Beiträge von Ullie

    Umfrage: Ist das Verbot von Compact richtig?

    Im Forum wurde es ja schon einmal an anderer Stelle sehr heiß diskutiert. Aber auch in der Öffentlichkeit ist die Diskussion noch nicht ganz abgekühlt. Und hier ist eine Umfrage dazu:

    Ja, sagt Judith Bauer: "Zunächst einmal, weil damit seitenweise rassistischer Hass, antisemitische Hetze und Verschwörungsgeschichten verschwunden sind. Vor allem aber, weil Rechtsextremen gezeigt wurde, dass demokratische Institutionen sich gegen sie wehren.

    Dieser Text stammt von der Webseite https://www.publik-forum.de/menschen-meinu…compact-richtig des Internetauftritts von Publik-Forum

    Nein sagt Constantin Wißmann: "Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten, und sie gilt auch für schreckliche Meinungen. Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Und was verboten ist, ist gesetzlich geregelt, dazu gehört Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn einzelne Beiträge aus Compact darunter fallen sollten, dürfte es juristisch kaum möglich sein, gleich die ganze Zeitschrift zu verbieten.

    Dieser Text stammt von der Webseite https://www.publik-forum.de/menschen-meinu…compact-richtig des Internetauftritts von Publik-Forum

    "Wagenknecht-Partei könnte bei Wahlberechtigten ankommen
    Dass eine Partei mit Wagenknechts Positionen in der Parteienlandschaft Erfolg haben könnte, hält Höhne durchaus für denkbar, gerade in Ostdeutschland." Das findet der Politologe Dr. Benjamin Höhne. Er ist Politikwissenschaftler an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. In FR vom 26.10.23, damals war die Partei BSW noch gar kein Gegenstand der Umfrage. https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…lition-100.html

    Innerhalb von wenigen Monaten hat die AfD ein paar Federn lassen müssen, mit denen sich jetzt die Partei BSW schmückt. Die anderen Parteien haben den Umfragen zufolge anders bals die AfD wenige bis gar keine Wähler an die neue Partei BSW verloren.

    Und wie stehen die anderen Parteien zur neuen Partei BSW?

    "CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schließt Koalitionen seiner Partei mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf Landesebene nicht grundsätzlich aus. "Ob die CDU in den Ländern mit dem BSW koaliert, muss vor Ort entschieden werden", sagte Linnemann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir haben einen Parteitagsbeschluss, weder mit der AfD noch mit der Linken zusammenzuarbeiten."" in tagesschau vom 29.7.2024 https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…lition-100.html

    Die Linken sind der CDU also zu links. Die zumindest aus ihrer eigenen Sicht einzige wirkliche Linke, Sarah Wagenknecht, bzw. ihre Partei, ist der CDU als Koalitionspartnerin lieber. Sei's drum, mit Ausschließeritis kriegt man die Kuh voraussichtlich nicht vom Eis.

    Das ist jetzt schon wieder über 5 Jahre her, aber es wird immer noch darüber gesprochen, bzw. geschrieben:

    Zum Beispiel in der taz vom 30.12.23, da war es ziemlich genau 5 Jahre her:

    "Schlechtes Vorbild: In Hannover vollführt die SPD die Verkehrswende rückwärts und schafft die Fahrradstraßen ab

    (...)

    Glaubt man den Sozialdemokraten, sind nämlich immer diese Grünen selbst schuld. Weil sie zu schnell, zu viel wollen. „Man muss die Leute mitnehmen“ ist die neue SPD-Chiffre für „Verkehrswende gern, aber bitte nur da, wo es keinem wehtut.“ Das ist ein Konzept, dass vor allem in eng bebauten Innenstadtteilen natürlich schnell an Grenzen stößt. Wie jetzt im Fall der Südstadt. Hier hatte die Stadt die Fahrradstraßen eigentlich verbessern wollen. Oder aus ihrer Sicht: verbessern müssen.

    Das hat ein längere, etwas gewundene Vorgeschichte. In einem ganz anderen Stadtteil, dem Zooviertel, hatte ein pensionierter Richter gegen die Fahrradstraße vor seinem Haus geklagt. Er fand die überflüssig, sogar gefährlich. Tatsächlich gab ihm das Verwaltungsgericht Hannover zunächst recht. Doch die Stadt reagierte nicht wie erhofft. Statt die Fahrradstraße aufzuheben, strich man Parkplätze, um die Sicherheit zu erhöhen.

