Komisch, dass 1973 das ganze auch ohne lustige Schilderschrauberei funktioniert hat, siehe § 3 Abs. 2 der Verordnung über Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorfahrzeuge.
Zumal man auf den ABen, selbst für den Fall, dass man es nicht so lösen würde, die Schilder bloß abschrauben und nicht ersetzen müsste. Ich weiß wirklich nicht, ob Volker Wissing so unterirdisch dumm ist, dass er selbst glaubt, was er sagt, oder man da einfach nur versucht, manipulativ auf sein Windschutzscheibenklientel einzuwirken.