Beiträge von Explosiv

    Hi
    ich bin immer noch der Meinung, dass diese Beschilderung korrekt und angemessen ist. Wollte man das Gleiche mit anderen Schildern erreichen, wären mehr Schilder notwendig, um den gleichen Effekt zu erreichen. Und da nur so viele Schilder aufgestellt werden sollen, wie unbedingt nötig, ist diese Kombi die zweckmäßigste.

    Blauschilder dürfen auch an Wegen abseits von Straßen stehen. In Wäldern z.B. findet man immer wieder Reitwege, die mit Zeichen 238 gekennzeichnet sind. Da ist weit und breit keine Straße oder Fahrbahn. Damit müssen aber Reiter diese Wege benutzen und nicht parallele Waldwege, die für Forstwirtschaft, Wanderer und ggf. Radler gedacht sind. Und diese wiederum haben auf dem Reitweg nix verloren.

    In meinem Neubaugebiet gibt es auch einen Verbindungsweg zwischen zwei Anliegerstraßen. Laut Bebauungsplan ist der Weg für Rad- und Fußlinge gewidmet. Beschildert war er aber mit Zeichen 239 als Gehweg. Nach einer Mail an die zuständige Behörde wurde daraus jetzt ein Zeichen 240. Ich finde das so in Ordnung, obwohl innerhalb von Tempo-30-Zonen eigentlich keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden dürfen. Das Fahrbahnbenutzungsverbot durch die Blauschilder ist aber nur ein Aspekt der Anordnung, die sie darstellen. Der andere ist das Verbot anderen Verkehrs, als auf dem Zeichen dargestellt, und das ist oft genau das, was man anordnen will. Mangels Fahrbahn kein Verbot, dort zu fahren, aber Verbot anderen Verkehrs auf diesen Wegen, alles bestens.

    In Kürze nehme ich mir die nächste ungünstige Beschilderung vor....

    Hi
    auch abseits von Straßen kann man Wege für Fußgänger und/oder Fahrradverkehr so ausschildern. Anderer Verkehr ist dann dort verboten, also auch Reiter und KFZ. Das Anlieger frei ist dafür, damit die Anlieger mit ihren KFZ oder Galoppern ihre Grundstücke erreichen. Dabei ist gewährt, dass sie als Gäste auf diesem Weg den gewidmeten Verkehr, also hier Rad- und Fußverkehr, weder gefährden noch behindern dürfen. Sie sind also nachrangig und zu besonderer Vorsicht verpflichtet-> reduzierte Geschwindigkeit, ggf. Schrittempo bis Stillstand, je nach Situation.

    Man könnte auch Zeichen 260 verwenden, Verbot für Kraftverkehr, mit Anlieger frei. Dann müsste man aber wieder die Geschwindigkeit und den Vorrang der Fuß- und Radlinge gesondert regeln oder darauf verzichten.

    Ich denke, Zeichen 240 mit Anlieger frei kann man so stehen lassen.

    Immerhin braucht man den Weg ja nicht zu fahren, wenn man nicht dorthin will, wo der hinführt.

    [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    Hi
    Zusatzzeichen beziehen sich auf das Verkehrszeichen, unter dem sie hängen, nicht auf andere Zusatzzeichen. Wird nur aus Kostengründen von den StVB gerne so gemacht.
    Die Kombination ist völlig überflüssig, das Hauptzeichen alleine verbietet die Nutzung durch Radler bereits. Bestand vorher eine Freigabe, endet sie damit automatisch und braucht nicht durch irgendwelche Zusatzschild-Konstrukte thematisiert zu werden. Da es überflüssig ist, ist es im Verkehrszeichenkatalog auch nicht vorhanden und damit auch so nicht auszuschildern. Es gibt nen Paragraphen der StVO, nach der unnötige Beschilderung verboten ist. Diese Kombination gehört dazu.

    Hi
    ist da keine Meldung in einem seriösen Blatt zu finden? Was in der Blöd steht, ist immer mit Vorsicht zu genießen, Wallraff lässt grüßen.

