Beiträge von Alf

    Da gibts hier verschiedene Meinungen. Ich bin auch der Meinung, wenn man Fußgänger-Furten nutzt und sich an diesen Ampeln orientiert, sollte man schieben. ... Zumindest beim Auffahren und aufstellen auf dem Gehweg müsste man wohl schieben.

    Also ist der Radfahrer während des "Abbiegens" dann ja eigentlich Fußgänger. Das ist im Bild für den Schüler aber wirklich blöd dargestellt. Andererseits kenne ich kein anderes Verkehrsmittel, was während des Betriebs motieren kann. Habe noch kein Auto gesehen, dass zum Fahrrad wurde oder auch noch kein Bus, der plötzlich Kraftrad war.

    Bild 1:

    - Das KFZ fährt in die falsche Richtung, denn es handelt sich um eine Einbahnstraße.

    - Die Lichtzeichenanlage strahlt in eine Richtung ab, aus der aufgrund der Einbahnstraße niemand kommen kann.

    - Das VZ 350-20 (Fußgängerüberweg, Aufstellung links) müsste eigentlich ein VZ 350-10 (Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts) sein. Aber halt! Aus dieser Richtung kann ja aufgrund der Einbahnstraße ja niemand kommen.

    Bild 2:

    - Es steht ein Hindernis auf dem Radweg.

    - Radverkehr ist auf dem Hochbord aufgrund der Absperrschranke, die nur halb in die Radfurt hineinragt, weiterhin legal oder nicht?

    Bild 3:

    - Das rechte VZ 350-20 müsste eigentlich ein VZ 350-10 sein.

    - Ansonsten die gleiche Problematik wegen Einbahnstraße wie bei Bild 1.

    In Oberbayern, Landkreis Fürstenfeldbruck, Kreisstraße zwischen Moorenweis und Grafrath:

    Schade, dass man hier nicht wenigstens bis zum Bahnhof Grafrath weiterfahren darf. Nicht einmal als Radfahrer. Denn die beiden Zusatzzeichen sind vertauscht worden. Gut gemeint, schlecht umgesetzt.

    Am allerbesten finde ich die Aufforderung vom EDEKA Grafrath, doch bitte eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

    Nach dem Einsteigen kanns gar nicht schnell genug gehen, jede Zehntelsekunde zählt. Wenn man sich mal selbst gefragt hat, warum man es eigentlich so eilig hat, obwohl man in einem gemütlichen Fernsehsessel mit allen Annehmlichkeiten hockt, wirds plötzlich viel entspannter.

    Vor allem möchte ich gerne einmal wissen, was diese Leute mit ihrer eingesparten Zeit am Ende des Tages dann anfangen. Gehen sie früher schlafen?

    Es wurde 'sogar' auf der anderen Seite auf die Beschilderung und Streuscheiben mit Rad-Symbol geachtet 8|

    Das funktioniert aber nur solange es keine Radfahrstreifen oder -schutzstreifen gibt. In Hamburg-Bergedorf ist dies auf dem Foto dort glücklicherweise nicht der Fall, obwohl die Bergedorfer Straße dort relativ neu angelegt wurde. Sonst hätte man den Radverkehr auf der Fahrbahn führen müssen. Was ich allerdings noch besser finde, als linksseitige Umleitungen mit mindestens zwei Querungen des Längsverkehrs.

    Ach, wie die Zeit vergeht: Der alte ZOB ist weg, das Fachmarktzentrum strotzt und meine alte Arbeitsstelle, das Bergedorfer Postamt, ist abgerissen.

    Moin,

    na die letzten beiden Bilder zeigen doch klar nicht benutzungspflichtige Radwege. Ich sehe da nix falsches.

    Naja, in den Abschnitten vor und hinter den gezeigten Situationen sind die Blauschilder ja durchaus regelmäßig vorhanden. Daher gehe ich davon aus, dass an den gezeigten Stellen die Blauschilder vergessen wurden oder abhanden gekommen sind. Ich würde es der Stadt Lüneburg jedenfalls niemalsnie zutrauen, auf den Hauptein- und ausfallstraßen lediglich Angebotsradwege vorzuhalten, sei es auch nur für nicht nachvollziehbare 170 Meter.

