Beiträge von Ullie

    Die Markierung zum einfädeln ist ja gut sichtbar, aber wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn ein KFZler einen falsch selbstbewussten Radler da dermangelt?

    Beziehst du das jetzt auf die Rotmarkierung links im Bild, die von einem Angebotsradweg herunterführt auf die Fahrbahn? Oder meinst du rechts im Bild die Stelle, an der ich per Fotomontage eine Weiche eingezeichnet habe, die auf die Fahrbahn führt als Alternative zum Angebots-Hochbordradweg?

    Hier noch mal der Ist-Zustand:

    Im Sommer:

    Im Winter:

    Ernsthaft, durch die ganze Rotmarkiererei nimmt das sowieso keiner mehr ernst, aber solche Straßenmarkierungen sind doch Vorsatz zur Sterbehilfe.

    Was genau nimmt wer nicht mehr ernst? Und warum sollte sich an der Sicherheitslage etwas verbessern, wenn keine Rotmarkierungen vorhanden sind? Möglicherweise verführt die Rotmarkierung Fahrradfahrer*innen dazu, ohne Schulterblick dem Verlauf der Rotmarkierung zu folgen. Meinst du das?

    Könnte vielleicht auch in die Rubrik lustige Schilder eingeordnet werden?

    Was macht der Fußgänger mit Kinderwagen auf dem Radweg?

    Warum ist der Fahrradweg Haus-seitig und nicht Fahrbahn-seitig?

    Warum ist der Fahrradweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert?

    Ach so deshalb:

    Aber wie hat der Autofahrer, der das Schild gerammt hat, es geschafft, es gleichzeitig zu drehen?

    Hier drei Fotos von heute Mittag aus Hannover-Kirchrode:

    In der Nacht hatte es geschneit.

    Viele benutzungspflichtige Fahrradwege waren gut geräumt.

    Zum Beispiel hier in der Brabeckstraße in Hannover-Kirchrode:

    Naja, wenn man mal von dem Problem absieht, dass bei einmündenden Querstraßen ...

    Aber die Angebotsradwege waren nicht geräumt.

    Zum Beispiel hier in der Lange-Hop-Straße:

    Das ist freilich nicht wirklich schlimm, denn in einer Straße mit Angebotsradweg ist es ohnehin erlaubt, die Fahrbahn zu benutzen.

    Und die Fahrbahnen waren schnee- und eisfrei.

    Allerdings sollten bestimmte Möchtegern Verkehrspädagogen sich das mal genau anschauen.

    Selbst von der Polizei werden Fahrradfahrer*innen immer noch aufgefordert, in jedem Fall den Fahrradweg zu benutzen.

    Diese Winterbilder zeigen, dass diejenigen, die für das Räumen der Fahrradwege zuständig sind, möglicherweise anders darüber denken.

    Leider haben manche Möchtegern-Verkehrspädagogen immer noch Erfolg.

    Sogar im Winter benutzen manche Fahrradfahrer*innen den Radweg selbst dann, wenn der zugeschneit ist und ohnehin nicht benutzungspflichtig ist, wie hier im Bünteweg. Der Fahrradweg im Bünteweg ist auch dann nicht benutzungspflichtig, wenn er nicht mit Schnee und Eis verunreinigt ist. Es gibt hier keine Radwegschilder.

    Und die Haltestelle ist nur sehr notdürftig geräumt. Fahrgäste müssen beim Aussteigen also durch den Schnee stapfen. Verkehrswende geht anders. :(

    Der Winter zeigt die Tücken mancher Rotmarkierungen!

    In der Lange-Hop-Straße ist ein baulicher Hochbordradweg vorhanden, der allerdings nicht benutzungspflichtig ist.

    Die falsch angebrachten Rotmarkierungen führen dann im Winter dazu, dass sich Fahrradfahrer*innen unnötig in Gefahr bringen und wie das Foto zeigt, auf dem nicht geräumten Radweg fahren, anstatt die Fahrbahn zu benutzen.

    Weil relativ wenig Fußverkehr unterwegs gewesen ist, werden sicher auch einige Fahrradfahrer*innen den gut geräumten Fußweg benutzt haben. Aber spätestens, wenn dann doch Fußverkehr und Radverkehr sich begegnen, kommt es zur Schnee- und Glättefahrt. Oder der Fußverkehr weicht in den Schnee aus. Dann wäre das allerdings ein besonders dickfelliges und dreistes Fahrradfahrerverhalten.

    Besser wären Rotmarkierungen, die eindeutig zeigen, dass für den Fahrradverkehr beides möglich ist, wie auf der Fotomontage auf dem folgenden Foto, dass ich im Sommer an derselben Stelle aufgenommen hatte:

    Zum anderen Teil der Frage: Du kennst dich meiner Erfahrung hier im Forum nach in und mit Verkehrsdingen gut aus, kennst also sicher auch die Argumente für und gegen 50 km/h und kennst ebenso die Historie, wie die bbH von 45 km/h für die diskutierte Fahrzeugklasse L1e zustande kam.

    Meine These: 45 km/h soll den Benutzern von Kleinkrafträdern ermöglichen, dass sie im Stadtverkehr mit Tempo 50 einigermaßen mithalten können sollen, aber andererseits auch dazu anspornen auf ein richtiges KFZ umzusteigen, mit dem man schneller als 45 km/h fahren kann. Quasi "Einstiegsdroge".

    Interessant wäre Tempo 25 km/h als generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerorts-Verkehr. Das wäre die Pedelec-bauartbedingte Grenze der Tretunterstützung. Und ziemlich genau da endet auch die Leistungsfähigkeit der meisten Menschen, wenn sie mit dem Fahrrad fahren. (Damit meine ich alle Menschen, auch Kinder und alte Menschen und solche, die nur selten Fahrrad fahren oder es erst erlernen müssten.)

    Tempo 25 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit innerorts würde dazu beitragen, die Radwegbenutzungspflicht ganz entscheidend infrage zu stellen! Radwege wären dann immer noch sinnvoll, würden aber voraussichtlich nur von den Radfahrer*innen benutzt werden, die mit durchschnittlich 15 km/h unterwegs wären. Und genau da ist die allergrößte Zuwachsrate an Fahrradfahrer*innen zu erwarten!

    Das hört sich jetzt vielleicht "brutal" an, für alle die ohne Mühe 30 und schneller mit dem Fahrrad fahren. Aber das wäre auf Landstraßen weiterhin problemlos möglich. Dort sollte Tempo 50 oder Tempo 60 maximal gelten. Das ist auch für die sportlich aktiven Radfahrer*innen ein Tempo, dass sie nicht mehr mühelos fahren.

    Das wäre eine Einladung dazu, gewählte Direktkandidaten, die bei der Wahl noch parteilos sind, zu umgarnen, um sie zur Mitarbeit in der Fraktion einer Partei zu gewinnen. Wäre aber nicht weiter schlimm, weil es absehbar sehr selten vorkäme, dass ein parteiloser Direktkandidat gewinnt.

    "Bei einer Bundestagswahl können in einem Wahlkreis von Parteien unabhängige Direktbewerber kandidieren, das heißt, der Bewerber wird nicht von einer Partei sondern von einzelnen Wahlberechtigten im Kreiswahlvorschlag vorgeschlagen bzw. unterstützt.

    Bisher konnten aber lediglich bei der ersten Bundestagswahl am 14. August 1949 formal parteiunabhängige Einzelbewerber Direktmandate gewinnen. Dies waren:

    Eduard Edert im Wahlkreis 2 (Flensburg)

    Franz Ott im Wahlkreis 6 (Esslingen)

    Richard Freudenberg im Wahlkreis 18 (Landkreis Mannheim)"

    Unabhängige Direktkandidaten bei Bundestagswahlen – Wahlrechtslexikon

    Das Zitat soll klarmachen, worüber wir hier (ziemlich sinnfrei) so erhitzt diskutieren. :saint: Lasst uns friedlich bleiben!

    Mit einem Sonderrecht für direkt gewählte Abgeordnete ist jedoch nicht das Problem gelöst, dass gewählte Direktkandidaten, die einer Partei angehören, leer ausgehen sollen, wenn der Gesamt-Stimmenanteil der Partei (bisher "Zweitstimme", im Reformvorschlag "Hauptstimme") nicht ausreicht. So sieht es der aktuelle Wahlrechtsreformvorschlag der Ampel vor. Ich finde das nicht schlimm, aber besonders die CSU polemisiert dagegen, weil sie einige ihrer Felle davonschwimmen sieht.

    Das hätte den Vorteil, dass jeder Kandidat persönlich vom Volk gewählt werden müsste. Es gäbe eben keine sicheren Listenplätze mehr, mit denen die Parteien ihre Bonzen ins Parlament bringen könnten. Deswegen sehe ich keine Chance für den Vorschlag.

