Beiträge von Th(oma)s

    Der Hinweis darauf, dass es andere Möglichkeiten als den Fahrradhelm gibt, den Radverkehr sicherer zu machen reicht möglicherweise nicht aus. Denn diese Aussage beinhaltet ja indirekt, dass der Fahrradhelm eine Möglichkeit sei, den Radverkehr sicherer zu machen.

    Sie impliziert v.a. die unzulässige Unterstellung, dass "Infra" irgendwas mit Verkehrssicherheit zu tun hätte.

    Zitat

    Gibt es Argumente, die deutlich machen, dass das Fahrradhelmtragen den Radverkehr gefährlicher machen?

    In deinem Link habe ich unter anderem diese Aussage gefunden: "Es gab dazu mal eine Studie, das Fahrradfahrer mit Helm zu mehr Risikobereitschaft neigen. Und eine andere, die zeigte, dass Kraftfahrer noch weniger weniger Sicherheitsräume einräumen, da die Radfahrer ja geschützt sind."

    Zur Risikobereitschaft habe ich nichts. Zum Überholabstand gibt es 2 Studien des britischen Verkehrsforschers Ian Walker, in denen er im Selbstversuch auf dem Arbeitsweg mit einem Abstandsmesser am Rad statistisch ermittelt hat, ob die Seitenabstände von seinem äußeren Erscheinungsbild abhängen. Abgesehen davon, dass die Unterschiede der Mittelwerte minimal sind (AFAIRC maximal 12 cm), lässt diese vielzitierte Studie aber gerade keinen Rückschluss auf das Risiko beim Radfahren zu. Erstens, weil bewusstes Überholen in der Regel nicht die Ursache für schwere Auffahr- und Streifunfälle ist (sondern ein Nicht-Ausscheren, weil der Radler gar nicht wahrgenommen wurde). Dann kann der Auffahrer logischerweise auch keinen Sicherheitsabstand in Abhängigkeit vom Erscheinungsbild des übersehenen Radfahrers beeinflussen. Zweitens, weil Auffahr- und Streifunfälle auch im Mischverkehr so geringfügige Anteile am Gesamkuchen der Radunfälle stellen, dass sich deren Änderung angesichts der beträchtlichen jährlichen Schwankungen über die Unfallstatistik nicht bestimmen lassen wird. Und Drittens, weil man nicht vom Median oder Mittelwert der Überholabstände gestreift wird, sondern von extremen Ausreißern. Da Ian Walker seine Experimente unfallfrei überlebt hat, sind solche Ausreißer in seinen Messreihen gar nicht vorhanden gewesen.

    Das man den Tod eines anscheinend regelkonform gefahrenen Radfahrers unbedingt zum Anlass nehmen muss, das Fehlverhalten anderer Radfahrer zu bemängeln, muss wirklich so ein Reflex sein, oder?

    Ich halte die Solidarisierung der Bruderschaft der Kraftfahrer für nachvollziehbar. Einerseits bedient sie millionenjahrealte Instinkte aus Zeiten, als unsere Vorfahren in kleinen Horden die Steppen Afrikas durchstreiften. Dieser Teil des Phänomens ist biologisch bedingt.

    Andererseits wird man als Autofahrer aber vom hysterischen Kesseltreiben der Radwegeaktivisten ("Muhaaa, die Autofahrer sind alle immer so böse zu uns!!!") mit Nachdruck in die Arme der Kraftfahrer-Peergroup getrieben. Dieser Aspekt beruht also eher auf soziologisch-politischen Wurzeln.

    Ich finde es jedenfalls immer wieder extrem nervig und sehr kontraproduktiv, wenn Diskussionen innerhalb der Radfahrerschaft so öffentlich stattfinden, dass Außenstehenden es gelingt, sich Bruchstücke herauszubrechen und für ihre ganz eigenen Ideologien auszuschlachten.

    Warum dann nicht einfach von vorneherein die Klappe halten und das Thema "Helm" als das behandeln, was es ist: Privatangelegenheit?

    Beim Radverkehr gibt es im Übrigen keine "Außenstehenden". Radfahren ist etwas, was in DE quasi jeder physisch einigermaßen beherrscht und zumindest gelegentlich ausübt. Infolgedessen meint auch jeder, Expertise zu dem Thema zu besitzen und mitreden zu können.

