Beiträge von Alf

    ...und es gab damals das Nachtluftpostnetz. Passagiermaschinen aus allen deutschen Großstädten starteten spätabends, um sich nachts in Frankfurt am Main zu treffen und E+1-Post auszutauschen. Die Maschinen wurden gechartert, waren überwiegend Lufthansa-Maschinen. Gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Dafür fahren nun bundesweit Einmann-Spediteure nachts durch die Republik. Und E+1 gibt es als Qualitätsziel auch nicht mehr.

    Zu Zeiten der Deutschen Bundespost hatte der Absender in der Regel bis abends Zeit, seine Post einzuwerfen. In Großstädten bis 22:00 Uhr, damit sie am nächsten Werktag beim Empfänger ist. Heute steht auf vielen Briefkästen als Leerungszeit 8:15 Uhr. Morgens wohlgemerkt!

    Ich war fast 30 Jahre Postbeamter, ich weiß genau, was damals lief und was nicht lief. Und ich stelle fest, welchen Preis der private Postkunde 26 Jahre nach der Privatisierung heute zahlen muss. Wobei die heutige Generation es oft gar nicht anders kennt. Fragt doch einmal einen jungen Menschen, was ein „Postschalter“ ist bzw. war.

    Hamburg sucht 20 Kräfte für die Parkraumüberwachung.

    Leute, das ist doch DIE Gelegenheit! Alle verfügbaren Mitglieder aus diesem Forum in und um Hamburg bitte dort sofort bewerben! Endlich können wir unkompliziert und rechtssicher etwas an dem Zustand auf den Hamburger Geh- und Radwegen ändern. Zumindest, was das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf den selbigenen betrifft. Würde ich im Norden wohnen und hätte ich Zeit, ich würde den Job liebend gerne machen. Jetzt zählt keine Ausrede mehr...! ^^

    Die Magistrale München - Fürstenfeldbruck führt zwangsläufig durch Emmering, wenn man sich für den kürzesten Weg entscheidet. Doch schon zwischen München-Aubing über Puchheim nach Eichenau wird man parallel der Bahnstrecke München-Lindau regelmäßig von Kraftfahrern riskant überholt, obwohl auf dieser gesamten Parallelstrecke zur Bahn wegen mangelnder Breite faktisch ein Verbot zum Radfahrer-überholen besteht. Weiter geht es dann in Emmering, wozu ich eigentlich nicht mehr schreiben muss. Hier ist alles gesagt. Absolute Katastrophe halt. Und wenn man es auf diesem Weg bis nach Fürstenfeldbruck geschafft haben sollte, reiht man sich dort entweder im Feierabendstau auf der Fahrbahn ein oder man nimmt in Bruck ausgesuchte Nebenstrecken, die man sich dann aber auch mit Fußgängern und Hundeleinen teilen muss. Verlässt man Fürstenfeldbruck dann Richtung Westen, führt eigentlich kein Weg an der Landsberger Straße vorbei, wo man als Fahrbahnradler trotz oder gerade wegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegelmäßig gelyncht wird.

    Diesen ganzen Wahnsinn tu' ich mir nicht mehr an. Ich nehme daher gerne drei Kilometer Umweg in Kauf und verlasse München über Obermenzing, um Lochhausen zu durchqueren. Hier mehme ich Nebenstrecken, die an Gröbenzell zwar nicht vorbeiführen, mich aber über Nebenwege, Wohngebiete und schöne Parkanlagen führen. Denn die Radschutzstreifen in Gröbenzells Hauptstraße sind ebenfalls eine schallende Ohrfeige an den Radverkehr, gepaart mit dem teils wirklich frechen Verhalten der überholenden Kraftfahrer.

    Der Weg nach Olching geht teils über unbefestigte Wege, um in Olching selber dann auf der Hauptstraße wieder so manchem Kampf ausgeliefert zu sein. Glücklicherweise gibt es dort keine Radschutzstreifen! Ab Mitte Olchings geht's wieder in Wohngebiete, um letztlich über asphaltierte Wirtschaftswege in den Norden Emmerings zu gelangen. Hier wiederum über Wohngebiete ist Fürstenfeldbruck nicht weit, welches meistens ohne großes Aufsehen durchquert wird. Ich verlasse Fürstenfeldbruck dann über die Feldmark Richtung Puch. Alles sehr entspannt. Weiter geht's in den tiefen westlichen Landkreis, wo viele asphaltierte Wirtschaftswege vorhanden sind oder auch sogar neue Radwege entlang der Staatsstraße nach Moorenweis nach über 30 Jahren Planungszeit endlich gebaut werden.