    Dagegen klagte der Mann erneut. Und das Gericht gab ihm wieder recht: Die Stadt hatte nicht genug getan, ob die Situation für Radfahrer tatsächlich zu verbessern. Dafür – und das ist der Twist dieser Geschichte – müssten noch viel radikalere Maßnahmen angeordnet werden. In der Folge wurde das Parken am Straßenrand untersagt und der Durchgangsverkehr eingeschränkt.

    Die Maßstäbe, die das Verwaltungsgericht im Hinblick auf diese eine Fahrradstraße angewandt hatte, nahm die Stadtverwaltung nun als Grundlage dafür, alle weiteren Fahrradstraßen zu überprüfen. Vor allem die Fahrbahnbreite ist dabei ein heikler Punkt. Die, hatte das Gericht geurteilt, müsste eigentlich mindestens vier Meter betragen – denn nur so könnten Radfahrer nebeneinander fahren, auch wenn Gegenverkehr kommt.

    In der Südstadt bedeutet das: Es müssten an etlichen Stellen Parkplätze geopfert werden. Um die Fahrbahnbreite zu erhöhen, Kreuzungsbereiche abzusichern, Platz für Fahrradbügel zu schaffen. Heikel in einem Stadtteil, in dem um jeden Parkplatz erbittert gestritten wird. Mit diesen Plänen finden SPD, CDU und FDP dann auch prompt, ist die Stadtverwaltung meilenweit über das Ziel hinaus geschossen."

    Der ganze Artikel: https://taz.de/%215979695/

    "Schlechtes Vorbild" findet die taz, was die SPD gerade in Hannover treibt, oder besser hintertreibt. Warum die SPD so gar nix mehr mit Verkehrswende zu tun haben möchte, darüber berichtet sehr treffend Nadine Conti in der taz-Wochenendausgabe vom 30. 12. 2023:

    "In Hannover vollführt die SPD die Verkehrswende rückwärts und schafft die Fahrradstraßen ab (...) Glaubt man den Sozialdemokraten, sind nämlich immer diese Grünen selbst schuld. Weil sie zu schnell, zu viel wollen. „Man muss die Leute mitnehmen“ ist die neue SPD-Chiffre für „Verkehrswende gern, aber bitte nur da, wo es keinem wehtut.“ Das ist ein Konzept, dass vor allem in eng bebauten Innenstadtteilen natürlich schnell an Grenzen stößt."

    Hier ist der ganze Artikel: https://taz.de/%215979695/

    Habe mir gerade auf wahlrecht.de die Sonntagsfrage-Prognosen für die bevorstehenden Landtagswahlen im September 2024 angesehen. 8| Gewählt wird in Sachsen und Thüringen, jeweils am 1. September 2024 und in Brandenburg am 22. September 2024, Quelle: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/

    Institut
    (Datum)
    CDU/CSUSPDGRÜNEFDPLINKEAfDBSWSonstige
    BrandenburgINSA
    (16.07.24)
    18 %19 %7 %3 %5 %24 %17 %BVB/FW 4 %
    Son 3 %
    SachsenInfratest dimap
    (20.06.24)
    29 %7 %7 %3 %30 %15 %9 %
    ThüringenINSA
    (26.06.24)
    22 %7 %4 %2 %14 %29 %20 %2 %

    Ist es Zeit für neuen Bündnisse, die bisher beispiellos sind, um zu verhindern, dass wir von einer Regierungskoalition mit Beteiligung einer rechtsradikalen Partei regiert werden?

    Ist die Partei BSW Teil des Problems oder Teil der Problem-Lösung? Europawahlplakat der Partei BSW:

    Über "Krieg und Frieden" wird nicht von einem Landtag entschieden.

    Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    So weit wäre es niemals gekommen. Die CSU hätte einfach nur von vornherein eine Wählergemeinschaft mit der CDU gründen müssen, sodass noch unmissverständlicher klar ist, dass die beiden Parteien CDU und CSU eigentlich eine Partei ist, nämlich eine Volkspartei. Das Pendant in Österreich nennt sich schließlich auch einfach nur Volkspartei.

    Dann hätte die CSU nicht mehr diese ganzen Tricksereien und dieses ewige Geplänkel machen können, bei dem sie manchmal so tut, als sei sie eine eigene Partei unabhängig von der CDU und ein anderes Mal so tut, als sei sie dieselbe Partei wie die CDU.

    In der Vergangenheit lief das dann oft so, dass die CSU mit rechtspopulistischen Sprüchen auftrumpfte und das dann hinterher als bayrische Biergartenkultur verharmloste. Aber diese Rolle tritt die CSU eh zunehmend an Aiwangers FW ab. Da können sie doch auch gleich mit der CDU eine gemeinsame Partei gründen, die CDSU!