    Ich hatte bereits befürchtet, dass ich dich richtig verstanden hatte. Aber geht's vielleicht auch mit weniger Kraftausdrücken? Nicht so sehr deshalb, weil ich das ungehörig oder unanständig fände. Aber diese Zuspitzung verstellt den Blick auf die Fakten. Ich übersetze mal "Parteien, die ihre Bonzen ins Parlament bringen" wollen mit: Eine Partei ist verständlicherweise interessiert, ihre besten Leute ins Parlament zu bringen. Das ist nichts Unanständiges oder Anstößiges, sondern sehr verständlich.

    In unserem gemischten Wahlsystem bietet die Parteiliste dazu eine Möglichkeit, indem die besten einer Partei auf die vorderen Listenplätze gesetzt werden. Was ist daran schlimm?

    Daran kann ich nichts Anstößiges entdecken kann. Zumal in einem reinen Mehrheitswahl-System die Parteien ebenfalls die Möglichkeit haben, die Kandidaten aus ihren Reihen, die sie für die am besten geeigneten für die Parlamentsarbeit halten, beim Wahlerfolg zu fördern. Nämlich indem sie dafür sorgen, dass diese Kandidaten in Wahlkreisen antreten, die als sichere Wahlkreise gelten, bzw. die sich in der Vergangenheit als sichere Wahlkreise für diese Partei erwiesen haben.

    Und noch etwas darf nicht übersehen werden: Kandidat*innen einer großen Partei, die auf den vorderen Listenplätzen stehen, gewinnen oft auch das Direktmandat in ihrem Wahlkreis. Die sind sozusagen "doppelt abgesichert". In unserem gemischten Wahlsystem können große Parteien ihre Kandidaten sozusagen "doppelt absichern". Selbst wenn es nicht gelingt, als Direktkandidat mit dem Wahlkreismandat ins Parlament zu ziehen, kann es über die Liste klappen. Oder umgekehrt, wenn die Partei unerwartet wenig Stimmen erhält, kann ein Kandidat über das Direktmandat einziehen. Diese "Absicherung über den Wahlkreis" ist allerdings ein Privileg der großen Parteien im gegenwärtigen Mix aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Der aktuelle Wahlrechtsreform-Vorschlag der Ampel würde dieses "Absichern über den Wahlkreis" aushebeln. Finde ich nun nicht wirklich schlimm.

    Einen lesenswerten Beitrag zum Thema kann man in der Wochenzeitung Freitag vom 10.10.2009 nachlesen. https://www.freitag.de/autoren/tstroh…hlten-gewahlten

    Der Freitag weist unter anderem darauf hin, dass direkte gewählte Abgeordnete auch dann gewählt sind, wenn sie deutlich unter 50% der Stimmen erhalten, weil die einfache Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis ausreicht. In einem reinen Mehrheitswahlrechtssystem gäbe es Stichwahlen.

    Wie auch immer: Für diese ganzen Feinheiten im gegenwärtigen Wahlsystem interessieren sich nur ganz wenige Wähler*innen. Dafür werden ganz viele Wähler*innen von der Komplexität des Wahlrechtes abgeschreckt. Der aktuelle Wahlrechtsreform-Vorschlag der Ampel kann das verbessern. Trotzdem wäre es nach wie vor ein Mix aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht.

    Vermutlich wird das zu guter Letzt von einem Gericht entschieden. Leider wird dadurch der falsche Eindruck bei den Wählern verstärkt, die Parteien seien irgendwie allesamt kriminell. Und es ist zu befürchten, dass die Umsetzung des Gerichtsentscheides erneut die Komplexität steigert, anstatt das Wahlrecht zu vereinfachen.

    Beschreibt das nicht exakt die von der Ampel vorgeschlagene Reform?

    Nein. Die Reform sieht vor:

    "Gewinnt die Partei aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem "Hauptstimmen"-Ergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem schlechtesten "Wahlkreisstimmen"-Ergebnis leer aus."

    Ampelkoalition legt Entwurf für Wahlrechtsreform vor
    Der Bundestag ist mit 736 Abgeordneten so groß wie nie zuvor. Das will die Ampel-Regierung ändern. Die Fraktionen haben einen Gesetzesentwurf für die…
    www.tagesschau.de

    Das Schlimme ist: In der Rhetorik der CDU/CSU wird so getan, als sei es ganz was Schlimmes, wenn ein Kandidat, der mit den Erststimmen gewählt ist, leer ausgeht. Aber genau genommen ist es keine "Erststimme", sondern nur eine "Wahlkreisstimme".

