Beiträge von Alf

    Ottobrunn ist leider genau auf der anderen Seite von München, von mir aus gesehen.

    Bei mir sieht's leider ganz genauso aus. Ich habe versucht, in Google die Örtlichkeit zu lokalisieren und habe hierfür eigentlich nur die Bushaltestelle sowie die freien Felder im Hintergrund als Anhaltspunkt. Auf den ersten Blick habe ich nichts finden können. Zu dumm, dass man von den Reklameschilder nichts erkennen kann, außer "Sky".

    Wir haben bei unserem C-Max eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen und nehmen nun schon seit einigen Jahren regelmäßig zwei Erwachsenen-Fahrräder und ein Kinderrad mit. Allerdings jeweils ohne E-Antrieb. Früher hatte ich auch so einen Träger, der auf die Heckklappe geschnallt wird. Da traute ich mich kaum, auf der Autobahn schneller als 70 km/h zu fahren. Ich habe dem Ding nie getraut. Es hat geklappert und gescheppert. Und da soll jetzt ein Pedelec sicher transportiert werden? Also, für mich wäre das nix. Aber nochmal 800 Euro für das Nachrüsten der Kupplung zu investieren, das muss natürlich auch noch einmal verdaut werden.

    Hast du mal den Bioladen-Besitzer gefragt, was ihn angetrieben hat, das Schild aufzuhängen? Und wer es gestaltet hat?

    Ich habe mich zunächst erst einmal nur an die Gemeinde gewandt und ganz dumm meine Fragen formuliert. Denn ich gehe natürlich davon aus, dass es ja wohl ein gültiges Verkehrszeichen sein soll, welches von der Straßenverkehrsbehörde platziert wurde. Die Gemeinde soll dann bitte selber auf die Idee kommen, dass das so nicht geht und dem Bioladenbesitzer auf die Füße treten. Ob jedoch so weit gedacht wird, davon gehe ich jetzt mal nicht automatisch aus...

    In meiner Nachbargemeinde Türkenfeld (Oberbayern) habe ich letztens während meiner abendlichen Corona-Anti-Stress-Radlrunde nicht schlecht gestaunt, als ich eine neue Variante des Verkehrszeichens 254 (Verbot für Radverkehr) entdeckt habe:

    Wie man sieht, zeigt das Schild auch schon erste Wirkung. Der Radler links sieht zu, dass er hier schleunigst verschwindet...

    Hier noch ein Überblick der Gesamtsituation:

    Ich muss mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, warum die denn nicht das offizielle 254er genommen haben und warum das Schild nicht bereits bei der vorherigen Einmündung aufgestellt worden ist, wo es die letzte Möglichkeit gegeben hätte, ohne umzukehren eine alternative Route zu wählen. Und natürlich darf ich die Frage nicht vergessen, warum der Radverkehr in Gegenrichtung n i c h t verboten wurde.

    Was hat man dir darauf geantwortet, Alf ? Oder hat man bis heute dein Anliegen nicht verstanden?

    Ich erhielt einige Wochen später folgende Mitteilung:

    Sehr geehrter Herr ###

    wir beziehen uns auf Ihr Anliegen an Herrn ### vom 06.02.19 zur Verkehrssituation Am Mühlstetter Graben/Siemensstraße und an der Augsburger Straße.

    Nach örtlicher Beurteilung, zusammen mit den Kollegen vom Landratsamt Fürstenfeldbruck und der zuständigen Mitarbeiterin „Verkehr“ der Polizeiinspektion Gröbenzell, sowie nach rechtlicher und sachlicher Beurteilung der Beschilderung wird eine entsprechende Änderung der jeweiligen Verkehrssituation veranlasst.

    Das war am 26. Februar 2019. Passiert ist bislang jedoch nichts.

