Beiträge von Ullie

    Das da Schwerverkehr ist, siehts Du genau woran?

    Und die Begründung auf dem Gehweg Fußgänger zu belästigen rechtfertigt sich wodurch?

    Fahrbahn zu breit? KFz anwesend? Zu übersichtlich?

    Nochmal: Das Problem ist nicht die Fahrradfahrerin, die laut Zeitungsmeldung übrigens von der Pulverhausstraße aus gekommen ist (also aus der anderen Richtung als das von dir verlinkte streetview-Foto.), sondern das Problem sind Verkehrsplaner*innen, die es für normal halten, dass in einem Gewerbegebiet kein Fahrradverkehr stattfindet und deren Meinung nach auch gar nicht stattfinden soll. Weil man ja möglichst breite Straßen will und außerdem Parkplätze für Autos und LKW.

    Es gibt keinen durch die StVO abgedeckte Begründung dafür, dass die Fahrradfahrerin den Gehweg benutzt, obwohl der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Na und? Ich habe trotzdem Verständnis dafür, wenn eine Fahrradfahrerin an so einer Stelle den Gehweg benutzt. Dann sollte sie es aber langsam und mit größter Rücksicht gegenüber Fußgänger*innen machen. Leider erfährt man aus dem Artikel nichts Genaues darüber. Aber auch wenn sie rechthaberisch die Fußgängerin weggeklingelt haben sollte, das rechtfertigt nicht den Gewaltausbruch von Seiten der Fußgängerin. Und es bleibt unbestreitbar: Es wäre dort Platz für eine angemessene Fahrradverkehrsinfrastruktur, wenn nicht die verkehrsplanerisch Absicht bestünde, möglichst viele Autostellplätze zu schaffen.

    Es ist meines Erachtens kein Beitrag zu Förderung des Fahrradverkehrs, wenn man annimmt, dass es den Fahrradfahrer*innen lediglich am ausreichenden Selbstbewusstsein mangelt, sich in die bereitstehende vom KFZ-Verkehr dominierte Verkehrsinfrastruktur mutig hineinzustürzen. Und schon wird alles gut. Wollte man das konsequent zu Ende praktizieren, dann müsste man konsequent so wie diese Fahrradfahrerin handeln, deren mutige Autobahnfahrt dem Bericht zufolge aus einer Kombination zustande kam von persönlicher Unerschrockenheit, (vielleicht auch Unvorsichtigkeit, die Grenzen sind bisweilen fließend), einem Fehler des von ihr benutzten Navigationssystems und der Notlage der Frau, ihren Reisebus noch erreichen zu müssen.

    Navi gibt ganz schlechten Tipp: Fahrradfahrerin radelt auf der Autobahn
    Eine Navigations-App hatte der Frau die Route über die A28 vorgeschlagen. Ein Polizist entdeckte sie bei Westerstede.
    www.ndr.de

    Immerhin ist bei dieser Autobahnfahrt einer Fahrradfahrerin alles gut gegangen und die Polizei selbst hatte wohl auch ein gewisses Verständnis für die Notlage der Fahrradfahrerin.:)

    Auf keinen Fall kann man per se sagen, Fahrradfahrer*innen seien zu ängstlich, um auch mal anderswo als auf dem Hochbordradweg oder dem Fußweg zu fahren.

    POL-STD: Bisher unbekannter Fußgänger in Stade unter Linienbus gekommen und tödlich ... | Presseportal

    :(

    40 Minuten vorher bin ich dort entlanggefahren, in Gegenrichtung des Busses.

    Die Wortwahl der Pressemeldung finde ich wieder bedenklich. Wenn jemand sich umdreht und vor einen Bus springt [sic.], klingt das nach Suizid. Sollte die Ursache hingegen ungeklärt sein, ist die Formulierung "vor den Bus springen" absolut unangemessen und es wäre zu klären, ob jemand beobachtet hat, wie der Mann vom Gehweg auf die Fahrbahn getreten ist, oder ob er vielleicht auf dem Gehweg gestolpert oder ausgerutscht ist und dann auf die Fahrbahn fiel. "Vor den Bus springen" ist jedoch etwas, das man aktiv tut.

    Am Mittwoch Morgen hatte ich noch ziehlich genau an der Unfallstelle dieses Bild gemacht, um festzuhalten, dass dort alle Autos fast nur in die eine Richtung fahren, während in Gegenrichtung (meine Richtung auf dem Heimweg) nichts los ist.

    Schade, dass auf der Straße kein Tempo 30 gilt. Vielleicht hätte der Omnibusfahrer eine Chance gehabt, rechtzeitig zu stoppen, oder der Fußgänger hätte den Aufprall überlebt.

    In dem von dir verlinkten Artikel sind mehrere Fotos. Ich vermute, hier ist der Unfall passiert:

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    War wohl eine Gehwegradlerin mit Klingel zuviel an dem Tag:


    https://bnn.de/karlsruhe/ka-k…ei-sucht-zeugen

    Ein saublöder Spruch. (Entschuldige bitte, dass ich das so ganz undiplomatisch auf den Punkt bringe.)