    Natürlich geht das in der Stadt - auf der Fahrbahn freilich. Macht man mit dem PKW ja auch. Besser wäre es sogar, führe das S-Pedelec wenigstens 50 km/h.

    Vermutlich hat man die Geschwindigkeit 45 km/h deshalb gewählt, weil man die Fahrer*innen eines solchen Kleinkraftrades dazu verführen will, endlich ein "richtiges" Fahrzeug zu kaufen, dass 50 km/h schafft und im Stadtverkehr "mithalten" kann.

    Gab es diese 45 km/h Regelung für Kleinkrafträder eigentlich schon bevor Tempo 50 innerorts Gesetz wurde?

    Ein S-Pedelec ist nachdem Gesetz ebenfalls ein Kleinkraftrad. Deshalb bezeichne ich hier mal die S-Pedelecs ebenso wie die anderen Kleinkrafträder als "Einstiegsdroge".

    Mir geht der Einfluss der Parteien auch zu weit.

    Die angedachte Reform geht in die richtige Richtung aber für mich nicht weit genug. Ich würde die Landeslisten abschaffen oder besser sehr kürzen. Zuerst kämen die Dirketkandidaten nach ihren relativen Stimmenanteilen. Erst, wenn es mehr Abgeordnete als Wahlkreise gibt, kommt die Landesliste ins Spiel.

    Das hätte zur Folge, dass sich niemand auf die Landespartei verlassen kann oder muss. Jeder bräuchte ein Kreuz neben seinem Namen und nicht mehr neben den der Partei. Und, ja, es könnte sein, dass Wahlkreise keine Abgeordneten mehr stellen würden. Das ist bei der angedachten Reform aber auch der Fall.

    Ich befürchte, du machst dir da falsche Hoffnungen. Es ist die CSU, die an vorderster Stelle gegen eine Wahlrechtsreform ins Feld zieht, die beinhaltet, dass im Bundestag nicht mehr so viele zusätzliche Abgeordnete über den Weg von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten einziehen.

    Vermutlich würde dein Vorschlag unter Beibehaltung der Landeslisten darauf hinauslaufen, dass dann das Zweitstimmenergebnis komplett verfälscht würde zugunsten von sehr großen Parteien in den einzelnen Bundesländern. Das krasseste Beispiel ist die CSU in Bayern.

    Aber dein Vorschlag zielt ja darauf ab, dass die Landeslisten abgeschafft würden. Das würde allerdings bundesweit darauf hinauslaufen, dass zwei große Parteien sich gegenseitig Konkurrenz machen, ähnlich wie in Großbritannien oder den USA. Dein Vorschlag würde mit großer Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass sich CDU und CSU für die Wahl so zusammenschließen, dass sie eine gemeinsame Liste erstellen. Dann würden die CSU-Abgeordneten unter den gewählten Abgeordneten gegenüber den CDU-Abgeordneten nach einer Wahl deutlich überrepräsentiert sein. Aber das würden die Konservativen möglicherweise in Kauf nehmen. Hauptsache möglichst viele Sitze.

    Eine Wahlrechtsreform ist so schwierig zu diskutieren, weil die Zweitstimme durch den ungünstigen Namen von vielen nicht als das erkannt wird, was sie tatsächlich ist, nämlich die Hauptstimme. Deshalb ist es gut, dass die Ampelkoalition die Zweitstimme in ihrem Reformvorschlag "Hauptstimme" nennt.

    "Laut Entwurf sollen künftig nur die Zweitstimmen für die Stärke der Parteien im Bundestag ausschlaggebend sein - genannt "Hauptstimmen".

    tagesschau.de vom 16.1.2023

    Schwalbe fotografiert in Hannover.

    Und was ist mit Simson S 50 / S 51?

    Es scheint doch einige Freund*innen dieser DDR-Klassiker Simson und Schwalbe zu geben:

    Simson S 51 fotografiert in Hannover

    Mir fällt gerade ein, dass Simson ein hebräischer Name ist und es die Geschichte von einem heldenhaften Riesen mit diesem Namen gibt, die im Alten Testament zu finden ist. Und tatsächlich war Simson ursprünglich ein deutsches Unternehmen, das im 19. Jahrhundert von einer jüdischen Unternehmerfamilie gegründet wurde.

    mdr.de vom 8.9.21

    Bei Wikipedia steht:

    Die S 50/S 51 kann in Deutschland entsprechend einer Ausnahmeregelung im Einheitsvertrag trotz der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h als Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen zulassungsfrei gefahren werden.

