Beiträge von Alf

    Gestern hat es einen 71-jährigen Radfahrer in Moorenweis erwischt. Die Unfallstelle liegt ca. 800 Meter von meinem zu Hause. Unfallgegner war ein 63-jähriger Sportwagenfahrer. Unklar ist mir momentan noch der Unfallhergang. Entweder wurde der Radfahrer von hinten gerammt oder er kam aus der Nebenstraße oder dem Feldweg. Ich konnte es bislang noch nicht erfahren.

    Hier ein paar Bilder vom Ort des Geschehens, ca. 20 Stunden später:

    Stimmt, da steht ja Fahrbahn.

    Muss mir das mal vor Ort ansehen, fahr sehr selten an den Mammendorfer Bahnhof, aber soweit ich mich erinnern kann, ist zumindest momentan keinerlei Geisterradfahrführung vorhanden, die müsste also wohl erst mal attraktiv gestaltet werden auf der westlichen Seite.

    Interessant fand ich nur, dass sogar zugegeben wird, die Radler nicht auf der Fahrbahn haben zu wollen, sondern lieber auf einem Gehweg.

    Wobei da zwar einiges an Busverkehr ist, aber es ist keine Durchgangsstraße, der Verkehr beschränkt sich also fast ausschließlich auf Bahnhofsnutzer.

    Ich kenne die Örtlichkeit in Mammendorf sehr gut und kann da bei Gelegenheit mal Fotos machen.

    Die Bahnhofstraße verfügt jedoch (zum Glück) über keinerlei Radinfrastruktur. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man die auf gesamter Länge der Bahnhofstraße aus dem Boden stampfen kann. Selbst für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] dürfte es durchgehend viel zu schmal sein. Also sehe ich dem Brückenneubau ziemlich gelassen entgegen. Für fünf Meter auf Freiwilligkeit zum Schritttempo-Kriechen zu spekulieren finde ich schon sehr mutig. Und vor allem die Äußerung, man wolle den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten, besagt ja schon alles. Wie wär's zur Abwechselung mal, wenn man versuchen würde, den Kraftverkehr von der Fahrbahn fern zu halten?

    Ich habe mit dieser Frage einmal die Landeshauptstadt München konfrontiert. Bislang noch keine Antwort. Bei denen dauert es immer etwas. Aber der erste Vorsitzende des ADFC München, den ich Bcc angeschrieben hatte, antwortete mir heute folgendes dazu:

    Indirektes (Links-)Abbiegen oder "Abbiegen" über eine Radverkehrsführung (im Sinne §9(3) zweite und dritte Variante) ist kein "Abbiegen" im Sinne des VZ 214 (erste Variante in §9(3) StVO).


    Du könntest die Straßenseite wechseln und von dort rechts abbiegen, wenn das nicht auch verboten ist :)

    Das ist nicht verboten. Aber es handelt sich um eine vierspurige Innerorts-Straße, wo die Möglichkeiten, die Straßenseite zu wechseln, dünn gesäht sind.

    Auch kann man natürlich rechts abbiegen und dann nach einem U-Turn geradeaus fahren. Alles möglich.

    Mir geht es jedoch um die rein rechtliche Frage, ob sich das VZ auch auf das indirekte Abbiegen des Radverkehrs bezieht.

    Mal eine allgemeine Frage bezüglich einer bestimmten Konstellation: Eine Straße ist an einer Kreuzung mit VZ 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts) beschildert. Darf ich dann trotzdem auf dem benutzungspflichtigen Hochbord indirekt links abbiegen? Die Straße, welche nach links führt, verbietet keine Einfahrt, weder für KFZ, noch für Radverkehr.

    Was meint Ihr???

    In München gibt es nun die erste Fahrradstraße, in der Radfahrer absteigen müssen:

    Die Straße heißt "Am Nymphenbad" und ja, ich weiß: das Zusatzzeichen hat erst einmal keine rechtliche Bedeutung. Man muss im Zweifels- und Klagefall jedoch nur an den falschen Richter gelangen, der einem dann zumindest eine Teilschuld aufbrummt.

    Sogar die Kraftfahrzeugführer nehmen sich das Zusatzzeichen zu Herzen. Wie man sieht, stellen sie ihre Autos dort ab und gehen zu Fuß weiter!

    Allerdings wird das zu Fuß weitergehen auch schwierig, denn Fußgänger werden zwischen beiden Straßenseiten in einer Endlosschleife hin und her geschickt. Das passiert so schnell, dass die riesige Menschentraube an Fußgängern mittlerweile schon unsichtbar geworden ist...

    Trotzdem ist es doch wichtig, umfassend und intensiv über die geltenden Regeln zu informieren.

