Beiträge von Explosiv

    Wie ich das sehe, wurden wohl nur die Schilder für VBB aufgehangen und ansonsten keinerlei Anstrengungen unternommen, den Bereich so auszugestalten, wie das der Normgeber vorsieht.
    In einem VBB gibt es keine Trennung zwischen Fahrbahn und sonstigen Straßenteilen. Es soll keine Übergänge oder Hochborde geben. Es soll auch wenig gefahren und geparkt werden, Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
    Bei 5000 Fahrzeugen in einer Woche ist auch die Verkehrsbelastung für einen VBB viel zu hoch. Es soll nur Anliegerverkehr geben und kein Durchgangsverkehr. Die Elterntaxis sollte man vor dem VBB abfangen und die kleinen zu Fuß den Rest laufen lassen.

    Außerdem haben Gerichte entschieden, dass ab etwa 15 km/h geblitzt werden kann, da ist allerletztes Ende der Fahnenstange was die Auslegung von Schrittgeschwindigkeit angeht.

    Hätte man nicht nur Schilder aufgehangen, sondern auch ein paar Verschwenkungen und Straßenmobiliar eingebaut, gerne auch die eine oder andere Schwelle, Parkmöglichkeiten beseitigt etc. pp. würde dort auch nicht so massiv zu schnell gefahren.

    Schilder alleine tun es nicht. Das klappt schon bei 30er Zonen und Straßen nicht, bei VBB noch viel weniger.

    Aber es darf ja nix kosten....

    PS: Mein Prius 2 selig konnte ab 1 km/h genau anzeigen. Geht also schon, wenn es der Hersteller will.

    PS2: habe folgenden Text im Blaulicht hinterlassen:

    Hi
    wurden denn die Maßnahmen laut VwV StVO zu Z 325.1 umgesetzt und ist
    diese Straße mit 5000 Fahrzeugbewegungen innerhalb einer Woche überhaupt
    für einen VBB geeignet? Gibt es gar Durchgangsverkehr oder Bringverkehr
    mit Elterntaxis? Die könnte man vor dem VBB abfangen und die Kinder den
    Rest laufen lassen. Muss natürlich organisiert werden, Flächen
    geschaffen und Aufklärung betrieben werden.
    Schilder aufhängen alleine reicht nicht aus.
    Oder darf es nix kosten?


    Gerichte haben auch entschieden, dass bis 15 km/h nicht unbedingt
    beanstandet werden können, wenn keine Fußgänger behindert oder gefährdet
    wurden. Da schon ab 7 km/h zu beanstanden ist ehrgeizig.


    bye
    Explosiv

    Jedenfalls ist die Fahrspur durch eine Sperrfläche eingeengt. Überholen eines Radfahrers regelkonform nicht möglich.
    Fraglich ist halt, was die Radlerin gemacht hat. Fuhr sie auf der Fahrbahn und der LKW hat sie geplättet, hat der Fahrer sie wahrscheinlich wirklich übersehen. Mutwillig fährt fast niemand einen Radler einfach so um.
    Es sind aber auch andere Konstellationen möglich.

    Ich finde, das hat nichts mit Sippenhaft zu tun.Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können.

    Steht wo? Soweit ich mich erinnere, muß man ein KFZ gegen unbefugte Nutzung sichern. Wenn aber ein Kreis befugter Nutzer ohne dokumentation des Einzelfalls ein KFZ nutzen, ist der Vorschrift genüge getan.
    Erst wenn es zu ungeklärten Verstößen kommt, muss man das Fahrtenbuch führen. Das ist auch keine Strafe. Es ist eine Auflage.

    Wenn man einer Person zweifelsfrei nachweisen kann, daß es eine von zwei Straftaten begangen hat, sollte man sie nach der niedrigeren bestrafen können. Das steht der Unschuldsvermutung nicht im Wege.

    Da stimme ich zu und so sollte es auch sein. Leider wird aber imho der Nachweis der konkreten Straftat verlangt. Und ein Beifahrer hat wenig Möglichkeit, z.B. Sofortmaßnahmen am Unfallort zu tätigen, wenn der Fahrer nicht stehen bleibt. Da ist es fraglich, ob man diesem Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich anrechnen kann.

