Bei uns im Stadtteil konnte ich einmal den Parcours der Grundschule beobachten.
Solche Tests mit unabhängigen Beobachtern wären auch für so manchen Kraftfahrer durchaus mal angebracht.
Bei uns im Stadtteil konnte ich einmal den Parcours der Grundschule beobachten.
Solche Tests mit unabhängigen Beobachtern wären auch für so manchen Kraftfahrer durchaus mal angebracht.
Genau so haben aber auch gute Fahrradwege und andere Fahrrad-Infrastruktur ihre Berechtigung, ohne dass es eine Verpflichtung zur Benutzung gibt.
Auf genau diese Ansicht komme ich auch immer wieder regelmäßig, wenn die Fahrbahn mit zweispurigen Fahrzeugen verstopft ist.
Entenwerder wird gerade ein neuer Radweg für die Veloroute 9 gebaut.
Aha, wieder einmal aus vielen kleinen Beton-Pflastersteinen zusammengesetzt. Wohlmöglich noch mit Fase. Das hat in Hamburg Tradition. Ich kenne keinen derartigen Radweg, der sich in den Jahren nicht in Buckelpisten verwandelt hätte. Die Planer fahren einfach kein Rad. Und bei älteren so angelegten Radwegen schüttelt einem die Fase noch ordentlich durch, gerade bei hohem Reifendruck. Einfach schrecklich!
Warum sollte dir ein Radfahrer in die Rippen fahren? Fährst du, wenn du mit dem Rad unterwegs bist, Fußgänger an?
Wenn mir ein Fußgänger unvermittelt vor den Lenker läuft, dann es durchaus darauf hinauslaufen. Glücklicherweise ist mir das aber noch nie passiert. Ich finde es aber irgendwie komisch, dass beim Radfahr-rechts-abbiegen nicht die Lichtzeichen des "Fahrverkehrs" gelten sollen. Gelten dann wenigstens die vorfahrtregelnden Schilder für den abbiegenden Radfahrer?
Das ist kein Rotlichtverstoß, den Eric da begeht, denn das Rotlicht mit dem Richtungspfeil nach Rechts gilt für den Autoverkehr.
Für den Radverkehr auf dem Radweg, den Eric benutzt, gilt das Rotlicht nicht, denn die Ampel steht links vom Radweg und auf dem Radweg ist an der Stelle keine Haltelinie markiert.
Das bedeutet, wenn ich bei grün eine Kreuzung überquere, habe ich einfach Pech gehabt, wenn mir von rechts ein Radfahrer in die Rippen fährt?
die Kindersendung PUR hat auch einen halbstündigen Beitrag produziert.
Bei 4:39 wundert es mich, dass selbst ein professioneller Fahrradkurier seine Opferrolle damit beschreibt, er wäre "übersehen" worden. Also hat der Unfallgegner geguckt.
Und bei 8:59 begeht der Moderator einen qualifizierten Rotlichverstoß, denn der Richtungspfeil des Signalgebers für den Fahrverkehr war eindeutig rot. Dafür beschwert er sich, dass ihm die Fußgänger in die Quere kommen.
Und überhaupt: Wer permanent so weit rechts fährt, dass es pures Glück ist, dass er keine Außenspiegel mitnimmt, braucht sich nicht darüber beschweren, dass auch Kraftfahrer nicht mehr Platz zu ihm lassen.
...je langsamer man sich im Verkehr bewegt, desto sicherer ist man unterwegs.
Das würde aber nur dann zutreffen, wenn alle langsam unterwegs sind. Bin ich der einzige langsame, nimmt die Gefahr zu.
Dort gibt es einen Zwei-Richtungs-Fuß+Radweg, seit paar Jahren mit
anstatt
.
Das macht die Hansestadt Hamburg immer dann, wenn sie eingesteht, dass die bauliche Beschaffenheit der Oberfläche für Radverkehr eigentlich unzumutbar ist und sie dem Radfahrer dann die Wahl lassen muss, weil eine Benutzungspflicht im Zweifelsfall rechtlich wohl nicht haltbar wäre oder die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt wäre. Anstatt solche Radwege jedoch instand zu setzen bzw. vernünftig zu sanieren, wird dem Radfahrer der Mittelfinger gezeigt: Dann fahr' doch auf der Fahrbahn, wenn Du Dich traust. Oder kauf' Dir ein Auto..."