    Schau dir doch wenigstens erst mal die Stelle auf streetview an, an der das, soweit das dem Artikel zu entnehmen ist, passiert ist: Unterweingartenfeld, hier ein Bild direkt an der Einfahrt zum Unterweingartenfeld von der Pulverhausstraße aus (rechts kann man das Straßenschild Unterweingartenfeld lesen):

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    Der Vorfall hat sich im Gewerbegebiet abgespielt. Das ist von vornherein stets problematisch, weil meiner Erfahrung nach in Gewerbegebieten die Verkehrsinfrastruktur für Fahrradfahrende, ja die bloße Option der Anwesenheit von Fahrradfahrenden von den Verkehrsplanern oft komplett ausgeblendet wird.

    Außerdem gilt dort auf der rund 15 m breiten Fahrbahn der Straße Untergartenfeld mit ihren vier Fahrspuren Tempo max. 50 km/h.

    Auf der Fahrbahn, von der aus man in das Unterweingartenfeld einbiegt, nämlich auf der Pulverhausstraße gilt sogar Tempo 60. Die Frau auf dem Rad ist vermutlich von der Pulverhausstraße aus in die Straße Unterweingartenfeld eingebogen.

    Hier ist die Streetviewaufnahme mit dem Tempo 60 Schild auf der Pulverhausstraße. Man sieht darauf auch den beschilderten Fahrradweg an der Pulverhausstraße:

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    Wo ganz genau in der Straße Unterweingartenfeld der Unfall passiert ist, wird in dem Bericht nicht eindeutig beschrieben. Vor einem ehemaligen Autohaus ist die Rede. Aber meines Erachtens ist es einleuchtend, dass an so einer Stelle, wie an der Einfahrt in die Straße Unterweingartenfeld eine Fahrradfahrerin erst mal davon ausgeht, dass man weiter Hochbord fahren darf, selbst dann, wenn eine entsprechende Ausschilderung möglicherweise vergessen wurde.

    Wenn man dort Hochbord weiterfährt, dann kann man schon mitkriegen, dass die Straße Unterweingartenfeld schmaler wird, und dass es deshalb angeraten ist, auf der Fahrbahn weiterzufahren. Aber ich kann es auch gut verstehen, wenn die Radfahrerin das nicht gemacht hat, weil sie sich in einem Gewerbegebiet befand, mit schnellem PKW und LKW-Verkehr auf der Fahrbahn gerechnet hat und nicht bemerkt hat, dass die zunächst 15 m breite Fahrbahn im weiteren Verlauf schmaler wurde.

    Windeckstraße · 76135 Karlsruhe-Beiertheim - Bulach
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    Über das Klingeln der Fahrradfahrerin wird in dem Artikel nichts Genaues gesagt. (War es ein aggressives weg da, mach gefälligst Platz, jetzt komme ich klingeln?) (Oder war es ein zurückhaltendes Klingeln, mit dem man lediglich auf sich aufmerksam machen möchte?)

    Meines Erachtens hat die Fußgängerin völlig überreagiert. Nichts und niemand gibt der Fußgängerin das Recht, eine Fahrradfahrerin, die eine Ordnungswidrigkeit begeht, dermaßen zu attackieren.

    Der größte Mist ist doch wohl, die völlig überdimensionierte Autoverkehrsinfrastruktur an der Stelle.

    Weil das leider nicht so schnell zu ändern ist, sollte durchaus in Erwägung gezogen werden, den Fußweg am Unterweingartenfeld zumindest zwischen Pulverhausstraße und Schenkenburgstraße freizugeben. Dafür könnte man den an dieser Stelle immerhin 2,40 m breiten Fußweg*) schon alleine dadurch ganz schnell verbreitern, wenn man durch Einbau von Prell-Balken verhindert, dass die querparkenden Autos mit ihrem vorderen Überhang den Gehweg verschmälern.

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    *) Ich rechne mit 8 Gehwegplatten, die jeweils 30 cm Kantenlänge haben.

    Und statt hämische Sprüche zu machen, wenn eine Fußgängerin eine Fahrradfahrerin verprügelt, kann man zumindest erst mal nachgucken, wo das passiert ist. Verkehrsprobleme löst man doch nicht so, dass sich die Fußgänger*innen und die Fahrradfahrer*innen gegenseitig den Verkehrsraum streitig machen, während für den motorisierten Individualverkehr Landebahn-breite "Einflugschneisen" mit Fußballfeld großen Parkflächen zur Verfügung gestellt werden.

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    Min 06:38 rechtsabbiegender LKW vs. Radverkehr. Kanalbetreiber beschwört mit dem Zorn der Gerechten den toten Winkel.

    Min. 0:47 Warum sollen Fußgänger außerorts auf der linken Fahrbahnseite gehen?

    Der Sprecher begründet das damit, dass die Fußgänger dann besser einen Autofahrer sehen können, der umgekehrt die Fußgänger nicht sieht. Fußgänger hätten dann bessere Aussichten, einen rettenden Sprung in den Graben zu absolvieren.

