Es ist zwar einerseits richtig, dass die Fahrradfahrerin in dem Film sagt, der Fahrradweg würde enden. Aber warum fährt sie dann dort weiter. Für jemanden, der den Film sieht und nicht so genau mit Kennerblick das Schild gemeinsamer Geh- und Radweg entdeckt, entsteht der Eindruck, der Radweg ende zwar (an der Stelle schon zum zweiten Mal), aber es sei erlaubt, dann auf dem Bürgersteig weiter zu fahren. Das wird natürlich vielfach so gemacht, aber sollte es nicht trotzdem anders angesprochen werden?
Ja, das meinte ich. §2 kennt eigentlich keine Sau. Obwohl die Radfahrerin in dem Video glaubt, dass der Radweg endet, fährt sie auf dem Gehweg weiter. Offiziell ist der Gehweg zwar per
ein gemeinsamer Geh- und "Radweg", aber er sieht nicht danach aus: Nicht mehr rot und irgendwie fällt es der Dame wohl selbst auf, dass es dort nicht mehr so recht funktioniert, mit dem Fahrrad durch den Wartebereich der Haltestelle zu fahren. Trotzdem kommt sie aber auch nicht auf die Idee, am gefühlten Ende eines Radweges auf der Fahrbahn weiter zu fahren.
Wir dürfen uns nichts vormachen: Auch wenn diese Regeln ganz weit vorne in der StVO stehen, sind sie großen Teilen der Verkehrsteilnehmer unbekannt. Das gilt für RRAAAADWEEEEG!!!!!11elf brüllende Autofahrer genauso wie für Radfahrer (und vermutlich noch mehr für Radfahrerinnen), die gar nicht auf die Idee kommen, mit dem FAHRrad auf der FAHRbahn zu FAHRen, wenn es sich nicht um eine völlig bedeutungslose Nebenstraße handelt, wo sie weit und breit alleine sind.
Für die Dame in dem Video endet der Radweg, weil das Pflaster nicht mehr rot ist. Dass dort ein Verkehrszeichen hängt, hat sie (und auch ihre Redaktion) wohl nicht mitbekommen.
Es ist auch Radfahreralltag, dass man ständig mit Verkehrsregeln konfrontiert ist, die es gar nicht geben dürfte, oder die gar nicht zu befolgen sind. In diesem Forum kennen die meisten die Regeln recht genau und wissen das einzuschätzen. Um auf den Unfall in München zurück zu kommen, behaupte ich aber mal, dass die verunglückte Radfahrerin eben nicht in bösartigem Vorsatz gehandelt hat, sondern weil sie vielleicht einfach nicht verstanden hat, wie sie sich korrekt hätte verhalten müssen, oder weil für sie das regelkonforme Verhalten mit erheblichen Umwegen und Wartezeiten verbunden gewesen wäre. Dies einfach mit "selbst schuld" zu kommentieren und ihr Fehlverhalten als gravierender einzustufen als mit einem LKW aus einer Fußgängerzone abzubiegen, ohne sich wirklich vergewissert zu haben, dabei niemanden zu gefährden, finde ich schon reichlich zynisch.
In Stade gibt es auf den "Radwegen" eine Geisterradlerquote von ca. 50%. Und zwar nicht, weil es nur auf einer Seite einen "Radweg" gibt, oder wo es einen erheblichen Nachteil bedeuten würde, auf der richtigen Seite zu fahren, sondern quasi völlig zufällig immer und überall. Die meisten von denen wissen gar nicht, dass das nicht korrekt ist und erst recht wissen die nicht, dass das gefährlich ist. Die haben gelernt, dass man mit dem Fahrrad auf dem "Radweg" fahren soll, mehr nicht. Und mehr hat auch die Verkehrsbehörde und die hiesige Polizei niemals interessiert: Hauptsache, die Fahrrad-Asis sind aus dem Weg und stören nicht den richtigen Verkehr. Dass viele Radfahrer sich eher dem Fußgängerverkehr zugehörig fühlen, liegt auch daran, dass man Radfahrer immer noch behandelt wie Fußgänger auf Rädern.
Sicherlich ist München in dieser Hinsicht schon ein ganzes Stück weiter als z.B. Stade, aber ich sehe Geisterradler nicht vornehmlich als Täter, sondern als Opfer einer über Jahrzehnte verkorksten und einseitig auf den Autoverkehr ausgerichteten Verkehrsplanung.