Beiträge von Explosiv

    An dieser Stelle fragt man sich: Wenn die Münchner Polizei Angaben zum Alkoholpegel und zur Bekleidungsart des Fußgängers macht - warum fehlen dann Angaben zum Alkoholpegel des Autofahrers, zur Geschwindigkeit des Autofahrers (25 Meter durch die Luft! 3:45 morgens! Bäcker! - war der Mann vielleicht auf dem Weg zur Arbeit oder beim Brötchenausliefern)?

    Und was wäre gewesen, wenn von rechts (!) kein alkoholisierter, dunkel gekleideter Fußgänger über die Furt hinter der Kreuzung sich auf den weg gemacht hätte, sondern ein Radfahrer bei Fahrbahn-Grün? Oder ein 20-Tonner?

    Bitte die Kirche im Dorf lassen.
    Sicher sind die beiden oberen Pressemeldungen tendenziös, wenn sie den gleichen Sachverhalt einmal mit "übersehen" und einmal mit " missachten" bezeichnen.
    Bei dem Vorfall mit dem Fußgänger aber sehe ich keine Tendenzen in irgendeine Richtung.
    Es wurde schlicht geschrieben, was ermittelt wurde bzw. Einfluss auf das Ereignis gehabt haben könnte.
    Es wurde wohl festgestellt, dass der Fußgänger Alk konsumiert hatte, beim Autofahrer nicht. Also wird der Alk des Fußgängers erwähnt, da dies ggf. dessen Missachtung des Rotlichts erklärt.
    Die dunkle Kleidung des FG wird erwähnt, weil eine helle Kleidung dem Autofahrer eventuell aufgefallen wäre und er gebremst/ausgewichen/nicht bei Rot gefahren wäre.
    Die Geschwindigkeit des KFZ wurde nicht erwähnt, weil sie noch nicht feststeht. Ein Sachverständiger wird aus der Wurfweite des Fußgängers, Schadensbild am Auto und anderen Spuren die gefahrene Geschwindigkeit sehr genau bestimmen können. Der Polizist, der die Meldung schreibt, kann das nicht und hat das Gutachten noch nicht vorliegen.
    Das Motiv des Kraftfahrers, dort zu fahren und auch noch über Rot zu fahren ist wohl auch noch nicht bekannt und wird deshalb nicht thematisiert.

    Ich bin der Meinung, Presseberichte der Polizeien enthalten schon reale Fehler und Tendenzen genug. Da muss man nicht aus jeder Erwähnung oder Nichterwähnung von Aspekten des Vorganges weitere Tendenzen vermuten. Manchmal ist es einfach der Stand der Ermittlungen zu dem Zeitpunkt der Erstellung der Meldung. Die zeitnah rausgeht.

    Die Literatur sagt, dass ist durchaus genau so gemeint. KFZ sollen möglichst mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren um Staus zu vermeiden, Abbremsen und wieder Beschleunigen zu reduzieren etc. etc. Deswegen gibt es ja die Verkehrssteueranlagen auf Autobahnen, die verkehrsdichteabhängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung verhängen.

    Quellen:

    Quelle Bouska/Leue Seite 20 Rd.-Nr.6:

    Zitat
    Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre. Behinderung ist gegeben, wenn nachf. Fzg seine Geschwindigkeit deutlich herabsetzen muss und Überholen für eine unzumutbar lange Strecke nicht möglich ist. Unter Umständen genügt auch die Behind. eines einzelnen Fahrzeugs.

    Ich bleibe bei Gummiparagraph. Der soll sehr vieles, ist aber dafür zu weich formuliert.

    Wo steht in der von Dir bemühten Literatur, dass ohne triftigen Grund dagegen ständig die zHG anzustreben ist? Genau das sagt sie nicht aus.
    Die erste Quelle gibt nur Beispiele an, wann Gründe für sehr langsames Fahren dies legal erscheinen lassen.
    Die zweite dagegen gibt explizite Beispiele für ausreichende Geschwindigkeiten, die beträchtlich unter der zHG liegen.
    Innerorts wären danach Tempo 30 bei zHG von 50 in Ordnung, auf Landstraßen Tempo 60 wo 100 möglich wäre und auf Autobahnen 80, wo es ansonsten gar keine Begrenzungen gibt.
    Eine Vorschrift oder Auslegeung derselben, die stets die zHG als einzig gerechtfertigte Geschwindigkeit ansieht, wenn keine Hinderungsgründe dagegensprechen, sieht anders aus.
    Für agO ist das sogar logisch nachvollziehbar, da LKW hier nur 60 bzw 80 auf BAB fahren dürfen und somit Jeder damit rechnen muss, dass Fahrzeuge nur mit diesem Tempo unterwegs sind. Stellt sich zusätzlich die Frage, was der Kommentator zu einem LKW auf der Landstraße sagt, der bei für ihn erlaubten 60 km/h nur 55 oder 52 fährt. Ist das dann bereits eine Owi? Ich denke, nicht. Wobei in der Realität von Berufskraftfahrern eher zu schnell als zu langsam gefahren wird, wenn es die Kiste hergibt.