Vielleicht sollte man schreiben: "Autofahrer und Radfahrerin übersehen sich gegenseitig!"
Ich versuche mich in meine Kindheit zurückzuerinnern. Da haben wir Kinder ja oft verstecken gespielt. ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, dass ich einem Spielkameraden direkt oder zumindest in Sichtweite gegenüberstand und ihn trotzdem übersehen habe.
Vielleicht sollte man schreiben: "Autofahrer und Radfahrerin übersehen sich gegenseitig!"
Besser fände ich "Autofahrer und Radfahrerin haben beide nicht geguckt"
Falls sie doch geguckt haben sollten, dann "Autofahrer und Radfahrerin gingen jeweils beide von eigenem Vorrang aus"
Da gibts hier verschiedene Meinungen. Ich bin auch der Meinung, wenn man Fußgänger-Furten nutzt und sich an diesen Ampeln orientiert, sollte man schieben. ... Zumindest beim Auffahren und aufstellen auf dem Gehweg müsste man wohl schieben.
Also ist der Radfahrer während des "Abbiegens" dann ja eigentlich Fußgänger. Das ist im Bild für den Schüler aber wirklich blöd dargestellt. Andererseits kenne ich kein anderes Verkehrsmittel, was während des Betriebs motieren kann. Habe noch kein Auto gesehen, dass zum Fahrrad wurde oder auch noch kein Bus, der plötzlich Kraftrad war.
Ich dachte immer, indirektes Linksabbiegen geht immer nur hinter der Kreuzung. Wieder was gelernt.
Bild 1:
- Das KFZ fährt in die falsche Richtung, denn es handelt sich um eine Einbahnstraße.
- Die Lichtzeichenanlage strahlt in eine Richtung ab, aus der aufgrund der Einbahnstraße niemand kommen kann.
- Das VZ 350-20 (Fußgängerüberweg, Aufstellung links) müsste eigentlich ein VZ 350-10 (Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts) sein. Aber halt! Aus dieser Richtung kann ja aufgrund der Einbahnstraße ja niemand kommen.
Bild 2:
- Es steht ein Hindernis auf dem Radweg.
- Radverkehr ist auf dem Hochbord aufgrund der Absperrschranke, die nur halb in die Radfurt hineinragt, weiterhin legal oder nicht?
Bild 3:
- Das rechte VZ 350-20 müsste eigentlich ein VZ 350-10 sein.
- Ansonsten die gleiche Problematik wegen Einbahnstraße wie bei Bild 1.
Aber gilt das
nicht gerade für die Fahrstreifen, auf denen nun die Radfahrer fahren sollen? Ein Wunder, dass von denen keiner ein Ticket bekommen hat.
In Oberbayern, Landkreis Fürstenfeldbruck, Kreisstraße zwischen Moorenweis und Grafrath:
Schade, dass man hier nicht wenigstens bis zum Bahnhof Grafrath weiterfahren darf. Nicht einmal als Radfahrer. Denn die beiden Zusatzzeichen sind vertauscht worden. Gut gemeint, schlecht umgesetzt.
Am allerbesten finde ich die Aufforderung vom EDEKA Grafrath, doch bitte eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Vielleicht beseitigen sie vorher sogar die allseits beliebte Nackenschlag-Vertiefung auf Höhe des Rewe-Markts?
Meinst Du nicht zufällig diesen Graben gegenüber von Hausnummer 75?
Nach dem Einsteigen kanns gar nicht schnell genug gehen, jede Zehntelsekunde zählt. Wenn man sich mal selbst gefragt hat, warum man es eigentlich so eilig hat, obwohl man in einem gemütlichen Fernsehsessel mit allen Annehmlichkeiten hockt, wirds plötzlich viel entspannter.
