Beiträge von Alf

    Wie ist das denn, wenn man nur eine 10€ Verwarnung hat, wenn man da die Fahrereigenschaft leugnet, zahlt man dann trotzdem diese 23,50€ oder darf das nicht höher sein als das Verwarngeld?

    Es gibt drei Möglichkeiten:

    1. Die Verwarnung wird zurückgezogen. Es muss nichts bezahlt werden.

    2. Die Verwarnung wird bezahlt. Es bleibt bei 10 Euro. Gebühren kommen keine hinzu.

    3. Die Verwarnung wird nicht bezahlt. Dann geht die Sache automatisch in ein Bußgeldverfahren über, wo dann Gebühren und Auslagen fällig werden, sofern nicht Widerspruch eingelegt wird und das ganze möglicherweise vor Gericht landet. Dann kommt es schließlich auf den Ausgang des dortigen Verfahrens an.

    So, mein Rad ist wieder sauber.

    Aufgrund meines Urlaubs hatte sich die Regulierung zunächst um eine Woche verzögert. Doch am darauf folgenden Montag bin ich mit meinem verschmutzten Fahrrad wieder zum Bahnhof gefahren und habe es demonstrativ genau dort abgestellt, wo die Verschmutzung herbeigeführt wurde. Da ich die Telefonnummer vom Bauleiter ja aus der schriftlichen Antwort bekommen hatte, habe ich ihm kurzerhand per WhatsApp mitgeteilt, dass ich am Montag Nachmittag aus der S-Bahn steigen und das Angebot annehmen werde, die weitere Vorgehensweise vor Ort zu besprechen. Er war einverstanden.

    Also bin ich am Nachmittag erst einmal zu meinem Fahrrad. Dort habe ich es überraschenderweise in einem einigermaßen gereinigten Zustand vorgefunden:

    Der Bauleiter war zu diesem Zeitpunkt bereits seit einer halben Stunde im wohlverdienten Feierabend. Nur ein weiterer Mitarbeiter der Baufirma war noch da, war über den Fall aber voll im Bilde. Er sagte, gerne hätte man das Fahrrad auch noch gründlicher gereinigt, wenn ich es nicht angeschlossen hätte. So aber hätte nur eine grobe Reinigung durchgeführt werden können. Mir wurde vorgeschlagen, dass ich am nächsten Tag das Fahrrad wieder vorbei bringe und direkt vor den Baucontainern platziere. Auch um fünf Uhr in der früh wird schon gearbeitet, so dass das Fahrrad direkt in Empfang genommen werden könne.

    Also gesagt, getan! Am nächsten Morgen Fahrrad postiert. Es war jedoch wieder ein anderer Mitarbeiter vor Ort, der sich meiner annahm. Den Bauleiter gibt es dort wohl gar nicht. Egal. Mir wurde zugesichert, dass das Fahrrad am Abend sauber geputzt abholbereit wäre. Ich bräuchte mir keine Sorgen machen, das Fahrrad würde nicht abhanden kommen. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass die Baufirma gar nicht selbst das Fahrrad eingesaut hatte, sondern ein Sub-Unternehmer, der das Arbeitsmaterial der Baufirma benutzt. Der Sub stellt anscheinend lediglich die Arbeitskraft. Ich erklärte trotzdem noch kurz mein Bügelschloss mit Zahlencode, damit das Fahrrad nicht doch noch wegkommt und setzte mich in die S-Bahn.

    Abends empfing mich dann ein fast perfekt geputztes und angeschlossenes Fahrrad.

    Und ich hatte nicht den Eindruck, als hätte man den scharfen Strahl eines Hochdruckreinigers draufgehalten. Nein, da muss sich jemand intensiv und ganz genau mit der Reinigung auseinander gesetzt haben. Der Rahmen, der Korb, die Speichen und Felgen: Alles war wieder blitzblank sauber. Ich war schwer beeindruckt. Da zu diesem Zeitpunkt kein Mitarbeiter greifbar war, trat ich meine Fahrt nach Hause an. Zwar bemerkte ich einige Schleifgeräusche, zu Hause angekommen musste ich dann aber nur abgeplatzten Lack von der Innenseite des Schutzblechs entfernen. Die Schutzbleche sind ohnehin unterhalb des Lacks großflächig verrostet, so dass es nicht verwundert, dass dort überall der Lack abblättert.

