In meiner Mittagspause war ich eben an der Unfallstelle und deren Umgebung. Dabei habe ich folgendes festgestellt:
An der Kreuzung Lenbachplatz/Karlsplatz ist der linksseitige Radweg nicht zur Benutzung freigegeben oder vorgegeben. Möglicherweise ist die Radfahrerin vor dem Unfall bereits hier linksseitig entlang gefahren.

Vor dem Karlsplatz, wo sich in Fahrtrichtung der Radfahrerin die Fußgängerzone nach links eröffnet, wird die linksseitige Benutzung des Radwegs auf Höhe einer Fußgänger- und Radfahrerampel, mit dessen Hilfe man den breiten Straßenzug "Karlsplatz" queren kann, ausdrücklich verboten. Möglicherweise kam die Radfahrerin von rechts aus diesem Überweg. Das Queren selber wäre dann noch legal gewesen, da der Radweg in der Querung für beide Richtungen vorgesehen ist. Das Weiterfahren wäre dann jedoch nur in Richtung Norden zulässig.

Die Unfallstelle aus Sicht des Kraftfahrers, der hier wohl nach rechts abbiegen wollte:

Dreht man sich an genau dieser Stelle um 180 Grad, sieht man dies:

Die Unfallstelle nochmal in Richtung Norden fotografiert. Die Radfahrerin kam hier entgegen:

Markierungen zeugen vom Unglück:

Im Gedenken:
