Beiträge von Kampfradler

    "Während der Arbeiten sind die Radwege komplett gesperrt, Radfahrer werden auf die Straße umgeleitet"

    Demnach kann der "neue" Radweg nicht benutzungspflichtig sein. Alles andere würde bedeuten, dass "die Straße" nur während der Bauarbeiten nicht besonders gefährlich ist, vorher und nachher aber schon.

    Anders ausgedrückt: Poller werden dort aufgestellt, wo Autofahrer Verkehrszeichen oder Verkehrsregeln regelmäßig ignorieren.

    Sagen wir besser sie sollten/können/dürfen dort aufgestellt werden, wo Autofahrer Verkehrszeichen oder Verkehrsregeln regelmäßig ignorieren. Ich habe etliche Stellen in meiner Wohnumgebung, an denen Poller dringend notwendig wären, die Polizei sie aber ablehnt, weil der "Parkdruck" so groß ist, dass die ignoranten Autofahrer auf diese illegalen "Parkplätze" "angewiesen" sind. :cursing:
    (Diese Begründung stammt natürlich nicht von der Polizei, ist aber die einzig plausible...)

    Das Urteil erinnert sehr stark an dieses: Radwegbenutzungspflicht-Urteil-Verwaltungsgericht-Schwerin-MV

    Ich weiß zwar nicht, ob und wie viel zur Sache die Zeitung weggelassen hat aber schon die Feststellung "Für das Gericht liegt es im Ermessen der Stadt, ob und wo sie in Münster Ausnahmeregelungen zulasse" dürfte fehlerhaft sein. So einfach geht das zum Glück nicht! Was ist eigentlich die "Ausnahmeregelung"? Meines Wissens - und nach BVerwG - muss die Benutzungspflicht eine Ausnahme sein.

    Auch muss eine Benutzungspflicht nicht "unerträglich" sein, damit sie abzuschaffen ist! Thema verfehlt. Es scheint, als urteilte hier mal wieder ein Gericht, das nur bruchstückhafte Kenntnisse der Materie, insbesondere des BVerwG-Urteils 3 C 42.09 hat. Ein Armutszeugnis für unsere Justiz. Ich an seiner Stelle würde in die zweite Instanz gehen.

    Wie? Du kannst auch ein Jahr da parken und kriegst nur eine Anzeige?

    Genau wegen eines solchen Falles habe ich mal bei "meinem" PK angerufen. Meine Frage: Wird man nur einmal belangt, obwohl man mehrere Tage lang auf dem Radweg parkt?

    Antwort des Beamten: Nein. Seine Erklärung erinne ich nicht mehr aber er musste weder lange überlegen, noch irgendwo nachschlagen.

    Wäre es so billig, würden ganz schnell viele Flugpassiere im Halteverbot parken und nach einem dreiwöchigem Urlaub einmalig 20,- Euro zahlen - wesentlich billiger als ein Parkplatz auf dem Flughafen.

    "Wohl wissend, dass die Situation auf der Siegburger Straße mit einem Nebeneinander von Kraftfahrern, öffentlichem Personennahverkehr und Fahrrädern nicht ganz unproblematisch werden würde. Ja, es gebe dort eine besondere Situation, sagte auch Jürgen Möllers, der Fahrradbeauftragte der Stadt."

    Das ist in der Tat eine außergewöhnliche Situation! Kraftfahrer, ÖPNV und Fahrräder auf einer Fahrbahn. Kommt extrem selten vor... =O

    Bremsleitungen durchschneiden und den Fahrer darauf aufmerksam machen, dass die Bremsen nicht mehr gehen, ist keine Gefährdung. Aber natürlich Sachbeschädigung etc.