    Vielleicht ist das ein Grund für die Beliebtheit?

    wikipedia

    ... 3 ehemalige Parteimitglieder und 1 Kleinparteimitglied (SSW), also nicht wirklich unabhängig.

    Und einer der 3 ehemaligen AfD-Parteimitglieder war zwischenzeitlich Mitglied in der Zentrumspartei. (Immerhin eine Partei, die nicht ganz zu Unrecht sich als älteste Partei Deutschlands bezeichnet.) "Von Januar bis August 2022 gehörte Witt der Deutschen Zentrumspartei an. Als Austrittsgrund nannte Witt den Eintritt Jörg Meuthens in die Zentrumspartei, der bei ihrer Wählergruppe auf Ablehnung stoße. In eine Zentrumspartei mit Meuthen wäre er, so Witt, auch niemals eingetreten, da „nicht nur programmatisch, sondern auch menschlich“ viele Dinge dagegensprächen." abgerufen bei wikipedia am 20.1.23:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Witt_(Politiker)

    Hier wurde ja schon öfters geschrieben, daß die Geschwindigkeiten mit denen sich der Radverkehr fortbewegt eine große Varianz hat. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Masse der Alltagsradelnden fährt irgendwo zwischen 10kmh -30kmh. Ich finde es schwierig daraus allgemein erwartbare Geschwindigkeiten abzuleiten. Wenn ich es trotzdem tuen müsste, würde ich jedoch keine Geschwindigkeit unter 25kmh wählen. Seit der großen Verbreitung der Pedelcs können auch untrainierte Personen unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. Steigungen oder Gegenwind diese Geschwindigkeit schnell erreichen und auch halten.

    Ich denke, es ist nicht nur eine Frage des Ist-Zustandes, sondern auch eine Frage dessen, was wünschenswert und realistisch erreichbar ist.

    Zum Beispiel deutest du an, dass dank elektrischer Unterstützungskraft auch Personen, die derzeit kräftemäßig nicht deutlich schneller als mit 15 km/h auf ihrem Rad unterwegs sind, in Zukunft problemlos auf 20 km/h kommen, weil sie mit dem Pedelec unterwegs sind.

    Aber hast du diese Leute mal gefragt, ob sie das überhaupt wollen, ein Pedelec kaufen, damit sie auf den Radwegen besser mithalten können? Hast du sie mal gefragt, ob sie dafür überhaupt genug Geld haben, denn ein Pedelec mag billiger sein als ein Auto, aber es ist deutlich teurer als ein einfaches Fahrrad, nicht nur in der Anschaffung, sondern auch in der Unterhaltung.

    Und noch etwas ist wichtig und wird leider oft übersehen: Es ist wichtig ganz viele Menschen für das Fahrradfahren zu begeistern, und zwar möglichst früh, am besten schon als kleine Kinder. Der ADFC betont das immer wieder, dass Fahrrad-Infrastruktur kindertauglich sein muss. Und ich habe es leider schon erlebt, dass in konkreten Situationen dann die "weißen alten Männer" sich von dieser Forderung genervt fühlen.

    Es ist nicht realistisch, Kinder mit Pedelecs auszustatten, damit sie auf dem Fahrradweg tempomäßig mithalten können.

    Ich halte es für richtig, die aktuell vorhandenen Fahrradwege weiterzunutzen, auch wenn viele nicht so bald im notwendigen Umfang verbreitert werden können. Ich halte es auch für richtig weiter Radwege zu bauen und anzubieten, besonders für weniger gut geübte Fahrradfahrer*innen oder solche, die nicht oder noch nicht in allen Verkehrsfragen so gut geübt sind. Aber das darf keine Pflichtübung mehr sein. (Die Radwegbenutzungspflicht muss weg.) Für den Großteil des zukünftigen Fahrradverkehres und da sehe ich ein ganz erhebliches Wachstumspotenzial, muss die Fahrbahn da sein. Und da muss innerstädtisch bis auf wenige Ausnahmen Tempo 30 gelten. Und außerorts Tempo 60 maximal. Gleichzeitig muss der Autoverkehr durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden.

    Wenn das so kommt, dann haben viele vorhandenen Fahrradwege immer noch eine Existenzberechtigung, nämlich wie bisher an stark vom Verkehr belasteten Hauptstraßen, auf denen dann vor allem schneller Fahrradverkehr (und Omnibusverkehr und Lieferverkehr) stattfindet. (Und unter schneller Fahrradverkehr innerorts verstehe ich Tempo 30!)

