Beiträge von Kampfradler

    So eine LNichtzeichenanlage habe ich auch noch nicht gesehen, StVO-konform ist das ja nicht... Was zeigt sie denn an, rot oder grün?


    Nur Grün und zwar etwas früher als die "große" Ampel.

    Oder ist das etwas eins von den "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" (§37 2(') 6.)


    Das wäre die einzige Erklärung, widerspräche aber § 37 (2) 3. Außerdem ist dieses "Verkehrszeichen" für Ortsunkundige auf Anhieb gar nicht zu sehen, weil man so eine Miniampel nicht vermutet. Ich habe so ein Modell jedenfalls noch nie irgendwo vorher gesehen.

    VG Düsseldorf: "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers."

    Nun steht allerdings im Urteil "Kraftfahrer". Wer also nicht Bodybuilder ist... :rolleyes:

    Um hier dann nicht in Erklärungsnot zu kommen, versucht die SVB, das Direktabbiegen als gefährlich hinzustellen und zu unterbinden.


    "Kultur der Angst" nennt man das treffend auf "hamburgize.com". Nichts anderes will man bezwecken. Radlern und Nicht-Radlern soll eingetrichtert werden, wie gefährlich es auf der Fahrbahn ist. Die eigentliche Ursache von Gefahren, nämlich unfähige und aggressive Autofahrer, bleibt stets unerwähnt. Ebenso wenig, dass ebendiese Autler auch die Hauptverursacher von Unfällen mit Radlern auf separaten Radwegen sind.

    Ab Oktober 2014 beginnt der Umbau der Kreuzung/Einmündung Nedderfeld-Tarpenbekstraße. Ist der fertig, verschwindet das letzte VZ 240 vor der Tarpenbekstraße.

    Ab Kellerbleek bleibt die RWBP bestehen. Ich erkenne ebenfalls kein Problem beim direkten Linkasbbiegen. Die Behörde schon, das Gericht vermutlich auch. Frag doch einfach mal beim PK 23 nach, wie man dort den Widerspruch zwischen erlaubtem direkten Linksabbiegen und der RWBP sieht - und auf welcher Rechtsgrundlage die Anordnung besteht. Oder Du widersprichst einfach der RWBP.

    Meiner persönlichen Meinung nach geht es der Behörde nicht um die Sicherheit, sondern - wie so oft - um die Räumzeiten... :/

    Gerichtsbeschlüsse sind eingetroffen: Geklagt hatte ich gegen die RWBPs auf folgenden Hamburger Straßen: Hoheluftchaussee, Eppendorfer Baum, Nedderfeld und Lokstedter Weg/Osterfeldstraße. In allen vier Fällen klagte ich nicht etwa wegen abgelehnter Widersprüche, sondern wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO). Das heißt, meine vorausgegangenen Anträge bzw. Widersprüche wurden entweder ignoriert oder aber es folgten Versprechungen vonseiten der Behörde, die nicht eingehalten wurden.

    In allen vier Fällen hat die Behörde nicht einmal versucht, Gegenargumente vorzutragen, sondern dem Gericht gegenüber erklärt, dass die Benutzungspflichten abgeschafft würden. In der abschließenden mündlichen Verhandlung wurden Fristen vereinbart, innerhalb derer noch zu ändernde Räumzeiten und/oder Radverkehrsführungen angepasst werden, bevor dann auch die letzten blauen Schilder verschwinden.

    Es bedurfte keines Urteils des Gerichts, sondern die Parteien waren sich einig mit den Maßnahmen. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde der letzte Abschnitt des Nedderfeld vor der Kollaustraße vom Verfahren ausgenommen, weil das Gericht sonst darüber hätte urteilen müssen. Die Behörde sieht zu große Gefahren für Radler beim Linksabbiegen in die Kollaustraße, weil man praktisch zwischen zwei Pkw- und einer Busspur fahren würde. Ich sehe das nicht so aber das Gericht neigte ebenfalls zu dieser Ansicht, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Damit kann ich leben, weil ich so gut wie nie vom Nedderfeld in die Kollaustraße abbiege.