    Sollte es sich so abgespielt haben, wie in der Blöd dargestellt, hat die Polizei den schwarzen Peter. Ich habe selbst an Unterweisungen zum Fahren mit SoSi=Sondersignal teilgenommen. Zwar wird empfohlen, in Wohngebieten und zur Schonung der eigenen Nerven an unkritischen Stellen nur mit Blaulicht zu fahren. Aber bei Annäherung an eine Ampel oder Kreuzung ist in jedem Falle das Horn dazuzuschalten.
    Außerdem hat man trotz vollem SoSi eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Man darf keinesfalls mit überhöhtem Tempo über eine rote Ampel fahren, sondern muss sich vorsichtig in den Ampelbereich hineitasten, bis man sieht, dass keiner kommt oder alle stehen geblieben sind, um einen durchzulassen. Verstößt man dagegen, hat man mindestens eine Teilschuld, oft die alleinige.
    Meine Genesungswünsche an die verletzte Radlerin. Und ein ordentliches Kopfwaschen für den Fahrer und seinen Beifahrer. Neben den anderen Strafen, die sie hoffentlich erwarten.

    Allerdings ist da auch die Rede von einem ganzen Konvoi an Polizeifahrzeugen, die die Kreuzung bereits mit SoSi passiert hatten. Die Frage ist, ob das Unfallfahrzeug hinterhergekommen ist, als keiner mehr damit gerechnet hat, oder unmittelbar hinter dem vorletzten Fahrzeug fuhr. Das würde die hohe Geschwindigkeit erklären, da die Vordermänner die Kreuzung ja frei gefahren haben. Allerdings wäre immer noch das Horn dazuzunehmen. Lässt man das aus, damit die Verfolgten nicht gewarnt werden, muss man an roten Ampeln stehen bleiben oder doppelt vorsichtig fahren. War der Verband einigermaßen geschlossen, stellt sich die Frage, warum die Radlerin nicht geschaut hat, ob noch ein Polizeiwagen kommt oder ob sie gefahrlos rüberfahren kann.

    Wenn denn der Fall so ist, wie in der BLÖD dargestellt...

    Hi
    derart behinderndes Falschparken, dass die Feuerwehr nicht mehr durchkommt, kann auch durch Abschleppen behoben werden.
    Das hat Wirkung für sofort und meist auch in die Zukunft.
    Dass an Tagen der Müllabfuhr geordnete Verhältnisse herrschen zeigt doch, dass es auch anders geht.

    Hi
    man könnte noch betonen, dass selbst bei Straßen, bei denen eine besondere Gefährdung über das übliche Maß hinaus aufgrund besonderer örtlicher Begebenheiten als gegeben angesehen wird, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Benutzungspflicht an weitere Bedingungen gebunden ist.

    Das wären z.B. die Wirksamkeit. Die besondere Gefährdung soll durch die Radwegbenutzungspflicht nicht verlagert, sondern behoben oder zumindest in relevantem Maße gemindert werden. Dafür ist die Einhaltung der Mindestmaße, besser der Regelmaße eine Vorraussetzung, da sonst neue Gefahren entstehen.

    Hi
    die Stadt Hamburg muss ja im Geld schwimmen, wenn sie erstens Personal an entscheidungskräftiger Stelle vorhält, das seinen Job nicht versteht, und zweitens dann die Ausflüsse dieses Personals in Steinen realisiert, die schwebend Unrecht sind und ggf. wieder rausgerissen werden müssen.
    Hamburg ist halt doch die Gemeinde der Millionäre... :S

    Hier sollte man nicht mal als betroffener Radler gegen die Benutzungspflicht eintreten, sondern sich als betroffener Fußgänger die zustehende Gehwegbreite erstreiten. Der Radweg fällt dann mit oder ohne Benutzungspflicht aus Platzmangel hinten runter.

    Hi
    war da nicht irgendwas in der StVO mit weißen Strichen, die die getrennten Geh- und Radwege voneinander abgrenzen sollen? Von roten und grauen Steinchen steht da imho nix drin. Die können bestenfalls einen anderen Radweg verdeutlichen, für den es keine Gestaltungsvorschriften gibt.

    Hi
    ich schon. Meldungen der Fahrradstaffel wären aktenkundig. Manche Benutzungspflicht wird nur nicht aufgehoben, weil sich noch niemand aktenkundig beschwert hat. Besonders interessant wird es dann, wenn auf so einer mangelhaften Radverkehrsführung wieder ein schwerer Unfall mit Personenschaden auch auf eben diese Mangelhaftigkeit zurückgeführt werden kann und die Gemeinde dafür haftbar gemacht wird. Auf Unwissenheit kann man sich bei aktenkundiger Meldung des Mangels nicht herausreden.