    Auf dem Zug "Eablierung durch Präsenz" fahre ich nicht mehr mit. Habe ich keine Lust mehr. Dafür ist mir mein Rücken zu schade, dass mir zu viele Leute - auch Radler - in den selbigen fallen.

    Wer hier hat schon mal einen Strafzettel wegen Gehwegradln bekommen?

    Ok, wahrscheinlich schlechte Frag in diesem Forum, also

    Wer hat hier schon mal jemanden kennengelernt, gesprochen oder sogar gesehen, der wegen der unbefugten Benutzung eines Gehwegs mit dem Rad eine Ansprache oder entsprechende Maßregelung erfahren hat?

    Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Ich war 15 und Zeitungsausträger. Die Hauptstraße, in der ich die Tageszeitung mit dem Fahrrad auszutragen hatte, hatte auf einer Seiten einen Gehweg und auf der anderen einen getrennten Geh- und Zweitichtungs-Radweg. Natürlich musste ich auf beiden Straßenseiten zustellen und bin daher erst die eine Richtung hinauf und dien andere Richtung hinuntergeradelt. Dann eben auch verbotenerweise auf dem Gehweg. Schließlich wohnten auch dort meine Kunden. Und tatsächlich hielt mich ein bürgernaher Polizeibeamter an und meinte, ich dürfe nur auf dem Radweg gegenüber Rad fahren. Ich erklärte ihm, dass es doch viel gefährlicher sei, wenn ich diese Hauptstraße ständig zu Fuß überqueren würde, anstatt vorsichtig auf dem Gehweg entlang zu fahren. Er hatte ein Einsehen und ließ mich weiterfahren. Zwei Jahre später durfte ich dann ganz offiziell auf Gehwegen Radfahren, denn ich wurde Briefzusteller bei der Deutschen Bundespost. ^^ Lang' ist' her. Das waren noch Zeiten... 8)

    Hier mal eine Karte mit dem beiden Routen und den Umleitungen, soweit ich sie kapiert habe: https://umap.openstreetmap.de/en/map/hamburg…-11-und-13_6186

    Diese Hamburg-Rundfahrt finde ich ja genial! Unabhängig von den thematisierten Umleitungen.

    Gibt es generell eine Möglichkeit, dass man diese Route in Google-Maps oder in ein Fahrrad-Navy übernehmen kann? Ich habe vor, mir ein neues Rad zuzulegen und würde auch beim Fahrradcomputer nicht sparen wollen. Was muss ich da nehmen, damit ich diese Route importieren kann?

    Kannst Du das dem Autor zukommen lassen oder als Leserbrief veröffentlichen lassen?

    Meine regelmäßigen Leserbriefe zum Thema Radverkehr werden seit vielen Jahren zu ca. 80 Prozent im Münchner Merkur veröffentlicht. Daher weiß ich, dass mein Statement in obiger Form niemals veröffentlicht werden wird. Das ist einfach viel zu lang. Da müsste ich eher eine Anzeige schalten und demnach auch selbst bezahlen. Wer macht mit?

    Kann man den Autor irgendwo direkt anschreiben?

    Aus dem Bericht geht nichts dergleichen hervor. Ich habe gegoogelt. Der Autor ist bei der DEKRA gleichzeitig auch noch "Lichtexperte" und setzt sich zudem dafür ein, dass Radfahrer an wartenden Fahrzeugen, die rechts abbiegen wollen, nicht mehr rechts vorsichtig vorbeifahren dürfen. Anstatt etwas gegen den sogenannten und oft zitierten "toten Winkel" zu tun. Warum verbietet er das Radfahren nicht gleich komplett? Weil er dann seinen Tätigkeitsbereich ändern müsste.

    Und gleich Vorschläge zu den "wichtigen" Themen

    Bevor sich unserer Autor zu solchen Themen wirklich ernsthaft auslassen würde, müsste man ihm vorher das Auto wegnehmen, mit denen er als "Experte" zu seinen Unfällen fährt.

