Kampfradler: Ich habs nochmal nachgeschaut: Grundlage für die Anerkennung ist ein EU-Rahmenbeschluss, der aber noch nicht in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt worden ist. Außerdem ist eine Untergrenze von 70€ inkl. Verwaltungsgebühren vorgesehen – bei einem verparkten Radweg mit Behinderung kommt man leider nur auf 63,50€. Wenn der Pole in Holland falsch rumstehen würde, könnte man das ganze auch dort durchsetzen.
Es kann aber trotzdem ein Bußgeld verhängt werden, welches sich dann aber nur in Deutschland eintreiben lässt. Wenn da die regelmäßig sind, werden sie aber zahlen, weil es sonst durchaus zu Problemen kommen kann. Ansonsten ist Abschleppen ein probates Mittel, dem sich auch polnische Autos nicht entziehen können.