    Warum sind sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht selbst in der Lage, sich das Wissen "abzuholen"? Wenn ich mich mit den Vorschriften nicht auskenne, habe ich eine Hol-Schuld. Nicht der Staat die Bring-Schuld (abgesehen von der Führerscheinprüfung). Es sei denn, ich WILL es gar nicht wissen.

    Da ich plane, im Herbst mit dem ICE von München nach Hamburg zu fahren und auch mein Fahrrad mitnehmen zu wollen, habe ich eine Frage an Euch, die Ihr bereits Euer Fahrrad mit in den ICE genommen habt:

    Ich kann mir auf bahn.de zwar anzeigen lassen, welche Verbindungen für eine Fahrradmitnahme in Frage kommen. Aber eine Fahrradplatz-Reservierung und auch den Kauf der Fahrrad-Fahrkarte kann ich dort nicht durchführen. Muss ich dafür ins Reisezentrum?

    Falls ja, was nützt es mir, wenn ich zwar online meinen Sitzplatz buchen und reservieren kann, später im Reisezentrum aber wohlmöglich erfahre, dass in diesem Zug alle Fahrradstellplätze bereits ausgebucht sind?

    Mit Tempo-30-Zone würden sich zusätzlich noch die Vorfahrtsregeln auf rechts-vor-links ändern.

    Gerade mit der erwähnten "rechts-vor-links"-Regelung tut sich der durchschnittliche Radfahrer in Fahrradstraßen sehr schwer. Ich beobachte regelmäßig, dass dies von den Radfahrern schlichtweg ignoriert wird. Die meisten Radfahrer glauben, sie hätten in Fahrradstraßen immer Vorrang. Dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass in den Medien, der Presse usw. immer wieder vom Vorrang für Radfahrer in Fahrradstraße berichtet wird. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn es keine Lichtzeichenanlagen und keine vorfahrtsregelnden Schilder gibt, gilt auch in der Fahrradstraße "rechts vor links". Und natürlich hat dann auch ein von rechts kommendes Auto dann Vorrang.

    Wer mag mal eine Umfrage unter den Radfahrern starten? Nehmt Euch mal das Ziel vor, 100 Radfahrer zu den Vorfahrtsregeln in Fahrradstraßen zu befragen. Das Ergebnis wird erschrecken.

    Der geballte Unverstand seitens der Straßenverkehrsbehörde geht in München munter weiter. An der bekannten Baustelle Landsberger Straße ist der Radweg, nachdem die Halteverbotsschilder ja erfreulicherweise vom Radweg entfernt wurden, nun komplett dicht:

    Das weiter oben berichtete Entfernen der Halteverbotsschilder diente hier anscheinend nur der Ermöglichung anstehender Arbeiten auch auf dem Radweg und nicht etwa dem Radverkehr selbst. Traurig, traurig...

    So, wie es aussieht, ist der benutzungspflichtige Radweg momentan also nicht nutzbar. Man könnte dies sogar noch rechtzeitig an der vorherigen Kreuzung erkennen und auf die Fahrbahn ausweichen, wenn man den Blick nach vorne schweifen lässt. Aber wie verhält sich der ahnungslose Radfahrer? Natürlich genau so, wie die StVB es von ihm erwartet und der Kraftfahrer es gerne von ihm hätte:

    Für die Mehrheit unserer Gesellschaft wäre es sowieso begrüßenswert, wenn man Radfahren gleich ganz verbieten würde. Nicht nur hier, sondern pauschal überall. Anders kann man es einfach nicht deuten, wenn selbst hinter der Baustelle der Radweg mit Baken zugestellt wird:

    Diese ganze Separierung kotzt mich einfach nur an. Wenn Radfahrer einfach nur die Fahrbahnen benutzen würden, gäbe es diesen ganzen Bockmist doch gar nicht erst. Die baulich bisher vorhandenen Radfurten könnte man dann ja ruhig belassen, weil man auf denen ja schön am Stau vorbeifahren kann. Aber einerseits dem Radfahrer vorzuschreiben, "Du musst HIER fahren!" und ihm dann andererseits eine lange Nase zu zeigen und zu sagen "NÖÖ, doch nicht!", das ist schon mehr als frech.

    Aber wie man sieht, ist es im selben Maße gesellschaftlich akzeptiert wie z. B. Geisterradeln und Rotlicht ignorieren. Es schert sich einfach niemand darum. Und genau deswegen probiere ich es auch einmal aus. Ich packe morgen 40 Umzugskartons und stelle sie auf die Trambahngleise (für alle Nichtbayer: das ist die Straßenbahn.) Vielleicht weicht die dann ja auch über den Gehweg aus.