Nö, reingehen dürfen muss er, da er ja was lernen könnte *träum*
Nur ein Pflaster auf den Mund, das sollte er bekommen.
Nö, reingehen dürfen muss er, da er ja was lernen könnte *träum*
Nur ein Pflaster auf den Mund, das sollte er bekommen.
"Wenn der Verkehr fließen soll, gehören Fußgänger unter die Erde."
(Kung-Fu-Driving, Zander, Frank auf "Zander´s Zorn", anno dunnemals)
Kann man gerne auf andere nichtmotorisierte Verkehrsarten erweitern und wird bereits vielfach ausgeübt.
Sind Nachwehen der Feudalzeit.
Vergehen gegen Sachwerte werden stärker geahndet als solche gegen Menschen.
Sachwerte hatte früher nur die Aristokratie. Und wer denen was wegnahm, wurde tw. grausam bestraft.
Überfuhr dagegen die Kutsche des Adligen den Fuß des Bauern, hat der halt Pech gehabt.
Dieses Ungleichgewicht ist weder im Straf- noch im Zivilrecht wieder richtig zurechtgerückt worden. Das schlägt bis heute durch auf den Schadensersatz für körperliche Beeinträchtigungen und Schmerzensgeld.
Wiese ist sinnfrei.
Besser wäre ein Hühnergehege mit nicht zu hohem Zaun.
Durch die flatternden Hühner wird der Dosentreiber aus seinem Tagtraum gerissen: erhöht die Aufmerksamkeit.
Die Hühner halten den Bewuchs der Insel klein bis nicht existent. Spart Arbeit.
Die Dosentreiber können ihre McDoof-Reste über den Zaun werfen, die Hühner besorgen den Rest. Hält die Gegend sauber.
Die Anwohner können ihren Biomüll dort gegen gelegte Eier austauschen. Win-Win.
...
Es werden noch Freiwillige für ein One-Way-Ticket to the Mars gesucht....
Kennt Ihr das Hornberger Schießen?
Schwarzer Peter?
Schlapp hat den Hut verloren?
Die kleinen hängt man....?
Sieht interessant aus. Im Neuzustand.
Wart mal 5 Jahre, bis das Rot ausgeblichen und die Sperrflächen abgefahren sind. Dann noch etwas Regen im Dunkeln und der Spaß geht erst richtig los.
PS: das Überfahren der Sperrflächen ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die Führer der KFZ eine andere Vorstellung von der angemessenen Geschwindigkeit haben, mit der sie in das Konstrukt einfahren wollen, als die Planer, und darum einen anderen Kurvenradius wählen.
Außerdem kann man so vor dem blöden Radfahrer vorbeifahren und muss nicht warten, bis er vorbei ist.
Einen ähnlich guten Effekt hätte es, wenn man bei herkömlichem Kreisel mit Hochbordradweg außen rum die Querungen der Zubringer aufpflastern und röten würde. Dann wäre den Dosentreibern auch klar, dass sie den Vorrang der Radler achten müssen und würden aus Rücksicht auf ihre Alus (und dritten Zähne) langsam in den Kreisel ein und aus dem Kreisel raus fahren. Aufpflasterungen können wenigstens nicht ausbleichen.
Ist doch prima, fährt man halt auf der Fahrbahn. Besser geht nicht.
Es gibt solche und solche.
Mein Rennrad ist komplett StVO-mäßig ausgerüstet, inklusive Pedalreflektoren.
Gibt es alles, man muss es nur dranmachen.
Aber ich kann verstehen, dass die Fraktion, die die sauschweren Kettenblattschrauben gegen sauteure aber leichte aus Titan ausgewechselt haben und denen das Gewicht einer Fahrradklingel unzumutbar erscheint, so dass sie leichten Herzens darauf verzichten, keine bockschweren Akkuleuchten spazieren fahren wollen.
Die gibt es nämlich auch, verschiedene Diskussionen in Rennradforen sind echt lustig.
Also auch noch wichtige Geschäfte. Erklärt alles.
Man hört immer wieder, das Radlerverbände bei solchen Kooperativen mit Behörden anfangs dabei sind, aber nach einiger Zeit wieder aussteigen.
Was mag wohl der Grund sein?
Ach ja, und Links zur Blöd-Zeitung kann ich nicht mehr folgen, seit die einen mit Adblocker nicht mehr rein lassen.
Da dort erwartungsgemäß nur Blödsinn stehen kann, ist das aber nicht weiter schlimm....
Ups, die Art des Gerichtes hab ich in meiner Mail dann auch falsch übernommen.
folgende Antwort hab ich denen über ihre Mailfunktion zukommen lassen, vielleicht wachen sie ja vor der Sendung noch auf:
"
Hi
schon im Titel der erste Fehler, was soll dann erst aus der Sendung werden?
Radwege sind allermeistens Bestandteil der Straße, was sie meinen, ist die Fahrbahn.
