Beiträge von Alf
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Doof ist es nur, wenn man diesem Hinweis eigentlich gar nicht folgen darf.
Wie meinst Du das jetzt genau?
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Anstelle des Wegweisers hing da aber mal ein 240er, oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Zumindest die letzten Jahre war es so wie auf dem Bild. Wie es früher mal war, weiß ich leider nicht.
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Ein solcher Vorwegweiser für den Radverkehr gibt es auch in Fürstenfeldbruck, Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Bahnhofstraße. Dort wird der Radverkehr auf dem Foto in Blickrichtung rechts mit herangeführt. Hinter der Kreuzung geht es dann links zunächst mit weiter, um sich dann nach zehn Metern in zu verwandeln. Trotzdem will man den Radverkehr von der Fahrbahn fernhalten und hofft, dass so die Radfahrer die Beschilderung befolgen. Zumindest den Vorwegweiser. Ob dann tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit balanciert wird, interessiert sowieso niemanden.
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Warum beobachtet die Radfahrerin bzw. der Radfahrer nicht die für sie/ihn gültige Fahrradampel, wenn diese denn offenbar noch zuverlässig arbeitet?
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Ein klärendes wäre hier aber auf jeden Fall erforderlich.
Du meinst, für den rechts abbiegenden Kraftverkehr? Dann müsste die Furt aber konsequenterweise auch das oder erhalten.
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Ich schließe mal den Kreis: Was nützt die Erhöhung der Bußgelder, wenn die Vergehen von vornherein gar nicht erst festgestellt werden, weil das erforderliche Personal fehlt?
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Die Aussage, dass auf gemeinsamen Geh- und Radwegen nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, ist schlichtweg nicht korrekt.
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Hinter dem Baum beginnt doch ein neuer, ungebläuter Radweg.
Klar! Habe ich ja völlig übersehen. Der Radweg endete vorher ja unvermittelt.
Aber ich schätze mal, da wird das letzte Wort bzw. Schild noch nicht gesprochen sein. Nächste Woche steht dort bestimmt und nach zwei Metern wieder .
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Ich würde
... Oder ist allen Teilnehmern der Verantwortungskette so etwas einfach egal?
Tja, eine Menge Leute hat hier anscheinend schlichtweg ihren Beruf verfehlt. Und ich gebe zu, in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Gedanken gespielt zu haben, mich auf einen solcher Arbeitsplätze zu bewerben. Wohlgemerkt, damit der Laden läuft und das Fahrrad rollt.
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Dann kann es aber nicht sein, dass die Führung des neuen Radwegs die Radfahrer nun auf die Fahrbahn zwingt, obwohl es vorher dort nicht der Fall war. Nicht, dass ich etwas gegen Fahrbahnfahren hätte. Aber erstens steige ich als Radfahrer aus Prinzip nicht ab, erstens befahre ich niemals Gehwege und erstens werde ich dort bereits an der letzten legalen Möglichkeit auf die Fahrbahn überwechseln, um dann an der nächsten legalen Möglichkeit hinter dem Baum wieder den Radweg zu erreichen.
Soviel dann zum Thema: "Wir machen alles wieder so, wie es vorher war..."
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In München-Pasing scheint man sich nicht einig zu sein, ob es sich beim Hellihofweg um einen gemeinsamen Geh- und Radweg oder um einen Gehweg mit Radfahrfreigabe in Schrittgeschwindigkeit handeln soll:
Man beachte die Bodenmalerei! Gut hinschauen, es ist auf dem Bild nur schwer erkennbar.
Hier ein Überblick der Situation:
Am Wochenende hatte ich mich per E-Mail an das Kreisverwaltungsreferat gewandt. Mal sehen, was passiert. Eine Antwort von denen steht noch aus.
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Auch auf nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen kann tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfinden.
Dürfen auf solchem Privatgrund denn dann überhaupt die offiziellen Verkehrszeichen zum Einsatz kommen?
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Wenn ich mir die Strecke so ansehe mit dem Wissen ordnet Schrittgeschwindigkeit an ....
Ganz genau!
Im Gegenzug kann ich nicht nachvollziehen, warum bei Kraftfahrzeuge dann immerhin mit 30 km/h fahren dürfen.
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?
Ich hatte allerdings einen Schneider CPC464. Aber den kennt ja kaum einer.
Sag' nicht sowas! Ich hatte sogar zwei!
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Solche Spielchen kennt man aus der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck auch:
Obwohl die Streuscheibe auch den Radverkehr korrekt regeln würde, dürfen Radfahrer nur auf die für sie nicht gültigen Fußgängersymbole in der Streuscheibe achten.
Hier gibt es nicht einmal eine Kombi-Streuscheibe. Wofür auch? Radverkehr darf hier gar nicht stattfinden. Das nächste Bild verrät die ganze Wahrheit:
Aha! Wenn hier also doch ein Radfahrer verbotenerweise die Kreuzung linksseitig überquert, soll er bitteschön den Signalgeber der Fußgänger beachten und nicht etwas die Lichtzeichen des Fahrverkehrs, weswegen er sich eigentlich 15 Meter weiter vorne aufstellen müsste, um diese zu beobachten (hier nicht im Bild zu sehen).
Das zuständige Landratsamt ist seit über einem Jahr durch mich über diese Missstände informiert.
Passiert ist: