Beiträge von Yeti

    Noch eine Frage zur Ampel: Sehe ich das richtig, dass links ein Lichtsignal ohne Richtungspfeile steht, das für alle Fahrtrichtungen gilt, dass an dem Ausleger des Ampelmastes ein Richtungspfeil nach links ist und rechts daneben ein kombinierter Pfeil nach links und geradeaus und dass rechts wieder ein Signal ohne Richtungspfeil ist? (*edit: der rechte Signalgeber scheint auch einen Pfeil geradeaus und nach links zu zeigen)

    Eine getrennte Signalisierung für Linksabbieger und Geradeausverkehr ist also gar nicht möglich? Warum dann überhaupt die Pfeile?

    Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nicht leichtrechts weiterfahren möchte, sondern links abbiegen will.

    Das habe ich mich bei Maltes Bild auch gefragt, wie das wohl vorgesehen ist. Man sieht an der nach links abgehenden Straße ein Blauschild und auch auf der nach rechts abgehenden Brücke einen Lolli auf der linken Straßenseite. Geradeaus / halbrechts auf dem "Radweg" weiterfahren darf man also gar nicht. Aber wie kommt man da hin?

    Wenn man links abbiegt oder die Straßenseite wechselt, kreuzt man auf jeden Fall andere Verkehrswege und fährt in den Schutzbereich der Ampel. Wenn Linksabbieger und Rechtsabbieger aber gleichzeitig grün haben und es keine eigene Signalisierung für den Radverkehr gibt, hat man tatsächlich feindliches grün.

    Da hat die Lüneburger Polizei tatsächlich Radfahrer kontrolliert? Herrje... :rolleyes: Man müsste mal den Dienststellenleiter der Polizei Lüneburg bitte, einem vorzuführen, wie man sich dort regelkonform als Radfahrer verhält.

    Es gilt oder.

    Rot bedeutet: Halt vor der Kreuzung. Für Radfahrer, die dem "Radweg" nach rechts folgen, gibt es dort aber keine Kreuzung, weil der Fahrweg keine anderen Verkehrswege kreuzt. Also keine Kreuzung und daher auch kein Halt davor. Oder wie es mgka ausgedrückt hat. Es gibt dort keinen Schutzbereich, der verletzt werden könnte und daher auch keinen Rotlichtverstoß.

    Ansonsten sehe ich es genauso, dass eine Klarstellung erforderlich ist: Die Formulierung in §37 ist missverständlich und wird auch von niemandem verstanden. Eine Regelung, über die selbst in diesem Forum lange Diskussionen geführt werden und die auch die Polizei nicht kapiert, ist für den normalen Verkehrsteilnehmer mit normalen Kenntnissen der StVO nicht praktikabel. Auch als Ortsfremder könnte ich dort nicht auf den ersten Blick erfassen, wo es durch die Ampel geschützte Bereiche gibt, bzw. welche Ampel dann gelten könnte.

    Daher würde ich ein Update für §37, bzw. für die Umsetzung in der VwV-StVO fordern, dass auf separaten Radverkehrsführungen immer auch eine separate Signalisierung vorhanden sein muss. Und sei es wie in diesem Fall eine Fahrradampel, die immer grün zeigt, wenn es nicht anders klar wird, oder außer dem Grünpfeil für Rechtabbieger auch einen Grünpfeil für geradeaus fahrenden Radverkehr, der in einem solchen Fall die Fahrbahnampel eindeutig auf dem "Radweg" außer Kraft setzt.

    Ohnehin bin ich der Meinung, dass man Ampeln nur in Ausnahmefällen braucht, damit Radfahrer und Fußgänger untereinander klar kommen. Bei normalem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen lässt sich das mit etwas gegenseitiger Rücksichtnahme untereinander klären. Nur weil es auch rücksichtslose Radfahrer gibt, sehe ich eigentlich nicht ein, nur aus Prinzip an einer Ampel anzuhalten, wo weit und breit kein Fußgänger oder anderer Radfahrer zu sehen ist, nur weil ich das bei genauer Auslegung des §37 müsste (und der Einzige in der ganzen Stadt wäre, der das weiß).