    Wäre ich eine Eule, würde sich mein Kopf nun ständig um 720 Grad hin und her drehen. Ich habe gerade nämlich folgenden Artikel gelesen, welcher im Münchner Merkur am 16.02.2021 unter der Rubrik "Mobilitätsjahr 2021" erschienen ist. Und gerade in dieser Sekunde, wo ich diesen Einleitungssatz schreibe, kann ich es nicht fassen, wie diese fiktive Überschrift zum nun nachfolgenden Text stehen soll:

    Die unzureichende Trennung der Verkehrsräume ist die Ursache vieler Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen, sowie zwischen Radfahrern und Fußgängern, warnen die Unfallforscher von DEKRA. "Diese drei Gruppen teilen sich in den Innenstädten oft den gleichen Verkehrsraum, und dies bei höchst unterschiedlichen Bewegungsgeschwindigkeiten. Hier sind lebensgefährliche Begegnungen vorgezeichnet." sagt Unfallexperte Danijel Cakeljic. So ist es für motorisierte Verkehrsteilnehmer bei knapper Straßenbreite zuweilen schwierig, genügend Seitenabstand zu Radfahrern einzuhalten. Sie sollten dennoch darauf achten, an Radfahrern möglichst nicht zu nah vorbeizufahren und den gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts möglichst einzuhalten. Auf schmalen Straßen bringt es beim Überholen mehr Sicherheit, wenn Kraftfahrzeuge eine Stelle abwarten, wo der Radfahrer besser ausweichen kann. Radfahrer wiederum sollten in solchen Situationen auch die Interessen des motorisierten Verkehrs bedenken und an geeigneten Ausweichstellen diesem die Gelegenheit zum Überholen geben. Um solche Konflikte zu vermeiden, wäre es hilfreich, wenn Radfahrer ihre Fahrstrecke so planen, dass sie vielbefahrene Straßen ohne Radweg möglichst meiden und besser einen gefahrlosen Umweg in Kauf nehmen. "So könnte man zumindest teilweise vermeiden, dass Radfahrer aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit zu oft zum Hindernis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer werden" sagt der Unfallsachverständige. Hilfreich wäre auch, wenn Radler bei starkem Verkehr vorhandene Radwege konsequenter nutzen, selbst wenn sie auf der Fahrbahn schneller vorankämen. Fehlende Verkehrstrennung führt aber auch abseits der von Kraftfahrzeugen befahrenen Straßen und Wege immer wieder zu gefährlichen Situationen, und zwar zwischen Radfahrern und Fußgängern. "Hier kann mehr gegenseitige Rücksicht viel zur Vermeidung von Unfällen beitragen" betont Cakeljic. Rechtzeitiges Klingeln vor dem Überholen von Fußgängern sieht er als positives Gefahrensignal, das nicht als Drängeln missverstanden werden darf. Auf Seiten der Fußgänger wünscht er sich mehr Vorsicht und Rücksicht beim Benutzen und Überqueren von Radwegen.

    Tja, wo soll ich nun anfangen? Ich würde sagen, mal ganz vorne:

    Die unzureichende Trennung der Verkehrsräume ist die Ursache vieler Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen...

    Nein, das Gegenteil ist der Fall. Gerade dann, wenn diese Verkehrsmittelarten getrennt geführt werden, kommt es an Schnittpunkten zu Unfällen, weil hier oftmals die Regeln nicht beachtet werden. Vielmehr ist es bei gemeinsamer Verkehrsführung das ängstliche Verhalten mancher Radfahrer, die dem Kraftfahrer - vielleicht unbewusst - das Signal geben, er dürfe nun gegen ihn auferlegte Regeln verstoßen. Und es sind nicht Kraftfahrzeuge, die in Unfällen verwickelt sind, sondern deren Fahrer.

    ...sowie zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    Unfälle zwischen diesen beiden Gruppen sind meiner Meinung nach weniger den gemeinsamen Geh- und Radwegen geschuldet, sondern eher getrennt geführte Wege. Nämlich dann, wenn Radfahrer nicht damit rechnen, dass Fußgänger Radwege nicht wahrnehmen und nicht gucken. Auch liegt die Gefahr höher, dass Fußgänger auf Gehwegen nicht mit Radfahrern auf ihrem Weg rechnen und deswegen einen Unfall nicht kommen sehen. Nein, ich habe keine Zahlen. Das ist mein persönliches Empfinden und die Schlussfolgerung aus meinen Pflichten als Radfahrer und Fußgänger.