    Ich kenne die Strecke ganz gut. Da kurbelt man kräftig den Berg hoch - wenn es 15km/h sind ist das schnell. Die Strasse schnurgerade, übersichtlich. Da fällt mir nur ein irres Überholmanöver ein, und dann vielleicht einscheren wegen Gegenverkehr.

    https://www.google.com/maps/@51.20157…!7i13312!8i6656

    Der Abbildung im Solinger Tageblatt zufolge war der Unfall ein Stück weiter südlich, noch im Wald. Der Unfallort wäre somit nur ~50 Meter hinter der scharfen Rechtskurve gelegen. Die Straße wirkt aber auf den Bildern recht breit, da bräuchte eigentlich auch mit einem Porsche bei Gegenverkehr niemand großartig aus- und einzuscheren um eine Kollision mit einem am Fahrbahnrand fahrenden Radler auszuschließen.

    Die Straße scheint seit der Aufnahme der Streetview-Bilder in der Zwischenzeit neu asphaltiert worden zu sein, wodurch die Bordsteinkante jetzt keinen nennenswerten Absatz mehr bildet und problemlos überfahrbar ist. Die von der Unfallaufnahme markierte Bremsspur (?) des rechten Reifens verläuft seltsamerweise genau entlang der Bordsteinkante. Wie und warum kam der PKW dorthin?:/

    Wichtiges Detail: Es handelt sich nicht um einen Abbiegeunfall, der LKW-Fahrer hat seine rote Ampel „übersehen“ und den querenden Radfahrer erfasst.

    Sicher? Die NDR-Meldung legte nahe, dass der LKW aus der Lohmühlenstraße eingebogen sei.

    Es ist jedenfalls für einen Frontalaufprall (wie er beim Full-Speed-Durchrauschen über die rote Ampel zu erwarten wäre) seltsam, dass sowohl die Frontpartie des LKW vollkommen unversehrt, als auch das Fahrrad nur sehr wenig beschädigt ist.

    Der ADFC vermisst in der StVO auch eine Pflicht, Radwege an allen Straßen anzulegen, auf denen Tempo 50 gilt. Denn dort ist der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autos und Fahrrädern besonders groß.

    Niemand hat das Recht, bloß weil 50 "gilt", ohne Rücksicht auf Verluste mit diesem Tempo vorsätzlich draufzuhalten, sobald man klar erkannt hat, dass das langsamere Fahrzeug kein KFZ ist. Und wie die Beobachtung zeigt, macht das bis auf eine Handvoll Psychopathen auch keiner. Der ADFC erweckt aber den Eindruck, dass man das auch als unbescholtener Normalautofahrer durchaus dürfte. Dieser irrige Eindruck entsteht insbesondere deshalb, weil der bei 50 ebenfalls größer werdende delta-V zwischen (z.B. kreuzenden oder fahrbahnquerenden...) Radwegenutzern und dem schneller fließenden KFZ-Verkehr ja dann offenbar kein Problem darstellt. Wer solche Freunde hat...

    Oftmals ist es aber eben auch pure Unkenntnis der Polizei.

    Wenn der Verstoß bei einer Schwerpunktkontrolle festgestellt wird, dann ist das Motiv für die penible "hard core"-Auslegung der Rechtsnormen eindeutig, eine möglichst beeindruckende Beanstandungsquote für die obligatorische begleitende Medien-Kampagne zu erzielen: "Seht her, Leute, wir kümmern uns!".

    Okay, im Text steht den Anteil von 35 auf 33% reduzieren (also um 6%), aber die Bevölkerung hat in 6 Jahren um 6,6% zugenommen und somit wahrscheinlich auch der Verkehr.

    Jetzt bist du dem gleichen Trugschluss aufgesessen wie jene, die meinen, man könne den Radverkehrsanteil erhöhen, ohne kompensatorisch den Kraftverkehrsanteil gleichzeitig zu senken. Verkehrsanteile sind aber relative Größen, deren Summe stets exakt 100 % beträgt. Die Einwohnerzahl kürzt sich dabei weg und hat daher genau Null Einfluss auf dieses Verhältnis.

