Rot bedeutet: Halt vor der Kreuzung. Für Radfahrer, die dem "Radweg" nach rechts folgen, gibt es dort aber keine Kreuzung, weil der Fahrweg keine anderen Verkehrswege kreuzt. Also keine Kreuzung und daher auch kein Halt davor. Oder wie es mgka ausgedrückt hat. Es gibt dort keinen Schutzbereich, der verletzt werden könnte und daher auch keinen Rotlichtverstoß.
Ansonsten sehe ich es genauso, dass eine Klarstellung erforderlich ist: Die Formulierung in §37 ist missverständlich und wird auch von niemandem verstanden. Eine Regelung, über die selbst in diesem Forum lange Diskussionen geführt werden und die auch die Polizei nicht kapiert, ist für den normalen Verkehrsteilnehmer mit normalen Kenntnissen der StVO nicht praktikabel. Auch als Ortsfremder könnte ich dort nicht auf den ersten Blick erfassen, wo es durch die Ampel geschützte Bereiche gibt, bzw. welche Ampel dann gelten könnte.
Daher würde ich ein Update für §37, bzw. für die Umsetzung in der VwV-StVO fordern, dass auf separaten Radverkehrsführungen immer auch eine separate Signalisierung vorhanden sein muss. Und sei es wie in diesem Fall eine Fahrradampel, die immer grün zeigt, wenn es nicht anders klar wird, oder außer dem Grünpfeil für Rechtabbieger auch einen Grünpfeil für geradeaus fahrenden Radverkehr, der in einem solchen Fall die Fahrbahnampel eindeutig auf dem "Radweg" außer Kraft setzt.
Ohnehin bin ich der Meinung, dass man Ampeln nur in Ausnahmefällen braucht, damit Radfahrer und Fußgänger untereinander klar kommen. Bei normalem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen lässt sich das mit etwas gegenseitiger Rücksichtnahme untereinander klären. Nur weil es auch rücksichtslose Radfahrer gibt, sehe ich eigentlich nicht ein, nur aus Prinzip an einer Ampel anzuhalten, wo weit und breit kein Fußgänger oder anderer Radfahrer zu sehen ist, nur weil ich das bei genauer Auslegung des §37 müsste (und der Einzige in der ganzen Stadt wäre, der das weiß).
Hier zum Beispiel gilt eindeutig die Fahrbahnampel beim Rechtsabbiegen vom "Radweg" auf den "Radweg". Es ist aber gut einsehbar, ob von links Fußgänger und Radfahrer kommen und ich sehe kein Sicherheitsproblem, dort bei roter Fahrbahnampel rechts abzubiegen, wenn niemand kommt. Das wäre also ein Anwendungsfall für den Grünpfeil für Radfahrer.

Und kurz danach eine Situation, wo ein grüner Geradeauspfeil für den Radverkehr möglich wäre, wenn es ihn gäbe. Diese Ampel wird nur rot, wenn ein Linksabbieger aus der von links einmündenden Nebenstraße die Kontaktschleife auslöst. Eine Fußgängerquerung existiert dort nicht. Theoretisch könnten dort natürlich auch Radfahrer links abbiegen, die dann an dieser Stelle über den abgesenkten Bordstein auf den "Radweg" wechseln. Ich behaupte aber mal frech, dass das auch dann funktioniert, wenn man an dieser Ampel nicht immer anhält, wenn sie rot zeigt.
