Beiträge von Explosiv

    Hi
    das ist ja noch bekloppter, planmäßig Busse durch ne Fahrradstraße fahren zu lassen. Und dann noch so oft. Und noch nicht mal ÖPNV, sondern Tourismus.
    Die sollten vor der Fahrradstraße die Touris rausschmeißen, dort auf Leihräder umsteigen lassen und hinter der Fahrradstraße wieder einsammeln.
    Aber mit dem Bus alle 5 Min. mittendurch ist sicher nicht im Sinne des Erfinders. Ginge vielleicht, wenn sonst kein KFZ-Verkehr zugelassen wäre, aber so ist das das unnötige Tüpfelchen auf dem i.

    Hi
    das ist ja der Konstruktionsfehler an dieser Fahrradstraße.
    Eigentlich soll die Fahrradstraße unbeschwertes und sicheres Radeln ermöglichen. Anderer Verkehr ist nur ausnahmsweise zuzulassen.
    Damit bei zugelassenem KFZ-Verkehr der Radverkehr weiterhin unbeschwert und sicher bleibt, muss logischerweise der KFZ-Verkehr auf das absolut notwendige Maß begrenzt bleiben. Dabei muss man dafür sorgen, dass das Befahren der Fahrradstraße unattraktiv ist. Sprich: kein Vorteil durch Abkürzung oder Zeitersparnis, keine Parkplätze, die sonstwo Mangelware sind und daher extra angefahren werden. Also praktisch nur Anliegerverkehr.
    Hier aber wurden wohl extra noch Parkplätze eingezeichnet, die KFZ anlocken und zu Suchverkehr, häufigen Rangiermanövern und somit Fahrbahnblockagen führen.
    Das ist mehr als kontraproduktiv.
    Bleibt den Radlern einmal das Meckern bei den Verantwortlichen und ggf. der Presse, falls die zuhört.
    Und andererseits betont selbstbewußtes Auftreten und Ausbremsung des KFZ-Verkehrs, damit der die Lust verliert, dort zu fahren. Was allerding bei großer Parkplatznot nicht funktioniert und nur zu Frust und Ärger führt. Kenne die sonstige Parksituation nicht, daher kann ich nicht sagen, ob das fruchtet.

    Jedenfalls ist das so wohl eine Fahrradstraße, wie sie kein Radfahrer sich wünscht.

    Hi
    man müsste wohl eher gegen die Benutzungspflicht vorgehen. Nur eben mit der Argumentation, dass die BP eigentlich in Ordnung ginge, nur der Zustand des Radweges ihn unbenutzbar und unzumutbar mache. Will die Gemeinde die BP aufrecht halten, muss sie die Probs beseitigen, ansonsten die Schilder abmontieren.
    Theoretisch. In der Praxis wird dann auf Haushaltslage verwiesen werden, dass die Fahrbahn ja dort so gefährlich wäre, dass die Radler trotzdem auf dem Radweg sicherer fahren könnten und als Joker, dass man auch als Radler nach Sichtfahrgebot nur so schnell fahren dürfe, dass man auch auf schlechten Wegen sicher fahren könne. Es gibt ja kein Anrecht auf schnelles Fahren, auch nicht für Radler.

    Ist also sehr fraglich, ob man so etwas bewirken kann. Aber den Versuch wert ist es allemal. Am besten einen so objektiv grausligen Radweg als Versuchsballon aussuchen, dass auch der SUV-verliebteste Richter einen dort nicht draufzwingen will.


    Quelle für diese Behauptung bitte.

    Das lustige an einer Fahrradstraße ist ja, sobald sie für KFZ Verkehr freigegeben ist, unterscheidet sie sich überhaupt nicht von einer Temp 30 Zone.

    Hi
    Anlage 2 zur StVO zu Zeichen 244.1:
    Ge- oder Verbot
    1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
    2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss
    der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

    Im Gegensatz zu normalen T30-Zonen:
    keine Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs-> Radverkehr hat immer Vorrang. Im Beispiel der Schlange von 10 PKW, die eine Engstelle passieren, müssen alle PKW, die noch nicht in der Engstelle sind, warten, bis die Radler durchgefahren sind. Die PKW, die bereits in der Engstelle sind, müssen allerdings nicht zurücksetzen, sondern setzen ihre Durchfahrt fort.
    Nebeneinanderfahren erlaubt-> selbst wenn hinter mehreren gemütlich fahrenden Radlern ein PKW schnell aufschließt, muss man ihm keinen Platz machen, damit er vorbeikommt. Er muss hinterherzuckeln, ist nur geduldeter Gast. PKW im Gegenverkehr von Fahrradpulks müssen dem Pulk ausweichen, soweit wie möglich, nicht der Pulk den PKW.

