Beiträge von Explosiv

    Gute Besserung.

    Immerhin berichtet die Dame nur davon, dass sie sich wohl gefährdet fühlt. Sie berichtet nicht davon, dass sie angefahren wurde. Anscheinend können die Radler ihre Fahrlinien entsprechend anpassen. Unschön bleibt es trotzdem, ich würd auch langsam machen und genug Abstand halten.

    Nunja, da es außerhalb von HH wohl keine Radfahrstreifen gibt, die ohne Z237 auskommen müssen, wird es außerhalb von HH keine Gerichtsurteile geben, die dort parkende Führer von KFZ frei sprechen.

    In HH ist aber die maßgebende Meinung der Behörden, dass Radfahrstreifen auch ohne Z237 angelegt werden können- im klaren Widerspruch zur VwV-StVO- und auf diese Linie sind eventuell auch die Gerichte dort eingeschwenkt. Man müsste so einen Fall mal bis zu einem höheren Gerich außerhalb HH treiben, was aufgrund der geringen Sanktionshöhe aber so gut wie unmöglich ist. Vielleicht, wenn mal abgeschleppt würde.:S

    Eigentlich müsste man die Behörde, die Radfarhstreifen ohne Z237 anlegt, vor dem Verwaltungsgericht wegen Missachtung der VwV-StVO verklagen. Denn diese VwV ist für die Behörde bindend.

    Wenn kein Platz für einen ordentlichen Radfahrstreifen ist, bringt ein Schutzstreifen agO keinen Gewinn für den Radverkehr. Im Gegenteil, da ein guter Anteil der MIVler der Meinung ist, wenn sie nur auf ihrer Seite der Strichlinie blieben, ginge das mit dem Überholabstand immer in Ordnung, und die Geschwindigkeiten erheblich höher liegen werden als igO, auch, wenn man T60 anordnen würde, wären Schutzstreifen agO mehr gefährdend als schützend.

    Noch nicht mal ein Plazebo, denn Plazebos haben wenigstens keine negativen Nebenwirkungen. Schmale Schutzstreifen agO schon.

    Erst mal ist festzustellen, dass das Äußern des Gedankens an einen kostenlosen ÖPNV zuallererst eine Nebelkerze ist, um auf EU-Ebene noch etwas Zeit zu schinden. Das sieht man allein daran, dass die dabei angedachten Kommunen vor der Veröffentlichung des Gedankens nicht darüber informiert wurden, geschweige denn sich dazu äußern konnten, die Versuchskarnickel zu spielen.

    Das Gute ist, jetzt ist der Geist aus der Flasche und die Zauberlehrlinge werden zusehen müssen, ob sie das Thema im Sande verlaufen lassen können wie geplant oder ob doch Aktionen folgen müssen.

    Wenn tatsächlich Aktionen folgen sollten und tatsächlich der Zweck verfolgt wird, durch kostenlosen ÖPNV MIV zu verdrängen, geht dies nur mit unmittelbar folgender Verschlechterung der Bedingungen für den MIV. Das kann einhergehen mit weiteren Verbesserungen der Streckenführung für den ÖPNV. Sprich: Wegnahme von Spuren für den MIV zugunsten von ÖPNV und nicht-MIV. Reduzierung von kostenlosen Parkgelegenheiten und Erhöhung der Preise für die Kostenpflichtigen. Auf lange Sicht auch Reduzierung dieser Parkgelegenheiten.

    Was die Finanzierung angeht: ich habe gelesen, dass bisher die Einnahmen für ÖPNV deutschlandweit ca. 6 Mrd.€ betragen. Würde man die Dieselsubvention abschaffen, brächte dies bereits 8 Mrd€ und die Einnahmeausfälle wären überkompensiert. Fiele dann auch noch die Pendlerpauschale und die Dienstwagensubvention flach, wären noch mal ca. 8 Mrd.€ frei, um in zusätzliche Fahrzeuge und Linien sowie das dafür nötige Personal zu investieren.

    Zudem weist im letzten und wohl auch in diesem Jahr der Bundeshaushalt Überschüsse auf, die mehr als ausreichend sind, die Sache anzuschieben, so man denn will. Fraglich ist eher, ob die Produzenten von ÖPNV-tauglichen Fahrzeugen so schnell liefern können, wie man es jetzt bräuchte. Und wie schnell man das Personal ausbilden kann.

    Schädlich für den Radverkehr wäre es auf lange Sicht ebenfalls nicht. Nimmt man dem MIV genügend Flächen weg, hat man neben Flächen für den ÖPNV auch genug Flächen übrig, die dem Radverkehr und auch den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden können. Mit weniger irrational handelnden MIVlern auf den Fahrbahnen trauen sich auch wieder mehr Radler auf die Fahrbahn.

