Beiträge von Alf

    Klingt nach einer richtig sicheren Idee ...

    Wenn sich ein solches Konzept bewährt, spricht eigentlich auch nichts dagegen, Fahrraddemos auf Autobahnabschnitten durchzuführen. Auch auf solchen, auf denen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt. Denn die Abstände werden ja eingehalten. Wie war das noch? Außerorts zwei Meter!

    Einerseits ein positiver Trend. Andererseits jedoch erschreckend, wie viele Radfahrer allein auf diesem Bild in die falsche Richtung fahren und somit auf die allgemein gültigen Regeln und damit auch auf die sich korrekt verhaltenen Radfahrer pfeifen. Ich beobachte schon lange, dass mittlerweile die Mehrheit der Radfahrer keine Regeln kennt oder nicht kennen will.

    Da war ich mir nicht so ganz sicher, ob du das wirklich selbst warst und ob es dir vielleicht nicht so recht gewesen wäre, das zu betonen.

    Nee, das passt schon. Ansonsten hätte ich auf das Video ja nicht hingewiesen, wenn ich nicht gewollt hätte, dass man dies mit mir in Verbindung bringt.

    Ich halte ja Kreisel ohnehin für keine Fahrradverkehrsgerechte Infrastruktur. Wie siehst du denn die Chancen für einen Umbau zu einer Kreuzung?

    Das war früher mal eine Kreuzung. Und zu Zwecke der Verkehrssicherheit wurde vor einigen Jahren nun dieser provisorische Kreisel daraus, der jetzt zur Dauereinrichtung geworden ist. Ich denke nicht, dass man nun erwägt, diesen Kreisel wieder zurückzubauen, wenn man dafür keinen Grund sieht. Und ich glaube nicht, dass die Entscheider hierzu ein Grund hätten.

    Lustig ist auch, dass die Goethestraße hier ebenfalls fast den Kreisel trifft. Somit wäre das dann schon die sechste Straße, die auf diesen Knotenpunkt trifft. Die Goethestraße ist für den Verkehr jedoch zum Kreisel hin gesperrt. Ob diese vor langer Zeit einmal geöffnet war, weiß ich nicht. Kann ich mir aber gut vorstellen. Nur für Fußgänger gibt es die Möglichkeit, von der Gothestraße in Richtung Kreisel und umgekehrt zu gelangen. Kraft- und Radfahren ist hier nicht erlaubt. Die Fahrbahn ist gesperrt. Trotzdem trägt das VZ 357-50 in der Goethestraße den Hinweis auf Durchfahrtmöglichkeit auch für Radverkehr. Dies ist definitiv falsch.


    Noch viel lustiger ist, dass die Einbahnstraße "Aicher Straße", die in Nähe des Kreisels liegt, in Gegenrichtung zwar für Radverkehr geöffnet ist, Radfahrer aber nicht in diese Einbahnstraße in Gegenrichtung einfahren durften:

    Erst auf meine Meldung in radar-online.net wurden insgesamt drei [Zusatzzeichen 1022-10] nachgerüstet:

    Wie gesagt, dies hat jetzt nichts direkt mit dem Kreisel zu tun, liegt aber in der unmittelbaren Nachbarschaft.

    Könnte man nicht eine der fünf in den Kreisel mündende Straßen zur Sackgasse machen, so dass sie nicht mehr in den Kreisel mündet?

    Das ist schlecht, da zwei von diesen einmündenden Straßen sowieso schon Einbahnstraßen sind. Und die übrigen drei Arme sind die Hauptfahrstrecken des Verkehrs. Außerdem denke ich, dass die Sicherheit des Radverkehrs nicht unbedingt von der Anzahl der einmündenden Straßen abhängig ist. Wenn alle sich an die Regeln halten und jeder auf den anderen Acht gibt, passiert normalerweise auch nichts. Es liegt schlichtweg am Verhalten der Kraftfahrer, wenn Radfahrer hier gefährdet werden. Wie überall woanders halt auch. Motorisierte Gewalt eben. Die machen es, weil sie es können. Aber wie gesagt: Wenn der Radfahrer erst einmal gelernt hat, im Kreisel gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen, ist ja alles in Ordnung.

    In diesem Film kann man sehen, wie es einem Fahrradfahrer ergehen kann, der im Kreisel von einem schneller fahrenden Auto überholt wird:

    "einem Fahrradfahrer" ist drollig. Das war ICH!