    Es gibt zahlreiche Kommunen, die das anders sehen.
    Und leider ist in der StVO und den sie begleitenden VO und Richtlinien nirgends definiert, wie genau ein Seitenstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sein muss.
    Das gängigste ist durchgehender Breitstrich, aber auch Kantstein oder Belagswechsel werden als Stilelement verwendet.
    Das ist eine der Unschärfen der StVO. Bei Hochbordparkerei sollte aber ein Z 315 für Klarheit sorgen.
    Ich kenne aber genügend Stellen, wo es auch ohne Z 315 ausgeführt ist.

    Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht dem Einzelfall geopfert werden, die Unschuldsvermutung schon gar nicht.

    Sicher ist es empörend, wenn man die Tätereigenschaft auf zwei Personen eingegrenzt hat und doch den richtigen nicht bestimmen kann.
    Es hilft aber nix, man muss jedem einzeln nachweisen, was er genau zur Tat beigetragen hat, um eine Strafe für ihn festzulegen.
    Kann man das nicht, gibt es auch keine Strafe.

    Und die Strafe auf den Halter ersatzweise umzuleiten geht auch nicht. Man haftet in Deutschland immer nur für sich selbst, nicht für andere. Stelle ich mein Fahrzeug einem Personenkreis zur Verfügung und jemand begeht damit eine Straftat, hafte ich nicht nur deshalb, weil ich den Täter nicht benennen kann.
    Das gibt je nach schwere der Tat ne Fahrtenbuchauflage und gut ist.
    Die Zeiten der Sippenhaft sind zum Glück vorbei.

    So ärgerlich das im Einzelfall auch sein mag.

    Wenn die Behörde den Bereich zwischen den Baumscheiben als Seitenstreifen ansieht, ist der gemeine Autler sogar gezwungen, darauf zu parken.
    Selbstverständlich aber so, dass er nicht auf den Radweg hinausragt.
    Für Sicherheitsabstände ist er aber nicht zuständig, die müsste der Pflastermaler vorsehen.

    Auf die Art werden bei uns Raum Euskirchen und Rheinbach etliche Schutzstreifen unbrauchbar. Sie führen press an solchen Parkmöglichkeiten auf dem Hochbord vorbei, so dass man perfekt im Dooringbereich fährt, so man auf dem Schutzstreifen bleibt.
    Was die allermeisten Radler leider machen.

    Gerade Deine beiden Beispiele sind dann aber schlecht gewählt.
    Im ersteren Fall ist man voll im Dooring-Bereich, wenn man auf dem Radweg verbleibt. Nix mit 2m Radweg. Da würd ich auf Schrittempo abbremsen. Kann ich auch gleich stehen bleiben und ein Foto machen.
    Und im zweiten Fall sehe ich gar nicht, wie man überhaupt regelkonform an dem Vollhonk vorbeikommt.

    Was ich zugeben kann, ist, dass man wegen der Vielzahl der Falschparker eine Auswahl trifft, für welchen man Zeit aufwendet.
    Aber bei denen, die Zeit genug haben und/oder nicht so viele Falschparker rumstehen, spricht nichts dagegen, jeden anzuzeigen, der unnötig und unerlaubt egal wie weit auf dem Hochbord steht.
    Und gegen Knöllchenhorst gibt es ein einfaches Mittel: Parken gemäß § 12 StVO.
    Ich rege mich auch über die Falschparker auf, die nicht mich behindern, aber die Rolli- und Rollatorfahrer, von denen ich weiß, dass sie dort vorbei wollen. Und die leider so gestrickt sind, dass sie klaglos auf die Fahrbahn ausweichen und sich unnötig mühen und gefährden. Weil sie so erzogen sind. Und darum gewinnen die unerzogenen Asozialen die Oberhand.
    Ich hab es jetzt ne Zeit lang mit Zettelchen probiert. Und Ordnungsamt gebeten, vorbeizuschauen, nur so allgemein. Was angeblich passier ist.
    Zeigt das jetzt immr noch keine Wirkung, fang ich an mit Anzeigen.
    Und wenn ich nachher Horst genannt werde, ist mir das auch egal. Wenn es im Guten nicht geht, dann eben anders.

    Solange man diejenigen, die mal ein paar Falschparker anzeigen, als Denunzianten bezeichnet, muss man sich halt mit Falschparkern abfinden.