    Nur, ich sehe noch keine wirklich ernsthafte politische Absicht, in der Richtung aktiv zu werden. Siehe meinen ersten Satz. :(

    Auf Schutzstreifen darf gehalten werden, nur nicht geparkt. Der Paketbote hat also mit Schutzstreifen keinerlei Probleme.

    Was die Breiten angeht: Radfahrstreifen haben ein Mindestmaß, das eingehalten werden muss. Das sehe ich hier klar unterschritten. Schutzstreifen dagegen können schmaler sein, und da sie nicht mit Blauschildern versehen werden, die eine Benutzungspflicht anordnen, unterliegen sie lediglich dem Rechtsfahrgebot. Das verlangt aber gerade nicht, unverantwortlich dicht an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren zu müssen. Als Schutzstreifen würde der gezeigte Streifen also lediglich den Dooringbereich markieren, der keinesfalls befahren werden sollte. Als Radfahrstreifen dagegen muss man auf dem Streifen fahren und muss also quasi im Schrittempo oder darunter an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, um eine Mitschuld bei sich öffnender Tür mit Unfall zu vermeiden. Mangels Blauschild in HH braucht man dies hier aber nicht zu tun, da die Anlage dieses Radfahrstreifens keine Benutzungspflicht entfaltet und lediglich als schlechter Versuch einen "anderen Radweg" generiert, den man nicht befahren muss. Fahrbahnradeln schafft hier Sicherheit. Ohne Benutzungspflicht kann man auch keinen Widerspruch gegen den Radfahrstreifen einlegen.

    alles in Allem ein Bärendienst für den sozialen Frieden im Straßenverkehr.

    Und nein, ich wüsste keine Stelle, an der man versucht hat, einen breiteren Schutzstreifen anzulegen, um einen schmaleren Radfahrstreifen zu vermeiden. Eigentlich soll es so sein, dass Radfahrstreifen breiter angelegt werden als Schutzstreifen. Im gezeigten Fall sollte man den rechten Fahrstreifen verschmälern und zum Parkstreifen machen und rechts davon einen Schutzbereich von 0,8m ausweisen und rechts daneben einen Radweg anlegen. Das Hochbord gehört dann allein den Fußgängern und jedem ist geholfen. Dass dann weniger KFZ-Verkehr möglich ist, ist ein positiver Nebeneffekt in Sachen Verkehrswende.

    Das wäre ja noch für einen Schutzstreifen zu schmal. Und ist wegen fehlender Schutzabstände zu den Parkständen brandgefährlich.

    Hat Hamburg einen Fahrradbeauftragten, und wenn ja, was sagt der dazu?

    Wenigstens gibt es ohne Blauschild keine Benutzungspflicht, auch, wenn HH das anscheinend meint.

    Im VP schlägt öfters einer auf, der einen kleinen Blechschaden beim Parken verursacht hat und im ersten Schreck davongefahren ist. Entweder fangen sie sich ein paar Stunden oder einen Tag später selber, oder ein Verwandter/Bekannter, dem sie sich anvertraut haben, rät dazu, sich zu bekennen. Und dann ist der Katzenjammer groß wegen der drastischen Strafe.

    In solchen Fällen plädiere ich auch für Beibehaltung der Geldstrafe, aber Aussetzung des FV.

    Wo es kein Pardon gibt ist natürlich bei Unfällen mit Personenschaden. Die passieren aber seltenst beim Parken. Und auch ein Unfall im Fahrverkehr, bei dem einfach abgehauen wird, sollte hart bestraft bleiben. Bei Spätmeldung ggf. höhere Geldstrafe statt Fahrverbot. Da hier aber ein Personenschaden nie auszuschließen ist, sollte eigentlich auch das Fahrverbot bleiben.

    Tut mir leid wenn ich auf meiner Meinung beharre, aber in Fahrradstraßen haben zahlreiche Möglichkeiten für sich öffnende Autotüren nix zu suchen. So dominieren die Stehzeuge weiterhin das Straßenbild. Was ich da sehe passt zu einer T30 Zone, nicht zu einer Fahrradstraße.

    Das wäre gar nicht schlecht. Würde wahrscheinlich noch kein Jahr halten, und bei der darauf folgenden Neuwahl würde die AfD in der Versenkung verschwinden und die C-Parteien für diese Sodomie ordentlich abgestraft. Und die absolute Mehrheit der CSU in Bayern wäre auch endgültig Geschichte.

    Also, nur zu, das halten wir auch noch aus.