Beiträge von simon

    Komisch, dass 1973 das ganze auch ohne lustige Schilderschrauberei funktioniert hat, siehe § 3 Abs. 2 der Verordnung über Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorfahrzeuge.

    Zumal man auf den ABen, selbst für den Fall, dass man es nicht so lösen würde, die Schilder bloß abschrauben und nicht ersetzen müsste. Ich weiß wirklich nicht, ob Volker Wissing so unterirdisch dumm ist, dass er selbst glaubt, was er sagt, oder man da einfach nur versucht, manipulativ auf sein Windschutzscheibenklientel einzuwirken.

    Der Punkt der hier oft unterschlagen wird ist, dass das Verbot der linksseitigen Benutzung von Radwegen nur der Sicherheit des Radverkehrs auf dem Radweg gilt - der Lkw-Fahrer war in den Fall gar nicht von dem Schutzbereich des Verbots erfasst. Bei Unfällen, zB an Kreuzungen, gilt die Vorfahrt weiterhin. Genau so ist es bei der Ausfahrt aus der FuZo. Das Hauptverschulden liegt sehr eindeutig bei dem Lkw-Fahrer.

    Der Grund für die Geisterradler an der Stelle liegt IMHO primär darin, dass es an diesem Verkehrsmoloch keine brauchbaren Querungshilfen gibt. Grund hierfür ist, dass die Stadt möchte, dass Fußgänger die Unterführung weiter benutzen, weil dort sonst erheblich weniger verkauft wird. Eigentlich sollte das doch das Hauptproblem sein?

    In München wurde der Eilantrag zurückgewiesen. Die sehr große Demo ist dann auf Nebenstraßen gefahren, natürlich nur auf einer Seite wg. Rettungsgasse und so und es gab ein riesiges Verkehrschaos, weil der Demozug natürlich durch die neue Route deutlich langsamer war, als er es je auf der AB gewesen wäre und nicht wenige AB-Ausfahrten stattdessen blockiert waren. Dafür hatten wir einen eigenen Hubschrauber, der uns beobachtet hat. Ich glaube, das Hauptsacheverfahren läuft aber noch.

    Eigentlich waren es drei Mal, der Antrag nach § 172 VwGO, mit dem aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen die Stadt eingeleitet werden sollte, weil sie nicht auf das Urteil reagiert hat, ist ein eigenes Verfahren :)

    Etwas Offtopic, aber why not:

    Über einen skurrilen Fall hatte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle zu entscheiden (Urt. v. 19.11.2021, Az. L 1R 124/21): Ein Mann aus dem Landkreis Stade sagt über sich, er sei schon 102 Jahre alt - und habe damit Anspruch auf die Rente. Doch für die Rentenversicherung ist er laut Versicherungskonto erst 48, sie lehnte den Antrag ab. [...] Nach Gerichtsangaben arbeitet der Mann, der 102 Jahre alt sein will, als Verwaltungsfachangestellter beim Landkreis Stade - in Vollzeit. Um seine angeblichen Rentenansprüche zu untermauern, legte er eine eidesstattliche Erklärung und eine selbst verfasste "Geburtsbescheinigung" vor.

    Ich glaub, ich weiß warum mit solchen Pappnasen das in Stade nix wird.
    🤡

    Ich gratuliere dir Mueck:) Bei meinem Verfahren an der B472, in der es mehr oder minder um das selbe Thema ging, hat sich die Behörde einem für alle brauchbaren Urteil leider mit nem Anerkenntnis entzogen. Hast du nur die Aufhebung bekommen, oder hat das Gericht auf Aufhebung der Vollziehung (=Entfernen der Schilder) nach § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO erkannt? Das mit dem Umbau klingt so, als ob es 2030 kommt, vielleicht. Wenn man eine Sofortmaßnahme durchführen will und das Geradeausfahren nicht sicher möglich ist, muss die Behörde den Abbieger halt mit einer Absperrschranke (VZ600) zumachen ¯\_(ツ)_/¯. Erfahrungsgemäß wirkt bei den meisten StVBs nichts besser, als eine drohende Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs.

    Das Verfahren wurde ja nicht eingestellt, weil die Sta angenommen hat, dass man die Vorwürfe nicht sicher beweisen kann, sondern es wurde wg. des Mangels an öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verwiesen (Quelle). Wenn die Schilderung des Zeugen glaubhaft ist und eine Verurteilung wahrscheinlich, kann die Sta auch einfach Anklage erheben. Es gibt zB mit der Vereidigung genug strafprozessuale Möglichkeiten, für den Zeugen die Daumenschrauben so weit anzuziehen, dass sich eine Falschaussage nicht mehr lohnt.

