Und auch schon wieder eines der vielen mysteriösen Ereignissen, bei denen Unfallbeteiligte unter Fahrzeuge g e z o g e n werden. Wer oder was zieht denn da? Kann man das nicht mal abstellen?
Beiträge von Alf
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Seit 1. Januar 2017 eindeutig: nein. Denn seit diesem Zeitpunkt kann es gemäß dem § 37 (2) Nr. 6 keine Lichtzeichenanlagen für Fußgänger mehr geben, die auch für Radfahrer gelten sollen. Vielleicht wird im Bußgeldkatalog auch nur die "Lichtzeichenanlage für Fußgänger" mit der berühmten Kombi-Streuscheibe verwechselt. Oder man hat bislang schlicht vergessen, den Eintrag 137606 zu löschen. Ich kann mir jedenfalls keine Situation konstruieren, bei welcher ich auf eine Fußgängerampel zu achten hätte, was mir gerade hier in München, aber auch anderswo das indirekte Linksabbiegen beschleunigt.
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Dann bleibt ja nur noch die Frage, wie groß der Abstand zu sein hat, wenn der Radweg auf dem Hochbord direkt an der Bordsteinkante verläuft ...
Und was ist, wenn der benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Hochbordradweg in beiden Richtungen benutzt werden muss? Muss ich als "Geisterradler" dann 1,5 Meter vom Bordstein Abstand halten oder der entgegenkommende Kraftverkehr auf der Fahrbahn? Es ist ja kein Überholen, sondern ein Entgegenkommen.
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...außerdem darf der Kraftfahrer wohl gerne davon ausgehen, dass auch Führer von Rennmaschinen das
unter
als verpflichtend anerkennen und in Schrittgeschwindigkeit trainieren. -
Der Münchener Merkur berichtete in dem selben Tonfall am 20. Februar 2020:
EGENHOFEN
Mit Spiegel an Lenker hängen geblieben
Zu einem Unfall ist es am Dienstag gegen 18.45 Uhr auf der Kreisstraße FFB 9 von Nannhofen in Richtung Aufkirchen gekommen. Wie die Olchinger Polizei berichtet, fuhr ein Egenhofener (35) dort mit seinem Auto. Als er eine 38-Jährige aus Egenhofen auf ihrem Fahrrad überholte, blieb er mit dem rechten Außenspiegel am Radlenker hängen. Dadurch kam sie zu Sturz und verletzte sich leicht. Es entstand Sachschaden von rund 200 Euro.
Eventuell ist es eine durch die Polizei herausgegebene Pressemitteilung, die unter anderem auch vom Amper-Kurier und auch vom Münchner Merkur übernommen wurde?
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Hatten wir doch vor einiger Zeit, daß lt. StVB ein Vz214 nur für die Fahrbahn, nicht aber für den daneben befindlichen Radweg gelten sollte, finde ich jetzt aber nicht mehr auf die schnelle.
Der Beitrag kam damals von mir.
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Buchholz - Lüneburg könnte man ebenso erkunden.
Mehr ist davon allerdings nicht geblieben:
Das war letztes Jahr im Oktober zwischen Bahlburg und Mechtersen bei meiner alljährlichen Hamburg-Rundfahrt.
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Das kann der Radfahrer bei einem
doch sowieso?Du hast natürlich völlig recht. Der Inhalt meines Beitrags war unüberlegt.
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Also, in Fürstenfeldbruck wird
aufgehängt, auch wo es keine baulichte Trennung gibt.Das lustige ist, dass der Mast noch vor dem Abzweig steht. Also kann sich der Radverkehr immer aussuchen, ob er nicht doch lieber die sicherere Fahrbahn benutzen möchte, egal, ob er nun in die Buchenau möchte oder ins Zentrum von Fürstenfeldbruck.
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Ist die Einmündung nach rechts nicht mit
geschmückt? -
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Hab auch so eine Stelle auf meinem Arbeitsweg, die veröffentliche ich hier aber nicht, denn "der Feind" liest ja vielleicht mit und es wäre schade, wenn ich meine mir selbst zurechtgebogene Begründung verlieren würde, mehrere 100m auf der B2 zu fahren zum direkten Linksabbiegen, denn am Fahrradpflichtweg-Ende ist eine Querung der Kreuzung seit 3 Jahren regelkonform nicht möglich, solange man in die Pedale treten will.