    Hier zum Beispiel gilt eindeutig die Fahrbahnampel beim Rechtsabbiegen vom "Radweg" auf den "Radweg". Es ist aber gut einsehbar, ob von links Fußgänger und Radfahrer kommen und ich sehe kein Sicherheitsproblem, dort bei roter Fahrbahnampel rechts abzubiegen, wenn niemand kommt. Das wäre also ein Anwendungsfall für den Grünpfeil für Radfahrer.

    Und kurz danach eine Situation, wo ein grüner Geradeauspfeil für den Radverkehr möglich wäre, wenn es ihn gäbe. Diese Ampel wird nur rot, wenn ein Linksabbieger aus der von links einmündenden Nebenstraße die Kontaktschleife auslöst. Eine Fußgängerquerung existiert dort nicht. Theoretisch könnten dort natürlich auch Radfahrer links abbiegen, die dann an dieser Stelle über den abgesenkten Bordstein auf den "Radweg" wechseln. Ich behaupte aber mal frech, dass das auch dann funktioniert, wenn man an dieser Ampel nicht immer anhält, wenn sie rot zeigt.

    Als Radler wiederum kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand freiwillig auf dem unebenen Plattenmist fährt.

    Der erste Satz des zitierten Tweets lautet: "Das ist ein Zweirichtungsradweg(!)".

    Nein, ist es mit Sicherheit nicht. Vielleicht ist es ein Gehweg, auf dem man erlaubt hat, in beiden Richtungen Fahrrad zu fahren. Aber es ist definitiv kein Zweirichtungsradweg und erst recht nicht mit Ausrufungszeichen. Offensichtlich gibt es Leute, denen dieser "Zweirichtungsradweg" sogar ein Ausrufezeichen wert ist.

    Für Fußgänger ist das Hindernis kacke, keine Frage und von Barrierefreiheit wollen wir erst gar nicht reden. Aber wenn Barrierefreiheit auch nur die geringste Rolle gespielt hätte, würde man da niemals das Radfahren erlauben, sondern OWis von Gehweg- und Geisterradlern ahnden. Ich verstehe nicht, warum man glaubt, man müsse ständig gefährliches Fehlverhalten legalisieren. Die Leute, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, fahren doch dort sowieso auf dem Gehweg. Dann soll es wenigstens deutlich sein, dass sie da nicht im Recht sind. Das würde nicht nur den Fußgängern helfen, sondern auch denen, die dort legal auf der Fahrbahn fahren.

    Bei [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] würde für Autos kein Schritttempo gelten. Und Fußgänger müssten am Fahrbahnrand gehen, weil die Straße dann nur aus einer Fahrbahn bestehen würde. Aber so besteht die Straße nur aus einem gemeinsamen Geh- und Radweg.

    Der Überholabstand von 1,5m gilt meiner Meinung nach von der Spitze der Poolnudel oder des Abstandshalters an. In einigen Straßen könnte das dazu führen, dass man gar nicht mehr überholen darf und in einem solchen Fall würde ich das als Verkehrsbehinderung auslegen.

    Was haltet ihr von dieser Regelung? [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] Das kommt z.B. infrage, wenn Grundstücke nur über einen gemeinsamen Geh- und Radweg erreichbar sind.

    Ein Beispiel: https://www.google.de/maps/@53.58819…m/data=!3m1!1e3

    Klar ist, dass Fußgänger die gesamte Straße nutzen dürfen, weil es keine Fahrbahn ist, an deren Rand sie gehen müssen. Radfahrer dürfen dort selbstverständlich auch fahren, müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen, aber sie müssen nicht mit Schritttempo fahren. Durchgangsverkehr mit anderen Fahrzeugen als dem Fahrrad ist verboten, aber ANlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Der rote Bulli auf dem Bild darf dort nicht halten oder parken.

    Aber was ist mit Anliegerverkehr mit PKW, LKW oder auf dem Pferd? Gilt für die Schritttempo? Im Anhang zur StVO steht beim [Zeichen 239]

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Gilt das auch für einen gemeinsamen Geh- und Radweg? [Zeichen 240] Schließlich ist das auch ein Gehweg, aber mit dem Unterschied, dass Radverkehr dort keine "andere Verkehrsart" ist, weil es auch ein Radweg ist. Für Radfahrer gilt dort also nicht das Gebot, grundsätzlich nur mit Schritttempo zu fahren wie beim [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Könnte man das Parken in abgetrennten/markierten Bereichen erlauben? Also kann es einen Seitenstreifen neben einem Geh- und Radweg geben?

