So, liebe Freunde: Ich brauche dringend Euren Rat in Sachen Beschilderung.
Auf meinem Weg in die Arbeit nach München durchfahre ich regelmäßig Germering. Dort stellt die Landsberger Straße die Magistrale für den Verkehr aus Richtung Westen in die Landeshauptstadt dar. Ausweichrouten empfehlen sich so gut wie nicht, da diese Strecke nahezu schnurgerade verläuft und jeder andere Weg erheblich mehr Zeit und Aufwand kostet.
Nun wird seit einiger Zeit ein neues Haus neben der Landsberger Straße gebaut. Da hierfür der Platz auf dem Flurstück anscheinend nicht ausreicht, wurde mal eben der gemeinsame Geh- und Radweg komplett gesperrt und mit den VZ 254 (Verbot für Radfahrer) und VZ 259 (Verbot für Fußgänger) versehen.

Hier noch besser zu sehen:

(Wundert Euch nicht über den Text in den Bildern. Ich habe diese Angelegenheit bereits bei radar-online.net mit diesen Bildern eingestellt und mir leider nicht die unbeschrifteten Originalbilder zurückbehalten.)
Fußgänger werden übrigens bereits einige Meter vorher auf das dortige Wechseln der Straßenseite aufmerksam gemacht:

Ein linksseitiger Radweg ist übrigens nicht vorhanden. Es fehlt ein entsprechendes Blauschild auf der linken Straßenseite. Auch das alleinige Zusatzschild "Radfahrer frei" existiert links nicht.
Jetzt meine Preisfrage: Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig?
1. Ich fahre einfach auf der Fahrbahn weiter, da das VZ 254 nur für den bereits vollständig gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gilt.
2. Ich verwandle mich in einen Fußgänger, der ein Fahrrad mit sich schiebt und gehe den Weg bis zur vorherigen Kreuzung/Einmündung zu Fuß zurück, um einen alternativen Weg Richtung München zu suchen, denn das VZ 254 gilt für den gesamten Straßenquerschnitt, wenn es nicht direkt über den Fahrstreifen angebracht sind, für welchen es gelten sollen. Auch wären die beiden Schilder 259 und 254 bei einem bereits vollständig gesperrtem gemeinsamen Geh- und Radweg ohnehin überflüssig, wenn sie denn tatsächlich nur für den gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gelten sollen. Gesperrt ist gesperrt.
Nur dürften dann ja die Fußgänger selbst auf der linken Straßenseite dann nicht weitergehen, wenn die VZ für die gesamte Straße gelten.
Die beste Lösung in meinen Augen wäre - wie man ja der Bilderbeschriftung schon entnehmen kann - die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens. Die Landsberger Straße ist breit genug. Man müsste nur die Sperrfläche und die folgende Linksabbiegespur entwidmen. Idealerweise solle der Radfahrstreifen durch Längsabsperrung (z. B. Baken, Betonelemente) vom Kraftfahrverkehr getrennt bleiben, damit kein Kraftfahrer auf dumme Gedanken kommt.
Ich bin nun auf der Fahrbahn weitergefahren. Habe ich mich richtig verhalten?