Beiträge von Explosiv

    Nuja, wenn die Sicht eingeschränkt ist, sollte man ein anderes Modell wählen oder lernen, wie man den Helm richtig aufsetzt. Und ja, Windgeräusche hat man. Ist aber auch modellabhängig, wie laut die sind.

    Wenn keine Gefahr im Verzug ist (Und wo sollte die in dem Beispiel sein?), ist die polizeiliche Weisung, den Gehweg zu befahren, nicht nur rechtswidrig sondern schlicht und einfach nichtig. Man darf die Nichtweisung nicht einmal befolgen. Das nennt sich Rechtsstaalichkeit. Wer es anders sieht, befürwortet Polizeiwilkür. und kann auch nach Norfkorea auswandern.

    Kraft welcher Wassersuppe willst Du entscheiden, dass ich nach Korea auswandern sollte? Weil ich nicht Deine Meinung teile, wie unmittelbar auf die Weisung der Polizei zu reagieren ist?

    Man darf der Weisung der Polizei nicht folgen, wenn sie offensichtlich schwerwiegende Rechtsgüter verletzt, zu Schäden bei sich selbst oder von Dritten führt etc. pp. Das kurzfristige Umfahren einer Person über den freien Gehwegbereich eines getrennten Geh-Radweges zählt nicht zu diesen schwerwiegenden Rechtsgütern. Das wäre ohne die Weisung der Beamtin bestenfalls ne Owi, keine Straftat.

    Häng die Sache mal nicht höher auf, als sie ist.

    Vom Polizeistaat sind wir da noch meilenweit entfernt.

    Und im Gegensatz zum Polizeistaat kann man sich hinterher über die Beamtin beschweren. Und wenn sie unrechtmäßig gehandelt haben sollte, wird das sogar verfolgt. Was ich für diesen Fall aber nicht so sehe.

    Und das einfach Draufhalten auf die Polizistin, dessen diese sich nur mit Griff in den Lenker erwehren konnte, ist dann was?

    Das wäre nicht erfolgreich gewesen.

    Die Polizistin hat nicht aus Jux und Dollerei den Radweg blockiert. Sie war im Einsatz, hatte ihren Streifenwagen ordentlich abgestellt und mit laufendem Blaulicht stehen lassen.

    In so einem Fall ist den Weisungen der Polizei immer Folge zu leisten und Beschwerden oder Anzeigen gegen die Beamten werden regelmäßig nicht zum Erfolg führen. Die Polizistin hat entschieden, dass sei einschreiten muss, und hat alles ihr mögliche getan, dies ohne Gefährdung oder übermäßige Beeinträchtigung oder Behinderung für Dritte durchzuführen.

    Wenn der Gehwegbereich des getrennten Geh- und Radweges frei ist und die Polizei einen auffordert, diesen zu nutzen, um an der Einsatzstelle vorbei zu kommen, so hat man dies zu tun und braucht sich keinen Kopf zu machen, ob das so in der StVO steht oder nicht. Es gilt die Weisung der Polizei. Punkt.

    Die Französin war wohl auf Krawall gebürstet und wohl auch dabei, die Polizistin einfach anzufahren. Erst der Griff in den Lenker hat sie gestoppt. Geht´s noch? Das sollte sie mal in Frankreich machen.

    Das Thema Marktwirtschaft gehört imho nicht hierher. Damit wird dieser Thread unübersichtlich.

    Nur so viel: wer meint, es ginge allen immer besser, der schaut nur auf den Durchschnitt. Der zeigt aber nicht, dass die unteren 20% in Deutschland seit 15 Jahren reale Einkommensverluste haben, die große Mitte gerade so den Level hält und nur die oberen 10% wahnsinnige Einkommenszuwächse verzeichnen. Wir hatten mal eine soziale Marktwirtschaft, in der alle Einkommensgruppen Zuwächse zu verzeichnen hatten. Im Zuge der neoliberalen Durchdringung von Universitäten, Wirtschaft und Politik hat sich das leider geändert. Und der zu freie, zu wenig regulierte Markt hat in der Krise 2008 eindrucksvoll gezeigt, dass er gar nichts zum Wohle aller zu regeln vermag. Er bildet Blasen, die irgendwann platzen und viele Verlierer und einige Gewinnler zurücklassen. In jedem freien Markt gibt es gegen Ende nur noch einen oder wenige große Akteure, die ein Monopol oder Oligopol etabliert haben. Und spätestens dann fängt es an, für alle anderen nachteilig zu werden. Da der Wettbewerb über dieses Groß frisst Klein zu seinem eigenen Ende führt. In der Theorie sprießen dann neue Akteure aus dem Boden, die mit Innovation und Kreativität die großen Akteure alt aussehen lassen und den Wettbewerb wieder beleben. In der Realität scheitern sie entweder an Patentrechtsverletzungen- tatsächlichen oder behaupteten, die Verfahren ziehen sich Jahrelang-, am Zugang zum Markt oder aber, wenn sie erfolgreich sind, werden sie schlicht aufgekauft.