    Viele halten Tempo 30 max. innerorts und Tempo 60 max. außerhalb geschlossener Ortschaften für unrealistisch und polemisieren dagegen. Das ist natürlich Unfug, denn selbstverständlich funktioniert Tempo 30/Tempo 60. Vielleicht nicht bezogen auf den Spaßfaktor für den einzelnen "Gerne-schneller-Fahrer", aber insgesamt sehr wohl, voraussichtlich wird es sogar deutlich dazu beitragen, den Verkehrsablauf insgesamt zu verbessern.

    Als Reaktion auf den SPD-Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform legt die CDU einen Gegenentwurf vor. "Wahlrechtsreform

    Union legt Vorschlag vor - SPD lehnt umgehend ab

    Im Streit über die von der Bundesregierung geplante Wahlrechtsreform gibt es einen neuen Vorschlag der Unionsparteien. Wie die "Süddeutsche Zeitung" und der Fachinformationsdienst "Table.Media" schreiben, schlagen CDU und CSU unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Zudem sollen 15 sogenannte Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden."

    dlf vom 20.1.23

    Die Nachrichten - Barrierefrei
    www.deutschlandfunk.de

    Bemerkenswert: Das Prinzip, dass 50% der Abgeordneten direkt gewählt sein müssen, wird vom CDU-Vorschlag nicht verfolgt.

    Entschuldige bitte, aber du drehst mir das Wort im Munde um :) . Wir haben definitiv eine 50:50-Demokratie (Volksvertreter und Parteienvertreter) und daran kann nichts geändert werden. Egal, wie die Wahlrechtsreform am Ende aussieht.

    Dass ich dir das Wort im Munde herumgedreht hätte, stimmt so nicht. Immerhin hattest du herschrieben:

    Käm mir irgendwie logischer vor, als den Staat noch mehr zur Beute von Parteien zu machen.

    Dieser Vorwurf, der Staat sei eine Beute der Parteien, ging mir zu weit. Wollte man die Wahlrechtsreform so gestalten, dass die Direktkandidat*innen in jedem Fall im Parlament präsent sind, dann wäre ein möglicher Weg, die Wahlkreise in ihrer Anzahl zu halbieren, sodass ein Viertel der Abgeordneten garantiert direkt gewählt wurde. Dann würden allerdings auch die Wahlkreise doppelt so groß werden. Und es gäbe dann keine 50 zu 50 Besetzung mehr. (50% Direktkandidaten, 50 % Listenkandidaten)

    Aber diese 50 zu 50 Besetzung gibt es jetzt aufgrund der Überhangmandate und den daraus resultierenden Ausgleichsmandate ja auch nicht. Außerdem ist es so, dass fast alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag, auch die direkt gewählten, eine der im Bundestag vertretenen Parteien, und deren Fraktionen angehören.

    Hier sind vier Ausnahmen, über die mitmischen.de vom 23.2.22 berichtet:

    "Aktuell sitzen im Bundestag 736 Abgeordnete, davon gehören 732 einer Fraktion an, also fast alle. Fraktionen setzen sich als schlagkräftige Einheiten für die Ziele ihrer Mitglieder ein, das erleichtert die eigene Arbeit und die des Bundestages insgesamt. Es gibt aber auch den Fall, dass Abgeordnete des Parlaments keiner Fraktion angehören, sie gelten dann als fraktionslos.

    Zu dieser Gruppe zählen aktuell Matthias Helferich, Johannes Huber und Uwe Witt, die alle aus unterschiedlichen Gründen die AfD-Fraktion verlassen haben. Witt ist inzwischen Mitglied der Deutschen Zentrumspartei – warum, das hat Mira ihn im Interview gefragt. Hinzu kommt Stefan Seidler, der durch seine Mitgliedschaft im Südschleswigschen Wählerverband (SSW) eine Sonderposition innehat, die er ebenfalls im Gespräch erklärt."

    Fraktionslose Abgeordnete - mitmischen.de
    SPD-Fraktion, CDU/CSU-Fraktion & Co.: Fast alle Abgeordnete des Bundestages gehören einer Fraktion an. Es gibt aber auch einige fraktionslose Parlamentarier.…
    www.mitmischen.de

    Kriegs-Rhetorik der deutschen Politik

    „Europa ist im Krieg“, stellte Johann Wadephul zu Beginn der Debatte [im Deutschen Bundestag am 19.1.2023] fest. Die Union fordert deshalb im Deutschen Bundestag die Scholz-Regierung auf, die Lieferung von LEOPARD I-Panzern unserer europäischen Verbündeten an die Ukraine nicht länger zu verbieten.