    Vom direkten oder abgeleiteten Zwang, nach Möglichkeit ständig zHG zu fahren, ist jedenfalls nichts zu sehen.

    Gibt es tatsächlich:


    "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Bisserl Gummiparagraph, aber vorgesehen ist tatsächlich, dass alle KFZ mit Höchstgeschwindigkeit dahin fahren, so lange dies die Umstände erlauben.

    Das ist keinesfalls so gemeint. Gemeint ist, dass man nicht behindernd bummeln soll/darf. Man hat keinesfalls den Anspruch, dass die anderen VT ständig zHG fahren.

    Und wenn zwei Radfahrer, die sich miteinander verständigt haben, dass einer den anderen überholen will, auf 2 m Breite nicht aneinander vorbei kommen, stimmt etwas nicht. Man kann sich durchaus für kurze Wegstrecken darauf konzentrieren, dass man nicht zu stark schwankt und keine Schlangenlinien fährt. Dazu brauch ich nicht rechnen, das weiß ich aus der Praxis. Wenn beidseits im Luftraum kein Platz ist, wartet man, bis der gegeben ist. Den Luftraum des Gehwegs darf ich dann nicht mitnutzen, wenn dort tatsächlich Fußgänger sind. Gibt es dort keine kräht kein Hahn danach. Man kann auch päpstlicher sein als der Papst.
    Und wenn ich sehe, dass mein Gegenpart keine gerade Linie fahren kann, überhole ich halt nicht.

    Das Urteil les ich komplett anders.
    Hätter der Überholer sein Überholen angekündigt und die Überholte wäre daraufhin weiter rechts gefahren und hätte auch der Überholer seine Fahrspur weiter nach links gelegt, hätten sich die beiden mit gut einem Meter Abstand passieren können.
    Aus diesem Urteil jetzt zu schließen, auf 2m Radwegbreite könne man nicht überholen, ist etwas weltfremd und durch die Brille des Radwegkritikers betrachtet.

    Und ja, wenn die Umstände es bedingen, etwa beidseitig Bewuchs oder Einbauten bis an oder über den Radwegrand und ein so schlechter Belag, dass starke Fahrspurabweichungen laufend vorkommen, ist unter solchen Bedingungen ein Überholen ggf. nicht möglich. Davon ist im bezogenen Fall aber lediglich hinsichtlich des Belages die Rede. Ich hätte dort nur überholt, wenn ich das Manöver angekündigt hätte und die zu Überholende signalisiert hätte, dass sie entsprechend Platz macht und mit dem Manöver einverstanden ist. Ansonsten nicht.
    Das hat aber keine Allgemeingültigkeit für alle Radwege ähnlicher ausprägung.

    Sicher, das Auto ist immer noch ein Statussymbol.
    Aber in der jüngeren Generation ändert sich das angeblich. Zumindest bei jungen Städtern ist es nicht mehr selbstverständlich, so früh wie möglich den Führerschein zu machen. Wo man es nicht braucht, wird auch kein Auto angeschafft.
    Und das Handy hat dem Auto den Rang als Statussymbol abgelaufen.

    Die Reflektoren vorne und hinten sind praktisch die Reserve, falls die für diese Richtung vorgesehenen Lampen mal defekt sind. Als Notfallhilfe.
    Zudem ist eine Standlichtfunktion bei den Lampen zwar häufig eingebaut, aber keinesfalls Pflicht und damit nicht selbstverständlich. Dann sind im Stand oft nur die Reflektoren von weitem zu sehen.
    Und die Reflektoren an den Pedalen sind wichtig, da sie mit ihrer auf-ab-Bewegung sehr auffällig sind und vom Abblendlicht sehr früh angestrahlt werden.

