Es hilft nur, entweder keine Geradeausradler neben Rechtsabbiegern zu führen oder die zeitliche Entflechtung durch LSA mit unterschiedlichen Grünphasen. Wem das zu viel Aufwand ist, der will auch keine Vision zero.
Beiträge von Explosiv
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Wobei, ich bin ein Fan von passiver Sicherheit, und gutes Gesehenwerden gehört da unbedingt mit dazu. Muss ja nicht die Warnweste sein, aber die vorgeschriebene Ausrüstung am Rad und die Radlerkleidung nicht nur in Schwarz und Dunkelblau, gerne mit reflektierenden Teilen dran, darf es durchaus sein. Und vor allem, so fahren, dass man auch gesehen wird.
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Wenn der Radverkehr ernst genommen werden will, muss er sich selber ernst nehmen. Wenn es Fahrbahnen und vorhandene Radverkehrsführungen erfordern, einen Umweg zu fahren, um ans Ziel zu kommen, so ist das eben so. Man kann nicht einfach Gesetze brechen, weil das für einen bequemer ist und dafür noch Zustimmung erwarten. Linksseitige Radwege sollen nicht umsonst nicht angeordnet werden, das Risiko eines Unfalles ist auf ihnen 12 mal höher als auf der Fahrbahn in der richtigen Richtung. Der vorliegende Fall zeigt genau das. Und bei illegalem Linksradeln ist der Faktor wohl noch höher.
Allerding ist der Autofahrer keinesfalls schuldlos. Junge Radler dürfen bzw. müssen auf Gehwegen fahren, auch linksseitig ist vom Gesetzgeber her da kein Problem, und erreichen teilweise auch hohe Geschwindigkeiten. Zwar müssen sie zur Querung von Fahrbahnen schieben, aber die Lebenswirklichkeit zeigt, dass viele das nicht wissen oder nicht tun. Daher ist auch mit Radlern aus der falschen Richtung zu rechnen. Zusammen mit der gegenüber Radlern relevanten Gefährdungshaftung kann sich da eine unbequeme Rechtssituation für den Autofahrer ergeben. Dessen sollte er bewußt sein, schließlich ist er bestens ausgebildet und geprüft.
Und in der Tat, wenn mir als Radler noch nicht mal 2km Weg zu weit sind, dann sollte ich die 180 m zu Fuß gehen.
Und noch wichtiger: wenn die Behörden das ernst meinen mit Fahrradstadt, weniger Autoverkehr und sozialem Miteinander der Verkehrsarten, dann sollte man mehr Querungsmöglichkeiten für die nichtmotorisierten Verkehrsarten vorsehen, auch wenn das den Fluss auf der Fahrbahn verlangsamt.
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"seitlichen Kollision zwischen dem Heck des Sattelzugs und dem Fahrradkorb der am rechten Fahrbahnrand der Leunastraße fahrenden 11-Jährigen."
Ich glaube jetzt irgendwie nicht, dass das Kind am Ende der Fahrradfurt so in die Fahrbahn der Leunastraße eingefahren ist, dass sie sich an den dort fahrenden LKW hinten angekuschelt hat. Da hätte sogar ich Angst davor und würd es lassen.
Eher denkbar ist, dass das Kind bereits auf der Fahrbahn fuhr und der LKW dieses dann dort überholte. Entspricht mehr der Lebensrealität. Und zu frühes Einscheren bei langem LKW ist ein Klassiker.
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Die Radlerin hat also versucht, den LKW abzudrängen?
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Dann ist es natürlich völlig gaga, durch rote Pflasterung zu suggerieren, wo rotes Pflaster liegt dürfen Radfahrer fahren.
Gibt es den Straftatbestand "Anstiftung zur Owi gegen die StVO im Amt"?
Könnte den bitte jemand einführen? Mit fünf Jahren Sandschippen als Sanktion?
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Klingt nach Fahrbahnfahren und zu wenig Überholabstand seitens des LKW.
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Wenn kein Z239 aufgestellt wurde, gilt weiter das Z240, auch wenn die Pflasterung zwischendrin was anderes suggeriert. Das ist nur Kunst am Bau, das VZ geht vor.
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Wenn der zu seiner Entlastung jetzt behauptet, die Karre hätte von selber so beschleunigt und lies sich nicht bremsen, sehe ich dunkle Wolken für Porsche heraufziehen.
Könnten sich mit Toyota und Audi kurzschließen, wie teuer das in Amiland werden kann....
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Sicher ist es hier wünschenswert, auch Radler auf diesen Weg zu lassen. Darum ist es ja auch wünschenswert, ein entsprechendes VZ für freiwillig zu nutzende Radwege und Rad- und Gehwege einzuführen. Nur das Mysterium will eben nicht.
Wenn hier nur wenige Fußgänger unterwegs sind, tut es auch eine Radfahrerfreigabe. Kein Mensch wird sanktioniert werden, wenn er ohne Fußgänger zu belästigen schneller als Schritt fährt. Ist unter der geltenden Rechtslage ein Kompromiss, der praktisch alle zufrieden stellen kann.
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Es gibt schlicht und ergreifend keine Sonderwege, auf denen Fußgänger und freiwillige Radler gleichberechtigt unterwegs sind. Entweder es ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit Blauschild oder es ist ein Gehweg mit Radlerfreigabe, entspechend Blauschild mit Zusatzzeichen, oder es ist ein reiner Gehweg.
Die sogenannten anderen Radwege sind immer als allein für den Radverkehr vorgesehene Flächen erkennbar. Dabei mögen Radlerpiktogramme helfen.