    Diese drei Gruppen teilen sich in den Innenstädten oft den gleichen Verkehrsraum...

    Das hat doch mit "Innenstädten" wirklich rein überhaupt gar nichts zu tun. Unfälle passieren nicht nur dort, sondern überall. In Wohngebieten, in Vororten, in Stadtteilzentren, in Schlafstädten, auf Hauptstraßen, auf Bundesstraßen, auf Nebenstraßen, in Wohnstraßen, auf Feldwegen, auf dem Land und auch außerorts. Und fast nirgends gibt es eine wirklich durchgehende und strikte Trennung zwischen Rad- und Kraftverkehr, was auch sehr gut so ist. Außerdem ist nachgewiesen, dass das Shared-Space-Prinzip die sicherste Art ist, den Verkehrsraum allen Teilnehmern gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen. Gerade in Innenstädten, die ja anscheinend so gefährlich sind, zwängt sich diese Alternative dann ja förmlich auf.

    ...und dies bei höchst unterschiedlichen Bewegungsgeschwindigkeiten. Hier sind lebensgefährliche Begegnungen vorgezeichnet.

    Auch der Unterschied in der Geschwindigkeit ist im Grunde keine Ursache für ständige Unfälle. Ursache ist nicht angepasste Geschwindigkeit und in Verbindung damit die Missachtung der Regeln. Wäre es so wie im Leitsatz, wären die allermeisten Verkehrsmittelarten längst gesetzlich verboten. Oder aber zumindest die schnelleren. Jeder Verkehrsteilnehmer - wo allem der schnellere - weiß, dass er seine Fahrweise auch den Geschwindigkeiten der übrigen Verkehrsteilnehmer anpassen muss. Nur weil jemand technisch schneller fahren kann, darf es es noch lange nicht. Vor allem müssten Autobahnen dann ja Massentötungsanlagen sein, weil nirgendwo anders die Geschwindigkeitsunterschiede so groß sind wie dort. Trotzdem werden Fahrzeuge, die 80 km/h fahren nicht getrennt geführt von denen, die 280 km/h fahren. Warum verlangt man das dann in Innenstädten zwischen Autos und Radfahrern, wo Radfahrer nachgewiesenerweise oftmals schneller am Ziel sind?

    ...sagt Unfallexperte Danijel Cakeljic.

    Ist er ein Unfallexperte, weil er selber sehr viele Unfälle verursacht hat oder in welche verwickelt war? Und mit welchem Verständnis für sichere Fortbewegung nehmen die Verkehrsteilnehmer möglicherweise in seinem Heimatland bzw. in dem Land seiner Eltern am Straßenverkehr teil? Kann es sein, dass Cakeljic bereits dort traumatisiert ist und die Gefahr an Stellen sieht, die dort aber zumindest in Deutschland nicht ihre Begründung findet?

    So ist es für motorisierte Verkehrsteilnehmer bei knapper Straßenbreite zuweilen schwierig, genügend Seitenabstand zu Radfahrern einzuhalten.

    Das ist völliger Quatsch. Es ist überhaupt nicht schwierig, den erforderlichen und vorgeschriebenen Seitenabstand einzuhalten. Wenn ich ihn nicht einhalten kann, dann darf ich nicht überholen! Das ist ganz einfach! Und wenn die Straßenbreite "knapp" ist - was immer das heißen soll - dann ist anscheinend wohl nicht genug Platz zum Überholen da. Damit hat sich der Gedanke des Überholens gleich verworfen, und das nicht nur "zuweilen". Entweder, es reicht zum Überholen oder es reicht nicht. Dann kann es aber bei zu schmalen Fahrbahnen nicht nur manchmal schwierig sein, sondern es ist immer schwierig, weil es nämlich verboten ist. Was aber dann wiederum ganz leicht ist und nicht schwierig. Für mich ist es auch schwierig, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen, weil ich es nicht darf und weil es illegal ist. Wäre es nicht verboten, wäre es sicherlich auch oftmals nicht schwierig. Aber zum Glück ist es verboten. Und weil es so ist, ist es für mich auch wieder nicht schwierig, sondern ganz einfach, weil ich mich an die Regeln halte. Ich tue es einfach nicht.

    Sie sollten dennoch darauf achten, an Radfahrern möglichst nicht zu nah vorbeizufahren...