    Es kommt nicht oft vor, dass ich nachts zu Fuß auf Landstraßen unterwegs bin. Aber links gehen hat den Vorteil, dass man entgegenkommende Autofahrer, von denen man den Eindruck hat, dass sie nicht erkannt haben, dass da ein Fußgänger kommt, durch Winken oder gestikulieren mit einer Zeitung oder hellen Tasche zum langsamer fahren bewegen kann.

    Das im Film genannte "Prinzip" in den Graben springen halte ich für zweifelhaft.

    Was natürlich auch eine nicht zu verachtende Summe ist, bei der ich durchaus verstehen kann, wenn die Betroffenen auf die Barrikaden gehen. Und den Gegenwert "Nebeneinander fahren" ist selbst mir dafür deutlich zu gering.

    Die 100 Euro Stellplatzgebühren für Autofahrende ist die Summe, die bei den Staatseinnahmen, die allen Bürgern zugutekommen, verloren gehen, weil sich die Stadtplaner im Auftrag der Politik damit beschäftigen, wie und wo man noch einige weitere Stellplätze generieren kann. Oder die beim Bau von neuen Wohngebieten gleich mit verbraten werden in der Form extra breiter Straßen, sodass am Fahrbahnrand genug Platz zum Parken bleibt.

    Da findet sich dann immer einer, der sagt: Naja wegen so ein bisschen Grünflächenschutz muss man doch nicht das Parkflächenangebot reduzieren.

    Oder wenn die schon unbedingt ihre breite Fahrradstraße haben wollen, dann lassen wir die Autos halt halbseitig auf dem Gehweg parken.

    Oder: Wenn die Autofahrenden, die sich in der Regel lautstark zu Wort melden und auf Unterstützung bei den meisten Parteien zählen können, bei einer Straßenneugestaltung lieber Parkplätze als eine Baumallee haben wollen, dann kriegen sie eben Parkplätze, die Bäume können ja auch irgendwo anders wachsen.

    Dass eine Fahrradfahrerin, ein Fahrradfahrer sagt: Das ist schon okay, wenn sich die Autofahrerin oder der Autofahrer mit seinem leeren Rücksitz unterhalten will, da verzichte ich doch gerne drauf, mich mit anderen Mit-Fahrradfahrer*innen zu unterhalten. Das finde ich schon irgendwie komisch.

    "Laut einer Faustregel betragen die durchschnittlichen monatlichen Unterhaltskosten für ein Auto bei durchschnittlicher Fahrleistung etwa 300 bis 350 Euro."*) Das sind Beträge, wo ich sage: Verdammt noch mal. Da, sollte sie/er doch auch noch die 100 Euro für einen Parkhaus-Stellplatz zur Verfügung haben.

    *)Wertverlust (bei Barkauf oder Finanzierung)
    Leasingrate (bei Leasing)
    Fixkosten (feststehende Kosten wie Kfz-Steuer und Versicherung)
    Betriebskosten (variable Kosten wie Tanken, Wartung und Reparaturen oder die Autopflege)
    Indirekte Kosten (z.B. verlorene Zeit im Stau oder zu viel bezahlte Parkkosten)

    Diese Kosten sind bei der Berechnung zugrunde gelegt worden. Die Kosten für den Stellplatz nicht. Den Stellplatz, den darf die Allgemeinheit bezahlen. Und die Fahrradfahrer*innen können es doch wohl hinnehmen, dass es für sie keinen Platz auf der Fahrbahn gibt, auf dem sie nebeneinander fahren können. Wenn sogar ein Fahrradfahrer selbst das sagt, dass ihm das nicht so wichtig ist.

    Quelle: https://www.vehiculum.de/magazin/unterhaltskosten-autofahren#

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    Min 06:38 rechtsabbiegender LKW vs. Radverkehr. Kanalbetreiber beschwört mit dem Zorn der Gerechten den toten Winkel.

    Der größte Witz ist, dass der autofahrende Sprecher in Minute 9:45 alle anderen Mitmenschen als "Egoisten" beschimpft. Das sagt "der Richtige".

    Was im Gegenzug aber auch bedeutet, dass man nicht gegen Fahrradstraßen kämpfen muss.

    Naja in Hannover wurde der Kampf gegen die Fahrradstraße von der Südstadt-SPD nicht als Kampf gegen die Fahrradstraße inszeniert, sondern als Kampf gegen den Parkplatzrückbau, der sich aus der Einrichtung der Fahrradstraße ergeben hat aufgrund richterlicher Vorgaben. Aus Autofahrersicht ist eine Fahrradstraße kein großes Ding, so lange er weiter drauf rumkurven UND darauf parken darf, was bei den meisten Fahrradstraßen bisher so war.

    [Zeichen 244]+ "Autoverkehr frei" Und wenn da tatsächlich Fahrradfahrer hartnäckig nebeneinander fahren, dann werden die halt weggehupt und weggedrängelt.

    Was ganz anderes ist es aber, wenn Parkplätze zurückgebaut werden. Dann kommt die SPD und umgarnt als "Kümmerer-Partei" die Autofahrer*innen. Das wird der SPD aber voraussichtlich nichts nutzen, weil es die Autofahrer*innen in die Arme der Populisten schiebt, wenn die den Eindruck gewinnen, so nötig ist ja eine Verkehrswende nicht, wenn selbst die SPD die Parkplätze erhalten will. Dass wir keine Verkehrswende brauchen, das haben die Populisten von CDU, FDP, AfD und BSW (BSW=Bündnis Sarah Wagenknecht) schon immer gesagt, wählen wir doch das Original.

    In der StVO ist der Unterschied zwischen T30Z und freigegebener Fahrradstr. so marginal, dass man sich nicht verkämpfen müsste, ist eher eine (auch nicht zu unterschätzende) psychologische Sache ...

    Geht es nicht ganz oft sehr stark um die "psychologische Seite" einer Regelung? Nimm mal den Zebrastreifen. Man kann den Zebrastreifen als Gängelungselement für Fußgänger*innen deuten, weil sein Vorhandensein dazu führt, dass Fußgänger gezielt den Zebrastreifen ansteuern um die Fahrbahn zu queren, so dass die Autofahrer auf den anderen Abschnitten um so schneller fahren.

    Lässt man das mal außen vor, so kann man feststellen, dass der Zebrastreifen zunächst von den Autofahrern als Gängelung empfunden wurde, weil sie sich von Fußgänger*innen, die den Zebrastreifen benutzten, ausgebremst fühlten. Höchstrichterliche Urteile führten schließlich dazu, dass der Zebrastreifen-Schutz der Fußgänger*innen tatsächlich sehr viel höher aufgehängt wurde, als dass die Autofahrer wünschten und anfangs praktizierten. Psychologisch gesprochen: Auch Fußgänger*innen haben Rechte.

    Praktisch gesprochen ist es natürlich auch heute noch so, dass Fußgänger*innen nicht wirklich darauf vertrauen können, bei einem Zebrastreifen gefahrlos die Fahrbahn zu überqueren. Denn es fehlt der schützende Panzer, der durch erhöhte Vorsicht kompensiert werden muss. Das Ganze dann am besten so durch Körpersprachenach außen kommuniziert, dass beim wartepflichtigen Autofahrer nicht der Schatten eines Gedanken aufkeimt, der Fußgänger würde auf seinen Vorrang am Zebrastreifen verzichten.

    Genauer müsste man sagen "den Autobesitzer*innen". So richtig geht das Gekreische immer dann los, wenn es um Parkplätze geht. Vor allem die Union scheint in der Kommunalpolitik kaum andere Themen als "Hilfe, man will uns Parkplätze wegnehmen" zu kennen, und zwar auch schon wenn das Parkhaus gleich daneben ist.

    Die Diskussion in Hannover scheint sich dagegen um Parkplätze für Anwohner zu drehen, für die zudem eben keine Alternativen vorgesehen sind. Und nein "dann schaff halt dein Auto ab" ist eben keine. Zudem halte ich den Mehrwert einer Fahrradstraße gegenüber einer 30-Zone in der Regel für so gering, dass man diesen Streit gar nicht anfangen muss.

    Für die Anwohner gibt es genug Parkhaus-Dauerstellplätze für ihr Auto. Das ist nicht das Problem. Diese Stellplätze im Straßenraum, die sie jetzt belegen, sind im Schnitt auch nicht näher als die im nächsten Parkhaus, von denen es reichlich in Hannovers Innenstadt gibt.

    "Für Dauerparker mit Vertrag
    Für alle, die fast täglich oder regelmäßig einen Parkplatz in der Innenstadt benötigen oder für Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern einen Stellplatz zur Verfügung stellen möchten, bieten wir parkhausbezogene Dauermietverträge für feste und rollierende Stellplätze an."

    In 4 von 7 der Innenstadt-Parkhäuser, die auf der hier verlinkten hannova-Seite angepriesen werden, gibt es frei Stellplätze.

    Dauperparken Classic cityparken Hannover - DPC

    Aber dafür müssten rund 100 Euro monatlich berappt werden und da entdeckt die SPD plötzlich ihr "soziales Gewissen", so scheint es. Autofahrer*innen möchte man diese Kosten nicht zumuten.

    Der "Mehrwert einer Fahrradstraße" ist immens, denn verkehrsrechtlich beendet die Fahrradstraße das Prinzip, dass zwei Fahrradfahrer*innen nicht nebeneinander fahren dürfen, wenn sich ein Auto nähert, obwohl sich die beiden Fahrradfahrer*innen möglicherweise prächtig unterhalten und der Autofahrer nur einen leeren Beifahrersitz spazieren fährt." Und dieses Prinzip sollte auf allen Straßen gelten. Tut es aber leider nicht, weil Fahrradfahrer*innen, die nebeneinander fahren möchten, von der geltenden StraßenVerkehrs(Unrechts)Ordnung gezwungen werden, hintereinander zu fahren, Ausnahme nur in Fahrradstraßen.

    Man könnte aus dem im taz-Artikel zitierten BVerwG-Urteil von 1996 folgern, dass bis dahin das Parken im öffentlichen Straßenraum »über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen« nicht erlaubt war.

    Es war 1966 und nicht 1996, dass das BVerwG urteilte, dass das Laternenparken erlaubt war. Da war der Zahlenteufel im Spiel, aber natürlich hast du trotzdem Recht, denn der taz-Artikel ist tatsächlich so aufgebaut, dass er den Eindruck erwecken kann, dass das Laternenparken vor 1966 komplett und absolut mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung verboten war.

    ;)Ungefähr so komplett und absolut und mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung, wie heute das Falschparker von den Ordnungsbehörden verfolgt werden.;)

    Deshalb ist es wichtig, bei dem taz-Artikel ein bisschen mitzudenken, denn die Urteilsfindung erstreckte sich über einen Zeitraum von rund 10 Jahren, in denen sich die Anzahl der Autos in Deutschland und ganz besonders der Privat-PKW-Bestand vervielfacht hat. Und nur sehr wenige Menschen machten sich in der Zeit Gedanken darüber, dass das nicht gutgehen kann mit der Massenmotorisierung, die in den 50er Jahren einsetzte. Ein Gericht urteilt zwar im Prinzip unabhängig von der Politik, aber es urteilt nicht im luftleeren Raum. Und darauf zielt der taz-Artikel ja letztendlich ab, dass nämlich in der heutigen Zeit die damals vorbehaltlos zukunftsoptimistische Sicht auf die Massenmotorisierung von zunehmend weniger Menschen geteilt wird.

    "Doch ist ein 57 Jahre altes Urteil überhaupt noch zeitgemäß oder bedarf es angesichts der ökologischen Herausforderungen, vor der unsere Städte stehen, einer Korrektur?" https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Was Vauban angeht: Dort ist der Parkraum vor allem zentralisiert, was zu einem "aus den Augen, aus dem Sinn" führt. Der weit verbreitete Reflex, nach dem Verlassen des eigenen Hauses erstmal zum Auto zu gehen und sich dann zu überlegen, wo man überhaupt hin will, verschwindet. Auf dem gleichen Ansatz basieren auch die 15.000 "entfernten" Parkplätze in Amsterdam: Die sind nicht weg, sondern sie sind durch Tiefgaragen ersetzt.

    Eine Zentralisierung des Parkraumes, nämlich in den bereits vorhandenen Innenstadt-Parkhäusern, plus der Möglichkeit vorhandene private Stellplätze weiter zu nutzen, waren die Kernidee für die Verkehrsplanung der rot-grünen Rathauskoalition in Hannovers Innenstadt.

    Der grüne OB Onay und der SPD-Stadtbaurat Vielhaber hatten mit dieser Idee in Stadt und Land, als auch bundesweit soviel Beachtung und Zustimmung erfahren, dass das der SPD in Hannover so unheimlich wurde, dass sie die Koalition platzen ließ, um dieses Verkehrskonzept zu verhindern. Jetzt will die SPD anscheinend mit Hilfe der CDU ein Verfahren in Gang setzen, bei der jeder einzelne Autobesitzer in der Innenstadt gefragt wird, ob er es okay findet, dass das Laternenparken nicht mehr möglich sein soll. Und wenn da der eine oder andere von denen verlangt, dass er weiter sein Fahrzeug unter der Laterne parken will, dann wird das die SPD zum Beweis dafür hochstilisieren, dass die angeblich "ideologisch verstockten" Grünen gegen den Willen der gesamten Bürgerschaft ihr "Autohasser-Verkehrskonzept" durchsetzen wollten.

    Wenn die Genossen da mal nicht die Rechnung ohne den tatsächlichen Bürgerwillen gemacht haben. Ich rechne jedenfalls mit Protestaktionen gegen eine gemeinsame Verkehrspolitik von CDU und SPD, in der Fahrradwege und Fahrradstreifen umgewandelt werden in Autoparkplätze und Fahrstreifen für den Autoverkehr.

    Ich habe da mal einen Lacher gesetzt. ^^ Trotzdem sollte man nicht vergessen: "Der Verratsvorwurf kam im 1871 aus der Taufe gehobenen Deutschen Kaiserreich nicht von links, sondern eher schon von rechts, ja bis weit hinein aus der bürgerlichen Mitte: Sozialdemokrat*innen galten über die schändlichen Sozialistengesetze (1878–1890) hinaus als pestverdächtige Brunnenvergifter*innen des deutschen Wesens, als vaterlandslose Gesell*innen, gar als „Landesverräter“."

    „Wer hat uns verraten – Sozialdemokraten“ – woher kommt der Ruf?
    „Ein Geschrei geht durch das Land: Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten“. So beginnt der „Vorwärts“-Redakteur Eugen Prager 1932 eine Broschüre, in der er…
    vorwaerts.de

    Die HAZ behauptet, es seien vor allem persönliche Animositäten bestimmter Ratsmitglieder beider Fraktionen, die das Scheitern herbeiführten.

    Ich vermute, es ist ein weiterer Versuch, den grünen Oberbürgermeister Belit Onay zu sabotieren. Die SPD tut sich immer noch sehr schwer damit, das OB-Wahlergebnis von 2019 zu akzeptieren. "Für SPD-Kandidat Marc Hansmann ist das Spiel tatsächlich kurz darauf gelaufen. Die Sensation ist perfekt: Mit 23,5 Prozent der Stimmen scheidet Hansmann abgeschlagen bereits im ersten Wahlgang aus. CDU-Kandidat Eckhard Scholz und Belit Onay von den Grünen liegen mit jeweils 32,2 Prozent gleichauf und gehen in die Stichwahl in zwei Wochen." Im 2. Wahlgang gewann dann Onay gegen den CDU-Kandiaten.