    Heute morgen wiederum hatte ich auf dem Bahnsteig insgesamt drei Mitarbeiter der Baufirma getroffen. Man erkannte mich sofort und begrüßte mich freudestrahlend. Hätte nur noch das Bier am Morgen gefehlt und wir hätten zwischen Betonplattenstapel und Absperrzäunen angestoßen. Zwar begann man dann, sich über mein Fahrrad nun etwas lustig zu machen: Es würde Schrott darstellen, andererseits würden über Facebook schon Höchstpreise dafür geboten. Gaudi hin und her. Man zwinkerte mir zu und ich bedankte mich nochmal für die Reinigung. Auch teilte ich nochmals mit, dass ich sehr positiv überrascht bin über den ganzen Ablauf der Regulierung. So verschwand ich in der kurz darauf einfahrenden S-Bahn. Ach ja, ich fragte noch gezielt nach, ob nun der Sub das Fahrrad gereinigt hätte. Nein, das wäre die Baufirma selbst gewesen. Man hätte die Reinigung anscheinend sehr freudig genossen. Keine Ahnung, was man damit gemeint hat. Das ganze Thema muss die Stimmung auf der Baustelle wohl extrem angehoben haben.

    Na, jedenfalls ist für mich die Sache nun erledigt. ich werde stets dieses Erlebnis in Erinnerung behalten, wann auch immer ich an meinem Heimatbahnhof ein- oder aussteige. Und das wird wohl geschätzt noch bestimmt zehntausend Mal der Fall sein. Lustige Sache!

    Ich sag mal, es ist schon doch ein Unterschied, ob es nun meinen 60.000-Euro-SUV betreffen würde (wenn ich denn einen hätte), oder eben ein schrottiges, aber dennoch zuverlässiges und funktionsfähiges Bahnhofsfahrrad, was bei eBay vielleicht für maximal 55 Euro weggehen würde. Daher habe ich mich dazu entschlossen, auch nicht den offiziellen Weg über (mecker, mecker...) Sachverständigen, Fahrradwerkstatt, möglicherweise Gericht usw. zu gehen. Die Baufirma hat ihrerseits so süß mitgewirkt und war wirklich um mein Fahrrad und mich echt besorgt. Das belohne ich dann auch mit meiner vollsten Zufriedenheit. Irgendwo muss man ja auch noch Mensch bleiben.

    Und nu?

    Also, an der Kreuzung gilt eindeutig rechts vor links, wenn Du auf der Fahrbahn fährst. Nun ist noch interessant zu wissen, ob der Signalgeber, welcher nicht im Bild zu sehen ist, nur das Fußgängersymbol beinhaltet oder eine Kombistreuscheibe hat. Oder gibt es dort sogar eine separate Fahrradampel? Wie auch immer, Möglichkeit zwei und drei gelten eh nur dann, wenn Du auf dem Hochbord daherkommst.

    Oh, die Antwort kam recht schnell:

    herzlichen Dank für Ihren Hinweis.

    Wir haben die Firma Bittl darauf aufmerksam gemacht, dass diese Aufsteller so nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechend und darum gebeten, diese entsprechend anzupassen!

    Leider hat die Firma diese Aufsteller selbst produziert, so dass wir weiter nicht tätig werden können.

    Schön, dass Sie über so profundes Wissen zum Thema verfügen. Die eKFV ist ja noch recht neu und sorgt immer noch für Verwirrung. Daher sind wir froh, dass Sie uns auf diesen Missstand aufmerksam gemacht haben, um gemeinsam für mehr Aufklärung sorgen zu können.

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

    Das ist ja höchstinteressant: Da prangt das Logo der Firma Metz groß und breit auf der Tafel und dieser Hersteller will für den Inhalt der Tafel nicht verantwortlich sein, weil sein Logo anscheinend missbraucht worden ist. Komisch. Gibt es noch andere E-Scooter-Hersteller, die Bittl verkauft? Warum sind dann nicht auch die anderen Logos aufgeführt worden? Warum ausgerechnet Metz? Ich finde die ganze Sache äußert dubios.

