Warum fragst Du in einem Reisezentrum mündlich nach?
In solchen Dingen ginge ich auf Nummer sicher und würde schriftlich beim Vertreiber der Netzkarte nachfragen, wo die Werbeaussage zur Gültigkeit rechssicher nachzulesen ist. Und das diese Aussage eben nicht in den Beförderungsbedingungen abgedeckt ist. Hilfsweise kann man die Verbraucherzentrale auf das Problem aufmerksam machen, wenn die nachfragen, tut sich vielleicht eher was.
Aber auf mündliche Aussagen eines Reisezentrums kann man noch nicht mal ein Ei schlagen....