Beiträge von Explosiv

    Manchmal hat man den Eindruck, die SUV-Geländewagen-Kreuzungen wurden nur gebaut, um den beparkbaren Bereich zu erweitern.

    Wer jetzt mit Kamera bewaffnet auf seinen üblichen Wegen Falschparker knipst und zur Anzeige bringt, hat den Spitznamen "Knöllchenhorst" bereits fest gebucht.
    Leider ist in Germanien derjenige, der auf seinem Recht besteht und den Rechtsweg einhält geringer angesehen als derjenige, der unverschämt, unverantwortlich und illegal seine Schleuder rücksichtslos auf Geh- und Radwegen abstellt.
    Seltsames Phänomen. Was wohl Siegmund Freud selig dazu gesagt hätte?

    Für neue Radverkehrsführungen bin ich nur, wenn sie auf der Fahrbahn eingerichtet werden.
    Bereits heute sind Fußgänger und ihr Platzbedarf häufig Verfügungsmasse, die zwischen Fahrbahnverkehr und Radverkehr auf dem Hochbord zerrieben wird.
    Leider ist in den Köpfen der meisten Leute, inklusive politisch Verantwortlicher und in Behörden, nur Fahrzeugverkehr richtiger Verkehr.
    Fußgänger sind halt da, das kann man nicht ändern, und Radfahrer sind eher Fußgänger mit Hilfsmittel als Fahrzeugführer.
    Anders ist es nicht zu erklären, dass selbst die Betroffenen in den wenigsten Fällen Anstalten machen, ihren Verkehrsraum für sich zu beanspruchen. Lieber laufen Fußgänger zwischen Gehwegparker slalom, drücken sich auf den engen Restflächen an den Stehzeugen vorbei. Immer darauf bedacht, das heilige Blech nicht zu berühren, sonst droht Mecker oder schlimmeres vom Besitzer. Außerdem besitzt man oft selbst ein Auto und weiß, wie ärgerlich Kratzer im Lack sind.
    Weiters wird hingenommen, dass die Fußgänger ihre zu schmalen Wege noch mit Radlern teilen sollen oder diese illegal dort radeln.
    Sitzen besagte Fußgänger oder Radler dann selbst hinterm Steuer ihres KFZ, verhalten sie sich genauso wie die Fahrzeugführer, deren Stehzeuge sie eben noch ausweichen durften.
    Ist halt so.
    Die Radler sind viel zu oft nicht anders als die Fußgänger. Gehwegradeln als Geisterfahrer. Darauf kommt man doch nur, wenn man sich überhaupt nicht als Führer eines Fahrzeuges fühlt.

    So lange dieses Denken herrscht, wird es keine Besserung geben. Und wir hatten auf Bundesebene noch keinen einschlägigen Minister im entsprechenden Ressort, der daran etwas ändern wollte. Die Verkehrsminister sind die Speerspitze der KFZ-Lobby. Von sich aus bewegt sich da gar nix. Wenn sich was bewegt, dann, weil es nicht mehr anders geht. Aber von sich aus ne Vision von Deutschland mit weniger KFZ und mehr Fuß- und Radverkehr? Fehlanzeige. Man möchte nach der politischen Karriere ja noch als "Berater" irgendeines Konzerns seine karge Ministerpension aufbessern. Und Radfahrer sowie Fußgänger verfügen nicht über Konzerne.
    Es wäre ein leichtes, die ERA nicht nur empfehlend, sondern verpflichtend zu machen. Übergangszeit fünf Jahre und fertig. Wobei die ERA auch nicht immer das Gelbe vom Ei sind. Aber schlechter als ERA sollte nicht mehr geduldet und schon gar nicht mehr neu gebaut werden.

    Fazit: wenn Fußgänger und Radfahrer sich nicht mal selbst ernst nehmen, wie soll sich dann was ändern?
    Antwort: durch Überzeugungsarbeit an der Basis und in den Gremien. Ist aber ein hartes Brot, und dauert lange.

    Ein bisschen besser ist es dank lokalem Engagement schon geworden. Aber es ist noch ein weiter Weg.

    Diese Ansicht der Bußgeldstelle ist imho Blödsinn.
    Grundsätzlich hat man das Recht auf das eigene Bild und kann einer Veröffentlichung widersprechen bzw. muss vorher gefragt werden.
    Das Einsenden an die BG-Stelle ist aber keine Veröffentlichung, das Foto ein Beweismittel und es ist geradezu hirnrissig, dieses Beweismittel hinsichtlich der Beteiligten unbrauchbar zu machen.
    Zum Glück sollte man in diesen Fällen ja noch ein unversehrtes Foto zu Hause haben, falls die beteiligten Personen sich verleugnen.

    Immerhin erkennt der Mann die Realität dessen, was er ausbildet.
    Dass also bei Vorhandensein trennender Linien auf der Fahrbahn die Autler meinen, keinen weiteren Sicherheitsabstand einhalten zu müssen, solange sie auf "ihrer" Seite der Linie bleiben. Das ist eine korrekte Beobachtung, wie Malte letztens mit einigen Bildern belegen konnte.
    Dass er selbst als Fahrlehrer teil des Problems ist, hat der gute Mann allerdings nicht reflektiert.

