Beiträge von Explosiv

    Es braucht beides. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Bebußung muss mit mehr Personal erhöht werden. Und die Wirkung der Bebußung muss mit höheren Tarifen erhöht werden. Beides zusammen befördert die Regeltreue.

    Und als positiver Nebeneffekt refinanziert das höhere und öfter ausgesprochene Bußgeld einen Teil der Personlakosten. Das ist aber nur ein Nebeneffekt, kein Ziel.

    Beim Bußgeld für Falschparken könnte man z.B. damit aufhören, Verwarngeldangebote für lau zu machen und stattdessen direkt Bußgeldbescheide inkl. Porto und Verpackung von 28,50 obendrauf zu versenden. Natürlich als Anhörungsbogen kombiniert mit Bußgeldbescheid für den Fall, dass der Verstoß zugegeben wird. Die Widerspruchsquote wird nur geringfügig steigen, die Wirkung und die Einnahmen dagegen stark. Da das Verwarngeldangebot ein kostenloser Service ohne Rechtsanspruch darauf ist, kann man das sofort ohne Gesetzesänderungen oder ähnliches umsetzen.

    Nur man will nicht, da der Autofahrer auch dann Politikers liebstes Kind ist, wenn er vorsätzlich falsch parkt.

    Ja, die Presse verfasst solche Artikel.

    Behörden betreiben Überwachungsanlagen und stellen nach vorhandenen Erfahrungswerten natürlich positive oder negative Posten in ihre Haushaltsplanung ein. Das hat aber nix damit zu tun, dass diese Anlagen legiglich zur Gewinnerzielung aufgestellt wären, sondern das ist nur ein positiver Nebenaspekt. Im Allgemeinen bringt die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs eher Miese als Gewinne.


    Darum geht es ja auch nicht. Es geht um die Erhöhung der Regeltreue. Und auch das ist nicht Selbstzweck, sondern die hohe Regeltreue dient der Unfallvermeidung und gerade in Sachen ruhender Verkehr auch dem sozialen Frieden.

    Das Monetäre steht da an allerletzter Stelle.

    Zumal es ganz einfach wäre, die Einnahmen von z.B. stationären und auch mobilen Blitzern und Ähnlichem zu ruinieren: man müsste sich nur an die Regeln halten, schon schauten die "Raubritter der Straße" in die Röhre.

    Ganz normales Balzverhalten von Sportlern und deren Angehörigen, die ohne KFZ nicht zur Sportstätte gelangen können und denen auch kurze Fußwege nicht zumutbar erscheinen.

    Auch Nichtsportler reagieren oft allergsich, wenn man sie auf ihr Falschparkverhalten anspricht.

    Und auch, dass die Rennleitung sich nur für Fahrzeuge im Rennen und nicht in den Seitenräumen interessiert, ist normal.

    Wenn sich Fußgänger bereits auf der Fahrbahn befinden oder eben andere Hindernisse, dann greift das Sichtfahrgebot. Wer die übersieht, egal, wie sie gekleidet sind, ist schuld.

    Wenn aber Fußgänger aus dem Seitenraum kommend überraschend die Fahrbahn betreten, ohne auf den Fahrverkehr zu achten, greift das Sichtfahrgebot nicht mehr so eindeutig. Da kommt es dann drauf an, wie weit vor dem Fahrzeug sie die Fahrbahn betreten und ob der Fahrzeugführer noch Zeit hatte, zu reagieren. Und je besser der Fußgänger vorher im Seitenraum wahrnehmbar war, um so geringer ist die Überraschung für den Fahrzeugführer, wenn er die Fahrbahn betritt.

    Wer sich als Fußgänger an die StVO hält, kommt eher nicht in Konflikt mit Fahrzeugführern, die sich auch daran halten. Dann können sie sich auch kleiden, wie sie wollen, es wird eher nicht zu Unfällen kommen. Laufen sie aber rum wie die Lemminge, ohne auf ihre eigene Sicherheit zu achten, ist das Unfallrisiko um so höher, je schlechter sie von weitem erkennbar sind.

    Und von weitem Erkennbar bedeutet eben nicht, dass die Autofahrer im Blindflug fahren könnten. Es bedeutet, dass der aufmerksame Autofahrer ne Chance hat, auch dort was wahrzunehmen, wo sein Scheinwerfer nicht direkt hinleuchtet und die Fremdbeleuchtung nur schwach ist oder ganz fehlt.

    Das ist ein Ansatzpunkt. Von Radlern wird verlangt, was man selbst von Fußgängern nicht fordert.

    Und ein OLG-Urteil wird es nicht geben, eben weil es so schwer ist, den Fall so weit zu treiben.

    Der richtige Ansatz wäre es, die StVO entsprechend zu ändern. Das wird mangels Interesse der VW-Minister aber nicht geschehen.

    In der Tat, danke für den Hinweis.

    In der VwV-StVO steht dazu

    Zitat
    IV. Markierung und Beschilderung
    1. Die Markierung erfolgt mit Zeichen 293.
     
    14 Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich.

    Also ist das Z 293 auch alleine gültig, wird aber von Z 350 begleitet. Außer ggf. in wartepflichtigen Zufahrten, etwa vor einem Kreisverkehr.

    Das Z260 scheint ja erheblich teurer zu sein als das Z250.

    Vielleicht wird es bei einer Großbestellung günstiger. Wenn sich alle Landkreise zusammentun, ihre verkorkste Beschilderung auszuwechseln, könnte der Mengenrabatt beträchtlich sein.

    Alternativ könnte man mit Aufklebern arbeiten, die aus 250ern 260er machen.

    Oder, ganz old school, zZ "Radfahrer frei" drunter schrauben.

    Oder alternative Routen ausschildern, die die verbotenen Wege umgehen.

    Das wirklich Einzige, was man nicht machen kann, ist es so zu lassen, wie es ist.