Ist diese besagte Stelle innerorts oder gar außerorts?
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*Ironie* Als Fußgänger kann man auch ruhig einmal Rücksicht nehmen! *Ironie Ende*
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Aufgrund der großen Nachfrage beschreibe ich dann hier einmal stellvertretend die Situationen in Fürstenfeldbruck am Beispiel der Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Münchner Straße/Tulpenstraße. Und da Bilder bekanntlich mehr sagen, als 1000 Worte:
Die Fotos zeigen alle drei Fußgängerampeln. Über die entsprechenden Furten wird gleichzeitig Radverkehr abgewickelt, und zwar mit dem Ziel, den Gehweg mit Radfreigabe zu erreichen. Eine weitere Konstellation ergibt sich zudem, wenn man aus der Tulpenstraße kommend nach Süden abbiegen will. Diese Fahrbeziehung habe ich hier aber nicht vermerkt. Denkbar wäre dort natürlich auch direktes linksabbiegen, obgleich der gemeinsame Geh- und Radweg Richtung Süden hinter der Kreuzung dann keine Auffahrmöglichkeit mehr bietet.
Bei allen drei Stellen muss man nun gemäß StVO die Signalgeber des Kraftfahrverkehrs beachten, da keine für den Radverkehr gültigen Lichtzeichen vorhanden sind. Das hat zur Folge, dass man, wenn man linksseitig von Süden nach Norden die Oskar-von-Miller-Straße überqueren will, damit man die Oskar-von-Miller-Straße rechtsseitig auf dem freigegebenen Gehweg in Schrittgeschwindigkeit befahren kann, eigentlich den Richtungspfeil in der Ampel für den Kraftverkehr beachten muss, was jedoch kaum möglich ist, da man sich dann bereits weit vor der Kreuzung aufstellen müsste. Wenn dieser Richtungspfeil dann auf grün umspringt, kommt es dann zum feindlichen Grün, da der Fahrweg beider Verkehrsteilnehmergruppen sich an dieser Stelle kreuzen.
Kurioserweise kommt man unter Umständen aber noch nicht einmal dazu, die Kreuzung bei Kraftfahrgrün zu queren, da der vorgelagerte freilaufende Rechtsabbieger mit einer Schlafampel genau in diesem Moment auf rot steht und ausgerechnet dort sogar eine Kombi-Streuscheibe verbaut ist, die mir das Queren zur Mittelinsel verbietet. Also, ich meine, "verbietet", nicht weil es eine Kombi-Streuscheibe ist, sondern deswegen, weil die Ampel in diesem Moment rot zeigt!
Man könnte nun argumentieren, dass man diese Kreuzung dann halt nur entgegen des Uhrzeigersinns - analog eines Kreisels - überwinden darf. Aber erstens ist dies kaum so gewollt, da der Radverkehr an diese Stelle schließlich ja bereits linksseitig herangeführt wird und zweitens auch beim Haken schlagen immer noch die Fußgängerampel von den Bildern 1 und 3 vorhanden sind. Diese Kreuzung ist also für den Radverkehr eindeutig Murks. Und nur ein Beispiel von mehreren.
Die Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Schöngeisinger Straße/Rothschwaiger Straße ist nochmal eine Nummer krasser, auf die ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen will.
Die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt hat meinen schriftlichen Verbesserungsvorschlag seit JAHREN in der Schreibtisch-Schublade abgelegt. Sie versteht schlichtweg nicht, was ich will.
Mitteilung an Admin: Diesen Beitrag bei Bedarf bitte nach "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" --> "München und Umgebung" verschieben.
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Meine Familie hat mir folgenden Deal vorgeschlagen: Nehme ich 12 kg ab, "darf" ich mir mein heißersehntes Flux-Liegerad kaufen!
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Die Beschilderung ist eine ganz klare behördliche Anordnung, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wer hat mal Lust, sich selbst anzuzeigen?