    Der freie Markt ist ein Fabelwesen, dass es in freier Wildbahn zum Glück nicht gibt und dort, wo er annähernd anzutreffen ist, zeigt er nach wenigen Jahrzehnten sein Versagen.

    Und ganz allgemein kann man nicht auf der einen Seite die Okuppierung öffentlichen Raums als kostenlose Parkflächen für private KFZ verurteilen, sich auf der anderen Seite aber gegen die geregelte Schaffung privater Stellplätze aussprechen. Wir leben nicht in einer Diktatur, in der man von heute auf morgen einfach den privaten Autobesitz in Ballungsräumen untersagen kann. Und wenn ohne Regelungsvorgaben 80% der Stellplätze freiwillig geschaffen werden, so ergibt das immer noch eine Fehlerfüllung von 20%. Damit ist das Chaos in engen Stadträumen vorgegeben.

    Man muss die Reihenfolge beachten. Erst muss man die attraktiven Alternativen schaffen, dann kann man den MIV erschweren. Nicht umgekehrt. Und von attraktivem ÖPNV kann nicht die Rede sein, wenn die vorhandenen Linien zu langsam getaktet und zu den Bedarfszeiten hoffnungslos überfüllt sind.

    Und ja, es könnte helfen, eine Buslinie mal umzulegen oder ne Extra-Schleife fahren zu lassen, um den Einkaufsmarkt mit zu bedienen. Leider bringen es viele Betroffene nicht fertig, dass ihren politischen Vertretern mit ins Lastenheft zu schreiben.

    Das ist der Tatsache geschuldet, dass es eben nicht "den" Radfahrer gibt. Es ist ein sehr heterogenes Gemenge, und man muss jeden dort abholen, wo er steht.

    Und so wünschenswert es auch ist, wenn mehr Radler auf der Fahrbahn fahren und safety by numbers zum Tragen kommt und alle anderen positiven Effekte, die das hätte, es gibt ein gerüttelt Maß an Radlern, die das nicht machen werden. Lieber lassen sie das Fahrrad stehen.

    Da kann man sagen, selber schuld, und lässt sie eben ihr Fahrrad stehen lassen. Oder man sorgt eben für eine möglichst sichere Radinfrastruktur, die diese nutzen können. Natürlich ohne Benutzungspflicht.

    Das ist aber oft die Rechnung ohne den Wirt gemacht zu haben. Denn wenn Behörden schon ordentliche Radwege bauen, dann wollen sie die Radfahrer auch darauf fahren sehen. Und zwar alle.

    Und dann geht der Spaß erst richtig los.

    Es wird noch eine Zeit dauern, bis es so weit kommt, dass Radler sich aussuchen dürfen, wo sie fahren. In manchen Straßen gibt es das bereits: ordentliche Radwege ohne Benutzungspflicht und somit schnelle, souveräne Radler auf der Fahrbahn und langsame und ggf. unsicher Radler auf dem Radweg. Es ist aber ein weiter Weg, bis das weite Verbreitung findet.

    Und bis dahin muss man halt den Mangel bestmöglich verwalten, die schlimmsten Auswüchse beseitigen und, ob man will oder nicht, für ordentliche Radinfrastruktur kämpfen. Eben für Diejenigen, die man sonst vom Rad vertreibt.

    Ich finde §43 StVO für einschlägig und die Anlage 4 Z627 als beachtlich. Man sollte den Antrag stellen, dass die dort angebrachten Einrichtungen entsprechend dieser Vorgabe gestaltet werden und an den Zugängen zu den Wegen Schilder darauf hinweisen, dass sie nicht durchgängig befahrbar sind. Am besten schlösse man per VZ die Verkehrsarten aus, die man nicht dort haben möchte.

    Und wenn man mit Liegerädern, Trikes und ähnlichem dort nicht durchkommt, sollte man auch darauf hinweisen und um Abhilfe bitten.

    Das ist doch nachvollziehbar. Wenn unsereiner einen wichtigen Termin im Bett verschläft und plötzlich unsanft geweckt wird, kann es doch auch vorkommen, dass man in der ersten Panik nach der Nachttischlampe tapst und dabei Brille und Wasserglas vom Nachttisch wirft.

    So geht es jetzt der Politik. Jahrzehntelang das Gelernte angewandt- Aussitzen, bis Blut kommt, und dann ist die ander Backe dran- und jetzt funken die Gerichte dazwischen und erfordern ein Aufstehen und Handeln. Wenn dann beide Beine eingeschlafen sind, sind die ersten Schritte nicht so ganz sicher und zielgerichtet.

    Beides wirklich unklar. Ich würde die Wege aber mit dem Rad nutzen, wegen der Wegweisung. Darauf kann man sich im Zweifelsfall berufen, ein etwaiger Verbotsirrtum kann einem nicht angelastet werden. Schließlich sind das amtliche Wegweisungen, keine privaten Schilder.

