In Fürstenfeldbruck ist in der Landsberger Straße zwischen Zadarstraße und Hubertusstraße/Waldfriedhof die Benutzung des linken Gehwegs Richtung Osten mit
erlaubt.

Richtung Westen ist übrigens ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
beschildert.
Ab der Kreuzung Hubertusstraße/Waldfriedhof ist die linksseitige Benutzung dann wiederum mit
verboten.

Vor einiger Zeit tauchte dann auf dem Asphalt unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg ein Fahrradpiktrogramm auf, welches Radfahrern vorgaukelt, der Weg über den Fußgängerüberweg wäre eine legale Radverkehrsanlage, auf welcher Radfahrer gegenüber dem Längsverkehr wohlmöglich auch noch Vorrang hätten.

Da dies in meinen Augen grober Unfug ist, habe ich diesen Umstand im Portal von https://www.radar-online.net/home beim Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet. Nach einiger Zeit war dieses Piktogramm dann tatsächlich wieder verschwunden:

Dafür hat man diese Pinselei nun in Längsrichtung angebracht, was die Sache aus meiner Sicht jedoch nicht besser macht:

Darauf habe ich mich schriftlich direkt an das Landratsamt Fürstenfeldbruck gewandt:
In Fürstenfeldbruck befindet sich in der Landsberger Straße Höhe Einmündung Hubertusstraße ein Fußgängerüberweg. Gleichzeitig wird dem Radverkehr auf der Landsberger Straße Richtung Osten aus Richtung Aich kommend mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) angeboten, den nördlichen Gehweg der Landsberger Straße bis zur Einmündung zum Parkplatz des Waldfriedhofs zu benutzen. Im weiteren Verlauf ist in Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Waldfriedhofs dem Radverkehr die Weiterfahrt Richtung Osten auf dem nördlichen Gehweg mit Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) dann untersagt. Bis vor kurzem befand sich an dieser Stelle direkt vor dem Fußgängerüberweg ein Piktogramm auf dem Boden in Form eines Fahrrads.
Das Anbringen eines Fahrradpiktrogramms auf dem Boden direkt vor einem Fußgängerüberweg ist jedoch sehr fragwürdig, da es sich an dieser Stelle nicht um eine Radverkehrsführung handelt, sondern lediglich um Gehwege. Auch haben Radfahrer auf Fußgängerüberwegen keinen Vorrang gegenüber dem Längsverkehr auf der Fahrbahn, sondern sind wartepflichtig, solange sie sich nicht in Fußgänger verwandeln, also absteigen. Aus diesem Grund hatte ich vor geraumer Zeit über das Meldeportal http://www.radar-online.net diesen Zustand gemeldet und angeregt, dieses Piktogramm zu entfernen, da ansonsten dem Radverkehr an dieser Stelle der Eindruck vermittelt wird, es würde sich bei diesem Fußgängerüberweg um eine legale Radverkehrsführung handeln, bei welcher der Radverkehr Vorrang hätte. Erfreulicherweise wurde mein Vorschlag aufgegriffen und das Piktogramm wieder entfernt, da man eingesehen hat, dass diese Bodenmalerei an dieser Stelle Blödsinn ist.
Gleichzeitig wurde jedoch ein neues Piktogramm am Boden aufgebracht, und zwar ebenfalls direkt vor diesem Fußgängerüberweg, diesmal aber nicht in Querrichtung, sondern in Längsrichtung gemeinsam mit einem nach rechts weisenden Pfeil. Aus meiner Sicht stellt dies jedoch keine Besserung der Lage dar, denn dem Radverkehr wird weiterhin suggeriert, er solle hier nach rechts legal über den Fußgängerüberweg fahren. An der zweifelhaften Verkehrsführung hat sich somit rein gar nichts geändert. Das Risiko, welches eine solche Markierung hervorruft, ist jedoch unkalkulierbar, da Radfahrer aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit im Vergleich zu Fußgängern recht unvermittelt die Fahrbahn überqueren und Kraftfahrer vom plötzlichen Auftauchen des Radfahrers überrascht werden können. Andererseits kann der Kraftfahrer berechtigterweise durchaus der Meinung sein, dass ein dort querender Radfahrer gegenüber dem Längsverkehr schließlich keinen Vorrang hat und verringert demnach seine Geschwindigkeit nicht. Die jetzige Situation ist somit weiterhin unbefriedigend.
Ich möchte daher anregen, das nun angebrachte Piktogramm inklusive dem Pfeil ebenfalls zu entfernen. Es besteht kein Grund, den Radverkehr über die Einfahrt zum Parkplatz hinaus zu führen, um ihn anschließend über den Fußgängerüberweg zu führen, wo er – wie auch im Einmündungsbereich selbst – gegenüber dem Längsverkehr keinen Vorrang hat. Vielmehr sollte eine Bodenmarkierung bereits vor der Einfahrt am Boden angebracht werden, damit der Radverkehr direkt im Einmündungsbereich die Landsberger Straße überqueren kann. Nachfolgendes Bild stellt eine Fotomontage dar.