    Was auch deutlich wird, ist seine Ansicht, dass man ohne Rückspiegel nicht nach hinten schauen könnte. Dass der Kopf drehbar gelagert ist, scheint er noch nicht entdeckt zu haben, von gelegentlichem Kopfschütteln vielleicht abgesehen. Für ihn ist scheinbar alles, was man nicht in Fahrtrichtung direkt oder hinten/seitlich durch Spiegel sieht, nich wahrnehmbar zu sein. Das erklärt dann auch die Tote-Winkel-Unfallopfer.

    Mit einem hat er allerdings recht: zumindest im Längsverkehr ist man auf Hochbordradwegen vor solchen Autofahrern sicherer als auf der Fahrbahn.
    Tödlich wird dann der Querverkehr. Den hat der Gute aber nicht auf seinem Ereignishorizont.

    Gibt da ein schönes Zitat von Einstein: manche Leute haben einen Horizont wie ein Kreis mit Radius null. Und das ist dann ihr Standpunkt.

    Das bedeutet, dass man als Radling annehmen darf, dass an jeder beliebigen Straße irgendwo sicher ein RWBP-Schild steht, das niemals nicht aufgehoben wird und über sämtliche Krzeuzungen und bei Bedarf Ortsgrenzen hinaus Gültigkeit hat.
    Somit darf man immer auf dem Gehweg fahren.
    Ganz toll.
    Somit muss man immer auf dem Gehweg fahren.
    Weniger toll.

    Ist der Richter auch Vorsitzender im Elferrat und hat nur die Sitzung verwechselt?

    Hi
    fehlen die Schilder "Kreisverkehr", ist es ein sogenannter unechter Kreisverkehr, in dem die besonderen Regeln für den Kreisverkehr nicht gelten. Schutzstreifen ist dann wieder zulässig, aber genauso blödsinnig und gefährlich wie im echten Kreisverkehr.
    Da KFZ den Schutzstreifen erforderlichenfalls mitbenutzen dürfen, müssen Radler an der Überleitung zur Fahrbahn den Kantstein querend den Vorrang des Fahrbahnverkehrs achten.

    Wenn Du eine gültige Fahrkarte der Buslinie hast und die Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Fahrrädern nicht nur nicht verbieten, sondern sogar regulieren und somit vorsehen, ist es Dein gutes Recht, mit dem Fahrrad den Bus zu nutzen. Ohne Wenn und Aber. So lange dafür Platz ist, natürlich. Aber auch eine Person ohne Mitbringsel darf nur zusteigen, solange Platz für sie da ist.

    Ich würde eine Beschwerde schreiben und um Auskunft bitten, ob spezielle Anweisungen existieren, die den Beförderungsbedingungen widersprechen. Und wie das begründet und wo das der Kundschaft kundgetan wird.

    Da gebe ich Dir recht.
    Allerdings ist es eine Unschärfe der StVO, dass die Abtrennung von Sonderwegen teils in das Belieben der Stadtplaner gelegt wird.
    Auf der Fahrbahn ist ein durchgehender Breitstrich erforderlich, damit z.B. ein Radweg benutzungspflichtig wird oder ein Seitenstreifen von der Fahrbahn abgetrennt wird.
    Auf dem Hochbord dagegen kann bereits ein Farbwechsel der Pflasterung ausreichen, einen Radweg vom Gehweg zu trennen. Dann kann man rätseln, ob der farblich abgesetzte Bereich ein Seitenstreifen sein soll, der von KFZ beparkt werden darf, oder ein sonstiger Radweg, oder ob einfach mal ein Graben für Versorgungskabel eröffnet und anschließend mit anderem Pflaster wieder geschlossen wurde. Oder ob der Stadtplaner einfach etwas unterschiedliches Pflaster schöner fand und sich nix weiter dabei gedacht hat.

    Hier in diesem Falle ist der Bereich des falsch ausgeschilderten Radweges deutlich anders gepflastert als die Fläche daneben. Ab je nachdem, wie viele Pflasterwechsel die VZ aufweist, ist das eben etwas, worauf niemand gesondert Acht gibt.
    Für Radler dagegen, die diesen Radweg als solchen ansehen, dürfte durch Pflasterwechsel und Bankreihen klar sein, wo ihr Sonderweg seine Grenzen hat.

    Das sehen die beiden Fußlinge im Hintergrund bestimmt anders.
    Und haben recht damit.
    Entscheidend ist nicht, was die Behörde beschildern wollte, sondern was sie beschildert hat.
    Btw., da die Befolgung beider Schilder widersprüchlich ist, ist die Kombination ggf. nichtig und die Fußgängerzone samt Bypass-Radweg nicht existent.

    Das Schild Fußgängerzone gilt aber für die gesamte Straßenbreite.
    Das Zeichen Radweg mit dem Pfeil im Zusatzschild zeigt nur an, dass schräg links, eventuell ein Stück zurück, irgendwo ein Radweg zu finden ist. Ich würde da niemals nicht mit dem Rad fahrend durchfahren. Nur rollernd.

    Eben. Ich sehe auch nur eine falsche Teilüberschrift als freud´scher Verschreiber eines autoliebenden Schreiberlings.

    Was mich wundert, dass sich schon wieder um die Beleuchtung gekümmert werden soll. Das hatten wir doch letztens schon. Bezieht sich vielleicht aber auf die Pedelecs, deren Akkus mit anderen Spannungen arbeiten als die Verordnung für Fahrradbeleuchtung vorschreibt. Warum da überhaupt was von der Spannung drinsteht, entscheidend wären doch eher Leuchtfeld und -stärke.
    Aber wenn man schon keine Ahnung hat, möchte man wenigstens genau sein. :/?(:huh:8|