    Sollte bei [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] für den Autoverkehr Schritttempo gelten, wäre es eine gute Alternative zum [Zeichen 325.1]. Auch dort dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen, alle müssen aufeinander Rücksicht nehmen, aber auch mit dem Fahrrad darf man dort nur mit Schritttempo fahren. Im Zuge einer Fahrradroute sind verkehrsberuhigte Bereiche also ungeeignet. Wichtig ist natürlich, dass Radverkehr in normaler Geschwindigkeit mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, bevor man ein [Zeichen 325.1] in ein [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] ändert und dass die Straße nicht für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich ist.

    Aus den "Corona-News" bei Spiegel-Online: Corona-News am Freitag: Omikron-Maximum wohl in den nächsten Tagen erreicht - DER SPIEGEL

    Zitat

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für dessen eigenmächtige Abkehr von der beschlossenen Teil-Impfpflicht kritisiert und will sie nötigenfalls auch gegen seinen Willen durchsetzen. »Aus der Perspektive des Rechtsstaates ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren«, sagte Buschmann dem »Tagesspiegel« (Online). Sollte Söder daran festhalten, wäre das »ein beispielloser Vorgang«.

    Mir würde doch direkt ein Beispiel für einen solchen Vorgang einfallen, der seit dem Jahr 1998 bis heute andauert, Herr Minister Buschmann. :/

    schlimmer?

    Ja, schlimmer. Weil die Ursache für Unfälle, über die er eine "Diskussion" anstoßen wollte, offenbar für ihn darin besteht, dass die Verletzlicheren nicht ihre Rechte aufgeben. Die Ursache dafür, dass Menschen aus Angst nicht Radfahren oder ihre Kinder zu Fuß gehen lassen, ist das Selbstverständnis vom Recht des Stärkeren, das damit ausgedrückt wird. Was für ein ekelhaftes XXXXXXXXX!

    Überall das Selbe: Die FDP macht Verkehrspolitik der 1970er Jahre, jetzt auch im kleinen Stade. Heute Abend im Ausschuss für Stadtentwicklung gibt es einen Antrag der FDP zum Bau einer (!) Veloroute. Vordergründig wird der erhöhte Platzbedarf z.B. für Lastenräder angegeben, aber eigentilch geht es der FDP darum, den bereits beschlossenen Ausbau der Harsefelder Straße zu verhindern. Dort könne man dann ja "breite Gehwege" bauen, die zum Radfahren freigegeben sind und dafür Parkplätze und Abbiegespuren erhalten.

    Ich gehe da heute Abend mal hin und höre mir an, wie sie mit diesem Antrag scheitern. Seit ich einem FDP-Ratsmitglied einen Auszug aus der RASt-06 zitiert habe, nach dem bei dem dort herrschenden Fuß- und Radverkehrsaufkommen ein gemeinsamer Geh- und Radweg mindestens 4,0m breit sein müsste, habe ich nichts mehr von dem gehört.

    Das Blöde ist, dass diese Spackos die FDP mit der Masche vermutlich sogar Wählerstimmen gewinnt. Im Oktober ist in Niedersachsen Landtagswahl.

    Im Ernst: Was meinen Sie, mit welchem Tempo Kreisverkehre befahren werden?

    Der beschriebene Kreisverkehr normalerweise mit 30, max. 40 km/h. Wenn ein Kreisverkehr zu klein ist, dann bremst er kaum, weil er dann tangential durchfahren werden kann. Auch sehr große Kreisverkehre ermöglichen eine hohe Geschwindigkeit auf der Kreisfahrbahn, aber bei entsprechender Ausführung der Aus- und Zufahrten nicht unbedingt beim Rein- und Rausfahren.

    Ich fürchte allerdings, dass wir gerade von Youtube-Highlights zu einer Kreisverkehrsdiskussion abgedriftet sind.

    Gibt es denn außer dem generellen Tempolimit von 100 km/h zusätzliche Tempolimits, die das Tempo vor und in den Kreiseln reduzieren sollen?