Aber kein Piktogramm erlaubt das Radeln auf Gehwegen, ohne dass ein entsprechendes Blauschild, ggf. mit zZ, da steht. Und das aus gutem Grund. Daher sind alle Piktogramme, die so etwas suggerieren, illegal und sofort zu entfernen. Passiert da ein Unfall, kann die Gemeinde zur Haftung mit herangezogen werden. Wenn sie Pech hat zahlt sie alleine, wenn der Radler nicht versichert ist und kein Vermögen hat.
Die grundsätzliche Freigabe von Gehwegen, wenn nix anderes dran steht, wäre konträr zu §2. Z239 soll nur da benutzt werden, wo eine Klarstellung erforderlich ist. Wäre es anders, wäre es das am häufigsten verwendete VZ überhaupt.
PS: arbeitet hier einer bei einer Schilderfirma und will den Umsatz steigern?
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Da wird schlicht übersehen, dass 30 die zHG ist, die nicht überschritten werden darf, nicht die Zielgeschwindigkeit, die nicht unterschritten werden darf.
Radler mit Tempo 15 bis 25 bei zHG von 30 geht voll in Ordnung. Wenn es dort so schwierig ist, dürfen die KFZ die zHG auch nicht ausnutzen, sie müssen stets mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Die dürfte dann weit unter 30 liegen.
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Das ist ja weltklasse. Die Poller müssen weg, weil sie unbeleuchtet sind. Aua, mir tut der Bauch weh.
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Meinetwegen können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden und uns darauf einigen, dass wir uns nicht einig sind. Ich begrüße es, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, unter bestimmten Voraussetzungen nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege zu kennzeichnen, wie auch immer.
Du bist immer noch in einem anderen Film. Ich diskutiere diesen Sinn/Unsinn von Radwegen hier nicht, weil ich anderer Meinung bin, sondern weil das hier off-topic ist. Hier geht es darum, ob diese Piktogramme zu irgendwas gut sind oder überhaupt beachtet werden müssen.
Und entgegen Maltes Meinung bin ich dafür, ein offizielles VZ für freiwillige sogenannte andere Radwege einzuführen. Das vergrößert nicht die Menge an möglichen zu nutzenden Flächen, sondern erhöht die Erkennbarkeit und Rechtssicherheit für eine von diesen. Und ist vielleicht geeignet, die eine oder andere der übrigen Flächen in der Bedeutungslosigkeit so tief sinken zu lassen, dass sie verschwindet.
Zu der Anweisung gegen Hundehalte hinterfrage ich, ober der Unterzeichnende überhaupt die Kompetenz hat, so etwas anzuordnen. Radler und Fußgänger gemischt geht klar, aber ein Hund geht gar nicht? Das soll er mal einem Verwaltungsrichter erklären, die hören bestimmt auch gerne Märchen.
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Es ist aber meine Pflicht als verantwortlicher Fahzeugführer, nur solche VZ zu beachten, die ordentlich angeordnet sind und der StVO entsprechen. Alle andern sind VZ nach §32 oder §33 Abs. 2 und somit unbeachtlich.
Wenn man Zeit hat, mag man eine Meldung an die zuständige Behörde absetzen oder gleich Anzeige gegen Unbekannt aufgeben wegen dem letzteren Paragraphen und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Den einen oder anderen Lacher ist es vielleicht wert.
Wer es ernst meint, wendet sich an die Fachaufsicht.
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Wieso, ist doch logisch.
Herrchen und Frauchen haben jeder eins, egal, ob beide arbeiten oder nicht.
Und eventuell produzierte Welpen bekommen auch jeder eins, sobald sie 18 sind. Sofern es die Familienkasse hergibt. Drei bis vier Fahrzeuge pro Familie sind damit gar kein Problem. Ein Hurra auf das Einzelkind, sonst werden es überall mindestens 4 Fahrzeuge.
Für eine Zeit lang, bis die Welpen weggebissen sind.
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Du bist in einem völlig anderen Film als ich. Ich zumindest diskutiere hier nicht den Sinn oder Unsinn der Benutzungspflicht, sondern den Sinn oder Blödsinn dieser illegalen Piktogramme auf Hochbordwegen, die eindeutig Gehwege sind.
Dass es verschiedene Gemeinden nicht zeitnah fertig bringen, bei abgeordneten Benutzungspflichten die markierten Furten wieder zu beseitigen, ist traurig, aber kein Indiz für ein weiteres Benutzungsrecht auf dem Hochbord. Dazu muss dann dort ein anderer Radweg zu erkennen sein.
Und bei Z240 auf dem Hochbord ist keine eigene Radfurt zu kennzeichnen, da die Radler dort die ganze Breite des Gehweges nutzen können und z.B. das Einhalten des Rechtsfahrgebots bei Hauseingängen und Ausfahrten fatal kontraproduktiv sein kann.
Sicher wäre es das Einfachste, man würde ein VZ für freiwillige Radwege einführen. Aus Frankreich böten sich die Blauschilder in viereckig statt rund an. Nur will das zuständige Mysterium nicht so, wie wir das wollen.
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Zum letzte Bild ist zu sagen, dass sich manche Autofahrer einfach nicht wohl fühlen, wenn ihr Fahrzeug ebenerdig abgestellt wird. Sie sind so daran gewohnt, es zumindest teilweise auf dem Hochbord abzustellen, dass ihnen etwas fehlt, wenn das nicht der Fall ist. Und in der Tat wird das äußerst selten geahndet. Dabei sind das wie im Bild schön zu sehen Radfaherfallen übelster Güte, wenn der eh schon knappe Schutzabstand zu geparkten Fahrzeugen gänzlich aufgehoben wird.