Und das Schild richtet sich an Autofahrende, die Leute anhupen oder Schlimmeres, die auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad unterwegs sind. Ich denke nicht, dass Fahrradfahrende daraus ableiten, dass sie die Wahl haben, ob sie den Bürgersteig oder die Fahrbahn benutzen.
Oftmals sind solche Hinweisschilder tatsächlich meistens dann aufgestellt, wenn daneben noch ein Angebotsradweg verläuft. Da kann ich mir gut vorstellen, dass ein Radfahrer dann doch eher dazu ermuntert wird, die Fahrbahn zu nehmen, wenn er es im Grunde auch so vor hatte, bislang aber stets von der motorisierten Gewalt davon abgeschreckt wurde. Im gezeigten Beispiel jedoch halte ich die Wortwahl auf dem Schild in der Tat für unglücklich gewählt, denn der Radfahrer hat hier keine andere Wahl. Es sei denn, mir sind die einschlägigen VZ bislang nicht bekannt, die auf dem Foto evtl. nicht zu sehen sind. Genauso gut könnte man das Schild auch mit einem Autosymbol ergänzen oder ein zweites Schild mir einem Autosymbol und dem gleichen Text aufstellen. Dann herrscht zumindest Gleichheit. Ändert aber noch immer nichts daran, dass beide angesprochenen Verkehrsmittelgruppen hier die Fahrbahn benutzen MÜSSEN. Somit, so denke ich, hat derjenige, der für das Aufstellen dieses Schildes zuständig war, leider nicht genug mitgedacht. Soll - so glaube ich - in Deutschland öfter vorkommen. 
Ach, jetzt lese ich, dass dort ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png)
gilt. Dann kann man meinen Beitrag in die Tonne treten.