Ist die Einmündung nach rechts nicht mit geschmückt?
Beiträge von Alf
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Hab auch so eine Stelle auf meinem Arbeitsweg, die veröffentliche ich hier aber nicht, denn "der Feind" liest ja vielleicht mit und es wäre schade, wenn ich meine mir selbst zurechtgebogene Begründung verlieren würde, mehrere 100m auf der B2 zu fahren zum direkten Linksabbiegen, denn am Fahrradpflichtweg-Ende ist eine Querung der Kreuzung seit 3 Jahren regelkonform nicht möglich, solange man in die Pedale treten will.
Ist diese besagte Stelle innerorts oder gar außerorts?
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*Ironie* Als Fußgänger kann man auch ruhig einmal Rücksicht nehmen! *Ironie Ende*
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Aufgrund der großen Nachfrage beschreibe ich dann hier einmal stellvertretend die Situationen in Fürstenfeldbruck am Beispiel der Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Münchner Straße/Tulpenstraße. Und da Bilder bekanntlich mehr sagen, als 1000 Worte:
Die Fotos zeigen alle drei Fußgängerampeln. Über die entsprechenden Furten wird gleichzeitig Radverkehr abgewickelt, und zwar mit dem Ziel, den Gehweg mit Radfreigabe zu erreichen. Eine weitere Konstellation ergibt sich zudem, wenn man aus der Tulpenstraße kommend nach Süden abbiegen will. Diese Fahrbeziehung habe ich hier aber nicht vermerkt. Denkbar wäre dort natürlich auch direktes linksabbiegen, obgleich der gemeinsame Geh- und Radweg Richtung Süden hinter der Kreuzung dann keine Auffahrmöglichkeit mehr bietet.
Bei allen drei Stellen muss man nun gemäß StVO die Signalgeber des Kraftfahrverkehrs beachten, da keine für den Radverkehr gültigen Lichtzeichen vorhanden sind. Das hat zur Folge, dass man, wenn man linksseitig von Süden nach Norden die Oskar-von-Miller-Straße überqueren will, damit man die Oskar-von-Miller-Straße rechtsseitig auf dem freigegebenen Gehweg in Schrittgeschwindigkeit befahren kann, eigentlich den Richtungspfeil in der Ampel für den Kraftverkehr beachten muss, was jedoch kaum möglich ist, da man sich dann bereits weit vor der Kreuzung aufstellen müsste. Wenn dieser Richtungspfeil dann auf grün umspringt, kommt es dann zum feindlichen Grün, da der Fahrweg beider Verkehrsteilnehmergruppen sich an dieser Stelle kreuzen.
Kurioserweise kommt man unter Umständen aber noch nicht einmal dazu, die Kreuzung bei Kraftfahrgrün zu queren, da der vorgelagerte freilaufende Rechtsabbieger mit einer Schlafampel genau in diesem Moment auf rot steht und ausgerechnet dort sogar eine Kombi-Streuscheibe verbaut ist, die mir das Queren zur Mittelinsel verbietet. Also, ich meine, "verbietet", nicht weil es eine Kombi-Streuscheibe ist, sondern deswegen, weil die Ampel in diesem Moment rot zeigt!
Man könnte nun argumentieren, dass man diese Kreuzung dann halt nur entgegen des Uhrzeigersinns - analog eines Kreisels - überwinden darf. Aber erstens ist dies kaum so gewollt, da der Radverkehr an diese Stelle schließlich ja bereits linksseitig herangeführt wird und zweitens auch beim Haken schlagen immer noch die Fußgängerampel von den Bildern 1 und 3 vorhanden sind. Diese Kreuzung ist also für den Radverkehr eindeutig Murks. Und nur ein Beispiel von mehreren.
Die Kreuzung Oskar-von-Miller-Straße/Schöngeisinger Straße/Rothschwaiger Straße ist nochmal eine Nummer krasser, auf die ich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen will.
Die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt hat meinen schriftlichen Verbesserungsvorschlag seit JAHREN in der Schreibtisch-Schublade abgelegt. Sie versteht schlichtweg nicht, was ich will.
Mitteilung an Admin: Diesen Beitrag bei Bedarf bitte nach "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" --> "München und Umgebung" verschieben.