    OB-Wahl in Hannover - Historische Niederlage für SPD
    Seit 1946 war die Stadt Hannover fest in SPD-Hand. Bis der bisherige Oberbürgermeister Stefan Schostok wegen einer Untreue-Affäre zurücktreten musste. In einer…
    www.deutschlandfunk.de

    Kann aber auch sein, die SPD verspricht sich bessere Wahlergebnisse, wenn sie mit den Autofahrer*innen kuschelt. Immerhin hatte der damalige SPD-OB-Kandidat auch eher für Einschränkungen beim Autoverkehr geworben. Und das soll ihm den den Sieg gekostet haben, meinen einige in der SPD.

    Nö, de streut leider reichlich Fake-News ...

    Dicke große Überschrift:

    "Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften"

    Wo bitte in der Reichsgaragenverordnung steht das? Ich sehe da weiterhin nur eine Baupflicht bei Neu- und wesentlichen Umbauten ...

    Das von dir verlinkte Dokument ist von 1950 und beschäftigt sich damit, wie mit der Reichsgaragenordnung von Februar 1939 umzugehen ist. In dem Dokument wird beklagt, dass viele Bauherren nicht die erforderlichen Garagenplätze schaffen. Und es werden Wege aufgezeigt, wie das verbessert werden kann.

    Zwischen Februar 1939 und 1950 liegen im Wesentlichen 6 Jahre zweiter Weltkrieg und 4 Jahre Stagnation in der Nachkriegszeit. Beim Bauen ging es vielen wohl erst mal darum Wohnraum zu schaffen, nicht so sehr darum Garagen.

    In der Präambel der Reichsgaragenverordnung steht: "Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden."

    Reichsgaragenordnung, 1939, Abschnitt 1, 2 (§§ 1- 8)

    Und darauf beruft sich der Autor des taz-Artikels zurecht. https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Im Wortlaut mag der taz-Autor etwas zugespitzt formuliert haben. Aber es ist richtig die Nachkriegszeit-Entwicklung in Bezug auf zugeparkte Straßen in der Form zu hinterfragen, wie es die taz macht. Freilich könnte das dazu führen, dass jemand auf die Idee kommt, wenn damals gerichtlich anders entschieden worden wäre, dann hätten wir heute nicht den Schlamassel mit den vielen Autos, die überall rumstehen. Und vielleicht würde es tatsächlich, etwas entspannter zugehen. Andererseits: Selbst in so einem Musterstadtteil wie Freiburg Vauban gibt es immer noch rund 500 PKW bei 3000 Einwohnern. Der Motorisierungsgrad in Vauban liegt bei "150 PKW / 1000 Einwohner (bei ca. 3300 Einwohnern im Frühjahr 2003)".

    Verkehr – stadtteil-vauban.de

    Das ist dein verwöhnter norddeutscher Blick…

    In der Gegend erkennt man "außerorts" meist daran, dass es gar keine Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr mehr gibt – da ist diese Straße echt mal eine Ausnahme. Für mich zeigt die Kombination aus kaum Radwegen außerorts und jeder Menge von sowohl ob der Verkehrslast klar rechtswidrigen wie auch baulich indiskutabel schlecht umgesetzten Benutzungspflichten innerorts auch, dass es hier nicht um die Sicherheit geht, sondern allein um "freie Fahrt für freie Autos".

    Ginge es um die Sicherheit, dann bräuchte es an der Schöneburgerstraße lediglich einen Fußweg. Aber den brauchte es dann schon. Und der würde in diesem Bereich vermutlich auch dann von zahlreichen Fahrradfahrer*innen benutzt werden, wenn er damit ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    An dieser Stelle kommt gleich das Tauchsport-Zentrum auf der rechten Seite, mit Tempo 30, quer parkenden PKW und vermutlich auch einigen Fußgänger*innen auf dem Gehweg, denn die müssen ja irgendwie von ihren Autos zum Eingang und zurück kommen. Und das ist auch die Stelle, über die in dem Artikel gesagt wird, dass hier viele Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Warum parken da eigentlich Autos auf der Fahrbahn? Da scheint doch ein ausreichend große Firmengelände zur Verfügung zu stehen. Sollen die Autos doch dort parken.

    Und einen so ausgezeichneten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zuzüglich für die eigentliche Fahrtrichtung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] könnte auch an einem an dieser Stelle breiteren Gehweg stehen. Stattdessen steht da aber das:[Zeichen 240]gegen die Fahrtrichtung. In Fahrtrichtung habe ich kein Schild gefunden. (So wenig wie Alf, siehe weiter oben.)

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    "Welche Themen sind Ihnen bei der Modernisierung des Westschnellweges wichtig?