    Ich habe mich jetzt mal weit aus dem Fenster gelehnt und kurzerhand mal den Hersteller angeschrieben:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in einer Fililale des Sportartikelhändlers "Sport Bittl" in München bin ich gestern auf Ihre Informationstafel gestoßen, mit welcher Sie potentielle Interessenten, Käufer oder Besitzer von E-Scootern über die Regeln zum Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr aufklären. Diese Infotafel stand im Eingangsbereich und war somit weithin für alle Kunden des Geschäfts gut sichtbar.

    (siehe beigefügtes Foto)

    Auf dieser Infotafel wird jedoch bekannt gegeben, dass das Befahren mit E-Scootern auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Verkehrszeichen 240) nicht erlaubt sei. Gleichzeitig teilen Sie auf Ihrer Homepage aktuell mit, dass die Benutzung von gemeinsamen Geh- und Radwegen nun durchaus erlaubt sei, was in einem solchen Fall - wie beim Radverkehr auch - rechtlich gesehen einem Fahrbahnbenutzungsverbot gleichkommt.

    Aufgrund dieser wohl erst kürzlich durchgeführten Anpassung der Vorschriften ist Ihre Informationstafel nicht mehr auf dem aktuellsten Stand und somit veraltet.

    Es kann nicht angehen, dass die beabsichtigte Zielgruppe - vor allem Jugendliche ab 14 Jahren - gerade in der Zeit, in welcher ein völlig neues Verkehrsmittel etabliert werden soll, von Ihnen über die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen schlichtweg falsch informiert wird, gerade in einer Zeit, wo ohnehin eine gewisse Verwirrung bezüglich der gültigen Vorschriften zur Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen vorherrscht. Dieser Gebots- bzw. Verbotsirrtum kann fatale haftungsrechtliche Auswirkungen gerade im Falle eines Unfalls haben, wenn sich herausstellt, dass der Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn aufgrund des besagten Fahrbahnbenutzungsverbots überhaupt nicht hätte benutzen dürfen.

    Ich möchte daher anregen, Ihre Informationstafeln mit entsprechenden Aufklebern nachzurüsten, mit welchen die falschen Angaben durch korrekte Angaben ersetzt werden oder alternativ diese Tafeln bei den Händlern schleunigst ganz aus dem Verkehr zu ziehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Die Metz mecatech GmbH, welche nun den Moover vertreibt, liefert gleichzeitig auch eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften bezüglich der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr. So habe ich gestern in einer Sport-Bittl-Filiale in München folgende Informationstafel gefunden:

    Lustig, dass die dort bekannt gegebenen Vorschriften mittlerweile wohl schon wieder überholt sind, denn auf der Homepage der Firma wird bekannt gegeben, dass das Befahren von gemeinsamen Geh- und Radwegen mit dem Moover nun doch erlaubt sei.

    "Das Fahren des moovers ist nun zusätzlich innerorts auf gemeinsamen Geh und Radwegen gestattet."

    https://www.metz-moover.de/#e-mobilitaet

    Wie sollen die Käufer und Nutzer von solchen Fahrzeugen sich im Straßenverkehr denn richtig und korrekt verhalten, wenn schon der Händler der allererste ist, der falsche Vorschriften verbreitet?

    Nun, er hat sich nicht an den Bauherren gewandt.

    Ich hatte mich an die Firma gewandt, welche auf der großen Bautafel, die über das Sanierungsprojekt informiert, als ausführende Firma benannt wird.


    Er will nicht mit dem Bauleiter telefonieren.

    Stimmt, das will ich nicht. Und doch habe ich gestern die angegebene Handynummer angerufen. Der Bauleiter war sogar im Bilde. Lustigerweise gab er mir meine Frage unvermittelt zurück, welche ich in meinem Anschreiben an die Firma bereits formuliert hatte. Ich hatte schriftlich angefragt, wie die Firma denn die Schadenregulierung abwickeln mag. Da ich jedoch nicht die Schadenhöhe kenne, konnte ich auch keine konkreten Forderungen stellen. Jedoch fordere ich zumindest, dass das Fahrrad in den Zustand vor der Verschmutzung zurück versetzt wird.

