Um deutlich zu machen, dass es nach 4m keine exklusiv vom Radverkehr zu nutzende Fläche mehr gibt.
Welche Verkehrsteilnehmergruppen nutzen diese Kleinpflasterfläche, die gleichzeitig Tempo-20-Zone ist, denn dann zusätzlich auch? Immerhin ist der Bereich bei der Lochhauser Straße ja abgepollert. Bleiben dann wohl nur noch einspurige Kraftfahrzeuge, (Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas, S-Pedelecs) die hier dann wohl durchaus hineinfahren dürfen, um dann über den Gehweg durch die Unterführung durchgeschoben zu werden. Damit ist das Kleinpflaster eine Fahrbahn, die auch von Fußgängern gequert wird, oder?
Aber so, wie es jetzt ist, müsste das Kleinpflaster nach meinem Verständnis ein reiner Gehweg sein, denn der Fußgängerüberweg mündet in das Kleinpflaster. Wenn das Kleinpflaster eine Fahrbahn wäre, dann läuft der Zebrastreifen ja praktisch ins leere und hört mittendrin auf. Es sei denn es grenzen da zwei unabhängige Fahrbahnen direkt aneinander, die nur zufällig Nachbarn sind. Gibt's sowas?
Vielleicht wäre ein
in diesem Bereich wirklich sinnvoller gewesen, auch wenn der Radverkehr dann natürlich nur noch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf, was bei der unklaren Verkehrssituation am Vorplatz aber ohnehin geboten ist. Und dann gäbe es auch keinen Fußgängerüberweg, der den Eindruck erweckt, das Kleinpflaster wäre ein Gehweg.