    Teilen Sie uns mit, welches Thema Ihnen besonders wichtig ist. Auf der Ideenplattform können Sie alle bisher genannten Themen, die bereits eingereicht wurden, einsehen. Ergänzen Sie ein Thema der anderen Besucher:innen mit einem Kommentar oder bekräftigen Sie es, indem Sie ein Like setzen."

    Bis jetzt gab es 12 Vorschläge, 26 Bewertungen und 16 Kommentare

    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

    Hier geht's zur Umfrage:

    Ideenraum - schnellwege-dialog.de

    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Den Hinweis auf die Umfrage habe ich auch auf der Hannoverseite angelegt.

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    fotografiert vom Parkplatz am Spielfeld aus.

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    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

    Hier geht's zur Umfrage:

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    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Und hier ist das Problem, dass du zwei Dinge in einen Topf wirfst: 30-Zonen und Vorfahrtsstraßen mit 30 sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die englische Sprache hat dafür sogar zwei verschiedene Worte: "road" und "street".

    Es ist nicht so, dass ich da zwei grundlegend unterschiedliche Dinge in einen Topf werfe. Vielmehr liegen diese Dinge vielerorts bereits in einem Topf.

    Und in deinem letzten Absatz schreibst du selbst:

    Und hier kommt die "Vorfahrtsstraße mit 30" ins Spiel. Denn viele Hauptstraßen sind gewachsen und eben nicht von Anfang an als solche angelegt worden – entsprechend sind sie baulich für 50 ungeeignet. Autos, die auf der Fahrbahn parken; fehlende Radwege oder nur einseitige Gehwege sind hier deutliche Indizien.

    Leider lässt die geltende Straßengesetzgebung den Kommunen wenig Spielraum dafür im Interesse des Fuß-Verkehrs und des Fahrradverkehrs Entscheidungen zu treffen. Erschwerend kommt dazu, dass viele Kommunen überhaupt kein Interesse daran haben, irgendwelche Entscheidungen zu treffen, bei denen sie befürchten müssen, dass sie den Ärger der Autofahrerschaft auf sich ziehen oder dass es die Haushaltskasse belastet.

    Besonders schwer ist es, die Einhaltung von Tempo 50 zu gewährleisten, wenn eine Innerortsstraße aussieht wie eine Landstraße, wie zum Beispiel die Schöneburger Straße in Hofgeismar kurz vor der Stelle an der das Zeitungsfoto (s.o.) aufgenommen wurde. Der dort vorhandene Fußweg ist zwar in der gezeigten Fahrtrichtung nicht als gemeinsamer Fuß und Radweg ausgezeichnet, zumindest habe ich kein entsprechendes Schild gefunden, aber trotzdem dürften die meisten Verkehrsteilnehmer an der Stelle davon ausgehen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem immerhin rund 2,50 m breiten Hochbord fahren. Auch die meisten Fahrradfahrer*innen werden das erst hinterfragen, wenn sie sich eingehender mit der Situation beschäftigt haben.

    Das ist diese Stelle:

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    Und weiter hinten taucht ein Tempo 30 Schild auf. Warum? Vielleicht wegen des schlechten Straßenbelags? Oder weil rechts das Tauchsportzentrum kommt, mit den vielen Quer-Parkplätzen, wo dann ein Teil der Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn wechseln?

    Und wenn man dann am Tauchsportzentrum vorbei ist, dann erst kommt ein Ortsausgangsschild, wo dann als zugelassene Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 km/h gilt. Und ich vermute sehr stark, dass sehr viele Autofahrende an der Stelle 100 oder schneller fahren und dass Fahrradfahrende den ausgeschilderten Zweirichtungs-Fuß/Fahrradweg nutzen.:

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    Die in den streetview-Bildern gezeigte Verkehrslage legt es nahe, Tempo 30 innerorts als grundsätzlich geltende maximale Höchstgeschwindigkeit anzuwenden. Nicht nur für diese Straße, sondern auch für alle anderen Straßen innerorts mit ganz wenigen Ausnahmen. Und die Straße nach dem Ortsausgangsschild ist allenfalls für maximal Tempo 60 geeignet. Die Geschwindigkeit, die grundsätzlich außerorts als Maximalgeschwindigkeit gelten sollte auf Landstraßen (der Begriff Landstraße gilt auch für Bundesstraßen).

    Wenn dazu eine effiziente Tempokontrolle angewendet wird, dann kann man m. E. davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren wird. Und der Hochbordweg kann als Fahrradweg, Fußgänger frei ausgeschildert werden.

    Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Bei dieser Einmündung ist interessanterweise diese Kombi ausgeschildert:

    [Zusazzeichen 1000-32]

    [Zeichen 205]

    Google Maps
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    Das soll den einmündenden Verkehr wohl darauf hinweisen, dass hier ein Hochbord-Zweirichtungsradweg für Fahrradverkehr von beiden Seiten auf dem Hochbord sorgt, der vorrangberechtigt ist.

    Da ist es schon ungewöhnlich, dass ausgerechnet in Fahrtrichtung kein Blauschild steht auf dem Zweirichtungsradweg: [Zeichen 240]

    Ne, die Straße ist 30-Zone – also soll sich sich einfach mal ans Tempolimit halten und hinterherfahren.

