Aufgrund der großen Nachfrage beschreibe ich dann hier einmal stellvertretend die Situationen in Fürstenfeldbruck am Beispiel der Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Münchner Straße/Tulpenstraße. Und da Bilder bekanntlich mehr sagen, als 1000 Worte:



Die Fotos zeigen alle drei Fußgängerampeln. Über die entsprechenden Furten wird gleichzeitig Radverkehr abgewickelt, und zwar mit dem Ziel, den Gehweg mit Radfreigabe zu erreichen. Eine weitere Konstellation ergibt sich zudem, wenn man aus der Tulpenstraße kommend nach Süden abbiegen will. Diese Fahrbeziehung habe ich hier aber nicht vermerkt. Denkbar wäre dort natürlich auch direktes linksabbiegen, obgleich der gemeinsame Geh- und Radweg Richtung Süden hinter der Kreuzung dann keine Auffahrmöglichkeit mehr bietet.
Bei allen drei Stellen muss man nun gemäß StVO die Signalgeber des Kraftfahrverkehrs beachten, da keine für den Radverkehr gültigen Lichtzeichen vorhanden sind. Das hat zur Folge, dass man, wenn man linksseitig von Süden nach Norden die Oskar-von-Miller-Straße überqueren will, damit man die Oskar-von-Miller-Straße rechtsseitig auf dem freigegebenen Gehweg in Schrittgeschwindigkeit befahren kann, eigentlich den Richtungspfeil in der Ampel für den Kraftverkehr beachten muss, was jedoch kaum möglich ist, da man sich dann bereits weit vor der Kreuzung aufstellen müsste. Wenn dieser Richtungspfeil dann auf grün umspringt, kommt es dann zum feindlichen Grün, da der Fahrweg beider Verkehrsteilnehmergruppen sich an dieser Stelle kreuzen.
Kurioserweise kommt man unter Umständen aber noch nicht einmal dazu, die Kreuzung bei Kraftfahrgrün zu queren, da der vorgelagerte freilaufende Rechtsabbieger mit einer Schlafampel genau in diesem Moment auf rot steht und ausgerechnet dort sogar eine Kombi-Streuscheibe verbaut ist, die mir das Queren zur Mittelinsel verbietet. Also, ich meine, "verbietet", nicht weil es eine Kombi-Streuscheibe ist, sondern deswegen, weil die Ampel in diesem Moment rot zeigt!

Man könnte nun argumentieren, dass man diese Kreuzung dann halt nur entgegen des Uhrzeigersinns - analog eines Kreisels - überwinden darf. Aber erstens ist dies kaum so gewollt, da der Radverkehr an diese Stelle schließlich ja bereits linksseitig herangeführt wird und zweitens auch beim Haken schlagen immer noch die Fußgängerampel von den Bildern 1 und 3 vorhanden sind. Diese Kreuzung ist also für den Radverkehr eindeutig Murks. Und nur ein Beispiel von mehreren.
Die Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Schöngeisinger Straße/Rothschwaiger Straße ist nochmal eine Nummer krasser, auf die ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen will.
Die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt hat meinen schriftlichen Verbesserungsvorschlag seit JAHREN in der Schreibtisch-Schublade abgelegt. Sie versteht schlichtweg nicht, was ich will.
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