Eigentlich ist es ja sonnenklar: Wenn der Verkehr aus der einen Richtung mit einem negativen vorfahrtsregelnden Schild beglückt wird, sollte die andere Richtung doch eigentlich eine entsprechende Positivbeschilderung erhalten, wenn dieser Verkehr von links kommt. So ist bei einer T-Einmündung der Radverkehr, welcher auf den Querverkehr zufährt, mit wartepflichtig. Nur komischerweise ist die StVB Fürstenfeldbruck der Ansicht, dass der Querverkehr kein oder erhalten soll.
Es handelt sich um eine Straße bzw. Weg (wie auch immer man das nun nennen will...), welche im Querverkehr in beiden Richtungen als ausgeschildert ist und im Abzweig als .
So sieht das im Original aus:
Es gibt dort keinen Bord- oder Rinnstein. Lediglich zwei Breitstriche, die wohl jedoch keine vorfahrtsregelnde Wirkung für den Geradeausverkehr haben dürften:
Ich bin ja der Meinung, dass für den Querverkehr auf dem zweiten Bild "rechts vor links" gilt. Die offizielle Stellungnahme der StVB lautet jedoch:
Die Anfrage wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet und um Überprüfung gebeten.
Die Überprüfung ergab, dass eine Positivbeschilderung entlang des G R bzw. G/Rf frei nicht zwingend notwendig ist. Die Negativbeschilderung von der Brücke kommend ist ausschlaggebend. Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat. Durch den Hinweis auf kreuzenden Radverkehr ist er trotzdem gewarnt und sollte entsprechend vorsichtig fahren. Die Beschilderung wird somit beibehalten.
Es gibt jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Entweder nehme ich ab sofort nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teil, da ich das mit der Vorfahrtsregelung bisher wohl immer falsch verstanden habe und wahrscheinlich wohl auch nicht mehr lernen werde (widersprüchliche Beschilderung, "ohne Schild hat man Vorrang" usw.) oder aber
2. Die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck tauscht mal schleunigst ihr Personal aus.
Ich tendiere zu Nr. 2. Wie kann man dem Nachdruck verleihen?
Im Übrigen liegt diese Örtlichkeit ca. 1.700 Meter von der Roggensteiner Straße in Emmering entfernt. Sind das die selben Entscheidungsträger?
Zwischen Fürstenfeldbruck und Germering ist zumindest die Polizei übrigens der Meinung, dass bei annähernd gleicher Konstellation für den Radverkehr durchaus "rechts vor links" gilt. Und das, obwohl Radfahrer hier vor eine "Ausfahrt" gewarnt wird. Dabei ist ja wohl allgemein bekannt, dass Verkehr aus Ausfahrten ja wohl wartepflichtig ist:
Gut, der Verkehr von rechts hatte damals KEIN Schild. Aber wenn von "Ausfahrt" die Rede ist, ist die Sachlage doch eigentlich klar.
Erst nach diesem schweren Unfall mit einem Radfahrer, der wohl auch der Meinung war, dass Verkehr aus Ausfahrten ("Ausfahrt" ist eben nicht Ausfahrt...) wartepflichtig wäre, wurde zumindest an EINER von drei Ausfahrten eine Beschilderung angebracht, jedoch ebenfalls nur ein . Der "Geradeausverkehr" von links erhielt hier - wie in Fürstenfeldbruck - ebenfalls nix.
Gut, es ist jetzt in beiden Fällen (im zweiten Fall nach der Neubeschilderung) keine "feindliche" Vorfahrt. Beide Parteien bleiben theoretisch halt stehen und wundern sich jeweils, warum der andere denn nicht fährt.