    Gelernt habe ich Folgendes: Auf endlosen Schriftverkehr lasse ich mich nicht mehr ein. Halte ich eine RWBP in meiner Alltagsumgebung für rechtswidrig, beantrage ich deren Aufhebung bzw. lege Widerspruch ein. Gibt es innerhalb von drei Monaten keinen Bescheid, klage ich. Alles andere ist Zeitverschwendung.

    Eine Erkenntnis hat sich mir außerdem nochmals bestätigt: Die Stadt Hamburg hat noch immer kein Interesse daran, den Radverkehr wirklich als "echten", dem Kraftverkehr gleichberechtigten, Verkehr zu behandeln. Priorität hat noch immer der Autoverkehr. Benutzungspflichten dienen so gut wie ausschließlich nicht der Sicherheit des Radverkehrs, sondern der "ungestörten" Fahrt der Autos. Eine wirkliche Gleichberechtigung erkenne ich erst dann, wenn dem Auto Verkehrsfläche weggenommen und dem Radverkehr gewidmet wird - auch Fläche für den sog. "ruhenden Verkehr" und auch auf den Hauptstraßen.

    Radwege sind unsicher und gefährlicher als die Fahrbahnbenutzung, auch wenn sie breit und gut ausgebaut sind. Leider lesen sich sämtliche derzeitigen Presseartikel zu der Thematik so, als wären nur die schlechten und zu schmalen Radwege der Grund, weshalb Benutzungspflichten aufzuheben sind (warum dann erst jetzt?). Kein Wort bisher über das Urteil des BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010, aus dem klar hervorgeht, dass, bis auf wenige, sorgfältig zu begründende, Ausnahmen, der Radverkehr grundsätzlich das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren. Ob das nun oberflächlicher Journalismus oder Absicht ist, sei mal dahingestellt.

    Es dürfte auch unmöglich sein, für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten, weil die Behörde wegen der Räumzeiten sich weigert, für den von rechts kommenden Radverkehr eine Haltelinie auf Höhe der für die Autos einzurichten, sondern diese direkt an den Fahrbahnrand gesetzt hat, so dass wartende Radler zum Verkehrshindernis werden. Die Linie hat inzwischen jemand weggeklagt 8) , die Radler warten aber weiterhin am Fahrbahnrand und behindern die anderen. Das sieht dann so aus:

    Und genau um das zu verhindern, will die zuständige Behörde sich wohl die Ohren brechen, um das irgendwie beschildert zu kriegen.


    Genau so ist es! Die Behörde hat in dem Verfahren als Hauptgrund angegeben, dass abbiegende Radler aufgrund des vorhandenen "Fahrbahnteilers" nicht unmittelbar nach dem Abbiegen auf den benutzungspflichtigen Radweg der Gärtnerstraße auffahren können. Was sie wohl gesagt hätten, wenn diese RWBP bereits weggeklagt worden wäre?

    Die Frage ist, ob es hier eine besondere Gefährdung aufgrund außergewöhnlicher Besonderheiten der fraglichen Kreuzung bezüglich linksabbiegender Radler überhaupt gibt, damit ein Eingreifen in deren Recht, auf der Fahrbahn direkt abzubiegen, gerechtfertigt wäre.


    Das Gericht hat sich in diesem Punkt zumindest den Argumenten der Behörde angeschlossen. Die Gefährdung wird hauptsächlich durch den "Fahrbahnteiler" gesehen, weil abgebogene Radler noch gut 30 Meter auf dem linken Fahrstreifen fahren müssten, während rechts neben ihnen Autos und Busse fahren. Meiner Ansicht, dass dies für geübte Radler kein Problem sei (und nur diese sich schließlich überhaupt auf die Fahrbahn trauen), folgten die Richter leider nicht.

    Erst anschließend stellt sich die Frage, wie man das selektiv nur für linksabbiegende Radler rechtskonform hinbekommen könnte.


    Es ist in der Tat knifflig. Mal sehen, was die Behörde für eine Beschilderung vorschlagen wird...

