Wer soll denn jetzt dieses Zeichen 205 beachten? Der abbiegende Fahrbahnverkehr? Oder doch der Radverkehr? Oder wollte man sich ein Baby-Dreieck sparen und sowohl Kraftfahrer als auch Radfahrer sollen hier irgendwie warten, wobei Radfahrer laut dem OLG Hamm ja noch weniger Vorfahrt haben als gar keine Vorfahrt — aber für Fußgänger dann plötzlich § 9 Abs. 3 StVO auf jeden Fall durchschlägt?
Diese Kombination ist in und um Lüneburg weit verbreitet:
Bei dem dritten Foto, direkt dieses hier oben, frage ich mich, ob es überhaupt zulässig ist, auf einer Kraftfahrstraße ein 205er zu platzieren. Die 205er gelten auf jeden Fall allesamt für den Kraftverkehr. Das ist nicht selbstverständlich. Landauf Landab ist es oftmals ja genau umgekehrt. Da hatte ich in Lüneburg ausnahmsweise mal positiv gestaunt.
Und auch an der Hamburger Straße Richtung Norden liegt so einiges im Argen.
Hamburger Straße/Auf dem Schmaarkamp Richtung Norden: Das vorhandene Verkehrszeichen 237 (Radweg) ist stark verwittert und kaum noch erkennbar:
Hamburger Straße/Zeltberg (Nord): Richtung Norden Es fehlt für die Fahrbeziehung vom Zeltberg (nördlicher Stichweg) kommend zur Hamburger Straße das Blauschild gleich komplett:
Vor dem Bardowicker Tore/Auf der Hude Richtung Norden: Es fehlt das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):
Dahlenburger Landstraße/Pulverweg Richtung Westen: Zumindest vor zwei Jahren fehlte dort noch das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg):
Ich hatte damals den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Lüneburg auf zumindest diese Dinge per Mail hingewiesen. Auf eine Antwort warte ich heute noch. Ob die Missstände zwischenzeitlich abgestellt sind, kannst ich nicht beurteilen, da ich geplant erst wieder im Herbst in Lüneburg bin. Guck doch mal bitte nach, Malte, wenn Du Zeit und Lust hast.