Beiträge von Explosiv

    Hi
    hätte ihren Anteil der Owi aber ggf. erhöht, da sie damit belegt, dass sie nicht aus Versehen oder unachtsam, sondern mit Vorsatz auf dem Radweg geparkt hat. Vorsatz wirkt imho strafverschärfend.
    Das man einem Kampfparker mit Schlenker über den Gehweg ausweicht, ist dagegen ein Augenblicksversagen und wird oft nicht sanktioniert, sofern nach dem Hinderniss direkt wieder auf dem Radweg weitergefahren wird. Es soll sogar Polizisten geben, die einen auf den Gehweg verweisen wollen, wenn der Radweg nicht nutzbar ist.

    Hi
    sehe ich anders. Bei Widmung einer Fahrbahn oder Straßenteiles für besonderen Verkehr darf anderer Verkehr diesen Straßenteil nicht benutzen. Er darf ihn bestenfalls queren, wo unbedingt notwendig, unter Ausschluss der Gefährdung des besonderen Verkehrs. Ansonsten dürften ja Fußgänger legal auch auf dem Radweg rumlaufen.
    Bei Falschausschilderung eines getrennten Geh- und Radweges ergibt sich also eine Benutzungspflicht für Radler für den gesamten Straßenteil und ein Benutzungsverbot für Fußgänger. Wobei wir dann in dem Thread mit den nichtigen Verkehrszeichen landen.

    Hi
    siehe meinen zweiten Satz. Da man bei jedem parkenden Auot anhalten, am Auto vorbei über den Gehweg schieben und dann wieder auf dem Radweg aufsteigen müsste, und das bei jedem geparkten Fahrzeug, ist der Radweg nicht nutzbar.
    Da man bei jedem auf dem Gehweg Gehenden, der nicht wenigstens 80 cm Abstand zuverlässig zum Radweg einhält, stark Abbremsen, geringfügig schneller als Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss- frag mal Juristen, was das bedeutet- jeder Gefährdung vorsichtig an dem Fußgänger vorbei fahren, notfalls absteigen und schieben müsste, ist der Radweg nicht zumutbar. Je nach Fußgängeraufkommen und Richter.
    Ich würde Straße fahren und es drauf ankommen lassen. Und gegen RWBP Widerspruch einlegen, ist ja ein neues Schild, hat man gute Aussichten auf Erfolg.

    Hi
    Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Verkehrszeichen, unter dem sie angebracht sind. Also darf der Radfahrer im vorher Bild dort parken, wo es allen anderen Fahrzeugen verboten ist. Mit der Benutzung von Gehweg oder rotem Schlips hat das Zusatzschild nix zu tun.
    Das Radwegschild im vorher Bild bezeichnet die rechte Fahrspur der links neben dem Schild verlaufenden Fahrbahn als Radweg. Im Bild leider nicht zu sehen, die Fahrbahn.

    Seht ihr, ist doch einfach. :evil:

    Hi
    was machen eigentlich die ganzen Fußgänger auf dem Radweg bzw. wo sollen die überhaupt gehen? Da steht ein Schild Radweg und nicht getrennter Geh- und Radweg. Bauliche Trennung ist auch nicht feststellbar, nur farbige Pflasterung oder ähnlich ungeeignetes Design. Also ist der ganze Weg Radweg und Fußgänger haben sich Fahrräder zu kaufen und zu benutzen.
    Geht auch gar nicht anders, da die vorgeschriebenen Schutzabstände zu parkenden Autos- Dooringzone- und zu Fußgängern- die Rechtsprechung geht von 80 cm aus- nicht eingehalten werden kann.

    Hi
    das Jemand, der gerade gegen Gesetze verstößt, es einem verbieten will, dass man ihn dabei fotografiert, dürfte einleuchten. Ob er das rechtswirksam kann, wage ich zu bezweifeln. Fahrzeuge kann man eigentlich immer fotografieren, die haben kein Persönlichkeitsrecht, Pferde oder andere Tiere auch nicht. Und bei vermeintlichen Rechtsverstößen kann ein Beweisphoto nicht verbotener sein als ein Landschaftsphoto, auf dem sich zufällig unbekannte Personen eingefunden haben. Nur veröffentlichen darf man die Bilder nicht ohne Erlaubnis der Abgelichteten. Eine Weitergabe an zuständige Behörden ist nicht als Veröffentlichung anzusehen.

