In Fürstenfeldbruck wird der Radverkehr in der Landsberger Straße von Westen aus Richtung Jesenwang kommend Richtung Stadtmitte außerorts zunächst linksseitig herangeführt:
Nach einigen hundert Metern ist dann mit der linksseitigen Benutzungspflicht jedoch Schluss. Man darf sich aussuchen, weiterhin den linken Gehweg zu benutzen, was dann sogar über die Schrittgeschwindigkeit hinausgehen darf, in Fußgängergeschwindigkeit auf dem rechten Gehweg weiter zu eiern, oder aber gleich die Fahrbahn zu benutzen. Als kleinen Service erhält man noch den Tip, wie man in den Fürstenfeldbrucker Stadtteil Buchenau gelangt.
Weil man auf diesem Wegelchen ja ohnehin schon unterwegs ist, fährt der Durchschnittsradler kurzerhand weiter geradeaus, wenn er nicht gerade in die Buchenau möchte. Das läd schließlich dazu ein.
Doch spätestens an der nächsten Kreuzung ist endgültig Schluss mit der brandgefährlichen Linksfahrerei. Nun steht wirklich nur noch der rechte Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zur Verfügung oder aber die Fahrbahn, um allen Gefahren aus dem Weg zu gehen:
Der routinierte Radfahrer ordnet sich an dieser Kreuzung natürlich gemeinsam mit dem Querverkehr auf der Fahrbahn ein, um entweder auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn weiterzufahren. Schließlich ist der Fußgängerüberweg für Radfahrer keine Option. Man ist ja kein Fußgänger, gell? Selbst die ausgeschilderte Rad-Fernroute ist der Meinung, dass man hier nicht einfach so weiter geradeaus fahren soll. Ist doch prima und nicht selbstverständlich !
Doch was dem Radfahrer, der es verpasst hat, die Kreuzungsfläche zum queren zu benutzen, dann geboten wird, hat mir heute echt die Luft aus den Reifen gehauen! Ich musste zwei Mal hinschauen und konnte es dennoch nicht glauben:
Obwohl ja Bodenmalereien alleine noch keine verkehrsrechtliche Anordnung darstellen, wird dem ahnungslosen Radfahrer hier suggeriert, er könne hier legal den Fußgängerüberweg benutzen. Wohlgemerkt als Radfahrer, denn nichts anderes gibt dieses Bodensymbol wieder! Und da diese Einladung ja sehr gerne angenommen wird, rollt man also über den Zebra in der wahren Annahme, dass der Kraftverkehr selbstverständlich anhält und den Radverkehr queren lässt. Natürlich hält der Kraftverkehr in der Regel auch an. Aber hier wird der ahnungslose Radfahrer in seiner Annahme gestärkt, alle Fußgängerüberwege gelten weltweit eben auch für Radfahrer. Tolle Wurst!
Ich weiß beim besten Willen nicht, was sich die Straßenverkehrsbehörde dabei gedacht hat. Aber ich glaube, da hat gar keiner irgend etwas gedacht. Nennt man sowas nicht "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr"???