Es braucht beides. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Bebußung muss mit mehr Personal erhöht werden. Und die Wirkung der Bebußung muss mit höheren Tarifen erhöht werden. Beides zusammen befördert die Regeltreue.
Und als positiver Nebeneffekt refinanziert das höhere und öfter ausgesprochene Bußgeld einen Teil der Personlakosten. Das ist aber nur ein Nebeneffekt, kein Ziel.
Beim Bußgeld für Falschparken könnte man z.B. damit aufhören, Verwarngeldangebote für lau zu machen und stattdessen direkt Bußgeldbescheide inkl. Porto und Verpackung von 28,50 obendrauf zu versenden. Natürlich als Anhörungsbogen kombiniert mit Bußgeldbescheid für den Fall, dass der Verstoß zugegeben wird. Die Widerspruchsquote wird nur geringfügig steigen, die Wirkung und die Einnahmen dagegen stark. Da das Verwarngeldangebot ein kostenloser Service ohne Rechtsanspruch darauf ist, kann man das sofort ohne Gesetzesänderungen oder ähnliches umsetzen.
Nur man will nicht, da der Autofahrer auch dann Politikers liebstes Kind ist, wenn er vorsätzlich falsch parkt.