft fährt (§3). Auf einer Autobahn auf dem mittleren Fahrstreifen zu fahren, wenn rechts frei ist (§7) wäre schlimmer als die Vorfahrt zu missachten (§8).

    Ich glaube, du bist da auf dem Holzweg. :)

    Dabei lässt Du die Schwere des Verstoßes außen vor.

    Wo kann man denn nachschauen, wie die Rangfolge der Schwere von Verkehrsverstößen ist? Wo ist definiert, dass es ein schwererer Verstoß ist, mit einem Fahrrad einen "Radweg" entgegen der erlaubten Fahrtrichtung zu benutzen als mit einem LKW ohne zu gucken aus einer Fußgängerzone zu fahren?

    Wie kommst Du darauf, dass ich nur das eigene Risiko meine?

    Weil du devotes Verhalten von denen verlangst, die bei einem Unfall den größeren Schaden davon tragen. Muss §2 jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, §10 aber nicht? Hat ein [Zeichen 254] oder ein fehlendes [Zusatzzeichen 1022-10] für Radfahrer mehr Gewicht als ein [Zeichen 205] oder ein [Zeichen 243] für LKW-Fahrer?

    Warum ist ein Verstoß gegen §2 Vorsatz und ein Verstoß gegen §10 fahrlässig? Warum bist du dir so sicher, dass es nicht genau anders herum war? Vielleicht war es beiden Beteiligten auch egal, dass sie gegen eine Verkehrsregel verstoßen oder sie waren es beide so gewohnt. Wann ist das Vorsatz und wann Fahrlässigkeit?

    Hätte nur eine(r) von beiden die jeweils geltende Regel beachtet, wäre der Unfall nicht passiert. Warum ist dann der Verstoß gegen §2 für dich gravierender als der Verstoß gegen §10? Gegen einen LKW-Fahrer, dem §10 egal ist, hat man auch schlechte Karten, wenn man sich an §2 hält. Man könnte also auch argumentieren, dass der Verstoß gegen §10 schwerer wiegt, weil dadurch auch Menschen gefährdet werden, die sich regelkonform verhalten. Außerdem gilt §10 auch gegenüber Verkehrsteilnehmern, die ihrerseits gegen eine Regel verstoßen. Man kann auch argumentieren, dass ein Verstoß eines LKW-Fahrers immer schwerer wiegt, weil er mit seinem Fahrzeug anderen viel größeren Schaden zufügen kann.

    Und was ist mit den Verkehrsbehörden, die unabhängig von dem konkreten Unfall entgegen der Vorschriften linksseitiges Radfahren erlauben oder gar vorschreiben und somit dazu beitragen, dass Radfahrern die damit verbundenen Risiken nicht bewusst werden? Oder Tiefbauämter, die eine Infrastruktur planen, die für Radfahrer mit erheblichen Umwegen und Zeitverlusten verbunden ist, wenn sie sich an die vorgesehene Verkehrsführung halten: Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

    Man sollte sich aber der Risiken bewusst sein und sich dabei entsprechend devot verhalten.

    Na prima! Weil der LKW-Fahrer bei einem Verstoß gegen §10 kein Risiko trägt, braucht er sich nicht "devot" zu verhalten? Also gilt das Recht des Stärkeren.

    Vielleicht hat der LKW-Fahrer ja vorsätzlich nicht nach rechts geschaut, weil er wusste, dass von dort niemand kommen kann, der ihm gefährlich wird. Du magst Vorsatz hier als übertrieben ansehen, aber ich glaube, dass die regelmäßige Fahrlässigkeit, ohne zu gucken über Geh- und Radwege zu fahren, damit begründet werden kann, dass es PKW- und LKW-Fahrern nicht selbst weh tut, wenn sie mit einem Fußgänger oder Radfahrer zusammenstoßen. Von den Auto-Fetischisten mal abgesehen, denen ein Lackkratzer tatsächlich körperliche Schmerzen bereitet.

    Einzige Ausnahme: Ein Schild ordnet etwas anderes an.

    Was eine absolute Ausnahme sein soll und nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden darf. Die Realität sieht anders aus und daher versteht es niemand, wie gefährlich das Radfahren auf der falschen Straßenseite ist, weil sich die Verkehrsbehörden selbst nicht an die Regeln halten.

    Es gibt übrigens noch viel mehr ganz einfache Verkehrsregeln, die weitgehend unbekannt zu sein scheinen, weil sie nicht oder fast nicht geahndet werden. Parken im Parkverbot zum Beispiel oder max. 30 km/h in einer Tempo 30 Zone zu fahren oder Überfahren von durchgezogenen Linien und Sperrflächen, bei gelb noch Gas geben und über die Kreuzung fahren. Was bei den Leuten hängen bleibt, ist, dass es völlig OK ist. sich so zu verhalten. Ein Bekannter wurde mal von der Polizei angehalten, weil er sich penibel an alle Verkehrsregeln gehalten hat. Das kam den Beamten suspekt vor und sie dachten, er hätte etwas zu verbergen.

    Ich wohne im Epizentrum des Geisterradelns und obwohl es eigentlich ganz einfach ist, dass es (in der Regel) verboten ist, kann ich nachvollziehen, woher das kommt, dass es so viele tun. Die Lösung sehe ich übrigens auch nicht darin, abzuwarten bis alle Geisterradler plattgefahren wurden, sondern Maßnahmen zu ergreifen, die regelkonformes Verhalten fördern und über die Risiken aufzuklären.