    Wenn man nicht nur die komplett dunklen Räder, sondern auch die heranzieht, die entweder nur vorne oder nur hinten Licht haben und dann noch nachschaut, ob alle geforderten Reflektoren am Rad sind, kann man schon auf 40% kommen. Mittlerweile vielleicht weniger, aber Räder, die beim Nachrüsten alle vorgeschriebenen Reflektoren montiert bekommen, inklusive Pedalreflektoren und Großfläche hinten, sind selten.

    Ich habe keine TÜV-Kontrollen für Fahrräder gefordert. Wäre nicht umsetzbar, da nicht zulassungspflichtig.
    Trotzdem steht die Forderung im Raum, die als sportlich gekauften Fahrräder dann, wenn sie zweckwidrig doch im Straßenverkehr genutzt werden, entsprechend nachzurüsten. Das ist heut so einfach wie noch nie.
    Aus den geschilderten Gründen unterbleibt dies aber. Ich wäre daher für eine Anhebung der Sanktion auf ungefähr das Doppelte, was eine ordentliche Ausrüstung gekostet hätte. Inklusive aller Reflektoren. In Kombination mit einer erhöhten Kontrolldichte und der Verpflichtung, das Rad entweder zu verschrotten oder richtig ausgerüstet vorzuführen, wäre dem Misstand beizukommen.
    Wo kein Hirn ist muss man den Geldbeutel packen.

    Und?
    Ich finde die Stichprobe trifft es ziemlich gut. Kann sein, dass mittlerweile etwas mehr Radler als damals mit ordentlich Licht unterwegs sind, weil die Komponenten etwas zuverlässiger geworden sind.
    Das aber viele Räder, die ohne Licht verkauft werden, auch ohne Licht im Straßenverkehr betrieben werden, viele Räder, die Lichtanlagen besitzen, ohne diese Einzuschalten gefahren werden oder Defekte nicht behoben werden und generell bei kühlerem Wetter vemehrt Tarnkleidung anstatt Warnkleidung angezogen wird, kann ich auch beobachten. Nur kann ich keine representative Stichprobe oder gar Studie draus machen und bastle auch keine Statistik daraus.

    Würden KFZ ohne lichttechnische Ausrüstung verkauft und nicht zum TÜV gefahren, würde es dort ähnlich aussehen. Weil die Fahrer die gleichen Menschen sind. Desinteressiert, Ignorant, sparsam am falschen Eck. So fallen auch im Kraftverkehr immer noch etliche auf mit ausgefallenem Scheinwerfer, zu hoch eingestelltem Scheinwerfer, defekten Rück- und Bremslichtern und Blinkern. Aber weit weniger als eben die gänzlich unkontrollierten und mangelhaft ausgerüstet verkauften Fahrräder.

    Wie unfallursächlich das Ganze für Radler ist, ist eine eigene Diskussion. Unfallvermeidung ist fehlende Beleuchtung unstrittig aber nicht.

    Der Wandel im Energiesektor kann und darf nicht zur Entindustrialisierung führen. Es wird weiter einen Bedarf an MIV geben. Nicht jeder will oder kann mit dem Rad fahren für die täglichen und gelegentlichen Aufgaben des Lebens. Wer es sich leisten kann oder will, muss auch weiterhin ein Fahrzeug kaufen können, das seinen Ansprüchen genügt. Wenn das in naher Zukunft zunehmend E-Cars sind, ist das eine erfreuliche Verbesserung.
    Mit der Zunahme der EE ergibt das nicht nur eine Verlagerung der Emissionen, sondern auch Zunehmend deren Vermeidung. Wenn intelligente Laderegelungen dann die Fahrzeuge laden, wenn genug unverbrauchter Windstrom und Solarstrom zur Verfügung steht, wird sich das prima ergänzen. Windstrom vor allem nachts, wenn die Fahrzeugflotte zum Großteil geparkt irgendwo steht und viele Betriebe geschlossen und Hausbewohner im Bett sind. Und Solarstrom am späten Nachmittag, wenn die Fahrzeuge ebenfalls geparkt sind und viele Betriebe geschlossen haben.

    Man sollte immer im Blick behalten, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Wir können nicht alle nur noch Radfahren und uns gegenseitig die Haare schneiden. Das ist kein funktionierendes Wirtschaftsmodell.