Und die ist nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010 der Straßenteil, der auch für die Radfahrer normalerweise zu benutzen ist, sondern bereits mit der Änderung des § 2 StVO in 1997.
Das Problem ist nur, dass viele Gemeinden versucht haben, den Regelungswillen des Gesetzgebers zu ignorieren und die allgemeine Radwegbenutzungspflicht, die es bis 1997 gab, durch das Aufstellen der Zeichen 237, 240 und 241 fortzuführen.
Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht 2010 gerügt.
Leider ohne großen Erfolg, da vielerorts diese Schilder nach wie vor erst entfernt werden, wenn ein betroffener, gesetzeskundiger und hartnäckiger Bürger dagegen klagt. Bis dahin lassen viele zuständige Behörden die illegal aufgestellten Schilder einfach stehen und stellen sogar noch neue auf.
Eigentlich sind es Städte und Gemeinden, die permanent gegen Recht und Gesetz verstoßen, nicht die Radfahrer, denen man dies oft nachsagt.
Königsweg:
Radwege optional für unsichere und langsame Radfahrer zur Verfügung stellen. Dabei die Mindestmaße nach ERA 2010 endlich mal einhalten, von den Regelmaßen wage ich nicht zu träumen. Und die Fahrbahn für die schnellen, sicheren Radler freigeben, wie das der Gesetzgeber 1997 auch vorgesehen hat. Dann noch etwas Hirn an die Führer der KFZ verteilt, dann klappt es auch mit dem Miteinander. Und gute Radwege werden freiwillig von fast allen Radlern benutzt, da braucht es keinen Zwang. Nur die Alibiradwege mit Untermaß und schlechter Führung, die müssen aussterben."
Das zeigt doch das Problem auf, das ich immer wieder bemängele.
Die Radfahrer nehmen sich teilweise selbst nicht als "richtigen" Verkehr wahr.
Hier werden sogar KFZler in Schutz genommen, die rücksichtslos die Radler auf dem "Schutzstreifen" mit zu geringem Abstand überholen, weil die wegen Platzmangel gar nicht anders könnten.
Es wird gar nicht hinterfragt, dass es noch mehr Optionen gibt, z.B. StVO-konformes Überholen mit genug Abstand wenn kein Gegenverkehr, ansonsten hinten dran bleiben und auf passende Gelegenheit warten.
Da kommt der Verfasser des Artikels gar nicht drauf. Das er darauf einen Anspruch hat. Und der KFZler, egal ob PKW oder Bus, eben keinen Anspruch darauf hat, sofort und ohne abwarten zu überholen.
Solange Radler sich nicht selbst als gleichberechtigt ansehen, werden sie von den KFZlern und ihrer Lobby weiterhin über den Tisch und unter die Räder gezogen.
Die Rechtslage scheint schwierig in Hamburg.
Würde über eine Umsiedlung nach Deutschland nachdenken. Dort gilt die StVO, und in der ist alles geregelt.
Allerdings gibt es für Einwanderer zur Zeit einen recht großen Andrang, mit Wartezeiten ist zu rechnen. Leichter wäre es, wenn Hamburg in der EU wäre.
Die Fahrbahnampel.
Der entsprechende Paragraph enthält nur eine Sonderregel für Radler auf Radverkehrsführungen. Allgemeine Seitenstreifen zählen nicht hierzu.
Ich hatte da mal was drüber gelesen, aber frag nicht wo.
Dort wurde auch das mit dem Paragraphen zitiert, dass die Reifen die Fahrbahn nicht beschädigen dürfen.
Da, wie Du schon schriebst, der gemeine Radler samt Rad zu leicht dafür ist, mit Spikes den Asphalt zu gefährden, dürfen Radler Spikes fahren.
Über die Beschädigung anderer Fahrzeuge würd ich mir auch keine Kopf machen.
Ist man Schuld, muss man eh alles bezahlen, ob jetzt mehr oder weniger wegen der Spikes ist dabei egal.
Ist man nicht Schuld oder hat ne Teilschuld, wirkt es nicht schulderhöhend, wenn man erlaubte Ausrüstung am Fahrzeug hat.
Ich hab z.B. noch nie gehört oder gelesen, dass ein Kindermörder bei Kollission zweier KFZ für den Besitzer desselben eine Haftungserhöhung bedeutet hat. Obwohl mit einiger Sicherheit der Schaden am Gegnerfahrzeug durch den Kindermörder höher war.
Gegenvorschlag für einen
LeitDummspruch: Dynamit tötet - Die Stadt Münster auch
Lass das arme Dynamit damit in Ruhe.
Im zivilen Bereich hat die Erfindung des Dynamit viele Menschenleben gerettet und manche Unternehmen erst ermöglicht.
Dynamit mit Münster zu vergleichen ist nicht fair für das Dynamit.
Da ist ja noch einer sehr optimistisch unterwegs
Ist das im Vordergrund das Bordrad?