    :thumbup:

    Ist denn knappes Überholen, sagen mit ca. 50 cm Abstand, eine Gefährdung? Es ist weder Zufall, wenn nichts passiert, noch mein Können... ?(

    @DMHH: Bist Dir sir dessen sicher? Der durch Falschparker schmalere Radweg widerspricht eigentlich der Owi "Parken auf Radweg", die ja i.d.R. keine Behinderung ist.Wenn es wirklich ausreicht, dass ich stark abbremsen muss, tun sich ja völlig neue Dimensionen auf... ;)

    Ein Falschparker, der den Gehweg vollständig versperrt zahlt also 35 Euro, wenn jemand nicht durchkam und 20 Euro wenn zufällig gerade niemand kam?

    Einen Swimmingpool heimlich auszuleeren wäre demnach auch erst dann eine Gefährdung, wenn jemand es nicht bemerkt hat und reingesprungen ist!?!?
    Bremsleitungen durchzuschneiden ist auch erst dann ein schlimmes Vergehen, wenn tatsächlich jemand anschließend mit diesem Auto fährt?

    So ganz kriege ich das nicht in meinen Kopf... ?(

    Es muss eine konkrete Behinderung stattgefunden haben. Abstrakte Behinderungen reichen nicht.

    Hmmm..., dann wurden wohl einige meiner Anzeigen in der Vergangenheit lediglich auf "einfaches" Falschparken reduziert.
    Ich persönlich sehe schon einen Unterschied, ob jemand "nur" auf einem Radweg parkt und man problemlos vorbeifahren kann und dem Parken an einer Stelle, an der man ohne großen Umweg nicht weiter kommt. Nun denn...

    Nur mal so am Rande:

    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)


    Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat... ?( Vielleicht hat sie es ja sogar?


    Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler z.B. den Unterschied bei der Lichtsignalbeachtung zwischen dem Befahren einer Dreistrichfurt und einer Vierstrichfurt oder eben den oben beschriebenen Schilderkombinationen kennen, weshalb dürfen solche Anordnungen überhaupt getätigt werden?

    Was aber gar nicht geht, sind die hier geplanten Ampeln: Fußgängerampeln auch dann rot bleiben, wenn die Fahrbahnampel in gleicher Richtung grün ist. Da fühle ich mich als Fußgänger einfach nur verarscht.

    Du wirst auch verarscht! Radfahrer und Fußgänger sind Menschen zweiter Klasse für die Straßenverkehrsbehörden. Warum sollte sich das ändern/geändert haben?

    Kreuzung Gazellenkamp/Oddernskamp:

    "Aus Sicherheitsgründen" ist dieser Radweg (ab hier, vorher nicht) benutzungspflichtig. Das ist aber unsinnig, weil es weiter vorn gar keine Radverkehrsführung gibt, um nach links abzubiegen, denn es geht dann nur nach rechts weiter - es sei denn, man geisterradelt. Man muss also auf die Fahrbahn, bzw. darauf bleiben. Wer an dieser Stelle von links kommt, befindet sich sowieso auf der Fahrbahn. Mir geht es aber in erster Linie um das Schild auf dem Radweg.

    Habe beim zuständigen PK angeprangert, dass es ein Widerspruch sei, einen "aus Sicherheitsgründen" benutzungspfichtigen Radweg mit behördlicher Genehmigung zu versperren. Ferner schlug ich vor, das Schild auf die Fahrbahn zu stellen. Der Platz würde reichen, damit Autos es umfahren können.

    Hier die Antwort (die erst auf Nachfrage erfolgte) vom PK 23:

    Leider gibt es keine „eigenen“ Flächen für Hinweisschilder – daher wird es in Einzelfällen immer wieder mal Einschränkungen (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) geben.
    Diese Einschränkung halten wir in diesem Fall für abgewogen und aufgrund der Verkehrsbelastung für vertretbar.
    Wie auf ihren Bildern zu sehen ist, ist das Hinweisschild gut erkennbar und abgesichert.

    Eine andere Lösung kann ich derzeit nicht anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen...

    Was haltet Ihr davon? Kann man da etwas machen? ?(