    Eine solche CDSU (oder eine Wählergemeinschaft) hätte auch nach dem neuen Wahlrecht (auch wenn es nicht vom BVG beanstandet worden wäre) überhaupt keine Probleme gehabt, bundesweit die 5%-Hürde zu knacken.

    Die Verfassungswidrigkeit der Ampel-Wahlreform war mit Händen zu greifen.

    Da war gar nichts mit "Händen zu greifen". Das BVG hat die Rückkehr zur alten Grundmandatregel eingefordert, zugleich aber darauf hingewiesen, dass die 5%-Hürde verkleinert werden soll. Deshalb ist jetzt eine 3%-Hürde im Gespräch. Wer weiß, vielleicht war das sogar Absicht, damit durch die Hintertür das Wahlrecht noch mal aktualisiert werden kann, um der FDP die Blamage zu ersparen, bei der nächsten Wahl an der 5%-Hürde zu scheitern?

    Das hat man mit jedem Wahlrecht. Es gibt immer irgendwen, für den es tatsächlich nicht gut passt.

    Die gekippte Grundmandatsregel ist wesentlich.

    Ob die Grundmandatsregel nun gekippt wurde oder nicht interessiert die Mehrheit der Menschen nicht wirklich, denn es betrifft ja nur die wenigen Wähler einer kleinen Partei, die vielleicht durch die Grundmandatsregel ( 3 gewonnene Wahlkreise) ihre Abgeordnete in den Bundestag senden kann. So wie es jetzt steht, kann es passieren, dass Die Linke bei der nächsten Bundestagswahl erneut 4,9 % erzielt, aber es nicht schafft, 3 Wahlkreise zu gewinnen. Dann kann die Linke nur die zwei oder einen oder gar keinen Abgeordneten entsenden, die einen Wahlkreis gewonnen haben. So sieht's aus. Und diese Gefahr ist sehr real. Aber es interessiert eben nur sehr wenige Menschen, bundesweit ca. 4,9 % der Menschen, die zur Wahl gehen.

    Die CSU dagegen tönt jetzt sonst wie stolz herum, dass sie mit ihrer Klage gegen das Wahlgesetz der Ampel eine "Klatsche" verabreicht habe. (Eine "Klatsche" verabreichen, das ist dann wohl die Verherrlichung von Kinder mit Gewalt erziehen und Gewaltverharmlosung.) Tatsächlich stinkt es der CSU (und der CDU) gewaltig, dass sie jetzt nicht mehr so viele Abgeordnete entsenden kann, wie bei vergangenen Wahlen. Dieser sehr wesentliche Teil des Wahlgesetzes der Ampelkoalition wurde nämlich bestätigt vom BVG!

    Tatsächlich war die CSU nie wirklich vom Wegfall der Grundmandatsklausel in ihrer Existenz bedroht. Die CSU hätte einfach mit der CDU eine Wählergemeinschaft gegründet und diese CDU-CSU-Wählergemeinschaft, schafft in jedem Fall die 5%-Hürde.

    Eine gute Einordnung des Urteils findet man bei der taz vom 30.7.024:

    Wahlrecht-Urteil vom Verfassungsgericht: Abspeckkur mit Korrekturbedarf
    Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch.
    taz.de

    Darin heißt es: "Kaum war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform öffentlich, riefen CSU-Chef Markus Söder und andere Politiker der Union lautstark: „Schon wieder eine Klatsche für die Ampel!“ Das aber stimmt nur zum Teil – und auch nur zu einem kleinen. Im Kern hat Karlsruhe die Reform, die die Ampelfraktionen im März 2023 im Bundestag beschlossen haben, bestätigt. Und das ist gut so."

    Lass den Söder einfach schwätzen, aber lass dich von seinem Geschwätz nicht beeindrucken!:)

    Die Mehrheit der Menschen interessiert viel mehr, dass der nächste Bundestag kein "künstlich aufgeblähter" Bundestag sein wird. Und das haben die Bürger der Ampel zu verdanken, auch wenn Söder und Co versuchen diese großartige Leistung der Ampelkoalition, die sie (die CSU und die CSU, besonders aber die CSU) in der Regierung nie vollbracht, sondern stets verhindert haben, kleinzureden!

    Der ganze Thread ist von mir. War das nicht offensichtlich? Die Quellen sind in den Abbildungen oder im Text genannt.

    Na ja, der andere Forenname ist ja nun ungefähr das Gegenteil von "Oma". Da habe ich nicht geschaltet. Danke für den Hinweis.

    Quintessenz: der oberflächliche Zeitungsleser (und wer wäre das nicht) nimmt von dem ganzen Sermon nur die Message "Fahrbahn = Selbstmord" mit, fertig ist die nächste Umdrehung im Teufelskreis aus nichtangeborener Fahrbahnangst und Fahrbahnmeidung.