    Ich sehe da schon ein paar gravierende Unterschiede zur T-30-Zone. In der Theorie. Was in der Praxis bei rumkommt, ist wieder was anderes.

    Hi
    es ist ja auch in Ordnung, ein Fahrzeug an sich vorbeifahren zu lassen, wenn dies sicher möglich ist. Da kann man auch mal kurzfristig mit 20cm statt 80 cm Abstand neben dem Bordstein fahren, sofern dort kein Stehzeug und keine Menschenmassen vorhanden sind.
    Leider wird das aber oft als Aufforderung verstanden, man solle in ähnlich kleinem Abstand überholen. Was gerne angenommen wird.

    Ist auch manchmal komisch wie Radler gucken, wenn ich sie trotz schleifender Pedale am Bordstein ihrerseits mit meinem PKW nicht überhole, wenn ich nicht genug Abstand halten kann. Die erwarten, dass ich mich eng vorbeidrücke, weil sie es selbst im KFZ auch nicht anders machen würden. Die nehmen sich als Radfahrer selbst nicht für vollwertig an. Das ist Teil des Dilemmas :(

    Hi
    eine der Bedingungen, die laut StVO erfüllt sein müssen, damit ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, ist die Stetigkeit. Häufiger Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn und ggf. noch Seitenwechsel zur anderen Straßenseite sind nicht stetig. Gute Voraussetzungen, die verbliebenen Benutzungspflichten doch noch wegzukriegen.

    Hi
    die weiß-roten sind aber die einzigen Einbauten, die auf Verkehrswegen zulässig sind.

    Mach so einen Mist mal auf Firmengelände und hör Dir nach einem Unfall dann an, was die Berufsgenossenschaft dazu sagt. Hint: Geldbeutel bereithalten.

    Im Straßenverkehr nicht anders.

    Hi
    Schilder, die Einfluß auf den Straßenverkehr nehmen sollen, dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie im Verkherszeichenkatalog aufgeführt sind. Ausnahme sind Zusatzschilder. Da kann man auch eigene Kreationen verwenden, wenn sie von der zuständigen Landesbehörde genehmigt sind.

    Alles andere hat imho im Verkehrsraum nix verloren. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und da es auch viele Radwegschilder gibt, ohne dass es einen zugehörigen Radweg gibt, so gibt es auch Erklärbärschilder, ohne dass es was zu erklären gibt.

    Eigentlich.

    Tatsächlich ist es aber erschreckend, wie viele Leute sowohl in Dosen als auch auf Alurössern daherfahren, ohne fundierte Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften. Da gibt es dann schon mal erhöhten Erklärungsbedarf.
    Leider führt das dann mit einiger Sicherheit dazu, dass von diesem Klientel 99% denken, dort wo kein Erklärbär steht, dürften Radler niemals nicht auf die Fahrbahn. 8| :wall:

    Hi
    hast Du von den Schwarzkitteln irgend was anderes erwartet?
    In Bayern haben sie erst nach der Wiedervereinigung den Halbschuh mit Waffengewalt eingeführt, und im Norden sind die auch nicht weiter entwickelt.... :rolleyes:X/

    Hi
    nö, die ist nicht egal.
    Seit ein paar Jahren sind solche Einbauten straßenverkehrsordnungswiedrig.
    Schön zu hören, dass die zuständige Behörde nicht nur nicht weiß, wo sie überall solche Poller angeordnet hat- einige stehen vielleicht auch ohne Anordnung- sondern sich auch bei den nicht durchgeführten Verkehrsschauen alle 2 Jahre keinen Kopf darüber gemacht hat, dass die Dinger nur in rot-weiß zulässig sind. Am besten von oben bis unten und nicht nur eine schmale Binde um den Kopf. Dann machen auch die ebenfalls verbotenen Aufkleber nicht so viel aus, da genug Kontrastfläche übrig bleibt.
    So ist es wieder nur ein Argument gegen die Helmpflicht, da die Dinger so schlecht gegen Hindernisse in Höhe der Weichteile schützen.

    Aber egal, sind ja nur die aufmüpfigen Radlinge, die darunter leiden.