    Das könnte man vielleicht in dieser Situation (neu gestaltete Schmiedestraße in Hannover) verlangen, oder dann, wenn tatsächlich nur sehr wenig Verkehr stattfindet auf der Straße mit Tempo 30. Leider würde sich die Autofahrerin allerdings tatsächlich sehr schnell bedrängt sehen, wenn sie tatsächlich hinter einem Fahrradfahrer her fahren würde. Und zwar bedrängt von den anderen Autofahrer*innen. Und vielleicht würde sie die Nerven verlieren und es würde gefährlich eng werden, wenn sie dann überholt.

    Mit Tempo 30 ausgeschilderte Straßen sind nicht immer Straßen, auf denen auch nur maximal Tempo 30 gefahren wird. Aber selbst wenn die/der Autofahrer*in maximal Tempo 30 fährt, wird ihr/ihm oft genug ein Fahrrad vor ihm zu langsam vorkommen. Tatsächlich fahren die meisten Fahrradfahrer*innen ein Tempo unter 20 km/h. Deshalb ärgert es mich, wenn manche Radfahrer*innen so tun, als sei es stinknormal, mit 30 km/h Fahrrad zu fahren. Die meisten Fahrradfahrer*innen schaffen das höchstens bergab, mit viel Rückenwind oder nur über eine sehr kurze Strecke. Und erst recht die vielen potenziellen Fahrradfahrer*innen, die dazukommen sollen, zum motorlosen Mobilitätsevent, schreckst du höchstens ab, wenn du es als "normal" bezeichnest, dass mit dem Fahrrad 30 km/h gefahren wird.

    Es greift zu kurz, wenn eine Verkehrsverwaltung ganz schematisch davon ausgeht, wenn Tempo 30 gilt, dann braucht es keinen Fahrradweg. In den meisten Fällen trifft das zu, nämlich wenn es sich um wenig befahrene Wohngebietsstraßen handelt. Aber es müssen viel mehr Straßen Tempo-30-Straßen werden, auch Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen. Und da braucht es weiterhin Fahrradwege. Vermutlich sogar dann, wenn eines Tages fast nur noch Fahrräder unterwegs sein werden.

    Hier ist übrigens nochmal das der Link zu dem Artikel. Das Titelfoto zeigt die Stelle, an der die Hofgeismarerin den "Fahrradfahrer nach nicht einmal 5 Minuten erwischt" hat, wie es in dem Artikel unter dem Foto steht:

    Und hier ist dieselbe Stelle auf streetview:

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    Auf dem schmalen Fußweg habe ich kein Schild gesehen, dass ihn für den Radverkehr freigeben würde, wie in dem Artikel behauptet wird. Aber selbst wenn. Ich würde an so einer Straße vermutlich auch die Fahrbahn benutzen, selbst wenn ich keinen Tempo-30-Schnitt schaffe.

    Aber es ist auch wichtig, dass ein gutes Radweg-Angebot (keine Pflicht) zur Verfügung steht und außerdem Tempo max. 30 gilt. Die Straße ist als Vorfahrtsstraße ausgeschildert und keine reine Wohnstraße. Vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis man sich dazu entschließt, beidseitig Fußwege zu bauen, die breit genug sind, um sie für den Fahrradverkehr freizugeben. Trotzdem kann man ja jetzt schon an der Stelle auf dem Foto und im weiteren Straßenverlauf Tempo 30 anordnen und trotzdem auch den einseitigen Fußweg in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigeben.

    https://www.hna.de/lokales/hofgei…n-92693690.html

    Ich hoffe, der Artikel wurde von einem/r Praktikanten/in geschrieben.

    Sooo schlimm geschrieben ist er nun auch wieder nicht, aber es fehlen halt einige entscheidende Hinweise, wie z. B. Gefährdung durch Abbiegeunfälle bei ungünstiger Radwegeführung, Öffnungszeiten oder vielleicht sogar Teilöffnungen der Hofgeismarer Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr. (Es ist allerdings zu befürchten, dass viele Leser*innen, besonders die autofahrenden Leser*innen zufrieden sind mit dem Fahrradfahrer*innen-Bashing.) Immerhin über die Verlangsamung des Fahrradverkehrs auf Fußwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, wurde mit dem Text unter dem Foto informiert.

    Und dann natürlich nicht beachtet, die alte Indianerweisheit:

    "Wer nicht 1000 Meilen in den Mokassins eines anderen gegangen ist, der kennt ihn nicht wirklich."

    Und in Anbetracht von Klimakrise, Umweltschutz und Ressourcenschonen ist natürlich klar, dass sich eine Autofahrerin, wie die in dem Artikel, gefälligst in den Fahrradsattel zu schwingen hat. (Und nicht etwa umgekehrt!)

    Und das Zeitungs-Foto mit den quer zur Fahrbahn parkenden Autos zeigt doch bereits den Weg. Die Frau ist genervt vom Fahrradverkehr, dann soll sie doch dafür kämpfen, dass die Parkplätze aufgegeben werden, um in der Straße beidseitig breite Radfahrstreifen anzulegen. Stattdessen hetzt sie mithilfe einer überforderten Reporterin gegen die Radfahrer*innen.