Beiträge von Alf

    München, Bundesstraße 2 zwischen Germering und München-Bodenseestraße, Fahrtrichtung München, rechter gemeinsamer Geh- und Radweg, generell beschildert mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31].

    Dann folgende Situation:

    Aua...!

    In der Gegenrichtung dann das korrekte [Zeichen 240]. War wohl nur noch eins übrig.

    Aber das hätte man sich auch sparen können, denn...

    ...wenige Meter vorher steht bereits das reguläre [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31]. Es wird also nichts neues angeordnet.

    Leider sind auf dem regulärem Schild noch die Reste der Klebestreifen zu sehen, als vor Monaten ebenfalls hier der Asphalt aufgerissen werden musste. Als die Baustelle dann beendet war, blieben die Klebestreifen noch einige Zeit auf dem Schild kleben. Aufgrund der Klebestreifenreste liegt der Verdacht nahe, dass die Klebestreifen damals doch wohl nicht von einer unautorisierten Person nachträglich entfernt wurden? Ich würde mir selbst ja niemals anmaßen, dies selber zu verändern...

    Google zeigt mir aber, dass von dort damals dieses Eckgrundstück erschlossen wurde. Oder bin ich an der falschen Kreuzung?

    Es handelt sich um die Kreuzung Landsberger Straße / Münchener Straße. Der besagte Weg ist an der südlichen Seite der Landsberger Straße. In Google ist das Gebäude dort noch vorhanden und es parkt tatsächlich ein Fahrzeug nördlich des Gebäudes. Wie auch immer es dort hingelangt sein mag...

    Ich weiß nicht, wie es vor den Bauaktivitäten dort geregelt war, aber auf Google ist von der Nordseite her offensichtlich gar keine Zufahrt auf das Grundstück möglich. Ansonsten wäre es ja in der Tat ein nicht zu definierender Weg, auf dem wohl einmal alles möglich war, aber dennoch auf der Ostseite mit Hochbord versehen war und Niveaugleichheit auf der Westseite bestand. Die gleiche Kuriosität gibt es dann auch noch auf der nördlichen Seite der Landsberger Straße, direkt vor dem geschlossenen Autohaus, was ebenfalls demnächst abgerissen wird. Dann wird auch in der Gegenrichtung wohl kein Radfahrer mehr entlangfahren und kein Fußgänger mehr entlanggehen dürfen.

    Aber aktuell ist dieser Weg doch für Kfz gar nicht gesperrt. Für mich sieht der nämlich nicht aus wie ein Gehweg oder Radweg. Der ist ja niveaugleich. (Ich meine jetzt die Stelle in Germering)

    Das ist korrekt, der Weg in Germering war niemals für Kraftfahrzeuge gesperrt und ist es auch während der Baumaßnahme nicht. Er mündet einige Meter weiter auf dem Hochbord, weshalb er somit auch keine Fahrbahn darstellt. Ich glaube auch nicht, dass jemals ein Kraftfahrer auf die Idee gekommen ist, diesen Weg zu befahren. Schließlich hat die an der nächsten Kreuzung befindliche Fußgängerampel ja gar kein Auto-Symbol in der Streuscheibe... :D

    Diesen Nebenfahrbahnen finde ich immer schwer zu beurteilen. In München gibt es z.B. sowas hier. Die Hauptfahrbahn ist als Kraftfahrstraße beschildert, die Nebenfahrbahn soll jedoch für alle frei sein.

    Ja, kenne ich nur zu gut, die Landsberger Straße in München.

    Der Nebenweg in Germering ist an der Stelle jedoch gar nicht für Kraftfahrzeuge freigegeben. Hier wurde bis zur Einrichtung der Baustelle nur der Rad- und Fußgängerverkehr abgewickelt. An dieser Stelle kann man also nicht unbedingt von einer Nebenfahrbahn reden. Obgleich natürlich die Landsberger Straße in Germering weitläufig mit beidseitigen Nebenfahrbahnen ausgestattet ist. Nur halt gerade nicht dort.

    Lustig fand ich im letzten Jahr die mit [Zeichen 250] komplett gesperrte Nebenfahrbahn zwischen Friedenheimer Brücke und Laim an der Landsberger Straße in München, wo sich der Radverkerhr wohl in Luft auflösen sollte. Der Radverkehr wird vom Hochbord auf die dort beginnende Nebenfahrbahn geleitet:

    Als Radfahrer durfte man die Nebenfahrbahn nach ca. einem Kilometer plötzlich nicht mehr weiter benutzen, weil ein Fahrrad bekanntermaßen ja ein Fahrzeug ist. Der Gehweg blieb Gehweg. Aber auch mit Blauschild wäre es immer noch ein Konflikt mit VZ Nr. 250.