    Hi
    zur Zeit läuft eine Diskussion im Verkehrsportal, die für mich einigermaßen schlüssig darlegt, dass es hier kein Parkverbot gibt.
    Laut Gesetz ist die Nutztung des Sonderweges für diejenigen erlaubt, die mit Zusatzzeichen benannt werden.
    Dort steht Nutzung, und das schließt das Parken nicht aus, sondern ein.
    Erlaubt man also durch Zusatzzeichen auch KFZ, den Sonderweg zu nutzen, dürfen die auch darauf parken, wenn nicht andere Regelungen, z.B. bezüglich der Restbreite, dagegen sprechen. Ist KFZ-Verkehr erlaubt, wären das 3,05m Restbreite.
    Es ist mir nicht gelungen, diese Ansicht dort zu wiederlegen und sehe es mittlerweile genauso. Möchte die Behörde dies verhindern, muss sie zusätzlich ein Zeichen 283 oder 286 anordnen.

    Hi
    ich persönlich habe nichts gegen Reiter auf einem dermaßen breiten Weg, wie er in der Zeitung abgebildet ist.
    Allerdings hab ich was dagegen, dass der Pferdemist, den die Pferde fallen lassen, bis zur vollständigen Verwitterung auf den Wegen verbleibt. Auf den Radwegen um Bottrop mit den zahlreichen Reitställen war das ein echtes Problem. Eigentlich heißt es, wer Straßen verschmutzt, muss sie auch wieder säubern. Habe nie erlebt, dass ein Reitstallbesitzer oder ein Reiter den Mist aufgesammelt hätte.
    Und Asphalt ist auch eigentlich nicht der richtige Untergrund für einen Reitweg.

    Wer den Abschleppdienst bestellt, bezahlt ihn allerdings auch erstmal. Und das Ordnungsamt resp. die Polizei werden wegen einem Radwegparker keineswegs gleich den Abschlepper rufen.

    Hi
    wobei es Gerichtsurteile gibt, nach denen bei Radwegparkern regelmäßig eine Behinderung gesehen wird, die sofortiges Abschleppen rechtfertigt. Das OA muss also nicht warten, bis sich ein konkret behinderter Radfahrer meldet, sondern kann sofort abschleppen. Sogar die üblichen Versuche, über Halterfeststellung eventuell jemanden ans Fahrzeug zu bekommen, der es wegfährt, sind nicht notwendig.
    Fragt mich nicht nach dem Aktenzeichen, ich bin irgendwo mal über den Verweis auf das Urteil gstolpert.

    Problem ist halt nur, ob von den zuständigen Stellen jemand sich die Zeit nimmt, vorbeizukommen und den Abschlepper zu beauftragen. Als Privatperson kann man den jedenfalls nicht beauftragen, von öffentlichem Straßenraum jemanden abzuschleppen. Nur von Privatgelände.

    Hi
    Teil des Probs ist, dass alle Bundesländer und Kommunen beim Personaleinsatz gerade der Polizei und der Ordnungsämter den Rotstift seit Jahrzehnten angesetzt haben. Die Ordnungsmacht hat keine Chance mehr, alle Verstöße in der Fläche selbst mitzukriegen und zu ahnden. Die sind mittlerweile froh, wenn sie innerhalb der Citilagen die Parkraumbewirtschaftung und ansonsten wenigstens den fließenden KFZ-Verkehr am Laufen halten. Für mehr haben die kein Personal.
    Wer also nicht in der Citi wohnt und nicht KFZ fährt, muss wohl oder übel selbst die Behörden informieren, wenn was nicht klappt.
    Für mich hat das nix mit Anschwärzen oder Denunziantentum zu tun. Das ist reine Selbsthilfe. Das, was ansonsten abläuft, ist Faustrecht. Und das kann niemand wollen.

    Hi
    dann am besten gleich auf Videomodus umschalten.....ggf. mit der Möglichkeit, das Video während der Aufnahme in der Cloud abzulegen, falls dem Handy und dem Auge dahinter das Licht ausgeht....

    Hi
    das Interessanteste überhaupt dabei ist, dass die oft benutzte Verkehrslasttabelle frei Schnauze aus den Fingern gesogen wurde, während die Ausgestaltungsvorschläge und vor allem die Mindest- und Regelmaße die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und Geometrien abbilden.
    Ist doch wunderbar, dass die Fiktion als Bibel gelesen werden und die realitätsbezogenen Vorgaben als unverbindlich.

    Hi
    die ERA ist für die Behörden nur verbindlich, wenn aus der darin enthaltenen Tabelle der Verkehrsbelastung hervorgeht, dass eine Benutzungspflicht anzuordnen ist.
    Die übrigen Angaben bezüglich der Ausgestaltung nutzungspflichtiger Radverkehrsführungen werden dagegen als unverbindliche Empfehlungen gesehen, die aufgrund der örtlichen Wiedrigkeiten regelmäßig nicht befolgt werden können.