Das Problem war vor allem, dass man noch Sachen mitregeln wollte, die eigentlich zum Straßenverkehrsrecht gehören (u.a. Öffnungen von Einbahnstraßen, T30, eigene Auslegung von § 1 StVO usw). Alles, was sich bloß auf Baumaßnahmen bezogen hätte, wäre wohl zulässig gewesen. Insbesondere dem stumpfen Argument der Regierung, der Entscheid verstoße gegen das Verbot, über den Staatshaushalt Bürgerentscheide durchzuführen, ist wohl nicht durchgedrungen.
Leider ist das mit dem Bundesrecht etwas, das man komplett hätte vermeiden können. Bleibt halt nur noch, selbst Korrekturen vorzunehmen (looking at you, VG München) und weiter auf die jeweiligen Entscheidungsträger einzuwirken.