    Ich schätze das anders ein: Der oberflächliche autofahrende Zeitungsleser, der den Artikel im Internet liest, grinst, wenn er den Link anklickt und sagt sich, "diese Fahrradfahrer*innen sollen sich mal nicht so anstellen, man sieht doch: Die fahren sich gegenseitig die Köppe ein."

    Fahrradfahrer*innen werden den Artikel eher nicht oberflächlich lesen, und fühlen sich bei dem, was sie lesen in ihren Alltagssorgen bestätigt. Das hat nicht zuletzt auch ganz viel damit zu tun, dass man auf dem Fahrrad nicht in einer Hochsicherheitskabine unterwegs ist.

    Trotzdem ist es natürlich richtig und wichtig, dass du darauf hinweist, dass die Gleichung "Fahrbahn=Selbstmord" nicht stimmt!

    Weil es für die Diskussion zum Thema Radwegbenutzungspflicht interessant sein kann:

    Ich habe diese Statistiken im Internet entdeckt:

    Unfallstatistik
    Dieser Thread soll als Plattform für die Sammlung von beliebigen Daten nationaler und internationaler Herkunft aus dem Bereich Unfallstatistik dienen. Zum…
    www.rennrad-news.de

    Th(oma)s hat davon eine benutzt in seinem Beitrag weiter oben.

    Der Link führt zu einem Rennradforum. Leider habe ich nicht herausgefunden, wo die Statistiken eigentlich abgerufen werden können.

    Mal ein schönes aktuelles Beispiel wie dieses Animpfen mit dem Auto-von-hinten-Virus so abläuft:

    https://www.fr.de/frankfurt/fahr…k-93214711.html

    Ich finde, das ist eher ein Beispiel dafür, wie die vom Autoverkehr ausgehenden Unfallgefahren und Benachteiligungen des Fahrradverkehrs banalisiert werden. Denn in dem Artikel heißt es einfach mal so mittendrin: „Allerdings gab es erst kürzlich einen tödlichen Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern im Stadtwald.“ Und dazu der Link zum Anklicken, der zu diesem Unfallereignis ohne Autofahrerbeteiligung hinlenkt, bei dem zwei Fahrradfahrer zusammengestoßen sind, wovon einer leider tödlich gestürzt ist.

    Den Artikel habe ich mir dann mal angeguckt und festgestellt, dass dort ein "Symbolbild" zu sehen ist, auf dem eine irgendwie geartete Radspurmarkierung mit einem Fahrradpiktogramm zu sehen ist, an dem ein Auto vorbeifährt. Es ist das Bild, das auch der Link anzeigt zu dem anderen Artikel, den Th(oma)s kommentiert hat.

    https://www.fnp.de/assets/images/34/946/34946299-an-einer-kreuzung-in-der-frankfurter-innenstadt-faehrt-ein-auto-an-einem-radweg-vorbei-symbolbild-20CYtCnWPH70.jpg

    Das Bild passt wiederum überhaupt nicht zu dem beschriebenen Unfall von zwei Fahrradfahrern im Stadtwald, sodass ich fast befürchte, wir überinterpretieren hier mehr schlecht als recht gemachte Zeitungsberichterstattung.

    Für außerorts kannst du das doch schon aus der eingebetteten Grafik berechnen: 111 von 198 unter Beteiligung von Krad, PKW oder "LKW" (alles ab 3,5 t, incl. Traktor). Die Hauptschuldquote der KFZ beträgt bei PKW wie LKW 33% (29/89 bzw. 6/18).

    Innerorts überwiegt die KFZ-Hauptschuld (49/87 bzw. 56% bei PKW, 28/38 bzw. 74% bei LKW).

    In der Gesamtabrechnung für alle Ortslagen überwiegt jedoch bei PKW weiter die Radfahrer-Schuld (78/176 bzw. 44% PKW-Schuld), während wegen der vielen innerörtlichen Rechtsabbiegeopfer mit 34/56 bzw. 61% die LKW-Schuld dominiert.

    Generalabrechnung alle KFZ alle Ortslagen 117/241 (49%) KFZ Schuld, alle KFZ-Schuld-Fälle am Gesamtaufkommen 117/474 bzw. 25%.

    PS: Deutschland ist AFAICS weltweit die einzige Nation, wo derlei Fingerpointing überhaupt möglich ist. Alle anderen erfassen die Schuldquoten entweder nicht oder halten sie im Giftschrank.