    Nein, die Kreisverkehre senken das Tempo. Daher ist es auch kompletter Unfug, einen "Radweg" kurz vor dem Kreisverkehr beginnen zu lassen, der direkt danach wieder endet. Vorher auf der freien Strecke der L130 gibt es keinen Radweg und kein Tempolimit. Wenn man von Norden nach Süden auf der Kreisfahrbahn durch den Kreisverkehr fährt, gibt es zwei mögliche Konfliktpunkte, wo aus jeweils einer Richtung Kraftfahrzeuge kommen können. Folgt man hingegen dem "Radweg", verdoppelt sich die Anzahl der möglichen Konfliktpunkte auf vier und an dreien davon muss man auf Fahrzeuge aus zwei Fahrtrichtungen achten.

    1. Wechsel auf die andere Straßenseite (Kfz-Verkehr von hinten und von vorne beachten)

    2. Überqueren der ersten Furt ohne Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Kfz

    3. Überqueren der zweiten Furt ohne Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Kfz

    4. Einfahren auf die Fahrbahn unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs

    Na so oder Radweg schon vorher ignorieren

    Kapiert außerhalb dieser Forumsblase niemand und man müsste auch wissen, dass der "Radweg" danach nicht weitergeht. Im Gegenteil: Die meisten Leute werden doch froh sein, dass sie sich da vorher auf den "Radweg" retten können. Vermutlich war ich der Erste und Einzige, der da jemals mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr gefahren ist.

    Indem der benutzungspflichtige Radweg nicht für die vollen 360° des Kreisels gebaut wird. Sondern ein Sektor fehlt.

    Ja, das ist sehr beliebt vor allem außerorts. In der Regel wird einem auch nicht angezeigt, wie man fahren muss, sondern wenn man Pech hat, endet die Reise in einer Sackgasse und man darf den ganzen Kreisel nochmal andersherum ausprobieren. Und dann beklagt man sich an anderer Stelle über das Fehlverhalten von Radfahrern, die sich bekanntlich nie an die Verkehrsregeln halten.

    Hier gibt es ein besonderes Exemplar mit Extra-3 Potenzial: Google Maps

    Aus Richtung Norden beginnt 80m vor dem Kreisverkehr auf der linken Seite ein benutzungspflichtiger Radweg, der dann verkehrt herum durch den Kreisel führt (natürlich überall mit kleinem [Zeichen 205]) und 30m nach dem Kreisverkehr wieder endet. Kann man sich nicht ausdenken...

    *edit: Und hat jemand eine Idee, wie man sich verhalten soll, wenn man auf dem Radweg (linksseitig) aus Richtung Osten kommt und nach Westen (kein Radweg) weiterfahren will? Google Maps

    Danke für den Hinweis. Es gibt also noch mehr Städte, die keine Kreisverkehre bauen können und es für eine gute Idee halten, umlaufende Radwege direkt vor der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr scharf um 90° abzuknicken, während der Radweg tangential aus dem Kreisverkehr herausführt.

    Laut Unfallatlas in den beiden Jahren 2019 und 2020 zusammen acht Fahrrad-Unfälle an dem in der Broschüre genannten "Düsterbeck-Kreisel", vier Unfälle am "Döring-Kreisel" und vier Unfälle am "Stadtwerke-Kreisel".

    Keine Unfälle am "Amtmann-Schipper-Kreisel" und "Lerchenfeld-Kreisel", wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Zitat

    Sicherheit im Radverkehr ist sehr wichtig!

    Ja, ist klar...

    Jetzt so zu tun, als müsse man erst mal abwarten, was noch an neuen Impfstoffen entwickelt werde, und so lange das Thema Impfpflicht ruhen zu lassen, halte ich für grundverkehrt und brandgefährlich.

    Man muss das Thema ja nicht ruhen lassen, sondern kann sich trotzdem damit befassen, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht künftig rechtssicher eingeführt werden könnte. Das habe ich schon ein paar mal geschrieben und Sie haben es sicherlich nur überlesen. :)

    Wenn man ein stimmiges Konzept hat, findet man für eine Impfpflicht auch sicherlich mehr Akzeptanz als wenn man dieses Konzept nicht hat.

    Bist du sicher? Ich finde es bemerkenswert, dass es ausschließlich um die Überlastung des Gesundheitssystems geht, aber niemals um die individuellen Toten selbst.

    So habe ich das verstanden, dass man niemanden zwingen kann, sich selbst zu schützen.