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Meine Familie hat mir folgenden Deal vorgeschlagen: Nehme ich 12 kg ab, "darf" ich mir mein heißersehntes Flux-Liegerad kaufen!
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Die Beschilderung ist eine ganz klare behördliche Anordnung, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wer hat mal Lust, sich selbst anzuzeigen?
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Ist das nicht die A1 zwischen den AS Hamburg-Harburg und Hamburg-Stillhorn?
Bei meinem letzten Hamburg-Besuch im Herbst habe ich mir die Süderelbbrücke mit daneben verlaufenden Radweg einmal angeschaut. Hier sind einige Impressionen:
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"Zum einen sei für unaufmerksame Radfahrer eine neue Unfallgefahr entstanden."
Ach was! Und diese Unfallgefahr würde auf dem Hochbord dann nicht herrschen?
Wenn das so ist, dann fordere ich, dass alle unaufmerksamen Kraftfahrer ab sofort ebenfalls Hochbord fahren!
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Von der Ohestraße aus kann man mit dem Auto nur rechts abbiegen in die Gustav-Bradtke-Allee.
Auch mit dem Fahrrad darf man dort nur rechts abbiegen.
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Naja die Dinger mit den Bordsteinkanten finde ich blöd, gerade bei Schnee (In Hamburg...) oder Ungeschicklichkeit eine unnötige Sturzfalle. Dazu sammelt sich da Laub.
Ist schon klar. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, was für ein Sch... heute alles möglich ist.
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Wenn schon, denn schon...
Mapillary nochmal Mapillary Ach ja, hier noch... ...und schließlich
Alles zu finden in Hamburg-Borgfelde.
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Zitat aus dem Urteil:
"Auf einem für die Benutzung durch Radfahrer frei gegebenen Gehweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, müssen Radfahrer auf Fußgänger erhöhte Rücksicht nehmen... Erforderlichenfalls muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist, oder sogar vom Fahrrad abgestiegen werden."
Ja, was jetzt? Ich denke, gemäß Anlage 2 zur StVO bei der Erläuterung zum VZ 239 muss Radverkehr bei
immer in Schrittgeschwindigkeit fahren?
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Oberbayern, Landkreis Fürstenfeldbruck: Staatsstraße 2054 Höhe Fürstenfeldbruck-Aich
Ich weiß nicht, ob es der Sog der schnell vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge war. Oder vielleicht doch eher die ersten Planungen für den Bau eines Radschnellwegs über den Acker. Oder doch nur Vandalismus?
Ich habe das 240er dann an den Masten gelegt, damit der Bauhof nicht noch schmutzige Stiefel bekommt, wenn er es in den nächsten Tagen aufgrund meiner Meldung wieder montiert.
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Wenn ich mit jemand anderem zusammen dort Rad fahre, dann fährt einer von uns legal auf der Fahrbahn und der andere legal auf dem Fußweg. So können wir ganz legal und sicher nebeneinander her fahren nur getrennt durch einen schmalen Grünstreifen.
Du willst jetzt nicht behaupten, dass Du dann in Schrittgeschwindigkeit auf der Fahrbahn unterwegs bist?
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Und wenn ich mir dann noch die wummernde "Musik" anhöre, die aus manchen Autos dringt, dann ...
Dann hat sich dann doch der Ruf nach künstlichen Schallerzeugern doch gleich automatisch erledigt!
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Auch ich mache in München bei jeder Fahrt genau die selben Erfahrungen.
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Ich finde es ja ein wenig schade, dass ... die widersprüchlichen Beschilderungen oder Signalgeber den Radverkehr zu vermeintlich ordnungswidrigen Fahrweisen animieren.
Aber vielleicht kann ich das ja auch gar nicht beurteilen, denn schließlich habe ich ja angeblich gar keine Ahnung von der Es-teh-fau-oh, schließlich bin ich ja über eine rote Ampel gefahren
ist es nicht auch d i e Chance, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bestehende Mängel bei Beschilderung und Signalgebung für alle Zeiten höchsrichterlich klären zu lassen? Vielleicht liegen w i r mit unseren Denkweisen und Ansichten ja grundlegenden Irrtümern auf. Wobei mir dabei momentan aber nichts einfallen will..,.