    Auf die Hauptfahrbahn durfte man wegen ausgewiesener Kraftfahrstraße auch nicht.

    Und einfach umdrehen und zurückfahren ging wegen [Zeichen 220-20] auch nicht.

    Heute ist die Nebenfahrbahn dort schön saniert. Aber es ist sooo typisch irgendwie. Und das alles auf der selben Magistrale, welche in der Verlängerung später dann auf die besagte Stelle in Germering trifft. Mir fehlen einfach nur noch die Worte. Und vor lauter Kopfschütteln ist mir nun auch noch schwindelig.

    Huch, heute Vormittag sind beide VZ plötzlich an den rechten Rand gerückt.

    Die VZ gelten wohl aber dennoch weiterhin für den gesamten Straßenquerschnitt, ooooder???

    Was würde denn wohl die Bußgeldstelle dazu sagen, wenn ich mich nun selbst anzeige, weil ich dieses Verbot nicht beachtet habe? Schließlich bin ich dort heute auf der Fahrbahn weitergefahren. 15 EUR wäre mir der Spaß aufgrund Tatbestand 141.4 auf jeden Fall einmal wert.

    Was soll ich denn nun der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Fahrradbeauftragten im Rathaus dort mitteilen?

    Der Fahrradbeauftragter hat in der Vergangenheit bei anderen Mitteilungen schon nicht verstanden, was ich will, obwohl in der Lokalpresse vor einiger Zeit sogar extra ein Artikel aufgrund meines Anstoßes bezüglich anderer Feststellungen in Germering erschienen ist. Er windet sich heraus und gibt einfach nur widersprüchliche Äußerungen von sich. Dabei dachte ich immer, ein Fahrradbeauftragter sei auf der Seite des Radverkehrs.

    Wenn ich die Gegebenheiten dort in der Stresemannstraße so sehe, fällt mir eigentlich nichts mehr dazu ein. An wen will/soll man sich wenden? Polizei? Straßenverkehrsbehörde? Baustellenbetreiber? ADFC? Hausarzt? Bevor man einen solchen Radfahrverkehr-Murks abliefert, sollte man sich doch eher überlegen, ob man den Radverkehr entweder nicht gleich auf der Fahrbahn abwickelt (was natürlich zur Folge hat, dass dann auch der Radverkehr im Stau steht oder der Stau erst durch den Radverkehr selber erst entsteht), oder per VZ 254 [Zeichen 254] für den gesamten Straßenquerschnitt ganz verbietet. Das wäre dann mal wenigstens konsequent.

    Alternative wäre natürlich auch [Zeichen 260] [Zeichen 237] für die Fahrbahn. In meinen Träumen...

    Bis zur Auflösung würde ich die Beschilderung als offensichtlich fehlerhaft und damit nichtig ansehen und auf der Fahrbahn fahren.

    Aber selbst, wenn die Beschilderung wohlmöglich fehlerhaft wäre, bleibt sie dann nicht dennoch gültig? Ansonsten wäre es ja reine Willkür eines jeden einzelnen, ob die Beschilderungen für jeden einzelnen als verbindlich anzusehen ist oder nicht, nur weil sich demjenigen der Sinn und Zweck nicht erschließt.

    So, liebe Freunde: Ich brauche dringend Euren Rat in Sachen Beschilderung.

    Auf meinem Weg in die Arbeit nach München durchfahre ich regelmäßig Germering. Dort stellt die Landsberger Straße die Magistrale für den Verkehr aus Richtung Westen in die Landeshauptstadt dar. Ausweichrouten empfehlen sich so gut wie nicht, da diese Strecke nahezu schnurgerade verläuft und jeder andere Weg erheblich mehr Zeit und Aufwand kostet.

    Nun wird seit einiger Zeit ein neues Haus neben der Landsberger Straße gebaut. Da hierfür der Platz auf dem Flurstück anscheinend nicht ausreicht, wurde mal eben der gemeinsame Geh- und Radweg komplett gesperrt und mit den VZ 254 (Verbot für Radfahrer) und VZ 259 (Verbot für Fußgänger) versehen.

    Hier noch besser zu sehen:

    (Wundert Euch nicht über den Text in den Bildern. Ich habe diese Angelegenheit bereits bei radar-online.net mit diesen Bildern eingestellt und mir leider nicht die unbeschrifteten Originalbilder zurückbehalten.)

    Fußgänger werden übrigens bereits einige Meter vorher auf das dortige Wechseln der Straßenseite aufmerksam gemacht:


    Ein linksseitiger Radweg ist übrigens nicht vorhanden. Es fehlt ein entsprechendes Blauschild auf der linken Straßenseite. Auch das alleinige Zusatzschild "Radfahrer frei" existiert links nicht.

    Jetzt meine Preisfrage: Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig?

    1. Ich fahre einfach auf der Fahrbahn weiter, da das VZ 254 nur für den bereits vollständig gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gilt.

    2. Ich verwandle mich in einen Fußgänger, der ein Fahrrad mit sich schiebt und gehe den Weg bis zur vorherigen Kreuzung/Einmündung zu Fuß zurück, um einen alternativen Weg Richtung München zu suchen, denn das VZ 254 gilt für den gesamten Straßenquerschnitt, wenn es nicht direkt über den Fahrstreifen angebracht sind, für welchen es gelten sollen. Auch wären die beiden Schilder 259 und 254 bei einem bereits vollständig gesperrtem gemeinsamen Geh- und Radweg ohnehin überflüssig, wenn sie denn tatsächlich nur für den gesperrten gemeinsamen Geh- und Radweg gelten sollen. Gesperrt ist gesperrt.

    Nur dürften dann ja die Fußgänger selbst auf der linken Straßenseite dann nicht weitergehen, wenn die VZ für die gesamte Straße gelten.

    Die beste Lösung in meinen Augen wäre - wie man ja der Bilderbeschriftung schon entnehmen kann - die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens. Die Landsberger Straße ist breit genug. Man müsste nur die Sperrfläche und die folgende Linksabbiegespur entwidmen. Idealerweise solle der Radfahrstreifen durch Längsabsperrung (z. B. Baken, Betonelemente) vom Kraftfahrverkehr getrennt bleiben, damit kein Kraftfahrer auf dumme Gedanken kommt.

    Ich bin nun auf der Fahrbahn weitergefahren. Habe ich mich richtig verhalten?

    Gesehen im November 2017 in Fürstenfeldbruck, Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Bahnhofstraße. Wobei der Sinn dieses Schildes an dieser Stelle sowieso in Frage gestellt werden darf, so direkt hinter der Kreuzung. Inzwischen ist es aber dort wieder korrekt unkorrekt aufgestellt...

    Ich würde mir sehr gerne die Streuscheiben der Lichtzeichenanlagen wünschen, also die des Fahrverkehrs (rot/gelb/grün), die für die Fußgänger (rot/grün), die für Fußgänger und Radverkehr als Kombistreuscheibe (rot/grün) und die reinen Fahrrad-Ampeln (rot/gelb/grün). Das wäre ganz toll, wenn es diese Dinge hier geben würde. Dann man das noch generieren? Ich selbst habe im Netz schon recherchiert, aber keine entsprechenden Symbole gefunden.

    Folgende positiv bemerkenswerte Situation für Radfaher in Hamburg-Bergedorf an der Einmündung Ludwig-Rosenberg-Ring / Wilhelm-Bergner-Straße:

    Vor der Einmündung (nicht im Bild) gibt es einen Hamburger Radverkehrsstreifen (ohne blaue Lollys) und nach der Einmündung beginnt ein sonstiger Radweg. Also haben Rad fahrende nach der Einmündung die Wahl, zunächst die Bushaltestelle und dann die Fahrbahn oder aber den sonstigen Radweg zu benutzen. Ich kann mich spontan an keine andere Örtlichkeit erinnern, an welcher Rad fahrende so wie hier durch die angebrachte Fahrbahnmarkierung aktiv vor die berechtigte Wahl gestellt werden. Einfach bemerkenswert! Welcher Planer hat dies so durchbekommen? Er gehöre in bundesweite Zuständigkeit!

    Was kann man als Straßenverkehrsbehörde machen, wenn kein Verkehrszeichen Nr. 138 mehr im Bauhof liegt?

    Sowas:


    Gesehen hier parallel zur A 96.

    Die Frage ist nur, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit nun aufgrund des unbefestigten Fahrbahnrandes oder aufgrund des gefährlichen und unberechenbaren Radverkehrs angeordnet worden ist.

    Ich muss nochmal eines von diesen lustigen Halteverbotsschildern vorführen. Heute hier in München:

    Bitte das Bild anklicken und die Originalversion auswählen, sonst sieht man das Halteverbotsschild inkl. Zusatzschild fast nicht.

    Das lustige daran ist vor allem das Zusatzschild mit dem Text. Wurde so etwas tatsächlich behördlich angeordnet?
    Kraftfahrzeuge, außer der Tengelmann-Lieferverkehr, dürfen hier also auf der Fahrbahn halten? Nein, andere Umstände verbieten dies natürlich. Wozu dann das Schild?
    Ach soooo...., das soll für den Gehweg gelten??? Aber ich denk', man darf auf dem Gehweg gar nicht halten/parken...? Wie jetzt?