    Naja, ich habe mich mit ihm nun doch tatsächlich vor Ort verabredet. Da aber der Bauleiter auf mehreren Baustellen gleichzeitig tanzt und auch mein eigener Urlaub noch ansteht, wird es mit dem Rendevouz erst in zwei Wochen etwas. Mir geht es dabei wohlgemerkt nicht etwa um ein neues Fahrrad. Meinetwegen putze ich das Rad auch selber. Mir geht es vielmehr darum, dass eine Verschmutzung von Fahrzeugen nicht einfach so hingenommen werden soll. Wie würde denn schließlich ein Autobenutzer reagieren, wenn er sein Fahrzeug nicht mehr in der selben Farbe vorfindet, die er bislang gewohnt war? Da kann die Firma doch gerne ihre Versicherung in Anspruch nehmen, sie kann eine Werkstatt mit der Säuberung des Rades beauftragen, der Bauleiter kann das Fahrrad auch gerne selber putzen oder man gibt mir einen finanziellen Ausgleich, der verhandelbar ist und meinen eigenen Aufwand entschädigt.

    Ich bin jedoch auch damit einverstanden, dass die Firma auf Höhe des Fahrradunterstands den Bordstein absenkt, damit man mit dem Rad den Unterstand endlich einmal problemlos erreichen und verlassen kann. Oder die Firma finanziert eine Handvoll sinnvoller Fahrradbügel, damit die Felgenkiller, an denen sowieso kein Mensch sein Fahrrad vernünftig anschließen kann, hoffentlich bald abgeschafft werden. Aber Hauptsache, die Firma nimmt die Angelegenheit ernst und ist sich ihres - wenn auch nur versehentlichen - Handelns bewusst.

    Ich stelle das Rad übrigens nun wieder exakt an die selbe Stelle. Die Schneidemaschine ist zwischenzeitlich verschwunden. Aber sollte sie wieder auftauchen, wird mein Rad nicht weichen. Genau das ist die Gelegenheit, festzustellen, ob das Lernziel erreicht worden ist.

    Ich würde anrufen und mich auf gar nichts fragwürdiges einlassen. Entweder selbst einen Vorschlag unterbreiten (ich bringe es zu Gutachter/Werkstatt xyz und Sie zahlen und bestätigen mir ggf. vorher schriftlich die Kostenübernahme) oder mir anhören, was er vorschlägt.

    Schön und gut! Aber dies ist doch wohl Aufgabe der Firma und nicht des Leiters der Baustelle vor Ort.

    Ich meine, wenn mein Auto von einem Linienbus angefahren wird, dann bekomme ich vom Busunternehmen ja schließlich auch nicht die Handynummer des Busfahrers.

    Die Baufirma hat geschrieben. Sie bedauert, dass mein Fahrrad verschmutzt wurde.

    Gleichzeitig verweisen sie auf den zuständigen Bauleiter. Man teilt mir seine Handynummer mit. Am Telefon würde dieser dann die weitere Vorgehensweise zur Klärung des Schadens besprechen.

    Am Telefon??? Auf solch fragwürdigender Art und Weise? Klingt ziemlich unseriös. Ich verlange keine Verhandlungen am Telefon, wo man den Gesprächspartner mitunter sowieso nur schlecht versteht. Vielmehr bestehe ich auf Regulierung der Angelegenheit durch Verantwortliche der Firma und nicht durch den vor Ort verantwortlichen Vorarbeiter. Was ist das denn für ein Gebaren? Will man mir da am Telefon etwa meinen Anspruch absprechen? Nach dem Motto: "Stell Dein Fahrrad mal da hin. Wenn Du heute abend wiederkommst, ist es sauber!"?????

    Ich weiß ehrlich gesagt nun nicht, was ich jetzt tun soll.

    In Mammendorf (Landkreis Fürstenfeldbruck / Oberbayern) braucht sich kein Verkehrsteilnehmer beschweren, er wisse nicht, wie er sich in verkehrsberuhigten Bereichen zu verhalten habe:

    ich bin dazu übergegangen, regelmäßig "falsche Richtung" entgegenzublöken und nicht auszuweichen. Um wenigstens ein wenig Gegenwind zu bieten.

