Beiträge von Danny

    Ich bin gerade dabei kleine Bildchen zu erstellen, die ich dann unter betimmte Facebook-Kommentare packe. Leider werde ich aus dem geschützten Berereich der "großen" Lichtzeichen einfach nicht schlau. Wie soll ich innerhalb von Sekunden erkennen, ob das Teil die Absicht hat, den allgemeinen Fahrradverkehr mitzuregeln, wenn ich auf dem Radweg fahre?
    Das sind so Fragen, wo es einfach keine klare Antwort zu gibt. Die Verkehrsbehörde scheint das auch nicht zu verstehen, denn mal werden Haltelinien auf die Radwege gemalt oder in ähnlichen Situationen irgendwelche unverbindlichen [Zeichen 205][Zeichen 205][Zeichen 205] für die Fußgänger vor die Radwege gepinselt.
    Ich warte nur noch darauf, dass hier bald eine Haltelinie markiert wird:

    Gibt's da so was immer noch?

    Nicht, dass ich wüsste. Dort wurde in dem letzten Jahren ziemlich viel gebaut. Es sind neue Straßen entstanden, es wurden Lego Klötzchen gebaut, wo jetzt Besserverdienende wohnen. LKW wurden durch SUV abgelöst (zum Glück gibt es dort einen seperaten Fahrradweg und keinen Schutzstreifen).

    Die Nordwest-Zeitung versucht sich an der Oldenburger Unfallstatistik: Radfahrer leben gefährlich auf Oldenburgs Straßen

    Dann wittert man jedoch die große Chance auf Reichweite und stellt den Artikel bei facebook zur Diskussion:

    Ich weiß, dass solche Vergleiche in der heutigen Zeit nicht angemessen sind, aber wenn man „Radfahrer“ mit „Flüchtling“ ersetzt, wäre manches der dortigen Sprüche recht eindeutig strafbare Volksverhetzung.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass es gar keinen Unterschied mehr macht, ob jemand einen Führerschein besizt oder nicht. Die Regeln, die Verkehrsteilnehmer XY nicht passen, werden einfach verweigert. Änderungen müssen ja zwangsläfig ignoriert werden, denn früher war ja alles besser. Komische Entwicklung.

    Ich habe es heute gewagt, an einem Lichtzeichen für den Fahrverkehr anzuhalten! Ist zwar eine T-Kreuzung, allerdings kommt Fahrradverkehr und neuerdings auch Fußgängerverkehr von links.
    Das dauerte keine 2 Sekunden, bis der erste "Anwohner" mich ansprach:
    "Du musst da nicht halten, das ist nur für Audos!"
    "Die anderen fahren da auch immer weider..."
    "Du hältst ja den ganzen Verkehr auf!" (benutzungspflichtiger Radweg war leer)
    Als dem die Argumente ausgingen, fing er an: "Außerdem musst du 1 Helm tragen!"
    Google Maps
    (Falls das nicht richtig angezeigt wird, es ist die Kreuzung Bremerhaver Straße/Getreidestraße in Bremen)

    Zitat von Malte

    Leider nicht — in der Begründung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (die ich jetzt im Bureau leider gerade nicht zur Hand habe) schreibt der Gesetzgeber, dass er tatsächlich auf Schrittgeschwindigkeit abzielt.

    Hatte mich schon gewundert, dass im Internet mal Schrittgeschwindigkeit und mal die andere Formulierung steht. In meinem StVO Büchlein (neueste Ausgabe), steht auch Schrittgeschwindigkeit.

    Ist die Schrittgeschwindigkeit auf diesen Wegen eigentlich sowas wie die 1,5m Abstand beim Überholen? Sprich basierend auf der Rechtsprechung und nicht der Gesetzgebung?

    Das steht in der StVO Anlage 2 (zu §41 Absatz 1)

    Zeichen 239

    Ge- oder Verbot

    • Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
    • Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Quelle: Anlage 2

    Allerdings glaube ich, dass das mittlerweile "Geschwindigkeit angepasst an den Fußgängerverkehr" heißt, was für mich nicht zwangsläufig Schrittgeschwindigkeit bedeutet.

    Moin,

    da ich keinen Vorstellungsthead gefunden habe, hier eine kurze Vorstellung: Ich bin Danny und ich komme aus Bremen. Bei meinen Touren durch die kleineren Dörfer in Niedersachsen, falle ich immer mal wieder über abstuse Verkerhsführungen für Radfahrer. Da scheint jede Gemeinde ihre eigenen Brötchen zu backen. Fange ich mal an:

    Öfters komme ich durch Bassen (Gemeinde Oyten). Zunächst ist der linksseitge Radweg (zwischen Bassen und Ottersberg Richtung Bremen) beschildert durch [Zeichen 240] . Kurz nach dem Ortsschild kommt ein Kreisverkehr, danch folgt dann [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] . Nach der ersten Furt wird das Zeichen nicht wiederholt, was für mich eigentlich bedeutet: "Ab auf die Fahrbahn". Aus dem Augenwinkeln kann ich dann noch erkennen, dass auf der anderen Seite auch ein für Radfahrer freigegebener Fußweg beginnt. Jetzt wurden allerdings auf dem linksseitigen Fußweg plötzlich die Furten rot markiert und bei der Straße aus Achim steht dann noch für die Abbieger in die Hauptstraße [Zeichen 206] + [Zusazzeichen 1000-32] .
    Ich finde es irgendwie verwirrend, dass das Gehweg an der "Großen Straße" anscheinend für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist und die Beschilderung sich nur jeweils auf ein Schild am Ortseingang beschränkt. Früher war das der gemeinsame Geh-und Radweg. Bassen ist ja nicht das einzige Dorf, wo das so ist.

    Hier nochhmal der Google Maps Links zu der Kreuzung: KLICK