    Hi
    wenn ich hier so lese, in welchem Zustand sich der Großteil der Hamburger Radverkehrsführungen befindet, und dann diese Antwort sehe, in der das Vorhandensein von Fahrradstaffeln mit hoffentlich geschulten Polizeibeamten hervorgehoben wird, frage ich mich, warum bisher nicht darüber berichtet wird, dass diese Fahrradstaffeln benutzungspflichtige Radverkehrsführungen, die nicht der aktuellen Rechtslage und den damit verbundenen Empfehlungen entsprechen, zur Meldung bringen. Und damit dafür sorgen würden, dass entweder die Benutzungspflicht aufgehoben oder die Radverkehrsführung gesetzeskonform umgestaltet würde. Auch die Kampfparker auf den Radwegen müssten drastisch weniger werden.
    Handelt sich wohl eher um Schafe im Wolfspelz, die als radfahrende Autofahrer vor allem fehlverhaltende Radfahrer im Blick haben, ohne wirklich die Position von Radfahrern einzunehmen und zu beurteilen.
    Schade, vertane Chance.

    Sollte jetzt zu sehen sein.

    Hi
    da ist immer noch kein amtliches Schild, das Radfahren zulassen würde.
    "Radfahrer frei" unter dem Hauptschild wäre Zweckmäßig. Solange es nicht ebenfalls ausgekreuzt würde.
    Aber so, wie die Beschilderung ist, wäre auch ohne das Auskreuzen des nicht offiziellen Zusatzschildes "Sinnbild Radfahrer, Spruch Schrittempo" das Ganze eine reine Fußgängerzone.
    Das Zusatzschild wäre auch nicht genehmigungsfähig, da die Darstellung der Rechtslage, hier Schrittempo für Radler bei Zulassung in Fußgängerbereich, durch Schilder verboten, weil überflüssig ist.
    Daher: kein amtliches Zusatzschild, dass Radfahrer in der Zone duldet, keine Radverkehrsfreigabe, ob jetzt mit oder ohne rotem X.

    Hi
    im Artikel steht was von auf dem Friedhof.
    Ist das ein Friedhof, der wie ein Park angelegt ist mit Spazierwegen, die man auch mit dem Rad befahren darf? Ansonsten würde ich rauslesen, dass der Unfall wohl noch auf Friedhofsgelände passiert ist und dort ist zumindest bei den von mir bisher aufgesuchten Friedhöfen radeln verboten.
    Mit so dünnen Fakten kann man jedenfalls nix sagen. Außer, dass ggf. gegen das Sichtfahrgebot verstoßen wurde.

    Hi
    abgebaut werden nur die Schilder. Die übrigen Regeln der StVO bleiben bestehen.
    Damit gibt es weiter die Regeln wir rechts vor links, Fahrzeuge auf der Fahrbahn führen, Fußgänger müssen beim Queren den Verkehr beachten etc.
    Wieso soll man dann blind als Fußling die Straße überqueren können und dürfen?

    Sicher kann man auf viele Schilder verzichten. Aber alle Regeln kann man nicht aufheben.

    Hi
    eben. Wer bei markierten Parkflächen nicht innerhalb der Markierungen parkt- es zählen auch die Überhänge, nicht nur die Räder- der parkt falsch. Ob man jetzt nicht innerhalb der Markierungen parkt, weil man z.B. schief steht, oder ob man schlicht nicht reinpasst, ist egal, in beiden Fällen darf man so nicht stehen. Sollte man sich vorher überlegen, bevor man ein Schlachtschiff im Innenstadtbereich bewegen und parken will.

    Hi
    zu meinem Entsetzen habe ich vorhin in Euskirchen ein ähnliches Konstrukt vorgefunden. War allerdings mit dem Auto unterwegs und konnte nicht stehenbleiben, um mir die Sache genau zu betrachten, auszumessen und zu fotografieren. Werde ich demnächst nachholen.
    Im weiteren Verlauf nach dem Linksabbiegen kam dann Hochbord mit Benutzungspflicht getrennt Geh/ und Radweg. Buckelpiste wegen zahlreicher Hauseinfahrten, geschätzte Breite Radweg 1-1,2m, Gehweg schmaler. Belag Verbundstein Rot gegen Verbundstein Grau. Ohne trennenden Weißstrich, der imho vorgeschrieben ist. Prinzip MSDWGI. (Man sieht doch was gemeint ist).
    MDSWGI wird mittlerweile von vielen (Amts-)Gerichten anerkannt. ;(