ok, die aktuellen Schilder haben Vorrang. aber trotzdem, wer nicht auf der eigentlichen Fussgängerzone sondern auf der Fahrbahn mit den Bussen fährt, und auf einer vom Verkehrsministerium festgelegte Fahrradroute dabei ist, fühlt sich nie im Leben im Unrecht!
Welche Beschilderung schmückt die Fußgängerzone denn?
Würdest du auch auf einer Autobahn neben der eine Landesfahrradroute verläuft fahren ohne dich im Unrecht zu fühlen?
Die Schilderzukleber, die 60-statt-50-Fahrer, die Radwegparker, die Gehweg- und Geisterradfahrer,.... alle fühlen sich vermutlich nicht im Unrecht, das scheint eine menschliche Eigenschaft zu sein, dass Gesetze immer nur für andere gelten, und es doch ganz sicher einen Ausnahmeparagraphen geben muss der es mir erlaubt mich über diese, in meinem besonderen Fall, hinwegzusetzen (z.B. "Wenn mich der andere Verkehrsteilnehmer nicht aufgehalten hätte wäre ich früher an der Ampel gewesen und noch bei Grün drüber, also darf ich jetzt auch noch fahren")