    2017 wurden 700km "Radweg" abgefahren von der Firma Topplan und Problemstellen erfasst (leider zum Teil auch falsch) Da zu gibts auch nette Unterlagen, steckt also viel Arbeit drin. https://www.topplan.de/ffb

    Erst einmal ist der Begriff "Radwegenetz" bereits schon im Ansatz völlig verfehlt. Denn die dort ausgewiesenen Routen stellen mitnichten etwa Radwege im Sinne der StVO dar, sondern sind lediglich Routen, auf denen sich der Radverkehr bitteschön zu verkrümeln hat, damit der Kraftverkehr auf den direkten und stark befahrenen Routen nicht ausgebremst wird. Es hat aber schlichtweg keinen Sinn eine Route festzulegen, die doppelt so lang ist und überwiegend über unbefestigte Wege führt, für die auch kein Winterdienst ausgeführt wird.

    Das ganze wird dann verpackt mit Wegweisern, die man sich speziell für Radfahrer ausgedacht hat, also mit kleinen Schildchen mit grüner Schrift auf weißem Grund. Denn Radfahrer scheinen schließlich wohl nicht in der Lage, die für ohnehin für alle Verkehrsteilnehmer vorgesehenen gelben Wegweisern zu finden, zu lesen, zu deuten oder was auch immer.

    Das ganze geschieht dann unter dem Deckmantel der Radverkehr-Förderung und es gebe xxx km Radwege im Landkreis. Nur, dass es sie faktisch gar nicht gibt.

    2018 gabs dann sogar Bürgerbeteiligung über das http://www.radar-online.net. Der Alf hat da viele, viele Meldungen gemacht, meine ich zumindest zu erkennen,

    Stimmt. Momentan bin ich bei meiner 122. Meldung für den Landkreis Fürstenfeldbruck angelangt.

    Seit 1. Januar 2017 eindeutig: nein. Denn seit diesem Zeitpunkt kann es gemäß dem § 37 (2) Nr. 6 keine Lichtzeichenanlagen für Fußgänger mehr geben, die auch für Radfahrer gelten sollen. Vielleicht wird im Bußgeldkatalog auch nur die "Lichtzeichenanlage für Fußgänger" mit der berühmten Kombi-Streuscheibe verwechselt. Oder man hat bislang schlicht vergessen, den Eintrag 137606 zu löschen. Ich kann mir jedenfalls keine Situation konstruieren, bei welcher ich auf eine Fußgängerampel zu achten hätte, was mir gerade hier in München, aber auch anderswo das indirekte Linksabbiegen beschleunigt.

    Dann bleibt ja nur noch die Frage, wie groß der Abstand zu sein hat, wenn der Radweg auf dem Hochbord direkt an der Bordsteinkante verläuft ...

    Und was ist, wenn der benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Hochbordradweg in beiden Richtungen benutzt werden muss? Muss ich als "Geisterradler" dann 1,5 Meter vom Bordstein Abstand halten oder der entgegenkommende Kraftverkehr auf der Fahrbahn? Es ist ja kein Überholen, sondern ein Entgegenkommen.

    Der Münchener Merkur berichtete in dem selben Tonfall am 20. Februar 2020:

    EGENHOFEN

    Mit Spiegel an Lenker hängen geblieben

    Zu einem Unfall ist es am Dienstag gegen 18.45 Uhr auf der Kreisstraße FFB 9 von Nannhofen in Richtung Aufkirchen gekommen. Wie die Olchinger Polizei berichtet, fuhr ein Egenhofener (35) dort mit seinem Auto. Als er eine 38-Jährige aus Egenhofen auf ihrem Fahrrad überholte, blieb er mit dem rechten Außenspiegel am Radlenker hängen. Dadurch kam sie zu Sturz und verletzte sich leicht. Es entstand Sachschaden von rund 200 Euro.

    Eventuell ist es eine durch die Polizei herausgegebene Pressemitteilung, die unter anderem auch vom Amper-Kurier und auch vom Münchner Merkur übernommen wurde?