    Betrachtet man die Sache von der reinen Beschilderung bzw. fehlenden Beschilderung her, dann ist es natürlich zutreffend, dass es sich bei den gezeigten Situationen lediglich um Angebotsradwege handelt und das Fahrbahnradeln dort für diesen Abschnitt durchaus legal ist.

    Wer soll denn jetzt dieses Zeichen 205 beachten? Der abbiegende Fahrbahnverkehr? Oder doch der Radverkehr? Oder wollte man sich ein Baby-Dreieck sparen und sowohl Kraftfahrer als auch Radfahrer sollen hier irgendwie warten, wobei Radfahrer laut dem OLG Hamm ja noch weniger Vorfahrt haben als gar keine Vorfahrt — aber für Fußgänger dann plötzlich § 9 Abs. 3 StVO auf jeden Fall durchschlägt?

    Diese Kombination ist in und um Lüneburg weit verbreitet:

    Bei dem dritten Foto, direkt dieses hier oben, frage ich mich, ob es überhaupt zulässig ist, auf einer Kraftfahrstraße ein 205er zu platzieren. Die 205er gelten auf jeden Fall allesamt für den Kraftverkehr. Das ist nicht selbstverständlich. Landauf Landab ist es oftmals ja genau umgekehrt. Da hatte ich in Lüneburg ausnahmsweise mal positiv gestaunt.


    Und auch an der Hamburger Straße Richtung Norden liegt so einiges im Argen.

    Hamburger Straße/Auf dem Schmaarkamp Richtung Norden: Das vorhandene Verkehrszeichen 237 (Radweg) ist stark verwittert und kaum noch erkennbar:


    Hamburger Straße/Zeltberg (Nord): Richtung Norden Es fehlt für die Fahrbeziehung vom Zeltberg (nördlicher Stichweg) kommend zur Hamburger Straße das Blauschild gleich komplett:


    Vor dem Bardowicker Tore/Auf der Hude Richtung Norden: Es fehlt das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):


    Dahlenburger Landstraße/Pulverweg Richtung Westen: Zumindest vor zwei Jahren fehlte dort noch das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):


    Ich hatte damals den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Lüneburg auf zumindest diese Dinge per Mail hingewiesen. Auf eine Antwort warte ich heute noch. Ob die Missstände zwischenzeitlich abgestellt sind, kannst ich nicht beurteilen, da ich geplant erst wieder im Herbst in Lüneburg bin. Guck doch mal bitte nach, Malte, wenn Du Zeit und Lust hast.

    Hier in FFB gibts dafür extra Schilder. Häufiger genutzt wird "Radfahrer absteigen", man findet aber auch "Radfahrer Fußgängerampel benutzen"

    Wobei dieses hier nach meinem Hinweis zwischenzeitlich abmontiert wurde. Als die Streuscheibe gegen eine Kombi-Streuscheibe getauscht wurde, hatte man dieses Blechschild nicht mehr auf dem Schirm. Da musste ich erst daherkommen...

    Ob das nachfolgende Schild noch dort hängt, weiß ich gerade nicht. Aber es ist schon merkwürdig, dass der gemeinsame linksseitige Geh- und Radweg angeblich unmittelbar vor der Querung enden soll. Völliger Murks diese Kreuzung und auch die weitere Umgebung dort. Ich müsste wirklich einmal eine Skizze anfertigen. Aber dann rege ich mich nur wieder auf. Dem Landratsamt ist der Zustand übrigens durchaus bekannt. Man lehnt es aber ab, in der Oskar-von-Miller-Straße irgendwelche radverkehrstechnische Änderungen vorzunehmen, weil diese Straße ohnehin in 20 Jahren komplett überplant werden soll. Na dann...

    Wenn man das dann geschafft hat, fährt man übrigens quasi kopfüber runter auf einen Weg unten am Lösegraben — aber das schauen wir uns ein anderes Mal an.

    Und genau bei diesem gemeinsamen Geh- und Radweg, der ca. 4 Meter unterhalb des Fahrbahnniveaus liegt, fragt man sich, ob der dann noch überhaupt straßenbegleitend ist. Während meiner vorletzten Hamburg-Rundfahrt in 2019 hat mich mein Weg genau dort nach unten entlang geführt und ich habe mich erst im weiteren Verlauf massiv darüber geärgert, nicht auf der Fahrbahn geblieben zu sein.