    Betrachtet man ausschließlich die Fahrradunfälle mit Beteiligung von allen KFZ-Arten Krad, PKW, LKW, und das dann in allen Ortslagen, dann ist es doch immer noch so, dass die Hauptschuld in den meisten Fällen (allerdings sehr knapp, nämlich 51%) bei den KFZ-Beteiligten liegt.

    Du schreibst, dass es vergleichbare Statistiken mit Schuldzuweisungen möglicherweise nur in Deutschland gibt. Vielleicht verzichten andere Länder auch deshalb darauf, weil es sicher einige Fälle gibt, in denen das mit der Schuldfrage nicht so einfach ist.

    Ich erinnere mich zum Beispiel an diesen Unfall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wechselte vom Fahrradstreifen auf die daneben liegenden Fahrspur und wird dort überfahren von einem KFZ-Fahrer, der nicht damit gerechnet hatte, bzw. nicht rechtzeitig reagieren konnte. Möglicherweise hat die Fahrradfahrerin einfach nicht bedacht, dass sie beim Verlassen des Fahrstreifens kontrollieren muss, ob die Fahrspur, auf die sie wechseln will, frei ist oder sie hat das kontrolliert, aber die Verkehrslage nicht richtig erkannt oder falsch eingeschätzt.

    Nach tödlichem Fahrradunfall in Berlin: Polizei beschlagnahmt Kameraaufnahmen aus dem Sattelschlepper
    Eine Radfahrerin weicht einem Transporter aus und wird von einem Lkw überfahren. Der Falschparker wird wohl mit einer geringen Geldbuße davonkommen.
    www.tagesspiegel.de

    Wieviel Teilschuld, liegt bei einem solchen Unfallereignis bei der Person, die mit ihrem Auto den Fahrradstreifen blockiert? In der Statistik jedenfalls wird vermutlich die Hauptschuld dem Unfallopfer zugeschrieben werden.

    Und wie reagierte die Verkehrsverwaltung in Berlin: In der angegebenen Quelle heißt es: "Am Freitag kündigte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung an, dass einige Baken (so genannte Leitboys) aufgestellt werden." Aber ob diese Leitboys der Fahrradfahrerin das Leben gerettet hätten? Ob überhaupt eine andere Infrastruktur möglich ist, die Fahrradfahrer*innen besser schützt und trotzdem nicht ausbremst? Oder ob es eigentlich darum gehen sollte, dass für den Lieferverkehr Stellplätze zur Verfügung stehen, die wirksam kontrolliert und damit von Falschparkern frei gehalten werden?

    In Bezug auf die Benutzungspflicht bringt dieses Unfallereignis allerdings auch keine neuen Erkenntnisse. Denn die Fahrradfahrerin hatte ja das Recht dazu, den benutzungspflichtigen, aber blockierten Radfahrstreifen zu verlassen. Und ich befürchte, dass bei Autofahrer*innen, die Radfahrstreifen blockieren, nicht der Gedanke aufkommt: "Ups, den Radfahrstreifen darf ich jetzt aber nicht blockieren, denn der Fahrradverkehr ist ja verpflichtet, diesen Radfahrstreifen zu benutzen."

    Die RiMs sind idR unbeschildert und zudem über längere Anteile beidseits mit unterbrochenen Markierungen ausgestaltet. Sie sind als "Radverkehrsführung" im Zuge einer Kreuzung und nicht mehr als Radweg zu betrachten, weswegen sie überhaupt erst durch KFZ-Spurwechsler tangential überquert werden dürfen.

    RiMs sind keine Radfahrstreifen, das ist der entscheidende Punkt! (Danke:)) Es hatte mich an anderer Stelle in Hannover dieses RiM-Konstrukt gewundert:

    Hier gibt es als Alternative zum RiM für's Geradeausfahren (und als Alternative zum Einordnen in die Rechtsabbiegespur!) die Möglichkeit auf dem Angebots-Hochbordradweg weiterzufahren. Weil der RiM kein Radverkehrsstreifen ist, darf ich das als Fahrradfahrer*in.

    Hier der streetview-Link zur Goethestraße:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Solange man Kausalität nicht durch irgendeine esoterische Erbsünde-Rhetorik ersetzt, ist es ein Trugschluss.

    Wir hatten 2022 474 tote Radfahrer, wovon nur 127x (27%) dem KFZ-Führer die Hauptschuld angelastet wurde. Außerorts gab es 198 Tote, wovon 40x (20%) das KFZ Hauptschuld hatte.

    Für die Erbsünden-Fragen sind die Religionsgemeinschaften zuständig.

    Aber wie ist das mit den 474 toten Radfahrern in 2022?