    Hi
    dann knallt man mit der Schnauze gegen das Auto und dort hilft einem der Helm genau gar nicht.
    Bei freiem Abflug wird man sich nur selten so in der Luft drehen, dass man mit dem Schädelhaupt auf den Boden auftrifft. Eher macht man auch hier eine Frontlandung auf Händen und Knien, eventuell Gesicht.
    Am meisten hilft der Helm wohl beim Umfallen mit schlecht auslösenden Klickpedalen oder eben bei Kindern, die bei langsamen Geschwindigkeiten als Fahranfänger umkippen und sich den Kopf seitlich stoßen. Kinder haben auch noch weichere Schädelknochen, so dass hier ein Helm den Schutz für das Hirn erhöhen kann.

    Ich trage selbst immer Helm, bin aber weit davon entfernt, ihm geniale Schutzfähigkeiten zu unterstellen oder eine Helmpflicht zu fordern. Eher fordere ich Tempo 30 auf Nichtdurchgangsstraßen und Fahrbahnpflicht für Radfahrer. Dann müssen die Autler sich endlich dran gewöhnen, dass sie nicht die Könige der Straße sind und die Radler als gleichberechtigte Teilnehmer am Straßenverkehr achten.

    Hi
    leider taugt dieser Leitfaden nicht allzu sehr als Argumentationshilfe.
    Auf Seite 3 steht was zu Schutzstreifen, was mir die Nackenhaare hochtreibt.:

    Zitat

    Auch Schutzstreifen sind im Sinne des §2 Absatz 4 der
    StVO nicht benutzungspflichtig. Hier ergibt sich allerdings
    für den Radverkehr eine Verpflichtung zur Benutzung
    des Schutzstreifens durch das Rechtsfahrgebot der
    StVO.


    Das wäre fast richtig, sofern der Schutzstreifen breit genug ist und rechts davon keine legal oder illegal geparkten Autos stünden, vor deren Türen man aufpassen und Abstand halten muss.
    Auch wäre ein ohne Schutzbereich direkt an den Schutzstreifen angrenzender Gehweg oft Anlass genug, nicht auf dem Schutzstreifen zu fahren. Gerichte haben schon entschieden, dass bei Unfall Radler-Fußgänger ein Sicherheitsabstand Radler-Gehweg von 80 cm gerade noch als ausreichend angesehen wird. Damit verlässt man oft bereits den Schutzstreifen oder fährt an dessen Begrenzung zum Fahrstreifen der übrigen Fahrzeuge.
    Rechtsfahrgebot heißt soweit rechts fahren, wie es möglich ist, ohne die eigene Sicherheit aufzugeben. Und genau das macht man aus obigen Gründen oft auf Schutzstreifen.

    Schöner Versuch, aber den Leitfaden halte ich meiner StVB lieber nicht unter die Nase.

    Hi
    es wäre auch mit dem Auto manchmal bequem, ein kurzes Stück entgegen von Einbahnstraßen zu fahren, um nicht einmal rundherum fahren zu müssen. Trotzdem macht man es nicht. Und wenn ich als Radfahrer irgendwann mal von Autofahrern als wenigstens beachtenswert eingestuft werden will, sollte ich mich auch einigermaßen StVO-konform verhalten. Linksfahren ist legal schon gefährlich genug, illegal ist es noch schlimmer. Und für Radler, die sich legal bewegen sind Geisterfahrer die Pest. Zumal, wenn sie überhaupt kein Unrechtsbewußtsein haben und nicht ausweichen, wo zu wenig Platz für die Begegnung ist.