    Quelle: CDU-Internetseite abgerufen am 20.1.2023

    CDU/CSU: Schwere Kampfpanzer für die Ukraine
    Die Union fordert die Scholz-Regierung auf, die Lieferung von LEOPARD I-Panzern unserer Verbündeten an die Ukraine nicht länger zu verbieten. Und: Deutschland…
    www.cdu.de

    Solche Aussagen machen mir einmal mehr Sorgen, weil die Gefahr droht, dass leichtfertig ein direkter kriegerischer Einsatz Deutschlands gegen die Russische Föderation herbeigeredet wird. Ich bin mir sicher, die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland will keinen Krieg!

    Richtig ist: In Europa ist ein Krieg. Und es ist wichtig, der angegriffenen Ukraine beizustehen und gegen den Angreifer, die Russische Föderation Maßnahmen zu ergreifen, die sie zum Rückzug bewegen aus den Gebieten, die sie seit Beginn des kriegerischen Überfalls am 24.2.2022 erobert hat. Aber das bedeutet nicht zwangsläufig militärische Unterstützung der Ukraine in jeder Form.

    Deshalb ärgert es mich, dass in der Diskussion um die Lieferung von Kampfpanzern vom Typ Leopard 2 einmal mehr viele Politiker so tun, als sei das doch eine ganz selbstverständliche, längst überfällige Form der Hilfeleistung. Und es ärgert mich noch mehr, dass diese Forderung damit unterstrichen wird, Europa sei im Krieg, während es vielen Menschen in Deutschland einfach nur graust vor einer solchen Kriegs-Rhetorik und manche davon einfach nur noch versuchen wegzuhören. Besser ist es allerdings, dieser Kriegs-Rhetorik zu widersprechen.

    Deutschland und Europa sind nicht im Krieg!

    Einen hörenswerten podcast zum Thema vom 20.1.2023 findet man auf NDR-Info:

    Kriegs-Rhetorik der deutschen Politik
    Wann wird aus Waffen für den Krieg, Beteiligung am Krieg? Die Parteien diskutieren und ringen um Worte.
    www.ndr.de

    Und wie soll eine solche Nachrangigkeit dann aussehen? Bei Radfahrern auf Gehwegen ist das die Schrittgeschwindigkeit. Will man dies auch den S-Pedelecs auf Gehwegen auferlegen? Oder setzt man da dann etwa eine höhere Höchstgeschwindigkeit, etwa 15 km/h? Und wie steht das dann im Verhältnis zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bei gleichzeitig "normalen" Fahrrädern?

    Die Autorin und die Frau aus Fürstenfeldbruck meinten das so, dass S-Pedelcs auf Radwegen nicht schneller fahren sollten als der "übliche" Radverkehr. Das würde m. E. bedeuten, nicht schneller als ca. 15 km/h.

    Und da könnte ich gut mit leben. Das ist so etwa mein Tempo. Allerdings fände ich es okay, wenn normale Pedelecs dann auch nicht schneller als 15 km/h fahren sollten. Die allermeisten Radwege lassen ohnehin keine höheren Geschwindigkeiten zu. Wer schneller fahren will, der soll die Fahrbahn benutzen. Bzw. benutzen dürfen, denn das ist vielerorts leider noch nicht legal möglich wegen der Radwegebenutzungspflicht.

    Besser wäre ein Radwegebenutzungsrecht für Fahrradfahrer*innen, die langsam fahren.

    So wars historisch zumindest mal geplant. Man könnte ja auch fordern, dass Erst-Volksvertreter immer parteineutral sein müssen. Sie sollen ja schliesslich das Volk vertreten... Dann gäbs das Problem gar nicht?

    Käm mir irgendwie logischer vor, als den Staat noch mehr zur Beute von Parteien zu machen. Aber ach, ich bin sowieso auf verlorenem Posten...

    Entschuldige bitte, aber das halte ich doch für reichlich naiv, anzunehmen, dass eine parteienlose Demokratie eine bessere wäre. Und historisch war es auch nicht so geplant. Woran machst du das fest?

    Spätestens, wenn die vielen direkt gewählten parteilosen Abgeordneten im Parlament zusammen säßen, würden sie beginnen Fraktionen zu bilden. Und Kompromisse zu schließen, um sich wechselseitig Unterstützung zu leisten und so ihre Anliegen zu verwirklichen.

    Der Bundestag besteht in erster Linie aus 299 von den Bürgern direkt gewählten Persönlichkeiten, die dort jeweils einen spezifischen Wahlkreis vertreten. Theoretisch muss kein einziger davon einer Partei angehören.