    Das finde ich jetzt absolut krass. Denn genau so mache ich es auch!

    Und wohlgemerkt nicht "falsche Seite!", sondern "falsche Richtung!"

    Meine Airzound kommt dabei jedoch nur im Ausnahmefall zum Einsatz.

    Momentan werden am Bahnhof Grafrath (das ist im Landkreis Fürstenfeldbruck/Bayern) die Bahnsteige saniert. Alte Gehwegplatten raus, neue Beton-Pflastersteine rein. Sehen ganz hübsch aus. Natürlich müssen etliche Steine wegen Kanten, Kabelschächten, Pfosten usw. reichlich geschnitten werden. Und wo macht man sowas dann am besten? Genau! Direkt neben dem Fahrrad-Unterstand!

    So sah dann mein Fahrrad aus, als ich müde von der Arbeit aus der S-Bahn fiel:

    Nein, das ist kein Ghostbike! Das ist mein Kettler-Bahnhofsfahrrad. Das ist normalerweise dunkelgrün!

    Ich war erst einmal nicht schlecht am Staunen. Die Arbeiten wurden unterdessen natürlich unbeirrt fortgeführt:

    Ich habe direkt vor Ort niemanden mit dem Sachverhalt konfrontiert. Geschehen ist schließlich geschehen. Viel mehr freute ich mich, mich auf offiziellem Wege an die Baufirma zu wenden. Aber vorher hatte ich noch versucht, das Fahrrad mit dem Gartenschlauch abzubrausen. Solange das Fahrrad naß war, sah es auch einigermaßen sauber aus. Doch sobald es wieder getrocknet war, kam der weiße Betonschleier zurück:

    Und zum Vergleich ein Archivfoto vom sauberen Fahrrad:

    Geputzt habe ich es bislang noch nicht. Dafür hat die Baufirma letzte Woche jedoch einen netten Brief inklusive Fotos von mir bekommen. Bislang keine Reaktion. Mal sehen, ob und was da wohl noch kommt.

    Sind Firmen nicht gegen Schäden an Fahrzeugen versichert, die sie anrichten? Dann brauchen die es ja nur ihrer Versicherung mittteilen, oder? Der Schaden ist jedoch schwer zu schätzen. Auf jeden Fall ist eine gründliche mechanische Reinigung mit vieeel Wasser erforderlich. Und Lager, Naben, Kette müssten allesamt gereinigt und neu geschmiert werden. Der Staub setzt sich ja überall ab und wirkt wie Schleifpapier. Das ist 'ne Arbeit, zu der ich eigentlich gar kein Bock habe.

    Ach ja, meine Hose war natürlich auch eingesaut. Man hätte meinen können, I C H wäre der Bauarbeiter gewesen! Waschmaschine hat's aber geheilt.

    Die Baustelle ist dort auf jeden Fall noch längere Zeit eingerichtet und auch die Schneidemaschine versieht weiterhin dort fleißig ihren Dienst.

    Falls Du mal ein paar Stunden investieren möchtest, schick mir doch hier eine Nachricht.

    Ich bin auf jeden Fall dabei! Pro Woche durchquere ich Bruck durchschnittlich zwei Mal. Da findet sich sicherlich ein Termin. (Fahrstrecke München - westlicher Landkreis FFB)

    Wenn man sich da nicht schon vorher gut auskennt ist man verdammt. Ich bin genau dort (aus Jesenwang kommend) neulich mit dem Rennrad gestrandet, wollte in die Buchenau weiter und hab den Weg erst nach mehreren Minuten Landkartenstudie auf dem Handy gefunden.

    Genau das ist ein weiterer Punkt, den ich aber bewusst erstmal nicht angesprochen habe, da man als Leser sonst völlig die Orientierung verliert.

    Tatsache ist, dass man auf Höhe des Wegweisers "Radweg in die Buchenau" (Es gibt keine Radweg, sondern nur Gehwege!) einen 180-Grad-Turn hinlegen muss, um auf der Fahrbahn entgegengesetzt weiterzufahren und demnach auch die beiden folgenden Kreisel bei der Feuerwehr und bei A.T.U. zu passieren. Weiter geht es dann am Toom-Baumarkt vorbei und weiter bis zur Mega-Baustelle der Stadtwerke. Irgendwann ist man dann in der Buchenau angelangt. Überall besteht keine Benutzungspflicht. Es handelt sich lediglich um Gehwege. Wer dort Schrittgeschwindigkeit fahren will, bitteschön!

