Nicht direkt.
Aber auf der von Dir verlinkten Seite hatte ich kein Problem, den Katalog zu öffnen. Ohne Zugangsdaten.
Siehe hier:
Hast Du Dich von dem "nicht barrierefrei" in´s Bockshorn jagen lassen und erst gar nicht probiert?
Nicht direkt.
Aber auf der von Dir verlinkten Seite hatte ich kein Problem, den Katalog zu öffnen. Ohne Zugangsdaten.
Siehe hier:
Hast Du Dich von dem "nicht barrierefrei" in´s Bockshorn jagen lassen und erst gar nicht probiert?
Wie kommst Du darauf?
LSA gehen Vz vor.
Gelten für einen VT die LSA nicht, gehen die LSA für diesen den Vz nicht mehr vor, also sind die Vz zu beachten.
Für den Fall, dass ein Radler frei von der LSA befreien würde, gülte aber das für den Ausfall der LSA vorsorglich angeordnete VZ, häufig ein Z 205.
Wurde ebenfalls beim Laden der Bilder rausgeworfen vor ein paar Tagen.
Und eben wieder, als ich einen Beitrag liken wollte.
Reproduzierbar zwei mal.
Aktueller FF, Win 10 und über https.
Die liegen doch auf der Hand....
Es gibt durchaus Rollifahrer, die lediglich noch mit einer Hand auf dem Joystick ihr Gefährt kontrollieren, zu sonst aber keiner Handlung fähig sind.
Die Frage ist, wie weit man die Infrastruktur auf jeden denkbaren Fall anpassen kann.
Wäre wohl einfacher, in den Rolli einen Transponder einzubauen, der von der Bettelampel erkannt wird. Oder ne normale Kontaktschleife verlegen und etwas empfindlicher einstellen, damit der Rolli und ggf. Radler erkannt werden.
Leider bringt das dann nicht viel, wenn man an einen Richter gerät, der meint, als Radfahrer könnte man auch kurze Abschnitte schiebend zurücklegen.
Rollator schieben?
Was man da machen kann....
Blauschild abschrauben, zu den anderen legen und wenn genug Masse zusammen gekommen ist, beim Schrottie versilbern.
Einfach mal bei der Rennleitung anfragen, ob die Sondernutzung für den Radweg so wirklich genehmigt wurde.
Sicher braucht man beides. Aber das übertägige kann kleiner ausgelegt werden und im Verkehr mitschwimmen.
Es gibt nicht nur schwarz und weiß, sondern auch Farben dazwischen.
Straßen, in denen die Anwohner die Fahrbahn hälftig mit reinigen sollen, sind Straßen untergeordneter Bedeutung mit wenig Verkehr und geringem Tempo. Normalerweise Anliegerstraßen in Wohnsiedlungen ohne Durchgangsverkehr und mit Zone 30 oder noch langsamer.
Da in der Regel niemand der Pflicht, die Fahrbahn sauber zu halten, nachkommt, und in der Regel dies von den Gemeinden weder überwacht noch sanktioniert wird, wird auch niemand beim Fegen plattgefahren.
Was die RSA für diesen Fall vorsehen, weiß ich allerdings auch nicht. Ich werde es wohl halten wie alle anderen und der reinigenden Kraft der Erosion vertrauen.
Wenn man den zehnfachen Herstellungskosten die bei weitem größer Transportkapazität, Störungsfreiheit und einfachere Genehmigung gegenüberstellt, ist die U-Bahn nicht mehr so viel teurer als die Stadtbahn, auf den Personenkilometer heruntergebrochen.
Weiterer Vorteil: wenn der MIV-Wahn in Ballungsgebieten endlich vorbei ist, gibt es über Tage mehr Flächen, die anderweitig genutzt werden können als für den motorisierten Verkehr.
Die bessere Alternative, um MIV zu bekämpfen, ist nicht die direkte Konfrontation mit deren Jüngern, sondern die Schaffung so attraktiver Alternativen, dass diese von selbst umsteigen.
Wie bei den Radlern und den Radwegen halt. Gute Radwege brauchen kein Blauschild, und schlechte Radwege wird man mit noch so vielen Blauschildern nicht attraktiv machen können.
Ulkige Schlussfolgerung.
In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.
Hängt von der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ab. Dort ist alles möglich.
Kann sein, dass dort die benutzungspflichtigen Radwege von der Gemeinde geräumt werden und die anderen Radwege als Erweiterung der Gehwege gesehen werden und von den Anwohnern zu räumen sind.
In meiner Gemeinde gibt es 6 Ordnungen von Straßen, je nach Bedeutung und Belastung, und in der 6. Ordnung muss der Bürger alleine alles säubern und Räumen bis Fahrbahnmitte. Dafür braucht man dann keine Straßenreinigungsgebühr zu zahlen.
Aber das kann jede Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen selbst regeln.
Steht doch da. Empfehlender Charakter.
Da werden wohl Blauschilder entfernt, genauer Z 241, der trennende Strich/Kante/andere Pflasterung bleibt aber erhalten.
Damit erhält man einen sogenannten "anderen Radweg".
Den darf der Radling benutzen, muss es aber nicht. Fußgänger dürfen diesen nicht benutzen, da sie den Fußgängerweg benutzen müssen. Auch ohne Z 239, das nur in Zweifelsfällen Sicherheit geben soll.
Andere Radwege kann man aber bisher nicht kennzeichnen. Sie sollen quasi selbsterklärend sein.
Und damit die Radlinge und Fußlinge weiterhin wissen, was die einen dürfen und die anderen meiden sollen, hat man diese Schilder aufgehängt. Finde ich eine gute Idee.
Dann müssen nur noch die Autlinge verstehen, dass die entbläuten Radwege nicht zu Parkstreifen mutiert sind.
Was das größte Problem sein dürfte....
Die verantwortungslose Blaue Sau?
Warte, bis die Zubringer zum Klassenzimmer endlich fertig sind....
Putzig ist die Haltlinie hinter dem Radweg. Man soll also auf dem Radweg halten, wenn man halten muss.
Noch putziger ist die völlige Unkenntnis der StVO und die Unfähigkeit, eine Lösung ohne Radweg auf dem Hochbord überhaupt anzusprechen.
20m Abstand bei einer 500-Pfund-Bombe....
das beruhigt ungemein.
Kann gut sein, dass für diese Werbeeinrichtung ein Bauantrag fällig war.
Fehlerhaft war es dann, diese Werbeeinrichtung sichtachsenbehindernd zu genehmigen.
Der größte Fehler ist allerdings wirklich der Hochbordradweg.
Vor allem wäre es handeln nach der StVO und VwV-StVO.
Und somit für Behörden selbstverständlich.
Nur wissen die scheint´s weder von der einen noch von der anderen Verordnung....