    So sieht das dort aus:

    Auf meinen damaligen Antrag hat der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen die gesamte Beschilderung überprüfen lassen. Im Mai 2013 erhielt ich die Antwort, dass man einige Schilder "neu geordnet und den örtlichen Verhältnissen angepasst" hat. Seit dem war ich allerdings nicht mehr dort. Ob das VZ 237 auf den Fotos weg ist, weiß ich also nicht. Vielleicht fährt ja irgendwann mal jemand aus dem Forum hin und schaut nach. Das Schild ist etwa auf Höhe von EDEKA an der Hauptstraße in Ahrenshoop.

    Würde ich häufiger auf dem Darss Urlaub machen, hätte ich gegen den Schwachsinn damals geklagt. Die noch zu beseitigenden RWBPs in Hamburg sind mir aber wichtiger... ;)

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen?


    Die Rechtsgrundlage ist, dass die StVO entsprechende Schilder zulässt. Wenn es sie noch nicht gibt, kann man sie "erfinden" (Ansonsten dürfte es ja auf ewig keine neuen Verkehrsschilder geben). Diese Ansicht vertrat der vorsitzende Richter. Die Beklagte hat nicht widersprochen und will kurzfristig prüfen, welche Schilder man aufstellen kann. Schau'n wir mal... ;)

    Na ja..., ich wollte mal gege die RWBP in Ahrenshoop vorgehen, weil ich dort öfter mal Urlaub mache, habe es dann aber wegen (für mich) wichtigerer RWBPs in Hamburg gelassen. Die Fotos sind aus 2010, vielleicht hat sich dort ja inzwischen etwas geändert... Es handelt sich um denselben "Radweg" aus verschiedenen Blickwinkeln. Aus einem in beide Richtungen benutzungspflichtigen "gemeindamen Geh- und Radweg" wird ein reiner Radweg. Der Gehweg löst sich in Luft auf. Und wo laufen wohl die Fußgänger weiter?

    Und es gab noch viiiel mehr solcher hirnlosen Anordnungen in der Umgebung... ;(

    Hoheluftchaussee: Soll die B-Pflicht stadteinwärts kurz vor Bismarckstraße mit dauerhaft bleiben oder ist das noch ein Versehen im Zusammenhang mit der Baustelle??


    Gemäß der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sind alle VZ 237 zwischen Martinistraße/Troplowitzstraße und Isebekkanal abzubauen (außer stadtauswärts zwischen Abendrothsweg und Breitenfelder Straße, dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen). Wenn noch ein Schild vor der Bismarckstraße steht, wird das also auch verschwinden.

    Ganz einfach: In der ADFC-Pressemitteilung wurde die Osterfeldstraße übersehen. Kein Beinbruch aber mit interessanten Auswirkungen... ;)

    Die RWBP auf dem Lokstedter Steindamm zwischen Martinistraße und Siemersplatz wird aufgehoben. Das hat mir das PK 23 bereits vor längerer Zeit zugesichert. Allerdings hat man auf meine Nachfrage, wann es denn endlich umgesetzt wird, bisher nicht geantwortet. Mir bleibt also nur noch - wie üblich - der Klageweg.

    Ich bin durchaus für Fahrbahnpinseleien: einfach bei mehrspurigen Fahrbahnen die rechte Spur für Fahrräder reservieren. Dann fahre ich gerne auf der Wandsbeker Chaussee, der Hamburger Straße und natürlich die Ost-West-Straße vom Michel runter am Stau vorbei


    DAS ist genau die Lösung, für die ich ebenfalls plädiere. Eine Spur für Autos, eine für Radler. Der Arbeitslohn richtet sich schließlich auch nicht danach, wie groß oder teuer das Auto des Angestellten ist.

    Widerspruch gegen die Gesamtheit reicht wohl auch.


    Jo, reicht. Ich habe sogar in einem meiner Verfahren die Aufhebung der RWBP im Straßenzug Osterfeldstraße/Lokstedter Weg beantragt. Begründung: Beide Straßen gehen ineinander über und sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und des Verkehrsaufkommens gleich. Dem ist das Verwaltungsgericht Hamburg nachgekommen (siehe hier, wobei im Artikel die Osterfeldstraße vergessen wurde).