    Ich denke schon, dass man diesen Kreisel als gefährlich für den Fahrradverkehr bezeichnen kann. Allerdings habe ich kein Patentrezept für eine bessere Ausgestaltung des gezeigten Kreisverkehrs.

    Seit diesem Vorkommnis fahre ich in diesem Kreisel nur noch provozierend mittig. Seitdem ist nichts mehr passiert, außer dass ich in seltenen Fällen nun direkt von hinten massiv bedrängt werde.

    Habe gerade mal ein bisschen auf googlemaps mich umgesehen und bin auf dieses Kreisel gestoßen:

    https://www.google.com/maps/place/F%C…714!4d11.249148

    (Kreisel auf der Landsberger Straße in Höhe Holzhofstraße)

    Das ist für Radfahrer einer der gefährlichsten Kreisel überhaupt, obwohl es gar keine Separierung gibt. Jedoch hat der Radfahrer schon verloren, wenn er nicht mittig in der Spur fährt, sondern rechts am Rand, wie es aber eigentlich vorgeschrieben ist.

    Diesen Fehler habe ich vor einigen Jahren dort auch gemacht und wäre beinahe weggerammt worden:

    Hier kann man's sehen, wie's passiert ist.

    Ähhh, Moment...:

    Zitiert wurde Thomas Prieto Peral. Leider habe ich nicht den gesamten Artikel abgebildet. Da fehlte dann leider der Vorname. Generell weiß ich nicht, ob man hier solche Zeitungsartikel überhaupt hineinkopieren darf. Daher hatte ich mich auch nur auf den markantesten Teil des Artikels bezüglich des Radverkehrs in Grafrath beschränkt.

    Nein, das eigentliche Problem ist allein, überhaupt auf die Idee zu kommen, Fahrradfahrer und Fußgänger auf einen gemeinsamen Weg zu zwingen. Fahrräder gehören auf eine Fahrbahn, und diese Fahrbahn ist entweder die Fahrbahn oder eben eine eigene Fahrbahn.

    Und dann muss ich in der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts bezüglich der Gemeinde Grafrath folgendes lesen:

    Man will Radfahrer entweder in "Schutz"streifen zwingen oder am besten gleich ganz von der Fahrbahn verbannen. Aber §2 StVO ist schon bekannt, ja? Warum sorgt man sich um Radfahrer, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, von denen diese angeblich riesige Gefahr ausgeht?

    Eine der Haupttätigkeiten der Fahrradstaffel in Hannover ist die Kontrolle, ob die Lichtanlage funktioniert.

    Ich finde es schade, dass es nicht öfter die Begleitaktionen des ADFC gibt, bei der Hilfestellung für die Reparatur der Lichtanlage geleistet wird. Manchmal ist es ja nur ein recht kleiner Aufwand. Richtig schade ist, dass die Hersteller nicht verpflichtet sind, eine wirklich robuste Lichtanlage am Fahrrad zu installieren. Immerhin ist dank der Diodenrücklichter es nicht mehr so häufig wie früher der Fall, dass Radfahrer*innen mit ausgefallenem Rücklicht unterwegs sind.

    Andererseits nimmt die Anzahl der Fahrräder ohne StVZO immer mehr zu, weil immer mehr Leute sich ein tolles Mountainbike kaufen. Da wird dann gerne auf eine Lichtanlage verzichtet, weil es ohne Schweinwerfer, Rücklicht und Reflektoren an Räder und Pedalen entweder wesentlich cooler aussieht oder der Händler gar keine Mountainbikes mit StVZO-Zulassung führt. Mit sowas wird dann wie selbstverständlich auch im Dunklen gefahren. Natürlich ohne Licht. Und oft natürlich auf dem Gehweg und in der falschen Richtung. Sich dann noch extra Anstecklichter zu kaufen, ist dann doch oft wirklich zuviel verlangt. Genau so, wie man für sich die StVO dann natürlich auch nicht als verbindlich ansieht.

    Ist das überhaupt möglich, diesen rechten Angebotsradweg legal zu benutzen, wenn auf der linken Straßenseite doch ein [Zeichen 241-30] steht?