    Aber was solls? Shit happens :)

    Shit happens, das kann man wohl wirklich von vielen Direktbewerbern sagen. Zum Beispiel hier: "Dabei kann der 58-jährige Brinkumer Erfahrungen mit diversen Parteien vorweisen. Nach eigenen Angaben war er bereits Mitglied der CDU, der SPD, der Grünen, der Schill-Partei und der FDP. Allerdings jeweils immer nur für maximal drei Monate, so Gums. Lediglich bei den Piraten war er von 2010 bis 2012 länger Mitglied." Das schreibt der Weserkurier über einen parteilosen Direktkandidaten der 2017 zur Landtagswahl in Niedersachsen im Wahlkreis 41 antrat. https://www.weser-kurier.de/niedersachsen/…hnmz1g5pxgmv9ga

    Vermutlich gibt es auch seriösere Direktkandidaten, die keiner Partei angehören. Aber auf keinen Fall sollte es Prinzip werden, dass sich ein Parlament aus beliebigen Direktkandidaten zusammensetzt, die jeweils ihre ganz eigenen Interessen und Vorstellungen umsetzen wollen.

    Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?

    Mofas müssen meines Wissens nicht den Radweg benutzen. Auch dann nicht, wenn der Radweg freigegeben ist für Mofas.

    Foto: Radweg am Stadtrand, aber noch innerorts. Hier gibt es keinen Benutzungszwang für Mofas. Meine persönliche Einschätzung: Mofa-Fahrer*innen werden von Autofahrer*innen als Gleichgesinnte betrachtet - die mit dem "Benzin im Blut" - deshalb "dürfen" sie die Fahrbahn mitbenutzen, von der viele Autofahrer denken, dass sie für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren reserviert ist.

    Und auch außerorts gilt, dass Mofas den Radweg nicht benutzen müssen.

    Außerorts aber muss der Radweg nicht speziell mit Mofas frei gekennzeichnet sein. Trotzdem dürfen Mofas den Radweg benutzen. (Mit Mofas meine ich solche Motor-Zweiräder, die max. 25 km/h schnell sind.)

    In dem bereits weiter oben verlinkten Artikel scheinen der Autorin Katharina Garus auch Bedenken zu kommen hinsichtlich der Radwegfreigabe für S-Pedelecs, denn sie berichtet über die folgende Idee einer S-Pedelec-Fahrerin aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck: "Weil es nicht abzustreiten ist, dass 45 km/h schnelle Fahrräder auf Radwegen und erst recht auf gemischten Fuß- und Radwegen auch Gefahren mit sich bringen, fordert die VCD-Aktive Anja Herz ein eige­nes Verkehrszeichen für schnelle E-Bikes: Mit dem Schild „S-Pedelecs frei“ könnten Wege ausgewiesen werden, auf denen S-Pedelecs zwar nachrangig, aber eben erlaubt sind – analog zum Zeichen „Radfahrer frei“ auf Fußwegen und in Fußgängerzonen. Wie man einem Porschefahrer zutraue, in einer 30er-Zone maximal 30 km/h zu fahren, so könne man doch einem S-Pedelec-Fahrer auch zutrauen, mit angepasster Geschwindigkeit auf Radwegen unterwegs zu sein, argumentiert Herz. Bei den Politiker*innen in ihrem Heimatort Fürstenfeldbruck stößt sie damit allerdings auf taube Ohren."

    Hier noch mal der Link:

    Pendeln mit S-Pedelec
    S-Pedelecs könnten eine echte Bereicherung für die Mobilitätswende sein. Doch die Straßenverkehrsordnung legt dem Steine in den Weg.
    www.fairkehr-magazin.de

    Wie schwierig das mit der "angepassten Geschwindigkeit" von Fahrradfahrer*innen auf Fußwegen ist, die für den Radverkehr freigegeben sind, darüber wird ja hier im Forum an vielen Stellen diskutiert. Dabei ist rechtlich einwandfrei festgelegt, dass Fahrradfahrer*innen max. Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Aber welches Tempo meint die S-Pedelec-Aktivistin aus Fürstenfeldbruck? Sie macht es sich ein bisschen zu einfach, wenn sie lediglich von angepasster Geschwindigkeit redet, ohne konkreten Zahlen zu nennen. Sollen die 15 km/h zugrunde gelegt werden, die der ADFC als Durchschnittsgeschwindigkeit auf Fahrradwegen nennt?