Wenn ich es richtig sehe, dann erblickt der nach links abbiegende Radfahrer in der Streuscheibe kein Fahrradsymbol. Was gilt denn da für ihn?
Ich sehe absteigen & schieben als die einzige Möglichkeit.
Wenn ich es richtig sehe, dann erblickt der nach links abbiegende Radfahrer in der Streuscheibe kein Fahrradsymbol. Was gilt denn da für ihn?
Ich sehe absteigen & schieben als die einzige Möglichkeit.
Um die vielbefahrene Wilhelm-Kaisen-Brücke zu entlasten, soll in Sichtweite eine neue Brücke gebaut werden. Leider ist einer der beiden Radwege in beide Richtungen freigegeben, was natürlich gleich wieder als "Radler fahren auf der falschen Seite" hingestellt wird. Von den Kommentaren bei Facebook fange ich jetzt gar nicht erst an.
Weser-Kurier
Meine Herangehensweise wäre also folgende: Ist der Radweg noch fahrbahnbegleitend, dann teilt er die Vorrangsregelungen der Fahrbahn und damit auch die Gültigkeit der Lichtzeichenanlagen, sofern "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" fehlen. Damit ist klar, daß im Falle eines Unfalls jeder Amtsrichter einem das Rotlicht ignorierenden Radfahrer genau daraus "einen Strick drehen" könnte. Entsprechend verhalte ich mich an den derartigen Stellen: Um den Rotlichtverstoß wissend vorsichtig vorbeischleichen, wenn das Rotlicht mir herausragend absurd erscheint, in aller Regel aber werde ich dieses befolgen, auch wenn ich mich dafür schon manchmal zum genervten Gespött gemacht habe, denn: Was nützte mir die Erwartungshaltung anderer vor Gericht? Würde das einem umgefahrenen Fußgänger Trost spenden? Wohl kaum.
Das ist in der Tat das logischte. Ich fahre eh immer mit Schrittgeschwindigkeit, wenn ich an sowas vorbeikomme. Wenn ich an solchen Ampeln anhalte, fährt mir höchstwahrscheinlich jemand hinten drauf.
Das Lichtzeichen hier hat ja gleich drei Tücken. Es ist erstens verdeckt. (Man sieht es tatsächlich erst kurz vorher), Zweitens gibt es ja noch die Fahrradfurt naben der Fußgängerfurt und drittens ist der Weg dann auch noch in beide Richtungen freigegeben. (Der Gegenverkehr sieht kein Lichtzeichen).
Ich glaube, ich frage mal den Kontaktpolizisten, was der machen würde. ![]()
Ich bin gerade dabei kleine Bildchen zu erstellen, die ich dann unter betimmte Facebook-Kommentare packe. Leider werde ich aus dem geschützten Berereich der "großen" Lichtzeichen einfach nicht schlau. Wie soll ich innerhalb von Sekunden erkennen, ob das Teil die Absicht hat, den allgemeinen Fahrradverkehr mitzuregeln, wenn ich auf dem Radweg fahre?
Das sind so Fragen, wo es einfach keine klare Antwort zu gibt. Die Verkehrsbehörde scheint das auch nicht zu verstehen, denn mal werden Haltelinien auf die Radwege gemalt oder in ähnlichen Situationen irgendwelche unverbindlichen ![]()
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für die Fußgänger vor die Radwege gepinselt.
Ich warte nur noch darauf, dass hier bald eine Haltelinie markiert wird:
Gibt's da so was immer noch?
Nicht, dass ich wüsste. Dort wurde in dem letzten Jahren ziemlich viel gebaut. Es sind neue Straßen entstanden, es wurden Lego Klötzchen gebaut, wo jetzt Besserverdienende wohnen. LKW wurden durch SUV abgelöst (zum Glück gibt es dort einen seperaten Fahrradweg und keinen Schutzstreifen).
Zu allem Überfluss hat auch noch jemand sein Fahrrad auf dem Gehweg abgestellt...
Und hat auf dem Radweg rumgestanden. ![]()
Bin gerade an diesem benutzungspflichtigem Radweg in der Emder Straße (Bremen) vorbeigekommen. Toll, oder?
