Und eine Tatsache, denn diese behauptete Regel existiert nicht.
Wie ich schon weiter oben sagte, ich bin kein Jurist. Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt. Zum Beispiel an dieser Stelle ganz in der Nähe des Deisterkreisels gibt es eine Ampel für den Fahrbahnverkehr, die nicht für den Hochbordradweg gilt:
Natürlich müssen Fahrradfahrer hier besonders aufpassen auf den Fahrradverkehr und Fußverkehr, der von rechts kommt. Wenn die Fahrbahnverkehr-Ampel Rot zeigt, dann muss man mit querendem Fahrradverkehr und Fußverkehr rechnen, der von links kommt und man muss sich arrangieren. Leider ist das auch schon schiefgegangen und hat zu Unfällen geführt. Gegebenenfalls könnte man nachbessern und eine Haltlinie markieren oder eine zusätzliche Fahrradampel aufstellen. Ich werde mal verstärkt darauf achten, ob ich dafür ein Beispiel finde.
Hier ist zumindest ein weiteres Beispiel, in dem es eine Haltlinie gibt:
Ob im Falle eines Unfalles ein höherer Schuld-Anteil für den Fahrradfahrer abgeleitet werden kann, wenn er an einer Ampel, die nicht für ihn Rot zeigt, aber vielleicht Rot zeigen könnte, das Rotlicht nicht beachtet, könnte man prüfen. Aber ich bin kein Jurist. Zumindest sollte dem Fahrradfahrer in dem gezeigten Fall klar sein, dass im erhöhten Maß mit Fahrrad- und Fußverkehr zu rechnen ist, wenn die Fahrbahn-Ampel Rot zeigt.