    Ah soo. Dann hat es die Straßenverkehrsbehörde seit Jahren wohl verpennt, die Streuscheibe auszutauschen. Hat den Vorteil, dass man auch bei Fußgänger-Rot als Radfahrer queren darf, wenn von links und rechts frei ist. Halt, nein. Es gilt dann ja das Lichtzeichen für den "Fahrverkehr". (Wieso eigentlich für den "Fahrverkehr"? Fahrräder "fahren" doch auch!)

    Für den Kraftverkehr, welcher vom Salztorwall nach links auf die Hansebrücke abbiegen will, gibt es bestimmt Richtungspfeile. Diese gelten demnach dann auch für Radfahrer, wenn diese auf dem Radweg fahren und ebenfalls nach links abbiegen wollen. Am Schnittpunkt dürfte dann wieder § 10 StVO gelten.

    Ich schrei gleich...

    Sie haben die Fahrbahn überquert, obwohl ein Auto kam. Vielleicht haben sie nicht gesehen, dass der BMW auch noch ankam oder haben sich darauf verlassen, dass er hinter dem langsameren Auto bleibt.

    Ach so, die Radfahrer sind indirekt links zum Radweg abgebogen, haben sich also zuvor am rechten Fahrbahnrand aufgestellt? Ich war davon ausgegangen, dass die Radfahrer direkt links abgebogen sind, nachdem sie sich vergewissert hatten, dass der langsam folgende Autofahrer auch während des links abbiegens natürlich weiterhin dahinter wartet.

    Mal schauen, ob ich eine Antwort auf meine Frage bekomme, welche Ampel hier für Radfahrer gilt.

    Ist denn dieser Radweg, der in Blickrichtung links über die Kreuzung führt, für den Radverkehr linksseitig überhaupt freigegeben bzw. angeordnet? Mich würde das Foto interessieren, welches Du zehn Meter VOR der Kreuzung gemacht hast.

    Da kann man nun die Schuld zwischen allen vier Parteien (Verkehrsbehörde, Raser, Schleicher, Radfahrer) hin- und herschieben. Meiner Meinung nach tragen alle eine Teilschuld an dem Unfall.

    Was haben die Radfahrer denn falsch gemacht? Übersehe ich da gerade etwas? Sag jetzt nicht, sie sind Rad gefahren.

    Ich war vor ein paar Tagen bei meinem Zahnarzt am Eidelstedter Platz und habe bei der Gelegenheit die Arbeitsstelle überprüft. Anstatt abertausender Fotos schmeiße ich hier einfach mal ein Video rein:

    Wenn ich einmal zusammenfassen darf:

    Radfahrer falsche Richtung:

    0:20

    1:33

    2:23

    2:44

    2:56

    16:41

    17:21

    17:25

    aufgrund der Aufstellposition ein nur drei Meter langer getrennter Geh- und Radweg:

    4:17

    vertauschte Seiten im Blauschild getrennter Geh- und Radweg:

    5:06

    8:22

    16:03

    angeordneter gemeinsamer Geh- und Radweg widerspricht dem Boden:

    19:53

    Gehwegparker:

    10:33

    10:42

    10:44

    10:57

    den Bauarbeiter mit seinem PKW auf dem Gehweg/Radweg will ich mal tolerieren...

    Radweg hat keine Linksfreigabe, daher widersprüchliche Bodenbeschriftung:

    11:27

    kein Signalgeber:

    11:33

    16:47

    (Linksabbiegen ohne Signalgeber ist ja bundesweit eigentlich nicht weiter verwerflich, weil dann ja einfach nur der Längsverkehr abgewartet werden braucht.)

    Radfahrer über Rot:

    16:30

    Aufzählung ohne Garantie einer Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr, weil ich nicht selber vor Ort war. Direkt am Geschehen erfasst man die Dinge ja doch anders bzw. korrekter. Aber es ist wirklich der Hammer, was dort seit Jahren als Radinfrastruktur abgeliefert wird. Es macht anscheinend auch keinen Sinn, mit der Straßenverkehrsbehörde darüber zu reden. Dabei wäre es doch so einfach, dem Kraftverkehr jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung wegzunehmen. Bei der vorherrschenden Verkehrspolitik und der vorhandenen Einstellung der Straßenverkehrsbehörde wird dies natürlich ein Traum bleiben. Ich würde mir wünschen, 50 Jahre in die Zukunft blicken zu können, um vielleicht von nachfolgenden Generationen zu lernen...