    Und auf den Wegen hält man sich ganz einfach rechts, egal, wie gepflastert. Wenn die Behörde was anderes will, muss sie ausschildern. Was sie sowieso besser getan hätte. Und ja, da Kraftverkehr nicht ausgeschlossen wurde, darf der da auch lang.

    Das Bild zu dem verlinkten Artikel erweckt den Eindruck, dass der Bürgersteigbelag so gestaltet ist, dass ein hoher Aufforderungscharakter daraus abgelesen werden kann, halbseitig hochbord zu parken. (Unterschiedlich gepflasterte Streifen auf dem Bürgersteig.) So weit ich weiß, ist das halbseitig Hochbordparken aber nur dann erlaubt, wenn das entsprechende Verkehrsschild [Zeichen 315-55] das gestattet.

    Das ist richtig. Aber die Bauart des verbauten Bordsteins ändert nichts an seiner Funktion. Das halbhüftige Parken bleibt so lange verboten, bis es ausdrücklich erlaubt wird. Es gibt allerdings viele Freiheiten, einen sogenannte Seitenstreifen anzulegen, auf dem auch geparkt werden darf. Zwar ist er meist mit Z295 von der Fahrbahn abgetrennt, kann aber auch auf dem Hochbord liegen und dort entweder mit Pflasterwechsel oder Z295 vom Gehwegbereich abgetrennt werden. Das ist oft in Verbindzung mit Z315, um zu verhindern, dass zu breit geparkt wird, aber nicht immer. Der Willen der Behörde ist hierbei nicht immer klar zu erkennen. Ich gehe hier aber davon aus, dass auch halbhüftig geparkt würde, wenn kein Pflasterwechsel vorliegen würde.

    Zitat

    In dem Artikel wird eine erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,40 m erwähnt, die allerdings nicht überprüft wurde... Bedeutet das, dass ein Hochbordparken dann erlaubt ist, wenn anders die erforderliche Restfahrbahnbreite (zwischen Außenspiegel und Bordsteinkante gegenüber) nicht eingehalten werden kann?

    Nein. Das bedeutet schlicht und einfach, dass die Fahrbahn dann zu schmal ist, um überhaupt mit zweispurigen Fahrzeugen darauf zu parken. Es reicht dann ggf. nur für Motorräder und ähnliches, oder eben Fahrräder. Ich frage mich allerdings, wo die 3,4m herkommen. Bisher haben Gerichte das Maß immer so errechnet: 2,55m maximale Fahrzeugbreite nach StVzO, auf beiden Seiten 25 cm Rangierabstand, ergibt 3,05m erforderliche Restfahrbahnbreite. Die 3,4 m wären nur bei starkem landwirtschaftlichen Verkehr anzusetzen, da diese Fahrzeuge bis zu 3,0 m breit sein dürfen. Dann käme man aber auf 3,5 m und nicht 3,4 m. Ohne die schriftliche Urteilsbegründung bleibt unklar, wo dieses Maß herkommen soll.

    Zitat

    Und was ist die geeignete Gestaltung einer solchen Straße? Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob es sich um eine reine Wohngebietsstraße handelt. Die sind ja manchmal als verkehrsberuhigte Zone gestaltet, in der es keine Trennung zwischen Bürgersteig und Straße gibt. Außerdem genießen Fußgänger Vorrang in der verkehrsberuhigten Zone, es gilt Schrittgeschwindigkeit und es darf nur geparkt werden, wo Parkplätze eindeutig markiert sind. Für mich die eindeutig bessere Lösung. Dann entfällt auf jeden Fall die Frage hochbordparken ja oder nein. (Aber leider sind Verkehrsberuhigte Zonen oft nicht genügend überwacht. Und/oder zu wenig vor Durchgangsverkehr geschützt.)

    VBB kommt nach StVO und VwV-StVO nur dort in Frage, wo es keinen bis sehr wenig Durchgangsverkehr gibt und ausreichend Vorkehrungen für den ruhenden Verkehr der Anwohner getroffen sind. Also praktisch jeder Garagen oder Stellplätze auf privatem Grund hat. Das ist offensichtlich hier nicht der Fall, also kann auch kein regelgerechter VBB eingerichtet werden.

    Was man machen kann: Einseitig Parkverbot, auf der anderen Seite das Hochbordparken unterbinden. Wenn der Platz auf der Fahrbahn dafür nicht reicht- aber hier die 3,05 m ansetzen, nicht die seltsamen 3,40 m- prüfen, ob einseitig mit Z315 und Begrenzungsstrich Z295 auf dem Gehweg das halbhüftige Gehwegparken erlaubt werden kann. Dafür muss unter anderem der Aufbau des Hochbords ausreichend tragfähig sein, sonst gibt es Schäden an der Oberfläche und/oder den Leitungen darunter. Wenn das auch nicht gehen sollte, eben das dort faktisch existierende Parkverbot endlich durchsetzen. Nach dem Bild denke ich aber, dass da über 3,05 m Restfahrbahnbreite bleiben, wenn man nur einseitig auf der Fahrbahn parkt.