    Der zum Schönreden des Umweltverbundes besonders gerne gewählte Wege-Modal-Split übergewichtet dabei außerdem noch die Rolle von Kurzstrecken (Fuß- und Radverkehr) ganz besonders stark. Dreck, Lärm, Unfallrisiken und Abgase fallen aber nicht in [n/Weg] an, sondern in [n/km * Anzahl km].

    Beides zusammen macht es schon bei konstanter Bevölkerung durchaus möglich, dass man den Anteil einer Verkehrsart deutlich senken kann, während dennoch gleichzeitig deren Verkehrsvolumen in zurückgelegten Fahrkilometern drastisch ansteigt. Bei wachsender Bevölkerung wird das alles nur noch einfacher.

    Das wird auch immer wieder passieren, weil das nun einmal dem "Prinzip Radweg" entspricht; also den Gradeausverkehr rechts von Rechtsabbiegern zu führen.

    Eigentlich müsste der Radstreifen ja konsequenterweise anders herum markiert sein:

    rechtsabbiegerpfeil_auf_radweg.jpg

    Zitat

    Hier hätte es wohl noch am wenigsten geschadet, den gradeausfahrenden Radverkehr mittels Streifen zwischen den beiden Abbiegestreifen zu führen.

    Zumal Radfahrer ja wohl hier auch nach links abbiegen sollen/dürfen?

    Wieso überholt man noch, wenn man abbiegen möchte? Das es sehr knapp wird müsste nach dem geschildertem Text bereits vorher klar gewesen sein. Wann wird so etwas endlich mal ein wirksames Konzept vorgelegt um diese völlig unnötigen Unfälle (und zig mal mehr Gefahrensituationen) endlich zu bekämpfen?

    Sooo häufig sind Unfälle in der Konstellation nicht. Eigentlich müsste jetzt die Fraktion, die nach Radweg-Rechtsabbiegerunfällen notorisch von "auch-mal-zurückstecken" und "selten-doof-könnte-mir-nicht-passieren-Darwin-regelt" schreibt, dem überholten Radfahrer die eigentliche Schuld an seinem Schicksal zuschreiben.

    Abgesehen davon: die Polizeimeldung nennt zwei Straßen, die laut GMaps gar keine gemeinsame Kreuzung teilen. Der plausibelste Unfallort ist aber diese Kreuzung, an der die genannte Nebenstraße von der Hauptstraße, die die direkte Verlängerung der im Unfallbericht genannten Straße darstellt, gleich dreimal abzweigt. Fall der Rechtsabbieger von Südwesten kommend fuhr, könnte der Unfall dadurch begünstigt worden sein, dass der Abbieger einfach nur mit Tunnelblick geradeaus gefahren ist.

    Aus dem von KleverRadfahrer verlinkten Beitrag des Soester Anzeigers:

    Und schon wieder fehlt der facepalm-Smiley :rolleyes:

    Die Einschränkung bezüglich Straßenbreite und Verkehrsbelastung ist natürlich ebenfalls Blödsinn. Es besteht nach BASt V9 („Verkehrssichere Anlage von Radwegen“) keinerlei Korrelation zwischen der KFZ- (oder auch Rad-)Belastung einer Straße und dem Unfallrisiko je Millionen Radkilometer.

    Dass dennoch die Nummer mit der angeblich eingeschränkten Sicherheit bei hoher Verkehrsbelastung und geringer Breite vorgekramt wird, hatt einzig damit zu tun, dass Radfahrer um so mehr stören, je mehr Autos durchfahren sollen und um so schlechter man ggf. überholen kann.

    Warum kann die BASt oder sonst eine Forschungseinrichtung nicht einfach mal eine langfristige Studie machen: Man sucht sich ein paar kleinere Städte mit sehr niedrigen Radverkehrsanteilen (und wenigen Radwegen). Und macht es dort mal genau andersrum, als üblich: Man verzichtet völlig auf jede Extrawurst - sondern fährt intensive Kampagnen und klärt die Verkehrsteilnehmer entsprechend auf. Man bringt den schon sehr jungen Radfahrern z. B. durch Kurse / eine "Fahrrad-Fahrschule" bei, wie man sich sicher und gleichberechtigt im Straßenverkehr bewegen kann.