    Was heißt denn hier "möglichst"? Soll ich auch möglichst nicht über rot fahren? Und möglichst auch nicht in die falsche Richtung auf die Autobahn auffahren? Und möglichst auch immer am Stoppschild die Vorfahrt des Querverkehrs gewähren? Und auch an unbeschrankten Bahnübergängen bei Rotlicht möglichst warten? Und wenn das eben nicht möglich ist, dann macht es auch nichts, oder was? Und wie kann ich denn bitteschön an Radfahrern zu nah vorbeifahren, wenn ich doch den vorgeschriebenen Seitenabstand einzuhalten habe?

    ...und den gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts möglichst einzuhalten.

    Hier hat der Autor aber nochmal die Kurve gekriegt, aber nur fast. Denn hier scheint es anscheinend erneut akzeptiert, wenn man den geforderten Seitenabstand eben nicht einhält, wo es nicht möglich ist. Wenn etwas im Gesetz steht - in unserem Fall in einer Ordnung - dann hat man das zu befolgen. Und wenn etwas im Gesetz steht und dann lustigerweise gleichzeitig auch noch vorgeschrieben ist, dann gibt es schlichtweg vom Gesetz- oder Verordnungsgeber kein Betteln, dies doch bitte möglichst einzuhalten. Da bettelt und bittet niemand. Es gibt nur die Regelungen, was passiert, wenn es nicht eingehalten wird. Aber schön, dass die Angaben zu den jeweiligen Abständen zumindest bekannt sind.

    Auf schmalen Straßen bringt es beim Überholen mehr Sicherheit, wenn Kraftfahrzeuge eine Stelle abwarten, wo der Radfahrer besser ausweichen kann.

    Wie bitte? Schmale Straßen erlauben kein Überholen! Und ich kenne auch keine schmalen Straßen mit Ausweichbuchten, wo sich Radfahrer dann aufstellen sollten. Im Gegenteil: Seitdem der Seitenabstand per StVO verbindlich bestimmt ist, wurden schon Buslinien außerorts dauerhaft umgelegt, weil Radfahrer über Kilometer nicht überholbar sind. Wenn Radfahrer dennoch an geeigneter Stelle den nachfolgenden Verkehr passieren lassen, (mir fällt noch immer kein Beispiel ein, wo ich als Radfahrer aus einer Geschwindigkeit von 30 km/h auf einen z. B. Parkstreifen lenken und abbremsen würde...) was ab drei folgenden Fahrzeugen auch tatsächlich gefordert ist, dann ist dies kein Ausweichen des Radfahrers, denn er weicht nicht aus, sondern ein Vorbeifahrenlassen. Und mehr Sicherheit beim Überholen kann es auch dann nicht geben, weil in allen anderen Fällen gar nicht erst überholt werden darf, weil es ja zu schmal ist. Also fehlt es auch nicht an Sicherheit. Hinterherfahren ist sicher.

    Radfahrer wiederum sollten in solchen Situationen auch die Interessen des motorisierten Verkehrs bedenken...

    Sind wir Radfahrer von den Kraftfahrern nicht sowieso gezwungen, dies in jede Sekunde unseres einspurigen Fortbewegens zu tun? Sonst wären viele von uns nicht mehr hier. Und wenn wir es einmal vergessen sollten, werden wir garantiert an der nächsten Ecke daran erinnert. Versprochen! Wenn ich den Leitsatz jedoch wörtlich nehme, muss ich mich gleich morgen früh nach einem Auto umschauen. Mein Fahrrad kann draußen stehen bleiben und bekommt nur ein Schild: "zu verschenken".

    ...und an geeigneten Ausweichstellen diesem die Gelegenheit zum Überholen geben.

    Aber nur, wenn mindestens drei Fahrzeuge hinter mir sind, OK. Aber woher weiß ich denn, dass die tatsächlich wirklich schneller fahren wollen? Nur weil ich - egal ob als Radfahrer oder meinetwegen als Autofahrer - hinter jemanden herfahre, heißt das ja auch nicht, dass er mir im Weg ist. Vielmehr passe ich meine eigene Geschwindigkeit und Fahrweise dem Verkehrsfluss an, solange dies legal ist. Warum wird dies nachfolgenden Kraftfahrzeugführern abgesprochen?