    Mh, man könnte auch:

    • Widerspruch gegen die Anordnung der LZA, weil diese auch einen Verwaltungsakt darstellt. Man könnte zB vorbringen, dass die aktuelle Einstellung der LZA trotz Ermessen rechtswidrig ist, weil die Schleife auch auf Radfahrer eingestellt werden kann und es daher ein geeignetes, gleich wirksames Mittel mit niedrigerer Eingriffsintensität wäre, einfach auch die Radfahrer zu berücksichtigen. Ggf. könnte man auch in Frage stellen, warum die Behörde nicht einfach einen IR-Sensor verwendet für den Fall, dass die Schleife nicht brauchbar eingestellt werden kann, wenn es sowas fertig auf dem Markt gibt.

    Ein Widerspruch bei StVO-Sachen kostet 28,50 EUR, wenn er abgelehnt wird. Ob man da genau was reißen kann, ist offen, aber ich wäre echt gespannt, wie die Behörde da argumentieren will.

    Selbst ohne Absatz § 45 Abs. 9 StVO wäre es nicht möglich, komplett begründungsfrei eine Benutzungspflicht anzuordnen (vor der Einführung konnte auch nicht "einfach so" Tempo 30 angeordnet werden). Begründungsfrei wird das ganze nur dann, wenn man die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wieder einführen könnte. Wenn der ADFC mehr T30 will, sollte man lieber die Geschwindigkeit innerorts heruntersetzen, ggf. mit der Ermöglichung einer (begründungspflichtigen) höheren Geschwindigkeit unter Wahrung der Verkehrssicherheit. Davon profitieren nicht nur Radfahrer, sondern auch Fußgänger.

    Ich bin der tranzparenzdefizitären Bürokratie in Bayern (und insbesondere der Münchner) eher abgeneigt, aber das Gesetz ist eigentlich recht gelungen. In BaWü richtet sich die Zuständigkeit noch teilweise nach der Eingriffsgrundlage in der StVO, wobei man den Schildern natürlich nicht ansieht, warum sie dort stehen. Wenn so etwas auf eine Verwaltung wie in München treffen würde, die ihre Inkompetenz und Unwilligkeit einfach durch Geheimniskrämerei kaschieren will, hätte man schon dort verloren, bevor man die Vorschrift überhaupt prüfen könnte. Andere Bundesländer haben die Ausführungsgesetze teilweise auch mit irgendwelchen unübersichtlichen Querverweisen, versteckt in noch größeren Vorschriften.

    > Was kann man denn gegen die Fachaufsichtsbehörde unternehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt?

    Die hat wiederum eine Aufsichtsbehörde (in Bayern werden die Landkreise von der Regierung überwacht). Bei der kann man sich dann darüber beschweren, dass die Landkreise ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde zu laissez faire wahrnehmen.

    Ich schreib dir mal 1 PN.

    ich würde an deiner Stelle jetzt mal nen Antrag zur Neuverbescheidung fertig machen und wenns soweit ist Klage einreichen. Die Aufsichtsbehörden haben teils die Anweisung, den zu beaufsichtigenden Behörden möglichst viel Freiraum zu geben und sind daher nicht damit beschäftigt, wirklich ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Ich frag mich auch, was der Datenschutzbeauftragte geraucht hat, um zur Aussage zu kommen, nur die Stadt Magdeburg könne sich auf ein berechtigtes Interesse berufen. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO ("berechtigtes Interesse") gilt nach Abs. 2 nämlich gerade nicht "für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung".

    Ich hab da kein Kommentar zur Hand, aber die persönlichen und familiären Tätigkeiten in der DS-GVO sind äußerst eng auszulegen. Ich sehe das Problem mit weg-li vor allem auch in der Kennzeichenerkennung, da dazu die Daten an die Google-API übergeben werden. Wer sich ein wenig zurückerinnert, weiß, dass der EuGH unlängst Privacy Shield und damit die (regelmäßige) Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung nach Plastikland gekippt hat.

    Das andere Problem sehe ich darin, dass die Daten nicht verschlüsselt gespeichert werden. Es wäre ohne weiteres möglich, die Daten/Bilder clientseitig per AES zu verschlüsseln, hochzuladen und dann in der E-Mail an die Behörde ein Passwort zu übermitteln, mit dem das Beweisbild abgerufen und ebenfalls clientseitig entschlüsselt werden kann (AFAIK gibts dazu auch eine brauchbare js-lib).

    Ich selbst bin dazu übergegangen, die Anzeigen einfach mit Computerfax erstatten. Mir egal, wenn die andere Seite dann 50-stellige Links abtippen muss.