    Fährt man dort mit dem Fahrrad jedoch auf der Fahrbahn - vor allem auch durch beide Kreisel - wird man durch renitente Kraftfahrer fast schon gelyncht. Es herrscht null Toleranz vor, wenn das Hoheitsgebiet der Kraftfahrzeuge verletzt wird. Daher bin ich wohl der einzige, der auch dort legal das sichere Fahrbahnradeln praktiziert.

    In Fürstenfeldbruck wird der Radverkehr in der Landsberger Straße von Westen aus Richtung Jesenwang kommend Richtung Stadtmitte außerorts zunächst linksseitig herangeführt:

    Nach einigen hundert Metern ist dann mit der linksseitigen Benutzungspflicht jedoch Schluss. Man darf sich aussuchen, weiterhin den linken Gehweg zu benutzen, was dann sogar über die Schrittgeschwindigkeit hinausgehen darf, in Fußgängergeschwindigkeit auf dem rechten Gehweg weiter zu eiern, oder aber gleich die Fahrbahn zu benutzen. Als kleinen Service erhält man noch den Tip, wie man in den Fürstenfeldbrucker Stadtteil Buchenau gelangt.

    Weil man auf diesem Wegelchen ja ohnehin schon unterwegs ist, fährt der Durchschnittsradler kurzerhand weiter geradeaus, wenn er nicht gerade in die Buchenau möchte. Das [Zusatzzeichen 1022-10] läd schließlich dazu ein.

    Doch spätestens an der nächsten Kreuzung ist endgültig Schluss mit der brandgefährlichen Linksfahrerei. Nun steht wirklich nur noch der rechte Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zur Verfügung oder aber die Fahrbahn, um allen Gefahren aus dem Weg zu gehen:

    Der routinierte Radfahrer ordnet sich an dieser Kreuzung natürlich gemeinsam mit dem Querverkehr auf der Fahrbahn ein, um entweder auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn weiterzufahren. Schließlich ist der Fußgängerüberweg für Radfahrer keine Option. Man ist ja kein Fußgänger, gell? Selbst die ausgeschilderte Rad-Fernroute ist der Meinung, dass man hier nicht einfach so weiter geradeaus fahren soll. Ist doch prima und nicht selbstverständlich !


    Doch was dem Radfahrer, der es verpasst hat, die Kreuzungsfläche zum queren zu benutzen, dann geboten wird, hat mir heute echt die Luft aus den Reifen gehauen! Ich musste zwei Mal hinschauen und konnte es dennoch nicht glauben:


    Obwohl ja Bodenmalereien alleine noch keine verkehrsrechtliche Anordnung darstellen, wird dem ahnungslosen Radfahrer hier suggeriert, er könne hier legal den Fußgängerüberweg benutzen. Wohlgemerkt als Radfahrer, denn nichts anderes gibt dieses Bodensymbol wieder! Und da diese Einladung ja sehr gerne angenommen wird, rollt man also über den Zebra in der wahren Annahme, dass der Kraftverkehr selbstverständlich anhält und den Radverkehr queren lässt. Natürlich hält der Kraftverkehr in der Regel auch an. Aber hier wird der ahnungslose Radfahrer in seiner Annahme gestärkt, alle Fußgängerüberwege gelten weltweit eben auch für Radfahrer. Tolle Wurst!

    Ich weiß beim besten Willen nicht, was sich die Straßenverkehrsbehörde dabei gedacht hat. Aber ich glaube, da hat gar keiner irgend etwas gedacht. Nennt man sowas nicht "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr"???

    Das ist allerdings eine Steigerung. In meinen Augen ein absoluter Knaller! Das zeigt mal wieder, dass sich die zuständige Straßenverkehrsbehörde keine Gedanken macht oder nicht machen kann, weil die notwendige und zu erwartende Kompetenz fehlt. Warum nur findet man solche Unzulänglichkeiten niemals auf Verkehrsflächen, die nur den Kraftverkehr unter sich betrifft?