Vor allem möchte ich gerne einmal wissen, was diese Leute mit ihrer eingesparten Zeit am Ende des Tages dann anfangen. Gehen sie früher schlafen?
Es wurde 'sogar' auf der anderen Seite auf die Beschilderung und Streuscheiben mit Rad-Symbol geachtet
Das funktioniert aber nur solange es keine Radfahrstreifen oder -schutzstreifen gibt. In Hamburg-Bergedorf ist dies auf dem Foto dort glücklicherweise nicht der Fall, obwohl die Bergedorfer Straße dort relativ neu angelegt wurde. Sonst hätte man den Radverkehr auf der Fahrbahn führen müssen. Was ich allerdings noch besser finde, als linksseitige Umleitungen mit mindestens zwei Querungen des Längsverkehrs.
Ach, wie die Zeit vergeht: Der alte ZOB ist weg, das Fachmarktzentrum strotzt und meine alte Arbeitsstelle, das Bergedorfer Postamt, ist abgerissen.
Moin,
na die letzten beiden Bilder zeigen doch klar nicht benutzungspflichtige Radwege. Ich sehe da nix falsches.
Naja, in den Abschnitten vor und hinter den gezeigten Situationen sind die Blauschilder ja durchaus regelmäßig vorhanden. Daher gehe ich davon aus, dass an den gezeigten Stellen die Blauschilder vergessen wurden oder abhanden gekommen sind. Ich würde es der Stadt Lüneburg jedenfalls niemalsnie zutrauen, auf den Hauptein- und ausfallstraßen lediglich Angebotsradwege vorzuhalten, sei es auch nur für nicht nachvollziehbare 170 Meter.
Betrachtet man die Sache von der reinen Beschilderung bzw. fehlenden Beschilderung her, dann ist es natürlich zutreffend, dass es sich bei den gezeigten Situationen lediglich um Angebotsradwege handelt und das Fahrbahnradeln dort für diesen Abschnitt durchaus legal ist.
Wer soll denn jetzt dieses Zeichen 205 beachten? Der abbiegende Fahrbahnverkehr? Oder doch der Radverkehr? Oder wollte man sich ein Baby-Dreieck sparen und sowohl Kraftfahrer als auch Radfahrer sollen hier irgendwie warten, wobei Radfahrer laut dem OLG Hamm ja noch weniger Vorfahrt haben als gar keine Vorfahrt — aber für Fußgänger dann plötzlich § 9 Abs. 3 StVO auf jeden Fall durchschlägt?
Diese Kombination ist in und um Lüneburg weit verbreitet:
Bei dem dritten Foto, direkt dieses hier oben, frage ich mich, ob es überhaupt zulässig ist, auf einer Kraftfahrstraße ein 205er zu platzieren. Die 205er gelten auf jeden Fall allesamt für den Kraftverkehr. Das ist nicht selbstverständlich. Landauf Landab ist es oftmals ja genau umgekehrt. Da hatte ich in Lüneburg ausnahmsweise mal positiv gestaunt.
Und auch an der Hamburger Straße Richtung Norden liegt so einiges im Argen.
Hamburger Straße/Auf dem Schmaarkamp Richtung Norden: Das vorhandene Verkehrszeichen 237 (Radweg) ist stark verwittert und kaum noch erkennbar:
Hamburger Straße/Zeltberg (Nord): Richtung Norden Es fehlt für die Fahrbeziehung vom Zeltberg (nördlicher Stichweg) kommend zur Hamburger Straße das Blauschild gleich komplett:
Vor dem Bardowicker Tore/Auf der Hude Richtung Norden: Es fehlt das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):
Dahlenburger Landstraße/Pulverweg Richtung Westen: Zumindest vor zwei Jahren fehlte dort noch das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):
Ich hatte damals den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Lüneburg auf zumindest diese Dinge per Mail hingewiesen. Auf eine Antwort warte ich heute noch. Ob die Missstände zwischenzeitlich abgestellt sind, kannst ich nicht beurteilen, da ich geplant erst wieder im Herbst in Lüneburg bin. Guck doch mal bitte nach, Malte, wenn Du Zeit und Lust hast.