    Auf jeden Fall ist für Radverkehr, welcher direkt auf der Fahrbahn von links kommt, hier tatsächlich keine legale Auffahrmöglichkeit vorhanden. Mit einem Mountainbike jedoch kein Problem. Warum kann es gut sein, hier unbedingt diesen rechten Angebotsradweg zu nehmen? Weil man vielleicht bis zum [Zeichen 254] weiterfahren will, um danach in das rechts davon befindliche Wohngebiet abzubiegen. Dann ist diese Fahrbeziehung durchaus sinnvoll. Der überregionale Radverkehr muss bei der diskutierten Einmündung jedoch auf die linke Straßenseite wechseln. Wie auch immer man das dann da machen soll, wenn man nicht doch lieber die Unterführung benutzt.

    Da aber niemals der grüne Pfeil des konfliktfreien Rechtsabbiegens und der generelle Signalgeber für den Radverkehr gleichzeitig leuchten dürfen, könnte ich ja niemals rechts abbiegen.

    Deswegen bin ich ja der Ansicht, dass die gegenüberliegende Fahrradampel nur für den Rad-Geradeausverkehr gelten kann und nicht für rechtsabbiegende Radfahrer auf dem Hochbord. Aber dieser Meinung bin ich jetzt nicht wegen der besonderen Konstellation an dieser Kreuzung mit diesem Fahrverkehr-Rot-Richtungspfeil, sondern generell. Würde ich jedoch (vermutlich illegal) auf der Fahrbahn fahren, wäre die Sache hingegen lupenrein. Da würde man die Lichtzeichen des Fahrverkehrs natürlich nicht in Frage stellen. Vielleicht liege ich mit meinen Ansichten ja auch total daneben. Das soll mir dann aber bitteschön der zuständige Richter plausibel machen.

    Generell ist es an solchen Kreuzungen oder Einmündungen ja so, dass der Radfahrer-Querverkehr auf dem Hochbord, welcher über Furten über den Schnittpunkt geleitet wird, ja ebenfalls nach Lichtzeichen fährt. Dann kann ich mich ja nicht darauf berufen, das für mich als Rechtsabbieger mein Signalgeber - welcher auch immer das dann ist - nicht gelten soll. Da wird sich die Gegenseite aber freuen, denn aus deren Sicht war mein Verhalten ein eindeutiger Rotlichtverstoß.

    Ich weiß natürlich genau, was Du meinst. Und ich meine, mich zu erinnern, dass wir genau diese Thematik hier früher bereits hatten. Die Frage ist vielmehr, ob die Polizei, die im Gebüsch lauert, mir an solchen Stellen nicht einen Rotlichtverstoß anhängen wollen würde oder im Falle eines Schadensereignisses die Gegenseite nicht genau auf dieses Rotlicht verweisen würde und der Richter am Ende damit auch noch konform geht.

    Wenn man bedenkt, welche Erfahrungen Malte in Hamburg nähe Dammtorbahnhof schon gemacht hat und nun auch in Lüneburg Radfahrer ebenso genauestens beobachtet werden, sobald irgendeine Streuscheibe rotes Licht zeigt, dann ist es mir lieber, keinen entsprechenden Anlass zu geben, mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren zu müssen, nur weil man sicherlich wohl auch berechtigt verlautbaren will, dass sich Radfahrer nie an Regeln halten. Und ganz allgemein und überhaupt will ich niemalsnie zu dieser Gruppe Radfahrern gehören. Nö, will ich nicht. Mag ich nicht.

    Zusatzzeichen zeigen doch immer an, was zu machen ist. Z. B. [Zusatzzeichen 1012-32] . Man muss also was bestimmtes tun. Oder man darf etwas, z. B. [Zusatzzeichen 1000-30] oder [Zusatzzeichen 1000-31] .

    In diesem Fall soll ich also einen Verkehrsunfall herbeiführen. Wobei es dann ja kein Unfall mehr wäre, da die Kollision ja vorsätzlich passiert wäre. Muss ich auch noch die Richtung beachten, wie sie auf dem Schild angegeben ist, oder ist das dann egal? Und warum ist das Fahrrad auf dem Schild eigentlich nicht beschädigt, das Auto aber ziemlich heftig? Oder war das Auto schon vorher kaputt? Dann habe ich das Schild allerdings kräftig mißverstanden. Es ist natürlich quatsch, dass ich zu einer Kollision mit einem Auto aufgefordert werde. Vielmehr ist es doch so, dass dort Autos mit Frontschaden unterwegs sind. Aber warum wird dann daneben das Fahrradsymbol abgebildet? Das kaputte Auto hätte dann ja gelangt.