Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens: Den braucht es auch nicht, um korrekt indirekt nach links abbiegen zu können, denn den hat man dann schon passiert, nämlich die "Fahrbahnampel" oder "Radfahrampel". Zum weiteren Ablauf sagt der §9 (2) StVO alles notwenige:
Folglich die Verkehre, deren Richtungen man kreuzen würde (also Gegenverkehr, vor allem aber auch den Geradeausverkehr von hinten), durchlassen, anschließend Abbiegevorgang vollenden.
Das ist mir auch durchaus bewusst und so praktiziere ich es auch, wenn ich mich nicht ohnehin für ein direktes Linksabbiegen entschieden habe. Nur kann es von den StVB doch kaum so gewollt sein, dass für den Radverkehr die Querung seit 2017 plötzlich ohne Lichtzeichen durchgeführt werden soll. Die Ampel selber weiß ja schließlich nichts von der StVO-Novelle (Na gut, die StVB anscheinend wohl auch nicht...). Vielmehr darf man wohl annehmen, dass dort an offizieller Stelle tief und fest geschlafen wird. Selbst wenn man die zuständigen Stellen mit der Nase darauf stößt, wird sich tot gestellt. Die Ausreden - wenn denn welche kommen - sind teilweise köstlich! So viel Unverstand auf einem Haufen, vor allem auch von sogenannten "Radverkehrsbeauftragten" der Kommunen. Schnell habe ich gemerkt, dass man diese Spezies einfach nicht ernst nehmen darf. Wenn man diese Erkenntnisse alle aneinanderreiht, weiß jeder, welchen Stellenwert Radverkehr hat oder haben soll.