Die Nordwest-Zeitung versucht sich an der Oldenburger Unfallstatistik: Radfahrer leben gefährlich auf Oldenburgs Straßen
Dann wittert man jedoch die große Chance auf Reichweite und stellt den Artikel bei facebook zur Diskussion:
Ich weiß, dass solche Vergleiche in der heutigen Zeit nicht angemessen sind, aber wenn man „Radfahrer“ mit „Flüchtling“ ersetzt, wäre manches der dortigen Sprüche recht eindeutig strafbare Volksverhetzung.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass es gar keinen Unterschied mehr macht, ob jemand einen Führerschein besizt oder nicht. Die Regeln, die Verkehrsteilnehmer XY nicht passen, werden einfach verweigert. Änderungen müssen ja zwangsläfig ignoriert werden, denn früher war ja alles besser. Komische Entwicklung.
Ich habe es heute gewagt, an einem Lichtzeichen für den Fahrverkehr anzuhalten! Ist zwar eine T-Kreuzung, allerdings kommt Fahrradverkehr und neuerdings auch Fußgängerverkehr von links.
Das dauerte keine 2 Sekunden, bis der erste "Anwohner" mich ansprach:
"Du musst da nicht halten, das ist nur für Audos!"
"Die anderen fahren da auch immer weider..."
"Du hältst ja den ganzen Verkehr auf!" (benutzungspflichtiger Radweg war leer)
Als dem die Argumente ausgingen, fing er an: "Außerdem musst du 1 Helm tragen!"
Google Maps
(Falls das nicht richtig angezeigt wird, es ist die Kreuzung Bremerhaver Straße/Getreidestraße in Bremen)
Zitat von MalteLeider nicht — in der Begründung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (die ich jetzt im Bureau leider gerade nicht zur Hand habe) schreibt der Gesetzgeber, dass er tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abzielt.
Hatte mich schon gewundert, dass im Internet mal Schrittgeschwindigkeit und mal die andere Formulierung steht. In meinem StVO Büchlein (neueste Ausgabe), steht auch Schrittgeschwindigkeit.
Ist die Schrittgeschwindigkeit auf diesen Wegen eigentlich sowas wie die 1,5m Abstand beim Überholen? Sprich basierend auf der Rechtsprechung und nicht der Gesetzgebung?
Das steht in der StVO Anlage 2 (zu §41 Absatz 1)
Zeichen 239
Ge- oder Verbot
Quelle: Anlage 2
Allerdings glaube ich, dass das mittlerweile "Geschwindigkeit angepasst an den Fußgängerverkehr" heißt, was für mich nicht zwangsläufig Schrittgeschwindigkeit bedeutet.
Moin,
da ich keinen Vorstellungsthead gefunden habe, hier eine kurze Vorstellung: Ich bin Danny und ich komme aus Bremen. Bei meinen Touren durch die kleineren Dörfer in Niedersachsen, falle ich immer mal wieder über abstuse Verkerhsführungen für Radfahrer. Da scheint jede Gemeinde ihre eigenen Brötchen zu backen. Fange ich mal an:
Öfters komme ich durch Bassen (Gemeinde Oyten). Zunächst ist der linksseitge Radweg (zwischen Bassen und Ottersberg Richtung Bremen) beschildert durch
. Kurz nach dem Ortsschild kommt ein Kreisverkehr, danch folgt dann
+
. Nach der ersten Furt wird das Zeichen nicht wiederholt, was für mich eigentlich bedeutet: "Ab auf die Fahrbahn". Aus dem Augenwinkeln kann ich dann noch erkennen, dass auf der anderen Seite auch ein für Radfahrer freigegebener Fußweg beginnt. Jetzt wurden allerdings auf dem linksseitigen Fußweg plötzlich die Furten rot markiert und bei der Straße aus Achim steht dann noch für die Abbieger in die Hauptstraße
+
.
Ich finde es irgendwie verwirrend, dass das Gehweg an der "Großen Straße" anscheinend für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist und die Beschilderung sich nur jeweils auf ein Schild am Ortseingang beschränkt. Früher war das der gemeinsame Geh-und Radweg. Bassen ist ja nicht das einzige Dorf, wo das so ist.
Hier nochhmal der Google Maps Links zu der Kreuzung: KLICK