    Ich bezeichne die Falschparker als Asoziale, da sie Ressourcen, die der Allgemeinheit gehören und von dieser bezahlt werdden, für eigen Zwecke mißbrauchen.
    Und Diejenigen, die das Anzeigen, sind Bürger, die ihre Rechte gewahrt sehen wollen.

    Für mich ist ein Denunziant jemand, der andere dadurch schädigen will, dass er falsche Behauptungen aufstellt bzw. diese zur Anzeige bringt.
    Das ist etwas ganz anderes.

    Darum schrieb ich ja, dass es wohl teilweise gar nicht gewünscht wird, dass kontrolliert wird.

    Problematisch ist, wenn einem Anwohner mal der Kragen platzt und er mit Fotoknipse, Notizblock und Uhr versehen zur Selbsthilfe greift und Falschparker zur Anzeige bringt, ist er direkt der geschmähte Knöllchen-Horst.
    Hat man in anderen Rechtsgebieten eher nicht, dass derjenige, der lediglich auf seinem Recht besteht auch noch geschmäht wird.
    Dabei kann man es sehr leicht vermeiden, "Opfer" eines Knöllchen-Horst zu werden: an die StVO halten.

    Hamburg könnte immerhin an der Kontrolldichte schrauben und auch jemanden rausschicken, wenn behindernde Falschparker gemeldet werden. Oder wirksame Maßnahmen dagegen treffen wie Poller, Bügel oder andere Absperrungen.

    Imho ist es für jede Gemeinde zu leisten, dass auch in Vororten ein bis zweimal im Monat jemand nach dem Rechten schaut.
    Und das dies zuverlässig nicht getan wird, ist nicht immer Zufall.

    Die Befolgung von unliebsamen Regeln ist eine Funktion aus Kontrolldichte und Höhe der Sanktion.
    Außerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, in Vororten gegen Null, dass man erwischt wird.
    Da müssen die Sanktionen schon sehr drastisch sein, um das Befolgen der Regeln zu bewirken.
    Gehen dann wie bei uns die Wahrscheinlichkeit und die Sanktion gegen Null, geht die Nichtbefolgung der Regel gegen Unendlich. In vielen Straßen zu bewundern.
    Im Verkehrsportal hat sich letztens wieder jemand beschwert, der für halbhüftiges Hochbordparken ohne Freigabe beknollt wurde, da er nicht realisierte, dass dies auch dann verboten ist, wenn man es fast überall beobachten kann.

    Will man jetzt die Kontrolldichte nicht erhöhen, bleibt einem nix anderes übrig, als die Sanktionen drastisch zu erhöhen. Wenn man am Status Quo was ändern will.
    Und da hab ich so meine Zweifel, in HH nennt man das wohl Quartiersbelange, die über Bundesrecht stehen.
    Bananenstadt eben :D

    Man sollte sich lieber Gedanken um das Klima machen.
    Wenn alles gefördert und genutzt wird, was an bekannten Reserven an Öl, Gas und Kohle vorhanden ist, kommen wir in ein paar Jahrzehnten ganz schön unter die Räder. Wettertechnisch gesehen.
    Also darf nicht alles gefördert werden, was möglich wäre. Und somit sinkt auch die Reichweite der vorhandenen Reserven.

    Manche Prognosen darf man auch nicht ernst nehmen, sind sozusagen Running Gag.
    So dauert es, egal, wann man fragt, immer noch ca. 30 Jahre, bis die Kernfusion funktioniert. Oder eben das Öl ist in 50 Jahren alle.

    Dass das nie stimmt, liegt daran, dass
    - die Prognosen nicht wissenschaftlich begründet sind. So behandeln gerade die Opec-Staaten die tatsächlich bekannten nutzbaren Reserven als Staatsgeheimnis.
    - die technische Entwicklung im Falle von Öl Reserven laufend erhöht, da die Ausbeute besser oder gar erst möglich wird, was vorher keiner wissen kann
    - gerade bei Kernfusion die technische Entwicklung eben nicht so günstig läuft, wie man gehofft hat.

    Im Unterschied zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen Teil der Fahrbahn.
    Wenn also Fußgänger die Fahrbahn benutzen müssen und dort den Rand, dann laufen sie zwangsläufig auf dem Schutzstreifen. Und zwar legal.

    Eine Beschilderung mit [Zeichen 240] kommt nicht in Frage, da die StVO eine Benutzungspflicht für Schutzstreifen nicht vorsieht.