    Um solche Konflikte zu vermeiden...

    jetzt sind es plötzlich Konflikte, die heraufbeschworen werden. Wenn ich an der Supermarktkasse oder am Postschalter Schlange stehen muss, werden auch keine Konflikte ausgetragen. Meistens jedenfalls nicht. Gut, ok: Ich war selber jahrzehntelang Postbeamter am Postschalter. Tatsächlich! Da haben sich auch schonmal Postkunden gestritten, wer als nächsten an die Reihe kommt. Aber das nur am Rande. Also kann es ja wohl keinen Konflikt darstellen, wenn zwei Fahrzeuge hintereinander herfahren. Das liegt nun einmal in der Natur der Mobilität, solange nicht jeder einzelne Verkehrsteilnehmer eigene Zeitfenster und festgelegte Wegstrecken zugewiesen bekommt, was bei hochentwickeltem autonomen Fahren durchaus irgendwann Ziel werden könnte. Und auch bei Tieren habe ich noch nie Konflikte erlebt, weil z. B. eine Ameise langsamer war als die nachfolgende. Im Zweifelsfall staut es sich halt auf der Ameisenstraße. Aber Konflikte konnte ich auch dort noch nie erkennen, auch wenn meine Hand die Ursache für das Hindernis auf der Ameisenstraße war.

    ... wäre es hilfreich, wenn Radfahrer ihre Fahrstrecke so planen, dass sie vielbefahrene Straßen ohne Radweg möglichst meiden und besser einen gefahrlosen Umweg in Kauf nehmen.

    Das schlägt nun aber wirklich dem Fass den Boden aus! Verlange ich von Fußgängern etwa auch, sie mögen einen Umweg über reine Gehwege wählen, damit der gemeinsame Geh- und Radweg einzig mir als Radfahrer vorbehalten bleibt? Was ist das denn für ein Wunschdenken? Im Gegenteil, es sollten bei vielbefahrenen Straßen möglichst viel Radverkehr stattfinden. Nur so kann durch ständige Präsenz ein Umdenken in so manchen Köpfen und letztlich in der Mobilität erreicht werden und es ist dann auch nicht mehr ein einzelner Radfahrer, der zur Zielscheibe von illegalen Aggressionen oder Übergriffen wird. Aber es ist nun mittlerweile mehr als bewiesen, mit welchem Verkehrsmittel der Autor sich gewöhnlich wohl fortbewegt. Der Tenor der Kraftfahrgesellschaft lautet aber offensichtlich ganz klar, dass Radfahrer von der Fahrbahn zu verschwinden haben. Es ist unfassbar! Dass Radfahrer ebenso gleichwertige Fahrzeugführer sind, die genau das selbe Recht zur Fahrbahnbenutzung mitbringen, scheint dem Autor wohl völlig fremd zu sein.

    So könnte man zumindest teilweise vermeiden, dass Radfahrer aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit zu oft zum Hindernis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer werden.

    Genauso blödsinnig wie der oft zitierte Vorwurf, Radfahrer behindern den Verkehr. Sind es nicht vielmehr die Kraftfahrer, die durch Ausnutzung ihrer muskelkraftunabhängigen Geschwindigkeitsreserven selber daran schuld sind, Radfahrer als Behinderung anzusehen? Es sollte sich viel öfter der motorisierte Verkehr an der Geschwindigkeit des Radverkehrs orientieren müssen. Wenn dann so mancher merkt, dass er mit dem Auto überhaupt nicht schneller ist, werden diese vollen Fahrbahnen vielleicht irgendwann auch einmal leerer werden. Leere beheizbare Büffelledersitze mit integrierter Bandscheibenstütze und Seitenaufprallschutz verschlingen halt eben enorm viel Platz. Und wie oft muss ich mich als Radfahrer in Autoschlangen einreihen, weil es von den Dingern einfach viel zu viele und gleichzeitig gibt und es deswegen nicht vorangeht? Da drehe ich den Spieß um und behaupte, Autos sind aufgrund ihrer Vielzahl, ihres Platzanspruchs und ihrer Umweltbilanz oft ein Hindernis für den ressourcensparenden, gesunden und sauberen Radverkehr.

    Hilfreich wäre auch, wenn Radler bei starkem Verkehr vorhandene Radwege konsequenter nutzen, selbst wenn sie auf der Fahrbahn schneller vorankämen.