    Du schreibst, bei 127 getöteten Fahrradfahrer*innen wurde einem KFZ-Führer die Hauptschuld dafür angelastet.

    Aber du schreibst an anderer Stelle auch, dass ein sehr hoher Anteil der getöteten Fahrradfahrer*innen bei Alleinunfällen gestorben sind. Bei solchen Alleinunfällen kann naturgemäß kein*e Autofahrer*in die Hauptschuld tragen.

    Wie hoch ist denn die Prozentzahl, bei dem den Autofahrer*innen die Hauptschuld angelastet wird, wenn man nur die tödlichen Fahrradunfälle betrachtet, an denen ein KFZ beteiligt war?

    Wenn man geschätzt 200 Alleinunfälle abzieht und geschätzt weitere 20 Unfälle außen vorlässt, an denen kein KFZ beteiligt war, dann blieben noch 254 tödlichen Fahrradunfälle. Das wären dann die mit KFZ-Beteiligung und da wären die 127 KFZ-Fahrer*innen mit Hauptschuld bereits 50%.

    Dabei ist das mit der "Schuldfrage" immer so eine Sache. Als zum Beispiel in Hannover eine Fahrradfahrerin bei einem Abbiegeunfall von einem LKW-Fahrer getötet wurde, gab es nur wenige Wochen später eine Rotfärbung der Fahrradfurt am Ort des Unfalls:

    Das Foto zeigt die Hans-Böckler-Allee an der Einmündung Seligmannallee noch ohne die rot gefärbte Fahrradfurt. An dem Ständer mit den vielen Firmenschildern ist ein weißes Ghostbike angekettet, das an den tödlichen Unfall erinnert.

    Auf dieser Mapillary-Aufnahme vom September 2023 ist die Rotmarkierung bereits zu sehen:

    Mapillary

    Die Verkehrsverwaltung hatte die Rotfärbung bereits fest eingeplant, aber der tödliche Unfall kam früher. Allerdings ist nicht sicher, ob die Rotfärbung der Fahrradfurt den Unfall verhindert hätte.

    Das ist der Unfallbericht der Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5426676

    Wie verträgt sich eigentlich die Radwegbenutzungspflicht mit dem RiM (Radfahrstreifen in Mittellage)?

    Beispiel: Hannover Engelbosteler Damm, Einmündung auf die Arndtstraße

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Fahrradfahrer*innen, die links abbiegen und den rot gefärbten Radfahrstreifen in Mittellage benutzen, werden auf einen benutzungspflichtigen Hochbordradweg der Arndtstraße geleitet, auf den sie links abbiegen können, oder den sie in Geradeausrichtung überfahren, wo es auf einem breiten Fahrradweg geradeaus weiter geht. Rechts und links davon jeweils Fußgängerzone.

    Wer jedoch mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, könnte sich auch wie der übrige Fahrzeugverkehr auf die Linksabbieger-Spur einordnen. Oder darf man das nicht, weil die Radwegebenutzungspflicht auch für den RiM gilt?

    Kann ich mir eigentlich zumindest an der Stelle nicht vorstellen. Zumindest beobachte ich es oft und fahre auch selbst mit dem Fahrrad so, dass ich zum Rechtsabbiegen auf der Rechtsabbiegespur an der Bushaltestelle vorbeifahre bis zur Einmündung in die Arndtstraße. Einen eigenen Fahrradstreifen zum Rechtsabbiegen gibt es nicht. Das ist zumindest verwirrend. Trotzdem werden hoffentlich die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht auf die Idee kommen, auf dem RiM bis nach vorne zu fahren und dort dann nach rechts abbiegen, wo sie den rechtsabbiegenden Autoverkehr kreuzen würden. Oder doch?

    Soweit ich verstanden habe wird wohl das Bündnis CSU/CDU als eine Partei gelten.

    Also werden sid zusammen x Sitze haben dürfen und sich dann Streiten, wer zuhause bleiben soll.

    In der BVG-Pressemeldung vom 30.7.2024 steht dazu:

    "Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber einer Landesliste die Zahl ihrer nach Zweitstimmen gedeckten Sitze, so erhalten die Wahlkreisbewerber mit den geringsten Erststimmenanteilen keinen Sitz zugeteilt."

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das bedeutet, der Streit darüber, wer "zuhause bleiben soll", der bricht bereits dann aus in der CSU, wenn es darum geht, in den Wahlkreisen mit den größten Erfolgsaussichten kandidieren zu dürfen.

    Im Wahlkreis 219, München Süd hatte die grüne Direktkandidatin, Jamila Schäfer, mit 27,5 % der Direktwahl-Stimmen 2021 das Direktwahl-Mandat knapp vor dem CSU-Kandidatin, Michael Kuffer (26,8 %) gewonnen.