Somit würde sich der Radverkehr wie ein Fahrzeug verhalten (was Fahrräder ja schließlich auch sind) und die Straßenseite direkt im Einmündungsbereich überqueren – natürlich unter Beachtung des Vorrangs des Längsverkehrs und ggf. des Gegenverkehrs aus der Hubertusstraße. Fortgesetzt werden kann dann die Fahrt Richtung Osten entweder direkt auf der Fahrbahn oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem für Radfahrer freigegebenen rechten (südlichen) Gehweg. Oder aber es wird in die Hubertusstraße abgebogen. Ein solcher Abbiegevorgang bzw. ein solches Einfahren in den fließenden Verkehr ist für den Radverkehr ein völlig normaler alltäglicher Vorgang, welcher keine besonderen Kompetenzen erfordert. Solche Abbiege- bzw. Einfahrsituationen kommen bei Radfahrern im Straßenverkehr laufend und überall vor und sind auch an dieser Einmündung nichts Außergewöhnliches. Es besteht daher kein Grund, gerade diese Einmündung für den Rad- und Kraftverkehr gerade im Hinblick auf § 8, Rn 3 VwV-StVO („“) unnötigerweise zu verkomplizieren.
Nun habe ich folgende schriftliche Reaktion erhalten:
Wenn Radverkehrsführungen enden, sind Radfahrer an gesicherten Querungsstellen überzuleiten bzw. gesichert in die Fahrbahn einzuleiten. Der 2-Richtungsradweg aus der Straße Zur Kaisersäule bzw. von der St 2054 kommend, endet an dieser Stelle. Das Sperrschild allein hält die Radfahrer nicht ab ihre Fahrt auf dem Gehweg fortzusetzen. Auf Nachfragen bei Radfahrern (auch an anderen Stellen) wurde uns gesagt, dass für die Radfahrer Bodenmarkierungen am wichtigsten sind, da sie diese (im Gegensatz zur Beschilderung) auf jeden Fall wahrnehmen. Der Fußgängerüberweg ist eine gesicherte Querungshilfe. Seine Benutzung ist in der StVO geregelt. Das Piktogramm entbindet die Radfahrer nicht von der Einhaltung dieser Vorschriften. Es dient lediglich zur Orientierung. Eine gesicherte Einleitung auf die Fahrbahn ist an der Einfahrt zum Waldfriedhof nicht möglich.
Wir bedanken uns für Ihren Vorschlag, werden ihm aber nicht folgen. Das Problem, dass Radfahrer über FG `s fahren und nicht absteigen und schieben existiert an allen FG `s. Hier helfen keine Schilder und kein Weglassen von Markierungen hier kann nur durch Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit Abhilfe geschaffen werden. Wir werden dem Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei, mit dem wir eng zusammenarbeiten, bitten, wenn möglich dahingehend Kontrollen durchzuführen.
Toll! Es bleibt also alles so, wie es jetzt ist. Versteht man eigentlich die Problematik? Warum wurde das erste Piktrogramm dann wieder aufwändig entfernt? Und stellt ein für Radfahrer linksseitig freigegebener Gehweg tatsächlich eine Radverkehrsführung dar? Ich bin einigermaßen fassungslos über die Haltung der Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstadt, wobei erst vor einiger Zeit an einem anderen Fußgängerüberweg in Fürstenfeldbruck eine Radfahrerin umgenietet wurde, welche sich wohl aus Unkenntnis ihre vermeintliche Vorfahrt erzwingen wollte. Und da gab es KEINE Piktogramme.