    Hi
    um festzustellen, ob man bei Umschalten auf Grün losfahren kann, muss man eher wenig nach links oder rechts schauen. Meist sieht man beim Geradeausschauen, ob sich noch jemand langsames auf der eigenen Fahrspur befindet oder diese in Kürze queren wird. Das sollte doch zu schaffen sein, sogar in Hamburg. Und während Falschparken und die anderen aufgeführten Dinge zwar ärgerlich und z.T. auch gefährlich sind, führen sie nicht so unausweichlich zu einem Unfall wie das Einfahren in eine Kreuzung, die noch nicht frei ist. Somit kommt letzteres auch nicht so häufig vor, sonst hätte es dort laufend Unfälle.

    Hi
    Fakt ist, dass es unverhältnismäßig ist, jemanden wegen 15 EUR Owi und geringfügiger Schwierigkeiten, sofort die Personalien verifiziert festzustellen, in Handschellen zu legen. Augenscheinlich keine Gefahr im Verzug, keine Tätlichkeiten, keine weiter andauernden Verfehlungen, die es zu unterbinden galt.
    Es ist auch unzumutbar, mitten in ner belebten Stadt ein hochwertiges Rad ohne ausreichende Sicherung zurückzulassen, um zu Hause einen Perso vorzuweisen. Hätte vielleicht ein Polizist anbieten können, so lange auf das Rad aufzupassen, wie die Fahrt hin und zurück dauert.
    Die vorgeschlagene Ersatzmaßnahme mit der Rechtsanwältin war auch annehmbar.
    Vielleicht hat die Spur Unterwürfigkeit und Demut in die Abläufe der Staatsgewalt gefehlt. Der eine oder andere Polizist hat vielleicht nicht auf dem Schirm, dass er Dienstleister ist, und der oberste Dienstherr der Bürger.
    Langsam kriegen wir wohl wirklich amerikanische Zustände, aber seitens der Polizei, nicht der Bürger.
    Wäre jetzt aber auch ein guter Anlass, gegen die RWBP dort vorzugehen.

    Hi
    die Aussage der Polizei ist doch Müll. Auch wenn die gerade aus Wollenden den rechts abbiegen Wollenden im Weg stehen, dürfen diese deshalb noch lange nicht auf den Gehweg ausweichen. Außer schiebend natürlich, aber Fahrrad schieben ist nicht Fahrrad fahren, sondern ne umständliche Art, zu Fuß zu gehen. Einem Autler bietet man ja auch nicht an, seine Karre zur Abkürzung von Wartezeiten über irgendwelche Sonderflächen zu schieben.

    Hi
    das interpretiere ich so, dass man die eigene Ampel beachten muss, wenn man auf RVA unterwegs ist. Fehlt diese, gilt wieder die Fahrbahnampel.
    Das muss nicht logisch sein. Normverfasser sind meist keine Radfahrer, und daher ist auch nicht mit Logik bei Regeln für Radfahrer zu rechnen.

    Hi
    hier kommt die Haue... :evil:

    so weit sind wir nicht auseinander. Nur würde ich auf den allermeisten Radwegen, die in Deinem Video vorkommen, nicht fahren. Und wenn die Rennleitung meckern würde, würde ich sie auffordern, mal ein Stückchen Radweg mitzugehen.
    Das man sich innerorts nicht traut, auf der Fahrbahn zu fahren, liegt nur daran, dass es zu wenige Radfahrer tun. Die Autler meinen dann, es wäre ihr alleiniges Revier. Tempoüberschreitung mindestens 10, gerne auch 20 km/h liegt beinahe permanent vor. Ist oft ne schöne Schlange, die ich bei echten 50 km/h im Auto hinter mir herziehe.

    Die meisten Radwege sind für Geschwindigkeiten bis max. 20 km/h angelegt, falls überhaupt. Radwege zum Schnellfahren gibt es ausgesprochen selten. Und ist es Hochbord und zu den Fußgängern nur ein weißer Strich, muss man noch langsamer fahren, da die Schnarchnasen diesen nicht wahrnehmen. Passiert was, kriegt man mindestens ne Mitschuld.
    Nein danke, dann lieber mit den Autlern kuscheln. Und flott vorankommen.