    Auf diese Idee muss man erstmal kommen. Also, oftmals wird Radfahrer bei vorhandenen Radwegen per behördlicher Anordnung sowieso verboten, die Fahrbahn zu benutzen. Also kann der Autor hier nur sogenannte andere Radwege meinen. Ich bezweifle stark, dass diese Kompetenz in diesem Bereich bei ihm so ausgeprägt vorliegt. Ebenso wenig dürfte der Autor wissen, dass sich der Radfahrer seit 1997 aussuchen darf, wo er fährt, wenn kein Blauschild vorhanden ist. Sicher darf sich der Autofahrer wünschen, der Radfahrer vor ihm wäre lieber nicht da. Ich als Radfahrer wünsche mir auch, die rote Ampel wäre jetzt nicht da, der schlecht abgesenkte Bordstein wäre jetzt nicht da, der zu tief liegende Kanaldeckel wäre jetzt nicht da, der Fußgänger beim Fußgängerüberweg wäre jetzt nicht da, die Rechnung im Briefkasten wäre jetzt nicht da. Aber seit wann ist denn der Straßenverkehr Wunschkonzert? Für Autofahrers Bedürfnisse gibt es Autobahnen oder gegen Eintrittsgeld auch Rennstrecken. Hilfreich für das Verständnis bei Kraftfahrern wäre, diese anderen Radwege zurück zu bauen, damit hier gar nicht erst mit dem Zeigefinger auf diese Bauwerke gezeigt werden kann. Obwohl der Radfahrer dann wieder am Auspuff schnüffeln darf, wenn es wieder einmal nicht voran geht.

    Fehlende Verkehrstrennung führt aber auch abseits der von Kraftfahrzeugen befahrenen Straßen und Wege immer wieder zu gefährlichen Situationen, und zwar zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    Eben nicht. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen weiß der regelkonforme Radfahrer, womit er jederzeit zu rechnen hat. Auch auf landwirtschaftlich genutzten und oftmals asphaltierten Wegen weiß ich genau, wie ich mich verhalten muss, wenn ich Radfahrer/Fußgänger/landwirtschaftliche Fahrzeuge sehe, damit nichts gefährlich wird. Und wenn ich als Fußgänger unterwegs bin, bewege ich mich stets rechts auf dem Weg und nicht links oder in der Mitte, weil ich weiß, dass ich nicht allein auf der Welt bin. Da ist einfach nichts gefährlich. Sonst würde es solche Wege nicht geben dürfen. Wenn es gemeinsame Bahn- und Fußwege gäbe, da könne ich die Bedenken vielleicht nachvollziehen. Aber dann würde den Zugführern behördlich eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h auferlegt werden.

    Hier kann mehr gegenseitige Rücksicht viel zur Vermeidung von Unfällen beitragen.

    Diese plakative Aussage kann man landauf landab immer wieder überall lesen. Wenn man nicht mehr weiterweiß und sich die Ursachen der Unfälle nicht eingestehen will, wird an gegenseitige Rücksichtnahme appelliert. Die braucht es aber überhaupt gar nicht, wenn sich nur jeder an die Regeln hält. Wenn ich da nur an das heiß erwartete intelligente autonome Fahren denke, da nehmen die künstliche Intelligenzen auch keine gegenseitige Rücksicht im geforderten Sinne, sondern berechnen ihr Verhalten aufgrund von Vorgaben, Verboten und dem augenblicklichen Verhalten anderer weniger intelligenter Teilnehmer. Anstatt Rücksichtnahmen zu predigen sollte man viel lieber verlangen, dass die Leute sich an die Regeln halten oder zumindest erst einmal anfangen, sich für die Regeln überhaupt zu interessieren und sich diese vielleicht einmal durchlesen. Wenn ein Hund oder ein Kind meinen Weg kreuzt, dann weiß ich, dass ich nicht mit regelkonformen Verhalten rechnen darf, das ist klar. Aber die meisten Verkehrsteilnehmer wissen ganz genau, was sie tun und was sie eigentlich nicht dürfen. Dann darf ich aber auch erwarten, dass sie das tun, was der Regelgeber Ihnen vorgibt. Das Ignorieren von Regeln darf nicht dazu führen, dass von mir verlangt wird, dies wohlwollend immer nur hinzunehmen. Ja, sicherlich machen Menschen auf Fehler. Und sicherlich ist hier die gegenseitige Rücksichtnahme einfach erforderlich. Ich meine hier jedoch die absichtliche Ignoranz von Verkehrsregeln, nur weil der andere zu bequem ist, diese zu befolgen.