    *Ich* fände das durchaus vernünftig. Und dann stelle ich mir vor, was das "kraftfahrende Establishment", also die Allianz aus empörten autofahrenden Eltern, ADAC, ADFC, VCD, DVR, Autopartei1, Autopartei2, Elektroautopartei1, Elektroautopartei2, Stiftung Warentest, autofahrenden Vertretern der Schulbehörden und autofahrenden Redakteuren in den Medien dazu sagen wird: "Keine Experimente auf dem Rücken von radfahrenden Kindern, Frauen und Senioren!!!", und weiß, dass so etwas niemals möglich sein wird.

    Der Richter scheint der Meinung zu sein man müsse überholen.

    Das nicht unbedingt. Aber er ist der Meinung, Unfälle, die durch Überholen resultieren, wären nur dann vom Überholer zu verantworten, wenn das überholte Fahrzeug ein KFZ ist. Überholunfälle mit Radfahrern sind dieser Lesart zufolge dagegen entweder Pech/Schicksal (kein Radweg), fahrlässiger Leichtsinn (Radweg ohne Benutzungspflicht ignoriert) oder Verschulden des Radfahrers durch grob verkehrswidriges Verhalten.

    Da liegt das Gericht allerdings voll auf der Linie der herrschenden Staatsdoktrin vom „sicheren Radweg“.

    Und wenn es keinen anderen gibt, der ebenfalls haftet, haftet der Radfahrer eben alleine.

    Du meinst, der Richter hätte die günstige Gelegenheit genutzt, um die auch schon ganz ohne Radweg eindeutige Rechtslage dazu auszunutzen, nebenher seine private Agenda ("Scheißradfahrer gehören auf den Radweg!!!") in die herrschende Rechtsprechung zu drücken?

    Ganz so also, wie offenbar auch manche "schlauen" Richter Fälle mit sehr eindeutiger Schuldverteilung auf Seiten des beteiligten Radfahrers dazu missbrauchen, um nebenher eine informelle Helmpflicht über das Haftungsrecht für die gesamte Radfahrerschaft zu etablieren?

    Was für ein Urteil: <X

    https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-poli…ften-135455.php

    Da wird jemandem die Haftung für die Folgen einer Straftat durch einen Dritten auferlegt, weil diese Straftat durch eine Ordnungswidrigkeit provoziert wurde.

    Ob der Richter diese Auslegung auch anwenden würde, wenn jemand an seinem ordnungswidrig geparkten Auto den Rückspiegel abtritt? :evil:

    Was das Gericht jedenfalls hätte erörtern müssen (wenn der Radfahrer denn überhaupt entsprechend plädiert hat?): wäre der Unfall nicht passiert, wenn anstelle des Radlers ein KFZ, z.B. ein S-Pedelec oder ein Mofa auf der Fahrbahn unterwegs gewesen und abgedrängt worden wäre? Dass Unfälle nur dann passieren können, wenn die Beteiligten zur falschen Zeit am falschen Ort sind, ist trivial und für sich allein keine rationale Begründung für die Abweisung des Anliegens des Radfahrers.

    War mir bisher neu, dass ich als Nicht-Autofahrer keine Steuern zahlen muss. Was mache ich falsch?

    Ganz gleich, ob es wirklich einzelne Personen gibt, die zeit lebens zu 100% "Nicht-Autofahrer" sind: entscheidend ist doch, dass quasi jeder "normale" Radfahrer zu anderen Zeiten auch in der Rolle des Autofahrers am Straßenverkehr teilnimmt bzw. teilnehmen wird oder schon teilgenommen hat. Der Vorwurf der Nichtbeteiligung an der Straßenfinanzierung ist also auch dann schon unhaltbar, wenn man die Betrachtung der Finanzierung tatsächlich auf die direkten KFZ-abhängigen Steuerleistungen reduzieren würde.

    Ich habe mit Sicherheit in meinem Leben weit mehr KFZ-abhängige Beträge in die öffentlichen Haushalte eingezahlt, als jeder 20-jährige Schnösel in seinem Hoppel-Golf "sponsored by Oma". Trotzdem wird mir die Benutzung der von mir mitbezahlten Fahrbahnen mit dem Fahrrad oft genug verboten, während (weil?) der junge Golf-Fahrer sich mir gegenüber aufführen darf, als hätte er höchstpersönlich die Straße allein finanziert.