    CSU-Topverdiener Michael Kuffer verliert Bundestagsmandat
    Er verdiente Hunderttausende Euro, ließ aber Rechnungen unbezahlt: Nun hat ei...
    www.t-online.de

    Michael Kuffer ist nicht in den Bundestag gekommen, weil er ein schlechteres Ergebnis hatte als eine andere Kandidatin in seinem Wahlkreis. Durch die BVG-Reform wird es in Zukunft nicht nur einem Michael Kuffer so ergehen, sondern es könnte zum Beispiel auch einen CSU-Direktkandidaten wie Bernhard Loos im Wahlkreis München-Nord treffen. Der hatte bei den Direktstimmen 2021 nur 25,7% der Stimmen gewonnen. Das sind 0,9% weniger als Michael Kuffer.

    Bundestagswahl - Ergebnisse in der Grafikansichtansicht für den Wahlkreis München-Nord

    Bernhard Loos aber konnte in den Bundestag einziehen, denn das zweitbeste Ergebnis im Wahlkreis München-Nord erzielte eine andere Direktkandidatin. Mit 24,2% aber schlidderte sie am Sieg der Direktwahl knapp vorbei.

    Nach dem alten Wahlrecht konnte es also vorkommen, dass ein Direktkandidat mit einem relativ schlechten Wahlergebnis das Direktmandat gewinnt und in den Bundestag einzieht. In meinem Beispiel ist das Bernhard Loose (CSU) mit 25,7%. Ein anderer Direktkandidat, in meinem Beispiel Michael Kuffer (ebenfalls CSU), erzielt dagegen ein besseres Direktwahl-Ergebnis mit 26,8%. Michael Kuffer aber durfte nicht in den Bundestag einziehen!

    Warum ich so weit aushole? Das Beispiel zeigt: Das alte Wahlgesetz enthielt in bestimmten besonderen Fällen scheinbare "Ungerechtigkeiten". Das ist auch bei dem neuen Wahlgesetz in bestimmten besonderen Fällen nicht ganz auszuschließen.

    Nach dem neuen Wahlgesetz, das jetzt vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Punkten bestätigt wurde, würde jedenfalls ein Bernhard Loos genauso wenig wie ein Michael Kuffer in den Bundestag eingezogen sein.

    Wer selbst nach Beispielen suchen möchte, der kann sich die Ergebnisse der bayrischen Direktwahl-Stimmen der BTW 2021 anschauen. Es sind je Wahlkreis immer die beiden besten Ergebnisse dargestellt:

    Bundestagswahl - Tabellenübersicht aller Direktkandidaten und Zweitplatzierten nach Wahlkreisen für Gesamtbayern

    Diese Liste wird jetzt sehr intensiv abgefragt werden von jenen CSU-Direktkandidat*innen, die befürchten müssen, dass sie zwar ein besseres Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen erzielen werden, als die Konkurrenz (also quasi in fast allen bayrischen BTW-Wahlkreisen), aber die befürchten müssen, dass ihr Prozentergebnis schlechter ist, als bei anderen Direkt-Kandidat*innen in anderen Wahlkreisen.

    Der Einfachheit halber kann man die Liste durch Anklicken des Sortierbuttons für die jeweilige Spalte so umschalten, dass zum Beispiel entsprechend der Erstwahlstimmen die Liste neu sortiert wird. Da stelle ich mir je nachdem wer dieser Tage bei der CSU so draufschaut dann solche Gesichter vor:

    8):)?(:rolleyes:X/||;(

    Gut möglich, dass das in den nächsten Jahren auch zu Umzugsbewegungen mit anschließendem Hauen und Stechen führen wird, nämlich bei den Wahlkreiskandidat*innen der CSU, die ein relativ schlechtes Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen befürchten müssen.

    Die CDU und CSU werden in diesem Sinne nicht als eine Partei gelten, zumal ja die Parteien in den verschiedenen Bundesländern jeweils eigene Listen aufgestellt haben, die entscheidend sind für die Sitzverteilung.

    Ich habe das BVG-Urteil so verstanden, dass man die CSU nicht so ohne weiteres Wahlrecht-technisch ausbremsen dürfe, indem man das Wahlrecht so ändert, dass nur noch die 5%-Hürde entscheidend ist und die Grundmandatsklausel abschafft. Denn schließlich hatten in den vergangenen Wahlen die CSU und die CDU stets auch deutlich gemacht, dass sie mit der jeweiligen "Schwesternpartei" eine Fraktionsgemeinschaft gründen würde.

    Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

    Das habe ich mich auch gefragt. leider habe ich im Vorfeld kein Auge drauf gehabt. und jetzt bin ich überrascht.

    "Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern." So steht es in der Original-Pressemeldung des BVG vom 30.7.24:

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das Wahlgesetz sah vor, die Grundmandatregel außer Kraft zusetzen. Das Gericht sah aber in der Grundmandatregel einen wichtigen Baustein der kleinere Parteien zumindest ein kleines bisschen davor bewahren sollte, keine Abgeordnete entsenden zu können, obwohl es doch einige Wähler gab, die die Partei im Parlament sehen wollten.

    Das Gericht sieht aber anscheinend keinen dringenden Bedarf, die Grundmandatsregel sofort zu ändern, indem stattdessen eine 3%-Hürde statt einer 5%-Hürde gilt.

    Ich bin sicher, dass damit auch die 5%-Hürde für viele Landesparlamente bald Geschichte ist. Zumindest aber eine entsprechende Diskussion ansteht.

    Habe ich bereits Wahnvorstellungen oder ist dort eine Fußgängerbedarfsampel in dem verkehrsberuhigten Bereich?

    ...Nein...sicherlich nicht...:/

    Es ist keine Fußgängerbedarfsampel. Versuch dir selbst einen Reim drauf zu machen, was es mit der Ampel auf sich hat. Ich habe Monschau nicht an jeder Stelle so ganz durchschaut. Siehe auch dieses lustige Verkehrsschild:

    Das ist der streetviewlink zu der Ampel:

    Google Maps
    Explore a place through a 360° photo.
    www.google.de

    Umgekehrt: ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommt man zu dem Trugschluss, an tödlichen Radunfällen seien mehrheitlich die KFZ-Führer schuld.

    Ich sag' mal so: Gäbe es keinen KFZ-Verkehr, dann gäbe es auch keine Unfälle mit Fahrrad und KFZ.

    Je nach den Alternativen, die für das Auto gewählt würden, gäbe es dann auch Unfälle, an denen diese Alternativen beteiligt sind (z.B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, Lasten-Fahrräder, Sondereinsatzfahrzeuge z. B. der Feuerwehr). Diese Transportmittel können ja auch mit einem Fahrrad zusammenstoßen. Aber es wären ganz sicher deutlich weniger Unfälle, weil eine Welt ohne Autos auch dazu beiträgt, dass nicht mehr so viel sinnlos und planlos durch die Gegend gefahren wird. Es gäbe eine Infrastruktur mit viel mehr Nahversorgung und z. B. viel weniger abgelegene Riesensupermärkte außerhalb der Orts-Zentren usw..

    Selbst wenn das zutreffen sollte, dass einzelne personifizierbare KFZ-Fahrer*innen nicht mehrheitlich in diesem Sinne "Schuld" an tödlich verunglückten Fahrrädern sein würden, so wäre es doch so, dass das Vorhandensein des KFZ-Verkehrs deutlich mehr tödlich verunglückte Fahrradfahrer*innen verursacht als das Vorhandensein von Fußgängerverkehr oder anderen Fahrradverkehr oder ÖPNV oder den tödlichen Alleinunfällen.

    Gäbe es allerdings keine Autos oder nur noch sehr, sehr wenige Autos, so gäbe es trotzdem noch Unfälle, bei denen Fahrradfahrer*innen tödlich verunglücken. Vermutlich würden auch mehr Fußgänger*innen von Fahrradfahrer*innen angefahren und dabei tödlich verletzt. Aber so viele Unfalltote im Fuß- und Fahrradverkehr, wie es sie heute gibt, gäbe es in einer Welt ohne Autos vermutlich nicht mehr. Vermutlich auch deshalb nicht, weil dann mehr Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen würden.

    Was genau ist denn das, "Schuld an einem Unfall sein"? Wenn in einem Verkehrsberuhigten Bereich ein Fahrzeug einen Fußgänger anfährt, dann hat die Fahrzeugführerin ziemlich eindeutig Schuld. In einer Tempo-30-Zone sähe das schon wieder ein bisschen anders aus. Besonders wenn der Fußgänger sehr unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, ohne auf den Verkehr zu achten.

    Wer hat jetzt Schuld? Der Fußgänger, die Autofahrerin oder beide ein bisschen? Oder die Verkehrsverwaltung, weil es nicht viel mehr verkehrsberuhigte Bereiche gibt, in denen ein Fußgänger besser geschützt ist?

    Ein Trugschluss ist es jedenfalls nicht, dass an tödlichen Radunfällen mehrheitlich die KFZ-Führer schuld sind.