    Rechtzeitiges Klingeln vor dem Überholen von Fußgängern sieht er als positives Gefahrensignal, das nicht als Drängeln missverstanden werden darf.

    Schön, dass er das so sieht. Dann möge er dies bitte jedem Fußgänger mitteilen. Und ein Gefahrensignal kann ich beim Klingeln auch nicht erkennen. Ich klingle, um auf mich aufmerksam zu machen. Damit es eben nicht zur Gefahrensituation kommt. Es ist eher ein Hinweissignal, ein Aufmerksamkeitserreger, damit es nicht gefährlich wird, wenn der Fußgänger einen Bogen schlagen will, es dann aber daher deswegen nicht tut. Bei Elektroautos wird ja mitunter auch ein künstliches Motorengeräusch erzeugt, habe ich gelesen. Ist das etwa auch ein Gefahrensignal? Und wie man dieses Signal dann als positiv einordnen kann, dass werde ich erst dann wissen, wenn ich weiß, was negative Signale sein sollen.

    Auf Seiten der Fußgänger wünscht er sich mehr Vorsicht und Rücksicht beim Benutzen und Überqueren von Radwegen.

    Nachdenken beim Überqueren OK. Aber wieso Rücksicht beim Benutzen? Fußgänger benutzen keine Radwege. Ich benutze als Radfahrer ja auch keine Autobahnen oder Schienen. Und Vor- und Rücksicht verlange ich auch nicht, sondern nur, dass die Regeln auch von Fußgängern eingehalten werden. Das hat nichts mit Vorsicht und auch nichts mit Rücksicht zu tun sondern einfach nur mit der Umsetzung der Regeln. Ich mache das und darf das auch von allen anderen erwarten. Autonome Intelligenz würde nichts anderes tun. Aber unsere Schwäche ist es halt, Menschen zu sein.

    Ich gratuliere jedem, der bis hierhin durchgehalten hat. Ihr seid wirklich interessiert! Und meine hier niedergeschriebenen Ansichten sind natürlich überspitzt und oft mit einem Augenzwinkern gemeint. Aber es regt mich so unheimlich auf, wenn ich im Jahr 2021 solche Veröffentlichungen in der Tagespresse entdecken muss, die bei den allermeisten Verkehrsteilnehmern noch Öl ins Feuer gießen bzw. ihre Ansichten von einer kraftfahrzeuggeprägten Fortbewegungswelt noch unterstreicht. Eine Verkehrswende ist so niemals machbar, wenn Radfahrer der Grund allen Übels sein sollen, der sich auf den Straßen in dieser Republik tagtäglich abspielt. Aber vielleicht erwarte ich einfach nur zu viel. Es ist möglicherweise eine Aufgabe der Generationen. Unsere Kinder werden entscheiden, womit und wie schnell sie unterwegs sein wollen. Hoffentlich erkennen sie ihre Chance. Schade, dass ich das nicht mehr erlebe.

    Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Da habe ich im ersten und auch im zweiten Augenblick etwas ganz anderes gedacht: Nämlich an den Mindestüberolabstand innerorts bei Radfahrern. Schade, dass ich nun enttäuscht wurde.

    Warum stellen die da kein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] auf?

    Wahrscheinlich, weil Radverkehr dann dort nicht mehr die bevorrechtigte Verkehrsmittelart ist und dann nicht mehr die gesamte Fahrbahnbreite uneingeschränkt nutzen darf. Und damit Radfahrer durch Kraftfahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden. Denn wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr momentan die Geschwindigkeit weiter verringern. Schließlich ist das Nebeneinanderfahren mehrerer Radfahrer dort ja momentan legal. Die Vorschriften für Fahrradstraßen kann ja nicht nur in einer Fahrtrichtung gelten. Es kann ja keine Fahrradstraße geben, die nur in EINE Richtung eine sind.

    Und es gibt offenbar keinen Rückkanal, mit dem die Leute vom Bauhof so etwas zurückmelden können?

    Stimmt, zumindest im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es definitiv keinen Rückkanal. Der Radverkehrsbeauftragte bestätigte mir telefonisch, dass er keine Rückmeldung darüber erhält, dass ein verloren gegangenes Baby- [Zeichen 205] ersetzt worden ist. Dass musste ich bestätigen. Aber er hat nach meinem Hinweis vorher schließlich den Auftrag für den Ersatz erteilt.